Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ???

Diskutiere Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben heute eine Rechnung von unserem Architekten erhalten, die ich schon unverschämt finde :boxing und deswegen mal eure Meinung...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 Bauzwerg, 05.05.2006
    Bauzwerg

    Bauzwerg

    Dabei seit:
    08.04.2006
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Mineralogin
    Ort:
    Neukirchen-Vluyn
    Hallo,

    wir haben heute eine Rechnung von unserem Architekten erhalten, die ich schon unverschämt finde :boxing
    und deswegen mal eure Meinung dazu wissen möchte.
    Also kurz zur Vorgeschichte: wir planen ein EFH, etwa 190 m2, ohne Keller, 4 Giebel, Garage, normale Ausstattung. Für dieses Bauvorhaben haben wir eine Bausumme von 250.000 Euro veranschlagt (reine Baukosten, ohne Statik, Architekt, Hausanschlüsse, usw). Wurde hier im Forum auch als durchaus realistisch angesehen (siehe ausführliche Diskussion dazu unter Baupreise, Kostenabschätzung EFH). Nun hatten wir einen Architekten beauftragt und diesem ziemlich genaue Vorstellungen von unserem Haus beschrieben. Nach diesen Vorstellungen zeichnete er uns per Hand Skizzen der Außenansichten und einen Vorschlag für den Grundriss - alles ohne Bemaßung, reine Entwürfe. Dann stellte er eine Kostenberechnung auf und kam für dieses Haus bei normaler Ausstattung auf eine reine Bausumme von 357.000 Euro.:respekt Auch nach längerer Diskussion war er der Meinung, dass er das Haus nicht kostengünstiger bauen könnte. Daraufhin haben wir uns von ihm getrennt.
    Nun hat er uns eine Rechnung für seine bisher erbrachten "Leistungen" geschickt (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung), die sich auf 4100 Euro beläuft.:wow Darin enthalten sind 2,75 % für eine detaillierte Kostenberechnung nach DIN (die allerdings an unseren Budgetvorgaben komplett vorbei geht). Der Witz an der Sache ist, dass er als Berechnungsgrundlage für sein Honorar nicht die von uns angesetzte Bausumme genommen hat, sondern die von ihm errechneten Daten, die wir nie akzeptiert hätten. Da können wir ja noch froh sein, dass er nur auf 357.000 Euro gekommen ist.
    Die Frage ist nun, muss man solch eine Rechnung hinnehmen ?
    Ich bin gespannt auf eure Meinung.

    Noch kurz nebenbei: Uns liegen mittlerweile einige Angebote von GUs vor, die dieses Hausprojekt realisieren wollen. Diese kamen bei ihren Kostenabschätzungen in den Bereich, der uns so vorschwebte (obwohl diese mit einer gehobenen Ausstattung berechnet wurden, auch Massivbauweise)- und zwar ohne, dass wir das obere Limit von unserem Baubudget angegeben haben. Dass Bauen mit den GUs meist kostengünstiger angeboten wird ist mir klar (auch die Nachteile, die sich dabei eventuell ergeben) aber ein Kostenunterschied von 120.000 Euro für das gleiche Objekt finde ich schon bemerkenswert.
    Der Architekt berechnet sein Honorar doch nach der Bausumme, oder ? In unserem Fall kann ich nur sagen: ein Schelm, wer da Böses denkt :lock

    Der Bauzwerg
     
  2. #2 Baufuchs, 05.05.2006
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    oioioi
    357.000 für 190m² ist dann für ein "standard-haus" doch etwas überzogen.
    nun kann ich nicht nachvollziehen - wenns ein erfahrener architekt war-
    wie er auf diese summe kommt.
    aber die tatsache, daß ihnen ein GU (vorrausgesetzt: sie haben ihm die gleichen vorgaben gemacht) einen derart niedrigeren preis abliefert (billiglösungen inbegriffen) zeigt eigentlich, dass der kollege wenig kostenerfahrung hatte.
    das urteil macht schon sinn!
    allerdings können sie ohne eine müde mark zu zahlen natürlich auch die entwürfe nicht benutzen, geschweige denn die entwürfe GU´s zur weiterverarbeitung vorlegen.
    wollen sie die entwürfe verwenden (weil sie anscheinen doch im rahmen ihrer kostenvorgabe realisierbar sind), denke ich als juristenlaie - dass auch das honorar nach ihrer kostenvorgabe bezahlt werden muss. da natürlich auch eine falsche kostenschätzung ein mangel ist. (wenn sie wirklich so falsch ist)
     
