Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ???

Diskutiere Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ??? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Kurz zu Christian S: Wie gesagt, ich kenne mich bislang in der Baubranche nicht aus, aber wenn Christian solche Berechnungen an etwa einen Tag...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #81 Gast217, 08.05.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Die Berechnung, die Christian gerade dargestellt hat wäre für mich als Kunde keine Entscheidungsgrundlage. Susannedes detailliertere Berechnung dagegen schon.

    Marion :)
     
  2. #82 Ingo Nielson, 08.05.2006
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

    Dabei seit:
    26.09.2003
    Beiträge:
    2.580
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Schleswig-Holstein / Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    hallo, john wayne!
    na, du bist aber ein toller hecht! das ist ja wie im krämerladen bei dir....! ;)

    bevor hier missverständnisse auftreten: zu einer vorplanung mit kostenschätzung gehört schon etwas mehr als das von christian s. beschriebene...

    für ein nullachtfuffzehngrundriss kommt man mit den 8std wohl hin, aber dafür gehen die leute nicht zum architekten.
    ein guter vorentwurf beinhaltet zumindest gedanklich schon details aus lph 5
    @ christian s.: schuster, bleib bei deinen leisten. :think

    da wir die pläne von bauzwerg und die schätzung nicht kennen und auch bei den gesprächen nicht dabei waren, kann man die diskussion auch bis zum sanktnimmerleinstag weiterführen. wir werden ihren konflikt mit dem architekten hier nicht lösen können.
    abschliessender tipp: packen sie den ganzen kram zusammen und lassen sich mal bei der architektenkammer beraten. die werden unter umständen auch vermittelnd tätig.
     
  3. #83 Bauzwerg, 08.05.2006
    Bauzwerg

    Bauzwerg

    Dabei seit:
    08.04.2006
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Mineralogin
    Ort:
    Neukirchen-Vluyn
    UUUps

    Asche auf mein Haupt !! Bei den aller ersten Entwürfen steht unten in der Ecke der Maßstab 100 : 1. Wir wollen ja schön bei der Wahrheit bleiben.

    Bauzwerg
     
  4. #84 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    10 * 12 m

    mit Spitzbodenhöhe > 2 m (damit man/frau TT spielen kann) gibt bei mir mal so ganz schnell überrechnet > 1000 m³ umbauten Raum -> für 250T€ Raummeterpreis < 250 €/m³:yikes .
    Jaja, ich weis, jetzt kommen wieder die Musketiere angeritten.
    H.PF mit seinen Eigenleistungshäusern (nichts dagegen, nur glaub ich nicht, das Zwerg und Kübel dazu Zeit, Lust und Fähigkeit haben) mag da ja noch klarkommen.
    An sonsten rechne ich EFH in gehobener Ausstattung nicht unter 300€/m³
    Es bleibt der Zielkonflikt.
    Und es fehlt noch immer die Aussage, wie dem Architekten Gelegenheit gegeben wurde, diesen zu lösen und was er vorgeschlagen hat.
    Und wenn wir diese Antworten haben, DANN schaun wir mal, ob der Architekt Haue verdient.
    MfG
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    schön :)
    was steht im vertrag? 250tsd?
    warum wurde nicht nach lph 1 abgebrochen?
    mädel ned rum - klär das. dann lösen sich die knoten.
    first things first!
     
  6. #86 Gast217, 08.05.2006
    Gast217

    Gast217 Gast


    Mal eine Frage, vielleicht habe ich es auch überlesen. Ist der Entwurf handgezeichnet oder computergezeichnet?


    Marion :)
     
  7. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Wenn schon einen coolen Spruch, dann bitte richtig:

    Schuster, bleib bei deinem Leisten.
     
  8. #88 Gast217, 08.05.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Das sind ja die Beiträge, die mir in Foren überhaupt nicht gefallen.

    Wenn man kein Argument zur Sache hat, dann findet man immer einen sprachlichen Fehler. Nur ist es in diesem Fall überhaupt einer? Ich finde in Google dieses Sprichwort durchaus auch im Plural.

    Marion :)
     
  9. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Ja und ich find in Google tolle Neubauhäuser für 120.000€. ;)
     
  10. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Es heißt nicht "Wenn schon einen coolen Spruch" sondern "Wenn schon ein cooler Spruch".
     
