Asbesthaltiges Material nach Abriss

Diskutiere Asbesthaltiges Material nach Abriss im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Abend, auf einem verpachteten Grundstück standen 2 Bungalows aus den 50er Jahren mit typischen Eternitfassadenplatten. Der Pachtvertrag...

  1. Elo

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    Guten Abend,
    auf einem verpachteten Grundstück standen 2 Bungalows aus den 50er Jahren mit typischen Eternitfassadenplatten. Der Pachtvertrag wurde nicht verlängert und der Pächter musste die Bungalows von einem Unternehmen abreißen lassen. Jetzt liegen noch jede Menge Bruchstücke von den Fassadenplatten auf dem Grundstück verteilt. Laut ehemaligem Pächter kein Problem, die seien nicht asbesthaltig. Ich habe einen Test machen lassen und natürlich sind die Platten mit Asbest. Das Abrissunternehmen hätte das niemals so abreißen dürfen.
    Wie kann ich nun am Besten das Unternehmen dazu bewegen das Grundstück asbestfrei zu hinterlassen? Mit der Gewerbeaufsicht drohen? Habe ich überhaupt eine Chance?

    Danke für Antworten & viele Grüße
     
  2. #2 simon84, 13.01.2021
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    Wer bist du? Der Verpächter oder der neue Pächter?

    Im Prinzip Ordnungsamt kontaktieren, dann wird der Verursacher schon dazu gezwungen werden den Schaden zu beheben.
     
  3. #3 petra345, 13.01.2021
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    Der Pächter ist (vermutlich) der Vertragspartner des Eigentümers.
    Es sei denn er hat das Abbruchunternehmen selbst beauftragt.
    Nur von einem Vertragspartner kann der Eigentümer etwas verlangen.
    .
     
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  4. Elo

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    Der Pächter musste das Grundstück wieder im ursprünglichen, unbebauten Zustand hinterlassen. Er hat auch das Abrissunternehmen beauftragt.
    Das heißt der ehemalige Pächter muss das auf jeden Fall mit dem Abrissunternehmen regeln? Ich hoffe ein langer Rechtsstreit lässt sich vermeiden :(.
     
  5. #5 simon84, 13.01.2021
    simon84

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    Bei einer Umweltverschmutzung kann (jeder) den VERURSACHER anzeigen und das Ordnungsamt hat die Aufgabe, sofern öffentliches Interesse gegeben ist, einzuschreiten.

    Das wird bei einer Asbestverpestung über viele qm durchaus der Fall sein.

    Der Verpächter hat (besondere Vereinbarungen ausgeschlossen) einen Anspruch, das Grundstück unbelastet wieder zurückzuerhalten.
    Das muss er vom ehemaligen Pächter einfordern. Der ehemalige Pächter muss auf den Verusarcher zugehen, also z.B. das Abrissunternehmen.

    Falls du der neue Pächter bist (Warum die Geheimnistuerei?), dann kannst du auf den Verpächter zugehen und ggf. wegen der Belastung von deinem Vertrag zurücktreten, Pacht mindern etc.

    Falls du der Verpächter bist, musst du dich an den ehem. Pächter wenden (dein Vertragspartner).

    Zum Ordnungsamt (zusätzlich) kann jeder, also auch ein Dritter.

    Bei Asbestverschmutzung und unerlaubter Abfallentsorgung nehmen die das sehr ernst !
     
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