Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; ich poche immer noch auf unverhältnismäßigen aufwand. es kann doch nicht angehen, dass z.b. ein arzt in einer popeligen altstadt keine praxis...

  1. #41 weisduwas, 29.09.2015
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    Gibt es in deiner Altstadt keine Erdgeschosse?
    Bei einer Neueinrichtung sollte es doch eine Selbstverständlichkeit sein.
    Weil es gibt genügend für Behinderte nicht erreichbare Artzpraxen.
    Alt-Bestand ist was anderes.
    Der § im Baugesetz ist die Umsetzung des Gesetzgebers vom Grundgesetz und der Menschenrechte.
    Für den zusätzlichen Aufwand gilt der Abzug der Sowiesokosten ob er dann unverhältnismäßig ist?

    Da sind sie schon oft zu finden, da die ältere Kundschaft auch Wirtschaftsfaktor ist.

    Kein Problem.
    Fürs zweite Beispiel
    Selten ist man allein der Praxis.
     
  2. Baumal

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    mit dir betreuer von vierbeinigen rasenmäher,
    diskutiere ich nicht über sinn oder oder unsinn
    irgendwelcher bauordnungen, geh schafe hüten.
     
  3. #43 karo1170, 29.09.2015
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    Man kann EDV-Schränke auch an der Wand montieren, unterfahrbar gestalten, beidseitig zugänglich machen... Das ist zumeist eine Frage des Wollens.

    Die Aversion von manchen Architekten gegenüber Barrierefreiheit kann ich nicht so recht nachvollziehen. Anscheinend hat hier aber das Gestalten, Entwerfen und Designen einen höheren Stellenwert als die Nutzbarkeit für alle.
     
  4. #44 weisduwas, 29.09.2015
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    Ich hoffe mal du brauchst nie eine Gehhilfe mit Rädern und bist dann auf den Doktor im ersten, oder x Stock in der Altstadt angewiesen.
    Ich empfehle eine Gespräch mit einem Rollifahrer.
    Ansonsten schließen sich Schafe und Behinderung nicht aus,
    aber jedem seine Behinderung.
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 29.09.2015
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    Ich kenne mich mit der BauO BW leider nicht genügend aus. In Sachsen-Anhalt haben wir eine aus meiner Sicht klarere Regelung, die in § 49 BauO LSA wie folgt lautet:
    „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.“

    Vom Ergebnis her müsste das bei eurem § 39 BauO BW evtl. wohl auch so gehandhabt werden, aber garantieren kann ich das nicht.
    Der Text lautet auszugsweise:
    „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden (…) sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen).“

    Auch hier kann man m.E. den Zusatz „in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen“ rein gedanklich hinzulesen, denn es geht um die Frage, welche Teile der Anlage „von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden“.

    Für mich heißt das, dass eine z.B. nur für nicht-behinderte Angestellte bestimmte Toilette oder ein Abstellraum nicht barrierefrei sein muss, ebenso z.B. ein kleines Labor, in dem sich nur nicht-behinderte Angestellte aufhalten und in dem nicht etwa Patienten Blut abgenommen wird.

    Allerdings müssen alle Behandlungsräume, alle Flure, das Wartezimmer, die Anmeldung und die Patiententoiletten, etc. uneingeschränkt barrierefrei sein. Dass nur z.B. ein Behandlungsraum barrierefrei ist und dann etwaige zur Behandlung notwendige Geräte aus nicht barrierefreien anderen Behandlungsräumen herübergerollt werden, dürfte mit der Intention der Bauordnung BW nicht in Einklang zu bringen sein.


    Als Fazit zu der Überschrift „Arztpraxis – komplett barrierefrei – Ein Muss?“
    lautet meine Antwort: „Ja, allermindestens in absolut allen Bereichen der Arztpraxis, zu denen Behinderte und auch nicht-behinderte Patienten Zugang haben können.“

    Mit dieser Lesart wärst sicher auch du, Josef, einverstanden, oder? Wenn die von dir besuchte Arztpraxis dieser Maxime tatsächlich entsprochen hätte, wäre es doch sicher nicht zu der von dir geschilderten katastrophalen Situation gekommen.

