Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvenehmen

Diskutiere Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvenehmen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben mit einer Baufirma einen Vertag nach VOB abgeschlossen. Diesen haben wir auf Grund von Differenzen im gegenseitigen...

  1. #1 Florentine72, 24.04.2012
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    Hallo,

    wir haben mit einer Baufirma einen Vertag nach VOB abgeschlossen. Diesen haben wir auf Grund von Differenzen im gegenseitigen Einvernehmen wieder aufgelöst. Muss ich von der Baufirma noch mit finanziellen Nachforderungen rechnen bzw. da wir schon einen Abschlag gezahlt haben, die bisher erbrachten Leistungen jedoch diesen unserer Meinung nach nicht voll ausschpfen, können wir das demnach zuviel gezahlte Geld zurückfordern?

    Ich weiß, hier darf keine Rechtsberatung stattfinden, aber vielleicht hat ja jemand doch darin Erfahrung!

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Baufuchs, 24.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was ist denn bei diesem "gegenseitigen Einvernehmen" in dieser Hinsicht geregelt worden?

    Was wurde überhaupt geregelt?
    Da wurde doch sicher so etwas wie ein schriftlicher "Aufhebungsvertrag" geschlossen?
     
  3. #3 Florentine72, 25.04.2012
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    Bis jetzt wurde nur per Mail von beiden Seiten die Auflösung im beiderseitigen Einverständnis erklärt, die Baustelle wurde entsprechend gesetzter Frist ordnungsgemäß geräumt und ein Protokoll über die Baustellenübergabe angefertigt und unterzeichnet. Der Aufhebungsvertrag liegt nur als Entwurf vor und wurde noch nicht unterzeichnet.

    Bis auf die allgemeinüblichen Einleitungen enthält der Entwurf nur folg. Formulierung:

    Nach mehrfachen Gesprächen und wechselseitigem Schriftverkehr sind sich die
    Vertragspartner einig, den bestehenden Vertrag im beiderseitigen Einverständnis
    Aufzulösen. Die Baustelle wurde vom Auftragnehmer auf schriftlichen Wunsch des
    Auftraggebers am ...... geräumt und besenrein verlassen.
    Die Vertragsparteien sind sich einig, dass keine wechselseitigen Ansprüche mehr aus dem
    Vertrag bestehen, gleich auch welchem Rechtsgrund abgeleitet.



    Wie gesagt, es ist nur der Entwurf.

    Für weitere Hinweise bin ich sehr dankbar!
     
  4. #4 Baufuchs, 25.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Keine wechselseitigen Ansprüche" = Unternehmer kriegt kein Geld mehr, ihr könnt nichts zurückfordern.
    "Gleich aus welchem Rechtsgrund" = dann könnten auch Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

    Das Ding ist Murks.

    Tipp (auf jeden Fall beherzigen):
    Ab zum Anwalt und die Aufhebungsvereinbarung prüfen/ändern lassen.
     
  5. #5 Florentine72, 25.04.2012
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    Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Im Umkehrschluss heißt das dann aber auch, da wir den Vertrag noch nicht unterschrieben haben, dass wir das zuviel gezahlte Geld noch zurückfordern könnten.
     
  6. #6 RMartin, 25.04.2012
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    "Zu viel gezahltes Geld" ist relativ.

    Wofür habt Ihr denn schon gezahlt, was nach Eurer Auffassung zu viel ist, bzw. die entsprechende Leistung nicht erbracht wurde?

    (Ist das ein Einheitspreisvertrag oder Pauschalvertrag?)
     
  7. #7 Florentine72, 25.04.2012
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    Also vorweg, der Unternehmer ist mit seinem "Werk" noch nicht fertig, wir haben schon nach zwei Tagen Bauzeit seine Arbeit gestoppt, soviel Pfusch wurde da schon produziert. Bezüglich Mängelbeseitigung sind wir dem Unternehmer schon entgegengekommen, aber da er auf unsere Forderungen nicht eingeht und es so auch weitere Verzögerungen durch den Unternehmer bedingt gibt, haben wir einfach kein Vertrauen mehr in diesen und machen jetzt lieber einen Schlussstrich mit dem Unternehmer und suchen uns einen neuen als dass noch mehr Pfusch hier auf der Baustelle gemacht wird und der Ärger nie endet und wir nie fertig werden.

    Wir haben entsprechend Vereinbarung den ersten Abschlag bei Arbeitsbeginn bezahlt. Das, was bisher jedoch gebaut wurde, ist, wenn ich die einzelnen Positionen laut Vertrag aufsummiere, noch lange nicht die Höhe des gezahlten Abschlags.

    Nur frage ich mich, ob dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung noch zustehen bzw. er diese einfordern könnte, denn dann wäre es für uns ein Nullsummenspiel und würde mir im Endeffekt nicht bringen.
     
  8. #8 RMartin, 25.04.2012
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    Wie schon vorher von Baufuchs geschrieben steht es im Entwurf anders als Du es anscheinend möchtest.

    Hier also mit der Firma entsprechend sprechen/ verhandeln und eine für beide Seiten akzeptierte Lösung finden. Dies dann vertraglich sauber aufsetzen (lassen). Mehr kann man Dir meiner Meinung nach ohne genauere Kentnisse der Gegebenheiten aus der Ferne nicht raten.
     
  9. JB2012

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    Oje, ich würde doch niemals, bei einer kleinen Firma, in Vorzahlung gehen. Würde immer Abrechnung nach Leistung machen.

    Jetzt heißt es für dich:

    1) * Vertrag akzeptieren und auf weitere Zahlung, beiderseits, verzichten
    oder
    2) * Anwalt einschalten, den Vertrag zu deinen Gunsten umschreiben lassen und zu Not auf eine Klage kommen lassen.

    Es ist nun deine Aufgabe zu rechnen, welches der beiden Punkte für dich günstiger ist. Wenn du Rechtschutz hast, dann würde ich Punkt 2 vorziehen.

    Bei einer Klage solltest du aber wissen, dass dein Bau stehen wird. Wieder eine Kostensache ;)
     
  10. #10 Baufuchs, 25.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Rechtschutz kannst Du vergessen. Streitigkeiten aus/zu Bauverträgen sind bei keiner Rechschutz enthalten.

    Nicht oder Anwalt, sondern auf jeden Fall mit Anwalt.

    Eine Vertragsaufhebungsvereinbarung muss juristisch wasserdicht verfasst sein, selbst dann, wenn auf Geldforderungen beiderseits verzichtet werden soll.
     
  11. gonso

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    Auf die Rechtschutz würde ich mich nicht blind verlassen, da schmunzelt der Unternehmer nur. Einfach mal in die Verträge schauen.
     
  12. #12 Florentine72, 25.04.2012
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    Ja ja, wenn man baut und ist der Bau auch noch so klein, man glaubt ja nicht, was man da so alles erlebt...

    Trotzdem vielen Dank an das Forum und die vielen Antworten!!!
     
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