Auffahrt erneuern

Diskutiere Auffahrt erneuern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich bin neu hier und heiße Paul, Wir haben vor ca. 2 Jahren ein Altes Haus gekauft welches wir mittlerweile Saniert haben. Nun soll es...

  1. #1 Der Paule, 16.03.2017
    Der Paule

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    Hallo ich bin neu hier und heiße Paul,

    Wir haben vor ca. 2 Jahren ein Altes Haus gekauft welches wir mittlerweile Saniert haben.
    Nun soll es an den Außenbereich gehen.
    Die erste Frage ist wie schaut es mit der Auffahrt aus.
    Wir haben eine Doppel Garage. Die Zufahrt von der Straße ist sehr breit, aber zulaufend auf mein Grundstück wird diese so schmal das ich dort nur mit einem Auto stehen kann.

    Die Frage ist, ob ich die Auffahrt so verbreiten darf, das ich mit zwei Autos rauf und runter komme.
    Der Bordstein zur Straße ist ja deutlich weiter abgesenkt, wie die Zufahrt gepflastert ist.

    Zur Straße: Wir wohnen direkt an einer Haupt/Kreisstraße in Niedersachsen (Landkreis STD).

    Anbei noch Bilder der Auffahrt.

    IMG_20170316_175209.jpg IMG_20170316_175224_BURST003.jpg InkedIMG_20170316_175146_LI.jpg InkedIMG_20170316_175311_LI.jpg


    Vielen Danke für eure Hilfe schon mal im voraus!!
     
  2. #2 Gast82596, 16.03.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    wem gehört der Teil des Grundstücks?
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 17.03.2017
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    Einfach mal beim örtlichen Bauamt vorsprechen. Manchmal ist z.B. im Bebauungsplan festgelegt dass eine Einfahrt nur max xxx Meter breit sein darf.
    Wenn die breitere Einfahrt an der Straße i.O. ist dann ist noch wichtig dass die GRZ passt.

    GRZ ist das Verhältniss der bebauten Fläche zur Grundstücksfläche. Die maximal zulässige GRZ kann man auch beim Bauamt erfragen.
    Zur GRZ gehören alle Gebäude sowie alle versiegelten Flächen.
     
  4. #4 Der Paule, 18.03.2017
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    Danke für die Antworten,

    Das Grundstück ist meins, der Teil von der Straße bis zum Zaun wird der Gemeinde gehören.

    Dan werde ich mal beim Bauamt nachfragen was ich machen darf bzw. kann.

    Zur Bebauten Fläche. Es ist nur die Auffahrt und ein Kleiner Weg zum Hauseingang Gepflastert. Da werde ich sicherlich noch Reserve zum Pflastern etc. haben.
     
  5. #5 El Gundro, 22.03.2017
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    Was auch hilft ist mal rauszufinden, was denn eigentlich genehmigt wurde. Wurde evtl. eine breite Einfahrt bereits damals genehmigt und (z. B. aus Kostengründen) nur kleiner gebaut? Dann bräuchtest Du gar nichts machen und würdest quasi nur den genehmigten Zustand herstellen.
     
  6. #6 Der Paule, 22.03.2017
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    Ok das ist eine gute Idee. Aber auch das müsste ich beim Bauamt Anfragen da ich leider keine genauen Unterlagen zum Bebauungsplan vorliegen habe.
     
  7. #7 driver55, 22.03.2017
    driver55

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    Das hat nichts mit dem Bebauungsplan, vielmehr mit den Bauplänen zu tun...
     
  8. #8 El Gundro, 04.04.2017
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    Du brauchst nicht den Bebauungsplan, sondern die Baugenehmigung von Deinem Haus.
     
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