Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Es ist eben wie immer ... es gibt 3 Varianten. 1. Variante : Keine Anforderungen Problem : Es wird nichts getan, weil "man muss ja nicht". 2....

  1. #201 Achim Kaiser, 01.10.2015
    Achim Kaiser

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    Es ist eben wie immer ... es gibt 3 Varianten.

    1. Variante : Keine Anforderungen Problem : Es wird nichts getan, weil "man muss ja nicht".
    2. Variante : Situations- oder bedarfsorientierte Anforderungen mit einer gewissen Bandbreite der Entscheidungsmöglichkeiten Problem : Über das "Maß" wirds immer Auslegungsdebatten geben.
    3. Variante : Rigerose (und für viele Bereiche überzogene) Anforderungen Problem : Die Räumlichkeiten werden extrem teuer. Viele Bestandsimmobilien lassen sich nicht im erfoderlichen Maße umrüsten. Wirtschaftlichkeit Ade - mit allen Folgen. 95% der Fälle werden aus Kostengründen nicht gebaut, weil finanziell nicht (mehr) darstellbar.

    Es lässt sich aus vielen Bereichen belegen dass ab einem gewissen Grad an Anforderungen massivst die kleinen Anbieter und Dienstleister die finanzielle Belastung nicht mehr stemmen können oder wollen.

    Nicht anders wird es in weiten Bereichen bei den Arztpraxen ablaufen. Die hochgesteckten Anforderungen werden nur noch von größeren Gemeinschaftspraxen erfüllt werden können ... die kleinen Praxen gibts dann irgendwann nicht mehr.

    Ob damit allen gedient ist ?

    Maß und Ziel sieht m.M. nach anders aus, als es neuerdings in Stein gemeiselt wurde.
    Diese Tendenz lässt sich allerdings überall beobachten.
    Die Quittung dafür folgt meistens dann wenn die Rechnung gelegt wird.

    Gut gedacht heisst noch lange nicht immer gut gemacht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Müsste man unter diesem Gesichtspunkt nicht auch alle Parkplätze behindertengerecht planen?

    Oben ging es mal um Spezialkliniken oder Spezialpraxen, im Vergleich zu einer normalen Hausarztpraxis. Ein Arzt der sich auf die Behandlung behinderter oder älterer Menschen spezialisiert wird hinsichtlich Ausstattung seiner Praxis sicherlich ganz anders planen als ein Allgemeinmediziner der eine "Dorfpraxis" betreibt. Bei so einer Spezialisierung werden auch Bestandspraxen umfangreich saniert, das gibt es auch heute schon.
     
  3. #203 Thomas Traut, 01.10.2015
    Thomas Traut

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    Anscheinend sieht das Amt das genauso.

    Das stimmt. Deshalb verlangt es ja auch keiner!

    Die zuständigen Ämter machen die Bauordnung und sonstige Verordnungen oder Bestimmungen nicht selbst, sondern sind für deren Umsetzung zuständig. Ich habe schon öfters mit Sachbearbeitern zu tun gehabt, die manches von dem, was sie durchsetzen mussten, auch nicht sehr sinnvoll fanden. Das hilft aber nichts. Genausogut kannst Du mit einem Polizisten diskutieren, ob die 30 oder 50 km/h an der Stelle, wo sie Dich mit überhöhter Geschwindigkeit rausgefischt haben, wirklich sein müssen.

    Ein bisschen wundere ich mich über die Diskussionswut bei diesem Thema. Da, wo dem gemeinen Häuslebauer mit wirtschaftlich sinnlosen Solaranlagen das Geld aus der Tasche gezogen wird, ist komischerweise Stillschweigen. Im Gegenteil, es wird der schwarze Mann an die Fassade gemalt, wenn da der Putz ausgebessert wird und kein WDVS angebracht wird. Hat sich von Euch keiner mal Gedanken gemacht, welche wirtschaftliche Härte das für viele Hausbesitzer darstellt? Ich habe schon Bauherren gehabt, für die zählt jeder Tausender, bei 10 k€ mehr bricht die Welt zusammen!
     
  4. ziesel

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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber da eine Selbstreferenz im Kopf hatte... "Der Zweck einer Arztpraxis ist Arztpraxis" erscheint mir nicht ausreichend belastbar.
    Eben: Der Sachbearbeiter hat einen Ermessensspielraum, tätigt aber die zugehörige Differenzierung überhaupt nicht - und benachteiligt damit den Bauherrn. Ist der Sachbearbeiter nicht eigentlich im Zuge der Antragsbearbeitung dazu verpflichtet, diese Differenzierung vorzunehmen? Liegt womöglich eine Pflichtverletzung seitens der Behörde vor, wenn sie da nicht differenziert?