  4. #4 bluecher, 05.05.2006
    bluecher

    bluecher Gast

    jede menge ungereimtes!

    a honorar
    bei 357t€ baukosten brutto (incl.mwst) kommt man auf ein honorar für die geschilderten lph 1bis3 bei honorarzone IIImin auf ca 7500 brutto. also bis dato mund halten und keine schlaffenden hunde wecken!!
    b baukosten
    baukosten sind mit autokosten vergleichbar. was wurde bestellt?
    ein viergiebler ist nicht lowlevel - 4wheeldrive kostet mehr, auch in der golfklasse - und sich auf forenheinis zu verlassen zeugt nicht von guter führung :-)
    c vertrag
    wo kann man bitte in dem fragetext lesen, ob eine fixpreisbindung vereinbart wurde?
    d erfolg
    wenn dem architekten gesagt wurde: ich will 250 t€ für kostengruppen 300/400 ausgeben, dann schuldet er zumindest den erfolg. und das nicht erst nach der lph3, sondern bereits in der lph1 -- und dort heißt die leistung klären von zielkonflikten. der primäre zielkonflikt ist immer der, das efh-bh sich jahrelang vollgesogen haben mit "ideen" und nicht wissen was ihr firlefanz kostet. es kann doch nicht sein, dass man 3 leistungsphasen lang vor sich hinträumt und dann schockiert davonläuft!
    e nachbessern
    der archi, stets werkverträglich, bekäme richtig gemacht erst mal ein briefchen mit dem hinweis - peak-overflow! mach ma bilichvorschläge! was muß ich (baufrau) streichen (giebel, bidet, qm, etc pp) - und nicht
    ###
    stattdessen wohl deutlich undeutliche vertragsvereinbarungen - nebulös und fabelhaft
    ###
    und nun noch gu-theater zum vergleich... wie soll das gut gehen!? der eine muß kosten garantieren, der andere will den auftrag und schlägt dann zu, also bitte, nun aber sting: think twice
    bluecher
     
  5. #5 MoRüBe, 05.05.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    bluecher....

    ... du hast mir mit Deinen scharfzüngigen Kommentaren echt gefehlt:)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das muss wirklich ein schlaffer:p Hund sein.
    Denn das obige liest sich wei eine normale Kündigung. Und dann hat der Architekt Anspruch auf sein volles Honorar für alle beauftragten Leistungen abzüglich ersparter Aufwendungen (welche meist bis zur Baugenehmigung lächerlich gering sind, da es um Tinte-, Bleifitz- und Papierersparniss geht)
    MfG
     
  7. #7 Bauzwerg, 06.05.2006
    Bauzwerg

    Bauzwerg

    Dabei seit:
    08.04.2006
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Mineralogin
    Ort:
    Neukirchen-Vluyn
    Bluecher

