Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; ne ne , 1.)

  1. #241 wasweissich, 01.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ne ne , 1.)
     
  2. ekko123

    ekko123

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    also eine Besenkammer barrierefrei zu machen geht ja nicht - dann wäre es ein Besenraum ;-)


    DAS wäre schon "hart" - fordert das BRA dann auch die 100% barrierefreie EINRICHTUNG im Personalbereich? Wäre ja nur konsequent und ohne diese Forderung wäre es fast sinnlos. Also u.a. Schränke in der Höhe begrenzt?

    Ja (und wiederhole mich) sind auch 100% barrierefreie ("Behindertenparkplatz") Stellplätze für Patienten UND Personal nachzuweisen? Wäre auch die konsequente Auslegung.

    Ich bin nicht oft beim Arzt, aber z.B. die Theke ist sicher nicht für Rollstuhlfahrer ausgerichtet, sonder auf ergonomischer Höhe (stehende Nutzung) für einen Nicht-Rollstuhlfahrer (ok, gibt manchmal so einen niedrigeren Bereich - vielleicht ist das so gedacht).
     
  3. #243 wasweissich, 01.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die meisten "theken" in den arztpraxen haben eine rolliecke :D ,

    ob das jetzt diskriminierend ist (dass der behindertenbereich kleiner ist als der rest), werden die inklusionumjedenpreisundwennesnachhintenlosgehtegalverfechter uns schon auseinanderlegen ... :D
     
  4. Baumal

    Baumal

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    § 39 Barrierefreie Anlagen

    (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie

    1. Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kinder, Sonderschulen, Tages- und Begegnungsstätten, Einrichtungen zur Berufsbildung, Werkstätten, Wohnungen und Heime für Menschen mit Behinderung,
    2. Altentagesstätten, Altenbegegnungsstätten, Altenwohnungen, Altenwohnheime, Altenheime und Altenpflegeheime,
    sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).(2) Die Anforderungen nach Absatz 1 gelten auch für

    1. Gebäude der öffentlichen Verwaltung und Gerichte,
    2. Schalter- und Abfertigungsräume der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, der Post- und Telekommunikationsbetriebe sowie der Kreditinstitute,
    3. Kirchen und andere Anlagen für den Gottesdienst,
    4. Versammlungsstätten,
    5. Museen und öffentliche Bibliotheken,
    6. Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen, Schwimmbäder,
    7. Camping- und Zeltplätze mit mehr als 50 Standplätzen,
    8. Jugend- und Freizeitstätten,
    9. Messe-, Kongress- und Ausstellungsbauten,
    10. Krankenhäuser, Kureinrichtungen und Sozialeinrichtungen,
    11. Bildungs- und Ausbildungsstätten aller Art, wie Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen,
    12. Kindertageseinrichtungen und Kinderheime,
    13. öffentliche Bedürfnisanstalten,
    14. Bürogebäude,
    15. Verkaufsstätten und Ladenpassagen,
    16. Beherbergungsbetriebe,
    17. Gaststätten,
    18. Praxen der Heilberufe und der Heilhilfsberufe,
    19. Nutzungseinheiten, die in den Nummern 1 bis 18 nicht aufgeführt sind und nicht Wohnzwecken dienen, soweit sie eine Nutzfläche von mehr als 1200 m[SUP]2[/SUP] haben,
    20. allgemein zugängliche Großgaragen sowie Stellplätze und Garagen für Anlagen nach Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 1 bis 19.
    (3) Bei Anlagen nach Absatz 2 können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Bei Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen Ausnahmen nach Satz 1 nur bei Nutzungsänderungen und baulichen Änderungen zugelassen werden.




    §39 ist ein gummiparagraph.
    demnach könnte ich keine nutzungsänderung zur z.B.
    gaststätte mehr beantragen, weil nicht behindertengerecht für
    gäste und mitarbeiter.

     
  5. Baumal

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    würden sie sich im öffentlichen raum mal endlich
    um barrierefreiheit kümmern, dass wäre mal ein fortschritt.
     
  6. ekko123

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    Den Paragraph habe ich -als juristischer Laie- ja auch gelesen (und "fordere" deswegen alles Behindertenparkplätze). Der Sinn das ALLE Patientenräume barrierefrei zu planen sind, den kann ich da schon herauslesen - ABER wo leitet es sich für die Personalräume ab?