  11. #91 Christian St, 08.05.2006
    Christian St

    Christian St Gast

    Schnellschuss

    Herr Nielson,
    es geht um die Größenordnung.
    Von einem erfahrenen Architekten, beauftragt mit LP 1-3 erwarte ich eine genauere Kalkulation als dei von mir beschriebenen +-10% .
    Der sollte die Massen auf +-1% treffen. Nur geht dies nicht mehr in 8 Stunden.
    Hier in dem fall geht sum zwei entscheidene Grundsatzfragen:
    1. Kann man ein Haus für 250k+-10% mit einem vernünftigen Standard und 190qm WF ohne Keller bauen, ja oder nein?
    2. Kann man es als absolute Fehlleistung und damit als Zahlungsverweigerung ansehen, wenn um 107k vorbei geplant wurde?
    Und ich hoffe, sie könnten mir sofort antworten auf die Frage: wieviel kosten mind. zwei zusätzliche Veluxfenster 1,14x1,40m
    Dann , willkommen im Schützenverein.
    Gruss Christian
     
  12. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker

    Ja, das funktioniert sogar, ohne Nachkalkulation :winken :winken :winken :winken

    Gruß Holger
     
  13. #93 Gast217, 08.05.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    War das jetzt ein Argument zum Thema?
     
  14. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Ja, kann man. So ein Haus ist machbar, man muß dann halt mal darüber reden, wieviel Eigenleistung gebracht werden will.

    Unser Modellhaus Ascona
    Dieses Haus ist mit Keller für unter 250.000 € zu errichten, ohne auf die Billigaustattung zurückgreifen zu müssen, allerdings ist dann auch eine gute Portion Eigenleistung gefordert.

    So, jetzt habe ich auch mal die Kellerfreie Variante nachgerechnet: Diese ist auch Schlüsselfertig (Ohne Aussenanlagen und ohne Hausanschlüsse/Aushub seitlich gelagert) mit Luft für 250.000 € zu machen. Zwei große Giebel zusätzlich habe ich direkt mitkalkuliert. Ich weiß nicht, welche Ausstattung der Archi gerechnet hat, billig war die auf keinen Fall.



    1159 €/Stück fertig montiert und die Dachfläche fachgerecht angeschlossen (Winddichtigkeit hergestellt), Inneren Anschluss Bauseits.

    Gruß Holger
     
  15. RolSim

    RolSim

    Dabei seit:
    26.12.2004
    Beiträge:
    557
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stromer
    Ort:
    Kahlgrund
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr mit schmalem Buget aber hohen Ansprüchen
    Langsam aber sicher wirds hier wirklich niedlich

    Nichtsdestotrotz muss ich Bruno zu 100% Recht geben.
    Niemand war beim Gespräch dabei, keiner kennt die wirklichen
    Fakten und Zeichnungen bzw. Sonstiges hat auch niemand gesehen.

    Warum also diskutieren ? Geht eh aus wie das Hamburger Schiessen !

    Habt ihr nix Besseres zu tun ?? :winken
     
  16. #96 Baufuchs, 08.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal wieder sachlich

    1.) Bauzwerg schreibt an keiner Stelle, dass sie die Rechnung gar nicht zahlen will
    2.) Der Entwurf selbst findet wohl ihre Zustimmung, denn sonst hätte sie diesen nicht an GU´s zur Kalkulation weitergeleitet.

    Nutzt sie die Entwürfe des Architekten ist Honorar zu zahlen.

    Strittig bleibt dann die Höhe der Baukosten für die Honorarbemessung. Wenn bei mehreren Unternehmerangebote die Baukosten bei ca. 250.000 € liegen, dürfte sich der in der Kostenberechnung für EFH unerfahrene Architekt wohl mit einer Rechnungsänderung einverstanden erklären.

