Aufenthaltsraum unterm Dach: Höhenvorgaben

Diskutiere Aufenthaltsraum unterm Dach: Höhenvorgaben im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Gemeinde, Toll, dass sich hier immer so gut geholfen wird. Ich hab auch eine Frage zu meinem Dach. Mein selbstbewohntes Zweifamilienhaus...

  1. #1 BauRalph, 23.07.2021
    BauRalph

    BauRalph

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    Liebe Gemeinde,

    Toll, dass sich hier immer so gut geholfen wird. Ich hab auch eine Frage zu meinem Dach.

    Mein selbstbewohntes Zweifamilienhaus aus 1968 hat ein unausgebautes und ungedämmtes Satteldach. Nur der Boden ist ein wenig gedämmt. Wir wollen das Dach neu belegen und dämmen und überlegen, ob wir den Raum unter dem Dach als Aufenthaltsraum nutzen und anmelden. Fenster, Heizung, Elektrik und Fluchtweg sind kein Problem. Bei den Höhevorgaben habe ich aber noch ein Verständnisproblem.

    Ich hab verstanden, dass ein hessischer Aufenthaltsraum auf mindestens der Hälfte der Fläche, die höher als 1,5m ist, auch höher als 2,20 sein muss.

    Bei meinem Dach ist es so, dass von Kniestock zu Kniestock die Fläche, die höher ist als 2,2m, leider weniger ist als die Hälfte der Fläche, die höher ist als 1,5m. Ist das Problem jetzt gelöst, wenn ich Wände parallel zum Kniestock einziehe, die den Raum beenden, wenn er niedriger wird als 1,6m? Dann wäre nämlich die Fläche höher als 2,2m genau die Hälfte der Fläche, die höher ist als 1,5m.

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Ralph

    Zusatzinfos:
    In der Mitte ist das Dach 2,5m hoch. Links und rechts davon fällt das Dach nach 2,9m auf eine Höhe von 1,5m.
    Wir wollen keine Aufwändigen Gauben einziehen, da wir den Raum nicht zwingend brauchen und deswegen die Kosten niedrig halten wollen.
    Für uns persönlich ist der Raum unter dem Dach ausreichend hoch und gemütlich zur Nutzung als Schlafzimmer, Büro oder Gästezimmer.
     
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