    Hallo Bluecher

    die "scharfzüngigen Kommentare" muss ich ja dann doch mal kommentieren.
    A: das mag ja sein, dass man bei 375t Euro auf ein Gehalt von 7500 Euro kommt, aber wurde der Text nicht richtig gelesen ? Von dieser Bausumme war von Bauherrenseite nie die Rede gewesen. Es wurde in den Vorbesprechungen ständig daraufhin gewiesen, dass wir nicht über 250t Euro gehen werden. Die Zielvorgabe für unseren Archi war, ein Haus für den vorgegebenen Preis zu berechnen. Das hat er aber nicht hingekriegt !!! Wenn eine Differenz von 20t oder 30t Euro rausgekommen wäre, naja, vielleicht hätte man sich da einigen können. Aber die beschriebene Differenz ist doch wohl ein Gag. Am schärfsten finde ich aber die Vorgehensweise, dann diese viel zu hohe Summe als Berechnungsgrundlage für das Honorar einer nicht erbrachten Leistung zu nehmen. Also, wenn das die übliche Vorgehensweise wäre, sollte ich vielleicht drüber nachdenken, meinen Beruf zu wechseln. Aber ich fühle mich dabei eher über den Tisch gezogen. Wenn Sie irgendwo etwas in Auftrag geben (nehmen wir doch den genannten Autokauf) und da wird plötzlich was anderes geliefert, dann würden Sie das einfach hinnehmen ???
    Grobes Gelächter.
    B: Das leuchtet mir ein, deswegen wundert es mich um so mehr, dass bei gleicher Objektbeschreibung von anderer Seite her solche Preisunterschiede möglich sind - wie gesagt, kein Problem bei 20t oder 30t Euro. Mal kurz zu den erwähnten "Forenheinis". Ich dachte, dieses Forum wäre gerade dazu da, dass man sich bei solchen Ungereimtheiten Ratschläge holen kann - habe ich dann wohl etwas falsch verstanden. Nun warte ich doch mal auf einen Vorschlag, wie wir hätten vorgehen sollen. Vielleicht noch einen zweiten Archi mit ins Boot nehmen, der dann die Rechnungen des ersten überprüft ???:irre
    C: Tja, einen schriftlichen Vertrag haben wir noch gar nicht gemacht. Der Archi meinte, er rechnet erstmal und wenn er das zu dem gedachten Preis nicht realisieren kann, dann steigt er aus dem Bauvorhaben aus. Dieses mussten wir uns sogar mehrfach anhören. Ja, nun hat er mal gerechnet, es nicht hingekriegt und verlangt dafür eine Summe von 4100 Euro. Ach ja und natürlich für die Handskizzen ohne Bemaßungen nach den von uns vorgegebenen Ideen- welch Leistung !!!:respekt Ich kann doch nicht 2,75 % für eine nicht erbrachte Leistung von einer indiskutablen Bausumme berechnen. Sowas geht über mein Verständnis hinaus.
    D: Nun haben wir uns vorher ja schlau gemacht, was unser "Firlefanz" in etwa kostet - sonst wäre es ja auch gar nicht aufgefallen, dass die Berechnung wohl etwas zu teuer ist. Und genau diese "mach mal Billichvorschläge" kamen von seiner Seite aus gar nicht. Ich war ja auch bereit, z.B. einen Giebel zu streichen, usw. Aber sowas wurde dann bei der Kostenberechnung gar nicht mehr von ihm berücksichtigt. Stattdessen rechnet der da irgendeine Summe und will jetzt auch noch danach bezahlt werden. :mauer
    Warum sollte ich dem Architekten nun zunächst mit einem Briefchen darauf hinweisen, dass wir zu solch einem hohen Preis nicht bauen werden, wenn das tausend mal vorher besprochen wurde. Er wollte es scheinbar nicht begreifen, dann wird er das auch nicht, wenn es in schriftlicher Form vor ihm liegt.

    Was denn für ein GU-Theater ??? Wir haben es ja vorher auf die viel gerühmte Weise mit einem Archi versucht und sind dabei ein wenig auf die Nase gekippt. Nun versuchen wir es eben so, weil wir ja in diesem Jahr auch nochmal anfangen wollen mit dem Bau (geplant war ein Baubeginn im nächsten Monat) Und natürlich holt man sich verschiedene Angebote ein, um ein Vergleich des Preis/Leistungs-Verhältnis zu haben. Macht doch jeder - sogar beim Autokauf - oder nehmen Sie das erstbeste Angebot ????

