Attikaverblechung/abdeckung optisch enttäuschend

Diskutiere Attikaverblechung/abdeckung optisch enttäuschend im Dach Forum im Bereich Neubau; so ein dünnes Blech wie hier verwendet ich vermute mal Titanzinkblech 0,7 oder 0,8 mm dich,Wenn nur einfach Halter angebracht werden für die USB...

  1. #21 loewe501, 19.06.2015
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    Ich besorge am WE ein Messchieber und messe mal die Bleche. Wie du das mit dem Haltern und dem logischen durchbiegen meinst habe leider nicht ganz gerafft sorry. Ich mache mal ein Bild mit dem Aufbau dabei.
    Attik.jpg
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2015
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    Und wie bitte ist die "schiefe" OSB-Platte befestigt???

    Wenn ich Deine Zeichnung richtug verstehe, ist ja die Dämmung auch oberseitig auf dem Attikamauerwerk und einen Ringbalken (Beton) gibt es nicht.
    Wo also bitte soll da irgendwas befestigt sein?
    Schrauben in WDVS - :Baumurks
    Schrauben in die Lochsteine von oben - :Baumurks
    Bis in die Betondecke durchgeankert - glaube ich nicht.
    Mit Bauschaum "verklebt" - :irre
     
  3. #23 loewe501, 19.06.2015
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    Nee die zahlen nicht, die streiten lieber....! Ahhh Selbstbehalt wie hoch wird der denn sein?

    Habe ich schon versucht, Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen kenne ich nicht, Angebote habe ich wohl die meisten, Rechnungen kommen eh "leider" alle zu mir und müssen nur freigegeben werden vom Archi. Bautagebuch gibt es nicht, Ihr Anwalt sagt sie müssten zwar so etwas ähnliches führen aber Sie müssten es nicht rausgeben, bei mir gibt es keines!

    Die sind auch keine schlechten Menschen aber vieles läuft für mein Geschmack planlos, kostet mich viel Geld und Zeit. Ärger mit den Handwerkern usw.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2015
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    Also - die ausgefüllten LVs sind DEINS! Da is nicht mit - geben wir nicht raus. Und deren Anwalt würde ich erklären, dass es ohne vorliegendes Bautagebuch als Beweis der Führung auch keine Vergütung dafür gibt.

    Ich sag ja - lass Dir ausrechnen, was Du alles nicht an Honorar zahlen musst!
     
  5. #25 Kalle88, 19.06.2015
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    Moment, moment - WO steht, dass Mauerabdeckungen quasi Gefällelos ausgebildet werden dürfen? Es stimmt, dass in geltenden Richtlinien keine genaue % oder Grad Bezifferung enthalten ist - die Rede ist aber von Ausreichend. Um genau zu sein kommt das modale Hilfsverb "soll" darin vor, was gleichlautend eine Regel bedeutet - keine Ausnahme! Wenn wir denn schon von fachgerecht sinnieren, dann sollten wir dabei anfangen ob 1,6%!!!! ausreichend sind für eine über 40cm!!!! Breite Abdeckung - die dazu noch latente Beulenbildung aufweist! Einfach mal mit simpler Logik ran gegangen erschließt sich dass Niederschlag auf fast waagerechten Flächen auch irgendwie irgendwo abgeführt werden müssen - gleiches für Schneeschmelze. Da liegt es Nahe, dass je Breiter die "Angriffsfläche" ist, sich die Neigung entsprechend anpasst. Denn es kann nicht Sinn und Zweck sein mit einer Mauerabdeckung - die wie hier wohl sogar noch im direkten Sichtfeld liegt - eine optische Beeinträchtigung zu erzielen. Stehendes Wasser und Pfützenbildung ist so eine - zu mal hier ein technischer Schaden beim offenen Stoß zu erwarten ist. Wäre die Attika innerhalb der Abdichtungsfläche, dann mag man die Augen zudrücken - hier aber liegt unter dem Blech lediglich eine Trennlage und die nackte und dafür absolut ungeeignete OSB-Platte. Selbst im Falle einer evtl. Befeuchtung und dem damit verbundenen aufquellem wäre bei einer VOLL aufliegenden nicht selbst tragenden Abdeckung mit optischer Einschränkung zu rechnen. Warum baut man - Entschuldigung - so eine Scheiße? Kann ich die OSB in die GK 0/1 einordnen - in diesem Falle? Wohl nicht, also müsste ich sie in min. GK 2 einordnen - taugt OSB in dem Bereich? Nö!

