Aufforderung zur Abgabe des Bauschlüssels rechtens?

Diskutiere Aufforderung zur Abgabe des Bauschlüssels rechtens? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nach dem ganzen Stress der letzten Monate hatten wir uns eine kleine Auszeit gegönt um dann ein wirkliches Chaos vorzufinden. Es gab...

  1. #1 Jens085, 13.10.2019
    Jens085

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    Hallo,

    nach dem ganzen Stress der letzten Monate hatten wir uns eine kleine Auszeit gegönt um dann ein wirkliches Chaos vorzufinden. Es gab inzwischen viele Gutachtertermine und Absprachen bzw. Versprechungen. Der GU musste schon soviele Dinge austauschen, dass der Gewinn an dem Haus sicher gegen Null geht. Die Arbeiter sind nun auch schon einen Monat länger da als geplannt.

    Wir finden jeden Tag neue Mängel und erwischen die Arbeiter bei unglaublich dreisten Vertuschungsversuchen. Teilweise mussten die Fliesen schon 3 mal entfernt werden weil irgendwas vergessen wurde oder falsch gelaufen ist.

    Jetzt haben wir, als Eigentümer des Grundstücks die Aufforderung erhalten den Bauschlüssel abzugeben. Mit der Begründung, dass wir den Bauablauf zu sehr stören.

    Im Vertrag steht hierzu:

    Der Auftraggeber darf die Baustellen nur mit ausdrücklicher Erlaubniss des Auftragsgebers betreten.

    Ja, nun haben wir auch noch einen Anwalt. Aber das dauert dort etwas, ich müsste für meine nächste Begnung wissen ob ich damit richtig liege, dass wir nach wie vor das Hausrecht auf unserem gesammten Grund und Boden besitzen und man uns den Zugang zu Teilen unseres Grund und Bodens nicht verwehren darf. Insbesondere da unser Eigentum (recht teure Gerät) schon im Haus stehen/verbaut sind.

    Ich bin mir sogar sicher, dass ich jeden einzelnen Arbeiter des Grundstücks verweisen darf. Wie erwähnt, das Grundstück gehört uns und der GU hat damit nichts zu tun.

    Mittlerweile ist sich unser Gutachter sogar sicher, dass er so eine schlecht geführte Baustelle noch nie erlebt hat ;-)

    Viele Grüße
     
  2. Yilmaz

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    Der Auftraggeber darf die Baustellen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Auftragsgebers betreten.


    Was steht da genau?

    Das ist Unsinn, Sie können jeden Hausverbot erteilen...
     
  3. #3 Fabian Weber, 13.10.2019
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    Ich würde es drauf ankommen lassen.
     
  4. SIL

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    Bei BT ja bei GU nicht - sind Sie Bauherr? Der Grund ist Ihnen, dann geht dies nicht - selbst im Vertrag erfasste Passus wie ' GU hat Bauherrenrechte und das uneingeschränkte Hausrecht sind an den AN übertragen...' sind nicht rechtskonform. Sie können diese weiteren Streiteren weitestgehend eindämmen, indem Sie schriftlich Ihre Termine anmelden. Was der GU nicht muss Ihnen 24h zur Verfügung stehen oder in den Räumen wo er Material lagert oder seine Container zugängig halten.
     
  5. #5 jodler2014, 13.10.2019
    jodler2014

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    Geht es auch etwas genauer ?
    Habe mich extra eingeloggt und die Antwort kann mir persönlich nicht weiterhelfen...
    Was ist das für eine Antwort ..?
     
  6. #6 Jens085, 13.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 13.10.2019
    Jens085

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    Da steht wortwörtlich Der Auftraggeber darf die Baustellen nur mit ausdrücklicher Erlaubniss des Auftragnehmers betreten.

    Mehr steht da nicht im Vertrag, wir vor Vertragsabschluß länger über diesen Satz nachgedacht sind aber auch zu dem Ergebniss gekommen, dass es der Absatz sinnfrei ist. Theoretisch könnte ich denke verlangen, dass der GU seine Arbeiter bei mir anmeldet.

    Ich wundere mich eben stark über das Verhalten des Bauleiters da wir scheinbar kurz vor Übergabe stehen und er nun in den letzten 3 Wochen daraus eine juristische Angelegenheit macht.

    Ich sehe das auch so SIL, wir werden nun auf den GU zugehen und ein klärendes Gespräch suchen. Da dies im interesse beider Parteien liegt. Ich werde ihm nun aber auch klar machen, dass wir bestimmte Abweichungen vom Bauplan nur unter vorbehalt und aus "Kulanz" akzeptiert haben und wir eben kein mangelhaftes Haus gegen Entschädigung sondern ein mangelfreies Haus für den vollen Preis möchten ;-)

    Ich finde es einfach schade, eigentlich ist es ein wirklich gutes Gefühl zu sehen wie das eigene Heim entsteht.
     
  7. #7 Jens085, 13.10.2019
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    Sorry

    Da steht wortwörtlich Der Auftraggeber darf die Baustellen nur mit ausdrücklicher Erlaubniss des Auftragnehmers betreten.

    Schreibfehler ;-)
     
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