    Wie dem auch sei, mal sehen wie es weiter geht, da ich nicht bereit bin, dieses merkwürdige Honorar zu zahlen.

    Der Bauzwerg
     
  8. #8 Christian S, 06.05.2006
    Christian S

    Christian S

    Dabei seit:
    10.01.2006
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mülheim/Ruhr
    böser Archi

    Leistung nicht erbracht, trotz Aufforderung zur Nachbesserung(Verbilligerung) keine Lösung?
    Wofür bezahlen ?
    Will jetzt kein Öl ins Feuer giessen, aber es muss doch irgend etwas Verwertbares dabei herauskommen, wenn ein Honararanspruch bestehen soll .
    Und eigentlich muss man ja froh sein, er hätt ja auch für eine Woche Arbeit 7500€ in Rechnung stellen können; und das als "Mindestsatz".
    Da kanns ja mit dem GU nur heftig in die Hose gehn, wenn der jetzt für 250.000€ baut, bricht die Hütte beinm ersten Windstoß wie ein Kartenhaus zusammen.
    Gruss Christian
     
  9. #9 Bauzwerg, 06.05.2006
    Bauzwerg

    Bauzwerg

    Dabei seit:
    08.04.2006
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Mineralogin
    Ort:
    Neukirchen-Vluyn
    Hallo Christian

    Hi hi,
    die Vorstellung ist auch nicht schlecht. Wir wohnen zur Zeit aber in einer Doppelhaushälfte von einem GU gebaut - und das schon seit 3 Jahren ohne einen Schaden entdeckt zu haben !!!! Auch die Häuser der Nachbarschaft (so eine übliche Neubausiedlung), alle vom selben GU errichtet, sehen noch nicht wirklich baufällig aus.
    Aber mal im Ernst - wir sind doch hier in Deutschland und da muss auch ein GU gewisse DIN-Vorschriften beachten. Somit bin ich mir ziemlich sicher, dass das Haus einige Jahre halten wird. Falls es anders sein sollte, gebe ich natürlich sofort Bescheid !!
    Gruss, Bauzwerg
     
  10. #10 bluecher, 06.05.2006
    bluecher

    bluecher Gast

    ja mei zwergerl

    eine gewisse blauäuigigkeit und weltfremde magst du dir schon unterstellen lassen, gell?
    ###
    nochmal zu a honorar
    ich bleibe beim honorar, du wirst nicht den architekten angestellt haben und damit zu deinem gehaltsempfänger gemacht haben. denn dann nähme die soap einen drastisch anderen verlauf (hähme)...und im übrigen ist es unerheblich ob davon jemals die rede war!? es sei denn es wurde eine kostengarantie gegeben. nur um dieses thema drückst du dich zwergenhaft rum...

    doch vorher wirst du der reihe nach folgende fragen beantworten müssen:

    # vertragliche basis
    wer hat wem was und mit welchen vereinbarungen beauftragt (mündlich oder schriftlich ist dann lediglich eine frage der beweisbarkeit: und deshalb besser schriftlich agieren!)
    hier wichtig bei der ausgesprochenen kündigung welche leistungen (leistungsphasen) wurden beauftragt? gibt es aussagen zu terminen und kosten?

    ## was wurde dafür geliefert - vertragliche leistungen
    und hier wird es ohne vertrag schon nebulös, weil die hoai kein leistungskatalog ist der abgearbeitet werden muß, es sei denn im vertrag steht dass die grundleistungen der leistungsphasen zu erbringen sind...
    grundlagenermittlung mit klären von zielkonflikten wie kosten, bebaubarkeit des grundstücks etc ->erbracht oder nicht?
    if (no) do "it" again until success<<<
    wobei erfolg auch hier bereits die aussage wäre: "geht nich!" dann wäre auch ein honorar fällig.
    interessant wäre warum man ohne diese grundlagenermittlung in den entwurf gesprungen ist? bauherrn skizzen sind willensbekundungen und in aller regel auch nicht mehr wert (sorry, is aber so).
    also warum wird geträumt vom haus mit vier giebeln ohne simpelste grundlagenermittlung?
    wie schaut den nun die grundlagenermittlung, die vorplanung und die entwurfsplanung aus? jetzt ist die rede von handskizzen etc

