Architektenhonorar

Diskutiere Architektenhonorar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich habe im Februar 2022 einen Vorvertrag mit einem Architekten gemacht. Er sollte die Planung und das Bauantragsverfahren für den Ausbau des...

  1. #1 Marie Zwei, 20.01.2023
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    Ich habe im Februar 2022 einen Vorvertrag mit einem Architekten gemacht. Er sollte die Planung und das Bauantragsverfahren für den Ausbau des bisher ungenutzten Dachgeschosses mit zwei Wohnungen à ca. 80 m² machen. Die erste Honorarrechnung erhielt ich im Mai 2022 für 5.200 €. Das Baurechtsamt war mit seinem Plan nicht einverstanden und jetzt erst, fast zwölf Monate nach Vertragsbeginn, wird nach Absprache mit dem Baurechtsamt und einer Befreiung ein genehmigungsfähiger Bauantrag hoffentlich nächste Woche eingereicht. Ich bekam heute eine zweite Honorarrechnung über 7.700 €, also gesamt fast 13.000 € nur für die Planung und den Bauantrag. Ich fürchte, dass diese Summe überhöht ist. Wieviel würde ein anderer Architekt verlangen? Kann ich es anfechten? Wenn ja, muss ich einen Fachanwalt für Baurecht einschalten oder kann ich mich direkt an die Architektenkammer wenden? Hat jemand Erfahrung mit Beschwerden bei der Architektenkammer?
     
  2. #2 VollNormal, 20.01.2023
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  3. #3 Marie Zwei, 20.01.2023
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    Stundensatz von 95 €. Von Mai bis jetzt hat er 64 Arbeitsstunden berechnet, von Februar bis Mai 2022 waren es 44 Arbeitsstunden und bei beiden Rechnungen noch die Nebenkosten mit 6 %. Sind 108 Arbeitsstunden nicht zu viel? Wir hatten den Plan schon vorgezeichnet, denn die Anschlüsse z.B. für Abwasser sind bereits vorhanden und die Wohnungen sollten wie die darunterliegenden geplant werden.
     
  4. #4 Blackpiazza, 20.01.2023
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    Nach einer neuen wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes schuldet ein Architekt, der sich vertraglich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung gegenüber dem Bauherrn verpflichtet, im Hinblick auf den werkvertraglichen Erfolg eine "dauerhaft genehmigungsfähige Planung" das müsste er doch mit dem ersten Honorar schaffen und wenn er es nicht schafft darf er doch den zweiten Versuch nicht nochmal abrechnen oder hab ich nen Denkfehler
     
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  5. #5 simon84, 21.01.2023
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    2x80qm x 2000 Euro/qm wären ungefähr 320.000 Baukosten anzunehmen

    LPH 1-4 sollten Honorar so ca. 15000 Euro brutto sein nach HOAI
    mittlerer Satz, Honorarzone III

    Sind die 13000 Euro brutto oder netto ? Scheint ungefähr zu passen.
    Habt ihr vorher nicht gefragt welche Kosten anfallen ?
     
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  6. #6 Marie Zwei, 21.01.2023
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    13.000 € Netto. Aber ist es normal, dass man für die Planung eines Dachausbaus 108 Arbeitsstunden und ein Jahr Zeit braucht? Wir mussten den Architekten immer wieder schriftlich auf den Bebauungsplan, die LBO und die Dachgaubensatzung der Stadt hinweisen weil er unrealistische Pläne zeichnen ließ. Im November 2022, nach 10 Monaten Planungszeit, habe ich ihn gefragt, ob die Verzögerungstaktik sein Plan ist.
     
  7. #7 simon84, 21.01.2023
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    Es geht doch wohl eher um 2 komplett neue (und abgetrennte) Wohnungen im ehemals nicht ausgebauten Dachgeschoss

    also sprich Nutzungsänderung mit allem drum und dran und dann wohl auch noch ein Umbau mit Gaube.

    das ist nicht das was ich unter „einfacher dachausbau wie im EFH verstehe“

    Ob das jetzt laut Stundenzettel 108 Stunden (knapp 3 Wochen) dauert oder laut HOAI das gleiche kostet ist doch egal.
    HOAI kann der Architekt immer ansetzen.

    Dass das ganze 1 Jahr dauert ist nicht normal. Allerdings ist auch die Frage warum man erst im November nachfragt ? War denn ein konkreter Termin vertraglich vereinbart ?

    Also am Preis sehe ich da jetzt eher wenig zu machen
     
  8. #8 Marie Zwei, 21.01.2023
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    Okay, danke. Der Architekt war ein kompletter Reinfall, aber da kann ich jetzt wohl nichts mehr machen. Ich hatte ihm bereits Mitte September ein Ultimatum gestellt.
     
  9. #9 ichweisnix, 21.01.2023
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    Termine werden bei Auftragsvergabe festgelegt.
     
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