Aufhebungsvereinbarung GU und Bauherr

Diskutiere Aufhebungsvereinbarung GU und Bauherr im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Der GU kann seine Ansprüche gegen die Subunternehmer (hier: Mängelbeseitigungsanspüche) jederzeit abtreten, wenn in seinen Subunernehmerverträgen...

  1. Bruno

    Bruno

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    Der GU kann seine Ansprüche gegen die Subunternehmer (hier: Mängelbeseitigungsanspüche) jederzeit abtreten, wenn in seinen Subunernehmerverträgen nichts Gegenteiliges steht. Die Subunternehmer können aber dagegen aufrechnen, wenn sie nicht vollständig bezahlt wurden. Auch der neue Inhaber der Mängelbeseitigungsanspüche muss sich die Aufrechnung gefallen lassen. Die Abtretung ist also nur etwas wert, wenn der GU keine Schulden bei den Subunternehmern hinterlässt.
     
  2. #22 HausNummer1, 13.12.2006
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    Das war's dann wohl. Alle Subunternehmer die bereits vor dem Aufhebungsvertrag bei uns im Haus waren, haben zum Teil horrende Außenstände beim GU. Auch die bei uns erbrachten Leistungen wurden teilweise nicht vom GU bezahlt.
    In der Praxis funktioniert es ja meistens so, dass zwar dem Bauherrn erzählt wird, dass es Jahresverträge mit den Sub's gibt, aber in der Realität passiert meist alles auf Zuruf oder per Handschlag.

    Stellt sich die Frage, ob man nun dem GU arglistige Täuschung bei der Abtretung der Ansprüche vorwerfen kann, da er wusste, dass keine offiziellen Verträge existieren? Was passiert, wenn ein Sub vollständig bezahlt wurde, aber es keinen Vertrag zwischen GU und Sub gab? der wird sich doch immer wieder rausreden, nach dem Motto, er hat nicht alles Geld gesehen....
     
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