    ### kostenplanung
    das geht aller einfachst! kubatur oder m2 mal pauschale. für 250t€ baukosten 300/400 kann man ein haus bauen mit so ca 800 m3 (aber kein firlefanz:-). für 357t€ für bau300/400 bekommt man schon ein ordentlich stück haus auf 190 m2. ein bluecher bekannter archi baut derzeit ein sparhaus (dem man es nicht ansieht) für ca 180 €/m3. das ist aber wie formel 1 autokonstruktion und bedarf eines extrem freundlichen bauherrens, der bereit ist honorarzone 4 zu zahlen, weil aechte mehrarbeit des archis. bauherren sind eben anders...

    #### chaotischer bauherrengerechter planungsverlauf
    wie darf man sich den chronologischen planungsverlauf vorstellen?
    bauchefin kommt mit fast fertiger planung samt vier giebeln zum architekturvollstrecker, sagt ihm: "haben wollen!", kostet 250, mach ma plan.
    oder wie lief das ab?
    da ich architekten kenne kann ich mir alles vorstellen.

    ##### kündigung
    wie darf man sich das vorstellen?
    die abrechnung des honorars ist nämlich tatsächllich eher bescheiden. bei kündigung besteht anspruch auf das gesamte honorar abzüglich der erparten leistungen, was bei einem archi-alleinunterhalter bleistift und telefon ist, also 23,50€.
    wurde gekündigt? schriftlich?
    if -> keine nachbesserungen mehr einforderbar!!
    und dann muß man den zwerg fragen, warum er bei seiner hier nachgewiesenen bauherrenreife solch drastische entscheidungen alleine fällt, und sich hier beweinen lassen will? warum? maso..?

    ###### forenheinis
    ..gibt es in allen foren. vor drei jahren noch daherkriechend wie ein bauzwerg, und heute den bauprofis ratschläge gebend. woher willst du wissen wer dir den besten seiner räte gibt. raten hat gemein unterschiedliche bedeutung. ratschlag oder ratespiel? und glaube nur nicht wenn einer als jäger und sammler auftritt und einen internetserver füllen kann mit seinen textsammlungen, dass der dir raten kann? meist hilft er dir zu raten wie es sein könnte! und einige sind richtige verführer, die sich ihre opfer "fischern!". aber genug davon...

    ####### und gu
    wer architekten oder allgemein planer mit generalunternehmern vergleicht, dem ist eigentlich nicht zu helfen! denn der eine sollte treuhänderisch auf der seite des bauherrn stehen, der andere muß immer auf gewinnmaximierung achten. in deiner phase versucht der gu einen auftrag zu akquirieren. wie bekomme ich einen auftrag? ich höre mir an was der bauherr will und steige mit meinem minimalen aufwand in technischer und wirtschaftlicher hinsicht ein. betrachte deine schwächen in vertraglicher hinsicht dem architekten gegenüber und sehe ein, dass du ein gefundenes fressen zur gewinnmaximierung bist. und noch weiter!! nach deiner neuerlichen architektenerfahrung bist du auch noch unsicher ob du einen helfer dieser zunft brauchst. so entstehen forenheinis bauherrenseitig - bemitleidenswert und sogar unnötig.
    bluecher
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Und so ganz nebenbei

    Ein solch Geschreibsel liest sich bei mir so, als hätt der GU/GÜ/WAI sein Angebot auf des Architekten (angeblich ja so schlechten) Zeichnungen basiert - wie anders wär die -angebliche- Preisvergleichbarkeit erklärbar.
    Hieraus ergibt sich nun jedoch, das des Architekten Werk bis auf (VIELLEICHT - man/frau warte die Nachträge:D ab) die Kostenermittlung so mangelhaftig gar nicht war. Ergo -> der Architekt hat sehr wohl ein brauchbar Werk gefertigt.
    Und das für lau abgreifen? Nö ne, das hoffen Sie doch nicht wirklich durchzukriegen, oder?
    Stellen Sie doch mal die Skizzen ein, dann schaun wir mal - so kostentechnisch.
    MfG
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Noch was...