    "Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden"

    1) Definition/ Auslegung "überwiegend" - hier wird ja gefordert 100% der Patientenräume barrierefrei, weil "überwiegend" ...also fast ausschliesslich Menschen mit Behinderung oder alte Menschen Patienten sind? mM aber schon erstrebenswert die Patientenbereiche barrierefrei zu planen.

    2) Definition/ Auslegung "überwiegend" - ist auch das Personal überwiegend mit Behinderung oder fast ausschließlich alte Menschen ? Ich weiß nicht... man kann natürlich alles auf Personal der Ü75 Generation ausrichten. Das wird ja irgendwann schon relevant, aber dann schweifen wir auf ein anderes Thema ab :(


    noch etwas - wenn §39 2 18) Praxen 100% barrierefrei sein muss.... was sagt der selbe BRA Sachbearbeiter wenn jemand mit der Planung für §39 2 6) ankommt? 100% der Sportanlage/ Schwimmbad barrierefrei? Die Laufbänder? der 3m Turm ? die Wasserrutsche geeignet für Rollstuhlfahrer, Menschen Ü75 mit Aufzug ?? .... und 15) Verkaufsstätten mit 100% barrierefreien Umkleidekabinen ?

    Keine der 19 Typen von baulichen Anlagen darf Menschen mit Behinderung von der Nutzung ausschliessen - aber es sollte nicht gleich komplett auf diese Menschen ausgerichtet sein. Der §§ fordert diese Anlagen müssen von Menschen mit Behinderung genutzt werden können.... eine Nutzung ist aber auch möglich, wenn nicht 100% der Räume barrierefrei sind.
     
  7. Baumal

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    einige menschen die mit dem schicksal einer behinderung leben
    müssen, werden vermutlich müde schmunzeln, ob unserer diskussion.

    behinderung, heißt nun mal "behinderung", so hart das auch klingen mag.
    das bedeutet aber auch, dass ich nicht jedes lokal, jede arztpraxis, hallenbad.... usw
    aufsuchen kann, weder als gast/patient noch als mitarbeiter.

    was mich als betroffener völligst annerven würde ist, dass der öffentliche raum :gehsteige, straßenbahnen,
    züge.... usw nicht behindertengerecht sind.
     
  8. SvenW

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    Ich kenne keine Praxis in der die Geräte hin und her gerollt werden. Die Patienten werden entsprechend der benötigten Untersuchungen auf die Zimmer verteilt. Wer will sich das schon antun jedesmal die ganze Verkabelung neu zu machen, das Gerät neu zu starten etc.
    Somit macht es Sinn, das die Patientenräume grundsätzlich barrierefrei sind während das für den Personalbereich wenig Sinn macht.
     
  9. #249 Der Bauberater, 02.10.2015
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    Hatte ich weiter vorn schon mal geschrieben. Für Mitarbeiter gilt die Arbeitsstättenverordnung. siehe oben.
     
  10. Baumal

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    jetzt hör doch mal auf mit deinen verordnungen!:D

    es gibt immer noch den unverhältnismäßigen aufwand.
    ich kann nicht für jeden mitarbeiter (gibts den überhaupt irgendwann?)
    barrierefrei planen.
     
  11. Baumal

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    nochmal: hier geht es um bauen im bestand.
     
  12. ekko123

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    @ Bauberater ---- definiere dann mal "überwiegend" beim §39

    und bei ArbStättV 3a (2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

    ...und wenn er halt keine Menschen mit Behinderung beschäftigt? Dann nicht barrierefrei lese ich.


    aber egal - was mir da als vielleicht sinnvoller Tipp einfällt: @Bauliesl:

    kontaktiere doch einfach mal die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV. Die haben das Thema Barrierefreiheit der Praxis als Thema und können dir vielleicht konkret helfen. Sowohl was 100% Patientenräume, als auch 100% Personalbereiche angeht.
     
  13. #253 weisduwas, 02.10.2015
    weisduwas

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    Also langsam reichst!

    Wenn su dies allles vorenthalten willst muss du das Grundgesetz ändern.
    Dort steht nämlich nicht "Alle außer den Behinderten"

    Dein letzter Absatz beschreibt wenigstens sie Teil-Wirklichkeit,
    wenn es überall so wäre müsstes du dir um deine Aufgezählten Orte keine Gedanken machen, du kommst schlicht nicht hin.

    Bei einer Praxis für Heilhifsberufe nutz eine von die propagierte und dann evtl ereichte Ausnahme nix, weil da die Anforderungen der Kassenzulassung davor.
     