    Würde ich mich auf die Suche nach dem Zweck einer Arztpraxis machen, wäre wohl folgendes das Ergebnis:

    Platz 3
    Ermöglichung der Wahrnehmung des Rechts auf freie Arztwahl

    Platz 2
    Sicherstellung der bestmöglichen medizinischen Versorgung. Der Patient soll, so gut wie möglich, versorgt werden.

    Platz 1
    Geld verdienen - eine Praxis, die diesen Zweck nicht erfüllt, hat keine Existenzgrundlage.

    Keiner dieser Zwecke erfordert, dass körperlich behinderte Personen jeden Raum der Praxis erreichen können. Allen Zwecken kann innerhalb der Praxis entsprochen werden, wenn nur relevante Teilflächen barrierefrei errichtet werden.
     
  5. R.B.

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    Nein, mal einen Schritt zurückgehen und noch einmal anschauen. Der Zweck der Räumlichkeiten ist Arztpraxis, so wird ein Schuh daraus. Eine weitere Differenzierung (Zahnarzt, Internist, Urologe usw.) findet wohl nicht statt, das wird bestenfalls den Sachbearbeitern überlassen.
     
  6. #206 weisduwas, 01.10.2015
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    Die Spezialpraxen gibt bei dir ausreichend?
    Hier draußen auf jedenfalls nicht.
    Die Ansiedlung von Ärzten ist meines Wissen reglementiert.
    Wieviel Spezialpraxen für Behinderte gib es eigentlich in Deutschland?
    Ich hatte ja schon mal das Problem Spastikerin und Frauenartzt angeführt.
    Rollatorfahrer brachen dann auch eine Spezialpraxis weil bei ein paar mehr der Fluchtweg versperrt ist, weil im Behandlungsraum kein Platz.
     
  7. #207 Homer Simpson, 01.10.2015
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    Zwischenfrage und völlig unabhängig vom Bundesland - man stelle sich vor dieses kleine Beispiel spielte in BW...

    Mein Zahnarzt hat ein wunderschönes Geschäftshaus aus dem Jahr 1902 gekauft und liebevoll restaurieren lassen. Im Erdgeschoss befinden sich einige Behandlungszimmer, Wartezimmer, Toiletten und Sozialräume. Alles komplett barrierefrei und den Vorschriften entsprechend. Im Obergeschoss befinden sich nochmal 3 Behandlungszimmer. Nur leider ist das Obergeschoss nur über eine schöne, alte Holztreppe zu erreichen.

    Habe ich diesen Thread richtig verstanden und das wäre so nicht o.k. ? :wow
     
  8. Villert

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    Schon schlimm genug, dass sich Rollifahrer ein Damen und Herren WC quasi teilen müssen. Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung und wie wird das begründet?
     
  9. #209 Thomas Traut, 01.10.2015
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    Und das ist die Crux. Einmal genehmigt, ist das für alle Zeiten eine Arztpraxis. Für einen Husten- und Schnupfen-Doktor mag vieles gehen, was für andere nicht funktionieren kann.

    Das ist keine Ungleichbehandlung, das ist modern und gender und heißt "Unisex"! http://www.taz.de/!5072354/
     
  10. Villert

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    Ak ok:) Immerhin kann man dann ja bald bei den WCs sparen. Nur noch ein Klo für alle.

    Ansonsten gilt: Man darf die die deutschen Gesetze und Verordnungen nicht logisch hinterfragen das macht nur depressiv und keinen Sinn:)
     
  11. ziesel

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    Gern. Ich mach mal ein Wortpuzzle draus. Die Bauordnung besagt:
    Wenn man mal den Text ordnet, sortiert und auf den für Praxen relevanten Teil einkürzt, dann fordert die Bauordnung also
    Es geht also offensichtlich nicht um den Zweck der Räumlichkeiten (Nutzungsart: Praxis), sondern vielmehr um den Zweck der Praxis (zB: behandeln).

    Differenziert werden muss dann nicht nach der medizinischen Ausrichtung, sondern eher Raum für Raum dahingehend, ob barrierefreie Erreichbarkeit erforderlich ist, um den Zweck einer Praxis (m.E.: Geld verdienen, medizinische Versorgung, freie Arztwahl) zu erfüllen.
     
  12. #212 Gast23627, 01.10.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Planung und Kosten, ein Beispiel

    Vorab, auf die hier geäusserten teilweise wirklich Unterirdischen Argumente (2%, Übererfüllung ectr.) gehe ich nicht (mehr) ein, da bei einigen hier wirklich zwecklos...

    Ich möchte nur mal das von unserem Sohn meiner Frau und mir gemeinsam mit unserem Architekten seinerzeit geplante Konzept vorstellen, auch wenn ich dabei vom Ursprungstheme etwas abweiche.

    Den Anhang 53072 betrachten

    Das Haus hat 2009 komplett inkl. sämtlicher Nebenkosten knapp 400.000 € gekostet.

    Die Mehrkosten für die aus unserer Sicht konsequente behindertengerechte Ausführung und Ausstattung knapp 80.000 €, also 20% die sich echt gelohnt haben!