    Grübelrätselundstudier
    Ich lese diesen Thread irgendwie ganz anders???
    Ach ja, die Fragen sind auch noch unbeantwortet. Wär ja mal ne Gelegenheit dies nachzuholen:winken .
    MfG
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    [​IMG][​IMG][​IMG][​IMG]

    Ich freu mich jetzt schon drauf:p .
    Mfg
     
  14. #14 Bauzwerg, 06.05.2006
    Bauzwerg

    Bauzwerg

    Dabei seit:
    08.04.2006
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Mineralogin
    Ort:
    Neukirchen-Vluyn
    Hui Hui

    Jetzt habe ich es aber dicke abgekriegt !!!!
    Aber trotz allem Gehäme, erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Darüber muss ich jetzt erstmal in Ruhe nachdenken.
    Wollte nur schon mal schnell eine Kleinigkeiten klären: Ich habe von "Forenheinis" nur gesprochen, weil dieses Wort in der Antwort von Bluecher gefallen ist. Die Bezeichnung fand ich nämlich etws merkwürdig. Und nun klingt es so, als wäre das in den falschen Hals geraten.
    Also, ich meld' mich wieder - bin zwar zwergig, aber sooo schnell gebe ich nun auch nicht auf.
    Bis denne

    Bauzwerg
     
  15. #15 Bauzwerg, 06.05.2006
    Bauzwerg

    Bauzwerg

    Dabei seit:
    08.04.2006
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Mineralogin
    Ort:
    Neukirchen-Vluyn
    Also gut, ich bin ja lernfähig.
    Hier im Forum herrscht also die Meinung, dass wir komplett im Unrecht sind. OK. Obwohl es mir echt nicht in die Birne will. Letzte Frage dazu (ernst gemeinte Frage) und dann ist Schluss damit: Was wäre nun eigentlich gewesen, wenn unser Archi durch keine Ahnung was für Einfälle auf eine Gesamtsumme von 450.000 Euro gekommen wäre ?? Wäre das dann auch die Grundlage für seine Honorarberechnung gewesen anstelle der angedachten 250t. Echt, ich kann es einfach nicht glauben.
    Nachdem mir ja nun ausgiebig erläutert wurde, dass wir so ziemlich alles falsch gemacht haben, was man so falsch machen kann und wohl auch viel zu blauäugig an die Sache heran gegangen sind, kommt jetzt meine Frage: Wie hätte man es denn in unserem Fall richtiger Weise angehen sollen ???:confused:
    Denn Kritik äußern, ohne konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen, kann ich auch - das ist einfach. Aber bitte nicht die Antwort: erstmal den richtigen Architekten suchen, denn genau das haben wir ja versucht.
    Noch einige Versuche in der Richtung und mit diesem Ausgang und dann haben wir leider kein Geld mehr zum Bauen.:):)

    Gruß vom Bauzwerg, dem die Lust am Bauen schon mächtig verhagelt ist.:cry
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Also gut....