    Aus meiner Sicht sollen solche „Extra-Würste“, wie das mühsame Herbeiholen von Behandlungsgeräten für einen Rollstuhl fahrenden Patienten gerade vermieden werden. Auch der behinderte Patient soll nicht das Gefühl haben, dass er wegen seiner Behinderung dem Arzt oder den Angestellten besondere Mühen bereitet. Das ist meiner Meinung nach ein Grundpfeiler der Integration.
     
  6. #46 the motz, 29.09.2015
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    Halte ich weniger für eine Frage des Wollens- Eher des Könnens....

    Klar kann man miniaturdosen genauso an die wand hängen, das ganze dann als netzwerkschrank bezeichnen und sich dann wundern, daß da nix Rein passt.

    Die Größe der Schränke legt ja auch nicht der Architekt fest, weil er schlicht nicht weiß, was alles reinkommen soll.
     
  7. #47 Mikalaya, 29.09.2015
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    Die Arztpraxis meiner Eltern (wurde zu diesem Zweck gebaut, wenn auch schon ein paar Jahre her) ist in den Personalräumen nicht uneingeschränkt barrierefrei.
    D.h. Personaltoilette definitiv nicht, Abstellkammer und Labor wären zumindest mit Zirkelei verbunden.
    Das wurde auch nicht beanstandet, alle anderen Räume sind natürlich auch mit Rolli und Gehhilfen nutzbar.
    Ohne die rechtliche Seite beurteilen zu können, klingt es für mich aber auch recht unlogisch in einem Neubau nicht barrierefreie Behandlungsräume zu planen..
    Im Bestand mit entsprechenden Zwängen ok, aber im Neubau?
     
  8. #48 Ralf Wortmann, 29.09.2015
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    Es ist kein kompletter Neubau eines Gebäudes, sondern nur der Umbau eines vorhandenen Gebäudes:

     
  9. Baumal

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    du witzbold, mit barrierefreien bauen beschäftige ich mich
    schon länger und intensiver, als du schafe hütest.
     
  10. #50 Gast23627, 29.09.2015
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    Danke Ralf...

    Du bist einer der guten "Rechtsarbeiter" wenn nicht einer der besten (und einem weiteren "Rechtsarbeiterbüro", das unserem Sohn zu Seinem Lebenserleichternden Recht verholfen hat) die ich praktisch tätig kennen gelernt habe. Und das waren bisher einige hundert...

    Zu meiner "Ausdrucksweise" die hier kritisiert wird. Das ist meine (Un-?)Art. Mernschen die mich genauer kennen haben dafür Verständnis (welches ich aber nicht einfordere, denn ich kann auch anders).

    Was mich wirklich freut ist die lebhafte Diskussion und das für- und wider in der Sache. Ich denke das hilft...

    Grüsse

    PS. Das Equipment (Mensch und Maschine/n) welches wir bei einem Weg nach draussen brauchen, hat knapp 280 Kg Gewicht.
     
  11. #51 Mikalaya, 29.09.2015
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    Ah, sry, dann nehme ich quasi alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)
    Ich maße mir mal an zu behaupten, dass ein funktionierender Praxisbetrieb möglich sein sollte, wenn alle Zugänge, das WC, Wartebereich und mind. ein Behandlungsraum je Arzt barrierefrei gestaltet sind. (Durch meinen schwerbehinderten Bruder + Eltern mit Arztpraxis habe ich da durchaus eine Vorstellung). Das erfordert aber Organisation innerhalb der Praxis und ist damit trotzdem noch 2. Wahl.
    Wenn es irgendwie geht, sollten schon alle Behandlungsräume barrierefrei sein, das wäre als Auftraggeber sicher auch meine Anforderung an einen Architekten. Nebenräume des Personals sind da unwichtig, aber wenn die Behörde auf barrierefreien Behandlungszimmern besteht, fände ich das schon nachvollziehbar. Für die tragenden Wände sollte sich doch eine Aufteilung finden lassen, die nicht barrierefreie Räume nur dem Personalbereich zuordnet? So wenig sind 200qm ja auch nicht.
     
  12. #52 Anda2012, 29.09.2015
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    @ Bauliesl: magst mal den Grundriss anonymisiert reinstellen, damit man ne Vorstellung hat?
    200 qm klingt erst mal ganz nett, aber ich las Bestand, Probleme mit TRH ec. Wenn das z. B. ein langer oder verwinkelter Schlauch ist, dann schauts schon wieder schwieriger aus.
    Gibts Kollegen, die ähnliches planten mit ähnlichen Schwierigkeiten? Könnte man da sich Hilfe holen?
     