  14. #254 Baufuchs, 02.10.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beispiel NRW:

    Alles behindertengerecht nur dann:

     
  15. #255 Gast23627, 02.10.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Keine Ahnung und borniert obendrein

    Da kann man nicht mehr "müde schmunzeln", was Du da von Dir gibst ist einfach nur traurig.

    Und was nutzt der beste öffentliche Raum wenn dieser Normal-Behindertengercht ausgestattet ist, man dann jedoch in die von Dir oder ähnlichen Ignoranten geplanten Hütten nicht hineinkommt und sich als "Behindeter" nicht bewegen kann.

    Du bist einfach nur peinlich...
     
  16. R.B.

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    Dann solltest Du mal mehrere Praxen besuchen. Ich kenne viele Praxen in denen das so praktiziert wird. Ist ja auch logisch, kein Arzt wird jedes Zimmer voll ausstatten können (wer soll das bezahlen) und wenn ein Patient am Empfang steht weiß noch niemand, welche Geräte später wirklich benötigt werden. Der Arzt muss den Patienten ja zuerst einmal befragen und untersuchen, dann kann er entscheiden wie weiter verfahren wird.
     
  17. #257 wasweissich, 02.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ausserdem ist wlan schon erfunden.....
     
  18. ekko123

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    @ JSch - wir haben hier eine Null oder 100% Diskussion. Das ist durchaus gerechtfertigt die 100% zu hinterfragen.

    Einmal im Patientenbereich: Habe ich 25 Behandlungsräume geplant und 1 ist nicht barrierefrei = keine Genehmigung? Wirklich?
    Wo ist die Grenze ? Aber diese Diskussion ist hier nicht sinnvoll, da es Bauliesl nicht hilft ... ich persönlich wäre ja dafür die Patientenräume alle barrierefrei zu gestalten. Bei 2 Behandlungsräumen wäre es nicht in Ordnung nur 50% barrierefrei zu machen... als Beispiel meinerseits...... kann Bauliesl vielleicht bestätigen, das eine Umplanung im Patientenbereich wirklich nicht klappt?? Wenn doch, dann ist dieser mM wichtigste Teil ja abgehakt.

    Dann im Personalbereich: Hier betrifft es keinen Patienten mit Behinderung oder älteren Patienten! Ihre persönliche Erfahrung, die Argumentation der Nutzung durch Patienten ist also nicht zutreffend. Hier ist es doch fraglich, ob im wahrsten Sinne auch die Besenkammer barrierefrei sein muss. Weil, wenn 100%, dann aber konsequent die komplette Einrichtung ausschliesslich Rollstuhlgerecht. Eine breite Tür und ausreichend Platz reicht nicht aus, wenn die Schrankwand 2m hoch ist.

    Wenn ich mich erinnere, so ist im Personalbereich ein Flur problematisch..... hmm, plan doch 2,5m breit und später kommt da eine Schrankwand hin - also "Nutzfläche" tauschen und Platz in anderen Personalbereichen abknapsen, Besenkammer streichen (wird Besenschrank)....und duck weg. (ich verweise noch mal auf KBV, die können vielleicht wirklich helfen)
     
  19. #259 Baufuchs, 02.10.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    vergiss die KBV, die verweist lediglich auf die baurechtlichen Regelungen der Länder bzw. hat für die Umgestaltung bestehender Praxen ein Broschüre mit "nützlichen Tipps".
     
  20. ekko123

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    naja - war eine Idee, dass die da Erfahrung haben.

    Tja - dann plane eine Praxis 100% 100% barrierefrei und versuch die Praxis zugelassen zu bekommen mit 100% Personal Ü75 im Rollstuhl. Sollte ja baurechtlich klappen... tja - sorry, wenn das negativ verstanden wird.

    Ich werd bei neuen Praxen mal neugierig hinschauen und neuen Gaststätten und in neuen Verkaufsstätten prüfen, ob ALLE Umkleiden barrierefrei sind. Normale Toiletten sind ja dann ja auch nicht mehr möglich, wenn 100% barrierefrei sein muss. Ach, nee - werde keine Anfrage im Rathaus starten, wenn ich mal in neuen Geschäften "normale" Herren-Toilette, "normale" Damen-Toilette und eine Behindertentoilette vorfinde. (oder gar eine Besenkammer:yikes)
     
Thema: Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?
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