    dann mal Klartext.
    Ein Haus mit 200 m² WF ohne Keller und ohne Schnickschnack für 250T€ ist zu bauen - auch mit Architekt.
    :p - zu früh gefreut.
    Denn: Es liegt meist nicht am Architekten, sondern an den Bauherren und -damen, wenns teuer wird!
    Das
    bedeutet:
    Fliesen für 15€/m²
    1 Bad mit Dusche, WT, WC - alles idealer Standard, Amaturen aus dem Bilig-Segment
    1 Gäste-WC
    Teppichboden
    Keine Rollläden
    Keine Super Dämm- und Einbruchschutzfenster
    Gestaltung mit Vorrang nicht auf "Mein Boot, mein Pferd, mein Haus" sondern auf Kostenoptimierung
    Elektroinstallation auf Sozialwohnungsstandard, dito Hzg + WW
    Nix Kamin, nix Schornstein für Kamin
    Dämmung an der Untergrenze EnEV Minimum
    Vor allem aber Dachform -> Satteldach einfach.
    Malerarbeiten + Bodenbeläge selbst verlegt
    Diese List läßt sich beliebig fortsetzen
    *****
    War es das, was Sie dem Architekten vorgegeben haben?
    Ich behaupte ganz frech: NEIN.
    Sie haben durch Lebenserfahrung und beruflichen Erfolg einen Grundanspruch entwickelt, der deutlich über diesem Standard liegt. Ist i.O. Nur maulen Sie nicht über den Architekten, wenn der Ihre finanziellen Wünsche nicht mit den anderen in Deckung bekommt.
    Und die Frage, wie denn der Architekt die hohen Kosten erklärt ist immer noch unbeantwortet. Darf ich raten warum?
    Weil die Antwort ähnlich wie das obige ausfällt!
    ******
    Was jetzt tun?
    Janz einfach.
    Entweder für 250T€ bauen - und die Anspruchskröten schlucken.
    Oder das Traumhaus bauen - und den Traumpreis schlucken.
    ******
    Zum BT:
    Machen Sie sich mal die Freude und gehen, bevor Sie unterschreiben, in sein Bemusterungszentrum. Da suchen Sie die Gestaltung Ihres Geschmacks aus - und setzen sich auf den Hosenboden beim 1. Nachtrag (der nach Unterschrift noch höher ausfällt:D )
    Und dann nehmen Sie nochmal ein paar Hunderter in die Hand und gehen mit der Baubeschreibung zu einem Architekten und lassen deren Standard mit dem Ihres Architekten vergleichen.
    Sie werden heulen.:cry
    ******
    Zum Schluss die frage - wo sind die Zeichnugen?
    Dann gibts noch klareren Text.
    MfG
     
  17. divad

    divad

    Dabei seit:
    19.04.2006
    Beiträge:
    126
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufmann
    Ort:
    Burgauberg
    Benutzertitelzusatz:
    Hochwasserschutz
    Frage???

    Ohne das Ihr mir gleich mit dem Hintern ins Gesicht hüpft!

    Ich könnte mir vorstellen, daß ein erfahrener Architekt sagen würde:
    Lieber BH Ihre Vorstellungen lassen sich mit Ihren € 250.000 leider nicht realisieren. Ich mache Ihnen gerne eine Vorrausplanung nach Ihren Wünschen aber sie müßen mit mindest 20%-40% Mehrkosten rechnen, ist Ihnen das Recht?

    Oder bin ich da falscher Ansicht????
    lg
    divad
     
  18. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker


    Meine kurze Antwort: Nein, das ist keine falsche Ansicht. Ich bin nicht sooo übermäßig erfahren und auch nicht so hochstudiert, kann aber trotzdem relativ genau den Kunden sagen, wie teuer es wird, mal 10 oder 15 k€ rauf oder runter ist in ordnung, alles andere ärgert mich selber. Und um 100.000 € daneben zu liegen ist nur MEGAPEINLICH!!! Dieser Archi hat kein Preisgefühl.