    Kann ich mit dem Gefälle das Überspühlen der Brüstungskante verhindern? Nein! Was hat das zur Folge? Auch wenn hier pre-patina oder Schiefergrau zum Einsatz gekommen ist, ist mit Auswaschungen zu rechnen. Evtl. eine weiße Putzfassade darunter? Na, wird bestimmt toll aussehen die Laufspuren.... Aber is ja fachgerecht... Wenn ich blind und sinnlos den Paragraphen folge... Genauso der 8cm! Streifen. In Kehlen bei geneigten! Flächen bin ich aufgefordert min 10cm Überdeckung zu geben, bei flacheren Teilen sogar 15!!cm. Hier reichen bei fast waagerechter Wasserführung lächerliche 4cm aus um Regelkonform zu sein. Entweder bin ich zu blöd die Logik dahinter zu verstehen oder es ist einer der Situationen wo Fachregel mehr schadet als nützt.

    @ Ralf: Der Kleber wird zwischen Abdeckung und Unterdeckstreifen eingebracht - da braucht es keine Schiebehaften. Bei entsprechender Blechdicke sind gar keine Schiebehaften nötig, wenn wir schon dabei sind erst mal blind alles zu befolgen was so als Regel gilt. Selbst wenn der Kleber aus Witterungsgründen am Blech nicht haftet (Taureifbildung auf der Unterseite im Winter zum Bleistift) dann habe ich mit der Raupe immer noch eine Erhabung, quasi eine Barriere. Ich weiß, die Unterdeckstreifen haben Rillen und sollen damit Kapillarvorgänge unterbinden. Das mag bei direktem Aufliegen der Mauerabdeckung auf dem Streifen gegeben sein - aber bestimmt nicht wenn man ein Zollstockglied dazwischen stecken kann und der Wind mir das Wasser auch über die 12cm Überdeckung treibt. Das Wasser auf der Abdeckung stehen wird zeigt ja schon das Foto.
     
  6. #26 loewe501, 19.06.2015
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    Beton ist das Dach dann "nur" 2xPortonstein. Ich hatte auch schon gefragt wie man von oben in Hohlstein befestigt, die haben wohl die "unverputzen" Steine gemessen und "immer"
    in den Stößen gebohrt.

    Das mit den LV's muss ich mal versuchen, alles was ich habe sind vielleicht 8 Seiten Hausskizzen, Raumpläne, Statik, Fenterlisten, Türlisten, Pläne Vermesser, Angebote Handwerker, Flächenberechnungen und viele Rechnungen :shades. Ich glaube das wars.
     
  7. #27 loewe501, 19.06.2015
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    Ist jetzt wohl nicht ganz so wichtig aber sei kurz erwähnt. Es sind ca. 1,6° nicht Prozent! In Prozent sind es wohl ca. 2,9% gefordert zumindest vom Hersteller sind mehr als 3° was wohl fast 5% sind.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2015
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    :mega_lol: :mega_lol:

    Wers glaubt wird seelig. Und selbst wenn, dann frag die mal nach der Zulassung dafür. ;)
    Was bleibt denn über, wenn Du mit nem 8er Bohrer in die dünnen Randstege bohrst, selbst wenn Du genau mittig in die Fuge kommst.
    Alleine die Spreizkraft eines simplen Universaldübels reicht, um die Stegreste zu pulverisieren!
     
  9. #29 Kalle88, 19.06.2015
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    Das Prinzip bleibt das Gleiche. Eine Mauerabdeckung ist für mich kein untergeordnetes Bauteil - schon gleich nicht bei 40cm Breite! Ich frage mich warum bei metallischen Dacheindeckungen ein anderen Prinzip befolgt wird als bei Mauerabdeckungen - obwohl auf beide Regen fällt. Zeig mir den Paragraphen der mich rechtlich gesehen befähigt Doppelstehfalz bei der Neigung auszuführen - mit allen zusätzlichen Hilfsmittel. Den gibt es schlicht nicht - da ist komischerweise die Untergrenze bei 3 Grad gesetzt. Alles andere ist schlicht und ergreifend nicht zulässig und Querstöße schon gar nicht. Bei Mauerabdeckungen scheint das alles außer Kraft zu treten - weil es nicht genau definiert ist. Nun frage ich mich fällt auf eine Abdeckung andere Regen als auf ein Dach? Hmm...
     
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