    Wir wissen jetzt, es klappt alles sehr gut. Keine Probleme bisher. Wir haben uns seinerzeit das Geld "aus den Rippen geschnitten" sind jetzt aber dankbar und glücklich das wir es so gemacht haben.

    Hinzu kommt noch, dass Besucher und Handwerker sagen das alles irgendwie "heller und freier" sei und dann feststellen, es sind u.a. die wunderbar breiten Türen (und zwar alle) und die noch breiteren Schiebetüren.

    Und das ("heller und freier") kann man/frau, zusätzlich zu den Vorschriften ausgestattet, mit dem notwendigen Willen und Verstand auch bei Praxisräumen erreichen.

    Gruß
     
  13. #213 Der Bauberater, 01.10.2015
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    Brauchst du nicht weiterspinnen. Bestand ist Bestand und hat Bestandsschutz.
    Der braucht keine Stellplätze nachweisen, Die Raumhöhen haben bestand, die Fenstergröße ist schon da und wenn es eine Treppe und schmale Türen gibt, dann ist das eben so. Bei einem Umbau, der einen Bauantrag mit sich bringt oder bei einem Neubau sind eben geltende Gesetze einzuhalten.
    Um die zu ändern musst du mit deinem MdL reden, dass der bei der nächsten Novellierung der LBO etwas unternehmen kann. (Sofern er überhaupt weiß und/oder kapiert was er da dann beschließt)
     
  14. #214 Gast23627, 01.10.2015
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  15. R.B.

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    Völlig falsch verstanden. Es ist doch (hoffentlich) unstrittig, dass eine "normale" Praxis mit beispielsweise nur 1 barrierefreien Behandlungsraum problemlos die medizinische Versorgung eines behinderten Menschen sicherstellen kann. Weitere barrierefreie Behandlungszimmer sind nicht nötige, somit sinnfrei. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier beispielsweise mehrere gehbehinderte menschen die Klinke in die Hand geben ist gleich Null. Wozu also die komplette Praxis behindertengerecht ausstatten? für einen Fall der weder heute noch in der Zuukunft praktisch auftreten kann?

    Andere Sichtweise bei Spezialpraxen die ausschließlich mit behinderten Menschen zu tun haben, hier ergeben sich automatisch andere Anforderungen, hier wären die nicht-barrierefreien behandlungsräume sinnfrei da nicht nutzbar.

    Ich habe nie geschrieben, dass behinderte Menschen ausschließlich irgendwo in Spezialpraxen behandelt werden sollen. So eine Argumentation wäre idiotisch und würde mir nicht einmal im Traum einfallen. Mir ging es mehr darum die unterschiedlichen Anforderungsprofile herauszustellen die sich durch unterschiedliche Arten von Praxen (oder Kliniken) ergeben. Was in der Praxis x wichtig und notwendig ist, muss sich in der Praxis Y nicht auch als notwendig erweisen, da können die Anforderungen völlig anders sein.
     
  16. #216 Bauliesl, 01.10.2015
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    Du solltest die Namen in Deinem Dokument richtig unkenntlich machen.
     
  17. Baumal

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    wie kommst du zu der auffassung, dass das schlimm genug ist?
    sollen wir in allen gebäuden, zügen, öffentlichen toiletten
    für damen und herren -rollifahrer ein klo getrennt errichten?

    man kann es auch auf die spitze treiben.....
     
  18. #218 weisduwas, 01.10.2015
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    Damit einer wie ich bzw der meine Behinderung hat dort arbeiten kann.

    Die Spezialpraxen gibt max an Unis sonst gibt sie es nicht oder?
    Ich rede von Grundversorgung der Allen anderen auch zusteht.


    Wir reden hier ja nicht von Bestandanpassung sondern für Neu im Bestand.
    Die spätere Anpassung würde wohl um einiges teuerer werden.

    Das dies der Markt regelt glaubt ja nicht mal der Gesetzgeber

    Wie JSch auch an seinen eigen Beispiel beschreibt profitieren doch die Anderen auch davon vom Mehr am Platz. Der Mediziner bringt dann auch vielleicht ein zusätzliches Technisches Equipment dort unter,was zusätzlich Geld einbringt.
     
  19. R.B.

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    Die ist doch auf jeden Fall sichergestellt, egal ob in der Praxis nun 1 oder 2 oder 3 Behandlungsräume barrierefrei sind.
     
  20. Baumal

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    @ weisduwas,

    nix gegen dich mit deiner behinderung.

    aber ich kann doch unmöglich jedes öffentliche
    gebäude behindertengerecht, für mitarbeiter
    und personal planen!

    bleiben wir bei der arztpraxis.
    die können sich dann nur noch auf der grünen
    wiese ansiedeln, als nachbar von OBI und Bauhaus.

    ob das behindergerecht ist?
     
Thema: Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?
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