  13. #53 Der Bauberater, 29.09.2015
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    Generell ist bei Neubauten der § 39 LBO für "Nutzer" zu beachten.
    Anderenfalls gilt auch die neue ArbStV und nach der sind auch Bereiche für Mitarbeiter mit Behinderung einzuplanen.

    @Bauliesl:
    Wer stellt welche Anforderungen?
    Baurechtsamt als Herr des Verfahrens oder ist es eine Auflage des Arbeitsschutzes?
     
  14. #54 Bauqualle, 29.09.2015
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    ... :wow .. darf ich da mal kurz erwähnen , daß ich schon vor über 5o Jahren barrierefreie Wohnungen und Häuser gebaut habe , bei uns gibt es ein großes Haus die "Diakonische Stiftung Wittekindshof" die Behinderte betreut und dafür haben wir unsere Planungen gemacht , dazu gehörte auch der regelmäßige Besuch , für Um- und Erweiterungsbauten und auch Einfamilienhäuser , die damals besonders finanziell bezuschusst wurden ...
     
  15. #55 Bauliesl, 30.09.2015
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    Danke, liebe Kollegen für Eure vielfältigen Beiträge.
    @ Bauberater: Das BRA stellt die Anforderung.
    @ Ziesel: Danke für Deine Ausführungen. Einige Deiner Argumente werde ich mir "ausleihen". Es ist sehr gut und sehr nachvollziehbar argumentiert.
    @RalfW: Danke auch Dir für Deine juristische Sicht (die zwar von meiner persönlichen Sicht abweicht ;-) ), aber die Betrachtung von Meinungen "der Gegenseite" (und das meine ich nur argumentativ) bringt einen auch immer ein großes Stück weiter.

    Ich habe nächste Woche einen Termin auf dem BRA und werde Euch zu gegebener Zeit auf dem Laufenden halten.

    ach @Anda: Ich glaube meine Bauherren würden es nicht wollen, dass die Planung, wenn auch anonymisiert, eingestellt wird. Darauf nehme ich natürlich Rücksicht.

    ....ich war gestern den ganzen Tag mit Abnahmen beschäftigt - deswegen kommt meine Rückmeldung verzögert.... ;-)
     
  16. #56 Der Bauberater, 30.09.2015
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    Lass dir bitte mal die Rechtsgrundlage nennen, die das BRA zur "Entscheidungsfindung" genommen hat.

    Im 39er steht:
    § 39 Barrierefreie Anlagen
    (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden...

    Wenn die Praxis von o.g. Personen genutzt wird, dann muss M.M. nach keine barrierefreie "Besenkammer" oder "Installationsraum" mit Bewegungsflächen.
    Wenn die die ASR mit heranziehen, dann kommen zu den üblichen Räumen auch noch der Pausenraum und das Labor dazu,
    aber alle Räume ...

    --> rechtsmittelfähiger Bescheid und dann mit RA drauf los gehen!!
     
  17. Baumal

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    § 39 kann ich nachvollziehen,

    bei altenheimen, hospizen, pflegeheimen.... usw.

    aber eine arztpraxis, muß die zwingend von älteren,
    oder menschen mit behinderungen aufgesucht werden?

    das ist dass finanzielle grab für einige ärzte, die eine
    praxis eröffnen möchten.
     
  18. #58 Ralf Wortmann, 30.09.2015
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    Ja. Jeder braucht mal einen Arzt. Rollstuhlfahrer, sonstige Behinderte und auch alte Menschen bilden da keine Ausnahme.

    Oder war das Ironie, die ich nicht verstanden habe? War kein smiley dran ...
     
  19. #59 wasweissich, 30.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Richtig,
    Aber ein kranker behinderter braucht nicht in die besenkammer..... das ist was für boBBelle ,und der ist noch gut zu fuss
     
  20. Baumal

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    nein das war durchaus keine ironie.

    man beklagt sich z.B., es gäbe zu wenig ärzte
    in ländlichen gebieten.

    ja wie sollen die denn eine praxis eröffnen, ohne
    sich total zu verschulden, weil die hütte behindertengerecht
    sein muß?

    und bitte nicht falsch verstehen, ich habe nix gegen alte,
    oder behinderte, versuche, plane, seit jahren in diesem thema.
     
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