    Gruß Holger
     
  19. #19 Christian S, 06.05.2006
    Christian S

    Christian S

    Dabei seit:
    10.01.2006
    Beiträge:
    164
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mülheim/Ruhr
    wenn wir schon bei den Klischees sind

    von wegen "wirtschaftlicher Feind" und so, dann behaupte ich, dass es ja viel weniger wird. Denn für 357ooo,- bauen kann ja jeder, auch mit Spitzgauben in jede Richtung. Aber der Architekt spart doch sein eigenes Salär durch die straffe Baukostenplanung und Überwachung ein.Mindestens. Also kostet es dann doch nur 280.000,-. So wird zumindestens immer geworben.
    PS: "mein" wirtschaftlicher Feind ist nicht mein Käufer, von dem brauch ich ne gute Lobby, sonst kauft keiner mehr. " mein" wirtschaftlicher Feind ist der Architekt, der mir die Kunden wegschnappt. Nun gut, der besagte ja nun nicht mehr.
    Gruss Christian
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    JA.
    1) Den Beitrag möchte ich sehen, wenn hier ein Bauinteressent schreibt" war beim Archi, der sagt Hausvorstellungen liegen 50 % über Budget - und das ohne einen Federstrich gemacht zu haben" Tenor aller hier vertretenen Architekten"feinde": Der ist arrogant und faul dazu!
    2) Wie soll ich als Architekt denn den Bauherren einen Preis sagen, wenn das Haus weder Form noch Grösse hat??? Das erklären mir die drei Musketiere bitte mal.
    3) Ausser natürlich, der Bauherr sucht nene Stempelmax und hat den Plan fertig zum Abpinseln dabei - aber der will ne Baugenehmigung und nicht mit Architekt bauen
    4) Nochmal (weils so schön ist:cry ) Es sind nicht die Architekten, die Kosten treiben, sondern die Bauherren mit ihren Ansprüchen.
    5) Das Argument "Architekt WILL hohe Baukosten, weil die sein Honorar treiben" hatte mir ja noch richtig gefehlt. BLÖDSINN.
    Was für ein Honorar habe ich denn ohne Auftrag, hä.
    6) ICH baue viel für private Bauherren. Und ich habe (von preistreibenden nachträglichen Ideen der Bauherren mal ab) eigentlich eine recht gute Trefferquote. Und von daher weis ich ungefähr,was ein EFH kostet. Nur hat die Frage nichts, aber auch gar nichts mit daneben liegen oder "Preisgefühl" zu tun.
    Das ist ein Frage von Wunsch und Wirklichkeit.
    *****
    Ich bin mir sicher, daß die Wahrheit etwas anders aussieht, als aus den Beiträgen ohne Zwischendenzeilenlesen zu erkennen ist..
    MfG
     
Thema: Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ???
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ab wann muss man einen architekten bezahlen

    ,
  2. architekt verlangt mehr geld

    ,
  3. Architekt unverschämt

    ,
  4. welches archiktenhonorar ist bei efh ueblich
Die Seite wird geladen...

Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ??? - Ähnliche Themen

  1. Architektenhonorar wie vereinbaren?

    Architektenhonorar wie vereinbaren?: Hallo, angenommen für eine Balkongeländer-Erneuerung bei einem Mehrfamilienhaus würde eine Eigentümergemeinschaft einen Architekten mit den...
  2. Architektenhonorar

    Architektenhonorar: Ich habe im Februar 2022 einen Vorvertrag mit einem Architekten gemacht. Er sollte die Planung und das Bauantragsverfahren für den Ausbau des...
  3. Architektenhonorar Umbau

    Architektenhonorar Umbau: Hallo zusammen, in einer Wohnung sollen zwei tragende Wände entfernt werden (4m breit x 2,5m hoch und 4m breit x 2,5 hoch) und ein Carport...
  4. Fälligkeit Architektenhonorar Fertighaus

    Fälligkeit Architektenhonorar Fertighaus: Hallo, eine Frage: Ich baue ein Fertighaus. Die Architektin hat bisher kostenfrei einige Entwürfe bereitgestellt. Jetzt geht es um die Erstellung...
  5. Anspruch auf Architektenhonorar vor Erteilung der Baugenehmigung

    Anspruch auf Architektenhonorar vor Erteilung der Baugenehmigung: hallo zusammen, Ich habe mit Bauherrn für die LV 1-4 schriftlich (ohne offizielle Vertrag) eine Summe vereinbart. Jetzt sind die Pläne und...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.