Attikaabdeckung Flachdach – sichtbarer Beton nach Sanierung fachgerecht oder abstimmungspflichtig?

Diskutiere Attikaabdeckung Flachdach – sichtbarer Beton nach Sanierung fachgerecht oder abstimmungspflichtig? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Guten Tag zusammen, bei einem Garagengebäude wurde im Zuge einer Flachdachsanierung die Attikaabdeckung erneuert. Nach Fertigstellung ist an...

  1. #1 XB442399, 23.01.2026
    XB442399

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    Guten Tag zusammen,

    bei einem Garagengebäude wurde im Zuge einer Flachdachsanierung die Attikaabdeckung erneuert.
    Nach Fertigstellung ist an mehreren Stellen die Betondecke unterhalb der neuen Attikaabdeckung sichtbar.

    Vor der Maßnahme war die Attika in den sichtbaren Bereichen so ausgeführt, dass die Betondecke vollständig abgedeckt war; der Beton war dort nicht zu sehen. Eine Abstimmung über eine optisch abweichende Ausführung hat vorab nicht stattgefunden.

    Die ausführende Firma hält die aktuelle Ausführung für technisch fachgerecht und mit heutigen Anforderungen (u. a. höhere Aufbauhöhen) begründet. Der sichtbare Beton stelle weder ein technisches noch ein optisches Problem dar.

    Aus Sicht des Bauherrn ergibt sich jedoch eine deutliche optische Abweichung zum vorherigen Zustand.

    Fragen:
    – Ist eine Ausführung mit sichtbar bleibendem Beton an der Attika aus fachlicher Sicht üblich bzw. „Stand der Technik“?
    – Wenn die Ausführung technisch korrekt ist: Besteht dennoch eine Pflicht zur vorherigen Abstimmung, wenn sich das Erscheinungsbild gegenüber dem vorherigen Zustand deutlich ändert (Bestand war vollständig abgedeckt)?
    – Wie wird so etwas in der Praxis üblicherweise gelöst (konstruktiv/planerisch/kommunikativ), wenn höhere Aufbauten erforderlich sind?

    Zur Einordnung habe ich Fotos beigefügt (Vergleich Alt/Neu).

    Vielen Dank vorab für eine fachliche Einschätzung.
     

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  2. #2 XB442399, 23.01.2026
    Zuletzt bearbeitet: 23.01.2026
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    Als Bild-Info / Die Bilder bei Tageslicht zeigen die alte Attika und die Bilder bei Dämmerung die neue.
     
  3. #3 Hark, 23.01.2026
    Zuletzt bearbeitet: 23.01.2026
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    ja, es ist eher die Ausnahme, daß die Betonkante komplett abgedeckt wird. So eine übergroße Abwicklung der Blechkante an der Stirn wie sie im Bestand war, würde ich schon als ungewöhnlich bezeichnen. Man konnte auf den alten Fotos ja auch schon die Nachteile deutlich erkennen ... Verwerfungen im Blech durch die thermische Ausdehnung.

    Ob es eine "Plicht" gibt, kann ich nicht sagen, aber es wäre sicher geschickter gewesen es anzusprechen (von beiden Seiten) .. Auch der Bauherr hätte seinen Wunsch äußern können, daß die Optik so bleibt wie sie ist.

    Mit einer gesonderten Bekleidung der Sirnseite. Die senkrechte Abwicklung einer Attikaabeckung läßt sich nicht beliebig verlängern.

    Tja .. ich mach den Job schon ne Weile und hab eine lange Liste mit Dingen die man besser vorher besprechen sollte, leider ist sie nicht vollständig, und ich lebe mit der Gewissheit ... sie wird nie vollständig werden.

    Ich persönlich finde das Ergebnis aber garnicht so schlecht, jedenfalls besser als vorher :) ... und den fehlenden Anstrich der nicht überdeckt wird, kann man ja noch im Frühjahr ergänzen bzw erneuern.
     
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