    Wie die Angebote der GU´s zeigen hat er das Ziel 250.000 € ja sogar erreicht. Er weiss es nur noch nicht :smoke
     
  17. Laermi

    Laermi

    Dabei seit:
    17.07.2005
    Beiträge:
    147
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom Kaufmann
    Ort:
    NRW
    Ich staune...

    ohne, dass ich alle Beträge gelesen habe lerne ich doch eins von Seiten der hier mitdiskutierenden Architekten: Wenn ich einem Archi sage: "Bau mir ein Haus für 250.000 Euro" und er nach einigen Berechnungen sagt: "kostet aber das doppelte" und ich dann sage: "naja, dann will ich lieber nicht so bauen" hat der Archi Anrecht auf die Gebühren für die von ihm geschaffene Bemessungsgrundlage der 500.000 E Planung....:irre

    Das kann doch nicht wahr sein!

    Ich bin der Ansicht, dem bauwilligen Kunden muß klar sein, daß er bei nichtbeauftragung eine Summe zahlt aber doch nicht so...

    Wenn das die Gebührenordnung so vorschreibt / genehmigt gut (oder eher schlecht) aber ich finde es für einen Berufsstand peinlich, daß er den Fall von Bauzwerg und das Verhalten seines Architekten gutheisst.
    Ein ordentlicher Archi hätte sicherlich - so wie Blücher das ja auch befindet - sofort sagen müssen/können: Viergiebler geht nicht für den Preis.
    Und Herr Dühlmeyer: Wir leben in einem BT-Haus mit Standard-Elektro, Wasserversorgung und Heizung und ich fühle mich nicht auf Sozialhilfeempfängerniveau (beim Schallschutz schon eher, aber das ist ein anderes leidiges Thema...:mauer ).

    So genug zu dem Thema.
     
  18. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    hornberger .....:Brille
     
  19. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    du hast die urteile nicht gelesen!
    wenn das planungsziel (250t€) nicht erreicht wurde liegt ein mangel in der planungsleistung vor.
    strittig ist meistens nur mit was der archi gefüttert wurde und ob sich daraus wirklich ein mangel in seiner leistung abzeichnet.
     
  20. campr

    campr

    Dabei seit:
    04.12.2005
    Beiträge:
    256
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Südost-Oberbayern
    Benutzertitelzusatz:
    (Angelesene Laienmeinung)
    Und der Archi wird wohl nachweisen müssen, wofür er beauftragt wurde.

    Mal 'ne dämlich Frage: welche Leistungsphasen sind denn eigentlich erbracht worden (mal von der Höhe der Bausumme unabhängig)? Kann man das (nur) sagen, wenn man weiß, ob hand- oder computergezeichnete Entwürfe vorliegen?
     
Thema: Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ???
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ab wann muss man einen architekten bezahlen

    ,
  2. architekt verlangt mehr geld

    ,
  3. Architekt unverschämt

    ,
  4. welches archiktenhonorar ist bei efh ueblich
Die Seite wird geladen...

Architektenhonorar - muss man das hinnehmen ??? - Ähnliche Themen

  1. Architektenhonorar

    Architektenhonorar: Ich habe im Februar 2022 einen Vorvertrag mit einem Architekten gemacht. Er sollte die Planung und das Bauantragsverfahren für den Ausbau des...
  2. Architektenhonorar Umbau

    Architektenhonorar Umbau: Hallo zusammen, in einer Wohnung sollen zwei tragende Wände entfernt werden (4m breit x 2,5m hoch und 4m breit x 2,5 hoch) und ein Carport...
  3. Fälligkeit Architektenhonorar Fertighaus

    Fälligkeit Architektenhonorar Fertighaus: Hallo, eine Frage: Ich baue ein Fertighaus. Die Architektin hat bisher kostenfrei einige Entwürfe bereitgestellt. Jetzt geht es um die Erstellung...
  4. Anspruch auf Architektenhonorar vor Erteilung der Baugenehmigung

    Anspruch auf Architektenhonorar vor Erteilung der Baugenehmigung: hallo zusammen, Ich habe mit Bauherrn für die LV 1-4 schriftlich (ohne offizielle Vertrag) eine Summe vereinbart. Jetzt sind die Pläne und...
  5. PV-Anlage - Architektenhonorar

    PV-Anlage - Architektenhonorar: Guten Abend zusammen, wir haben während der Planung festgelegt, die Dachfläche so zu planen, dass später eine PV-Anlage installiert werden kann....
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.