Aufmaß nach VOB

Diskutiere Aufmaß nach VOB im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wir haben unsere Fassade dämmen lassen und nun hat uns die Firma eine Rechnung geschickt mit einer Fassadenfläche, die aus unserer Sicht zu hoch...

  1. #1 baustelle1234, 21.12.2023
    baustelle1234

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    Wir haben unsere Fassade dämmen lassen und nun hat uns die Firma eine Rechnung geschickt mit einer Fassadenfläche, die aus unserer Sicht zu hoch ist. Im Angebot wurde auch auf die VOB bezogen.

    Kann mir jemand sagen, was im Groben die Besonderheiten eines Aufmaßes nach der VOB sind und wo ich die Details nachlesen kann?

    Nach Google-Recherche habe ich gelesen, dass alle Öffnungen kleiner 2,5 qm übermessen, also nicht abgezogen werden. Aber wie verhält es sich z. B. mit Vorsprüngen (wir haben zwei Vorsprünge, die ca. 25 cm rausgehen) und mit der Tiefe im Sockelbereich (also wie weit unterhalb der Erdkante gedämmt wurde)?
     
  2. #2 Gast 85175, 21.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Diese VOBs (Teil C) werden für jedes Gewerk einzeln herausgegeben und zwar als DIN-Norm. Im Fall von WDVS ist es die DIN 18.345. Dort werden dann die Aufmaßregeln in der Nummer 5 abgehandelt…
     
  3. #3 baustelle1234, 21.12.2023
    baustelle1234

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    wo kann ich die DIN 18.345 nachlesen? Wenn ich danach per Google suche, finde ich nur eine Seite, die den Text kostenpflichtig anbietet.
     
  4. #4 Gast 85175, 21.12.2023
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    Gast 85175 Gast

    Meiner Auffassung nach müsste dir der Handwerker eine Kopie kostenlos bereitstellen, aber da kann man beoi der VOB-C auch anderer Meinung sein...

    Du kannst dann entweder eine kostenpflichtiges Exemplar bestellen, oder in den Schmuddelecken des Internets nach illegalen Kopien Ausschau halten (ich hab auf Anhieb 2 davon gefunden)...
     
  5. #5 Fabian Weber, 21.12.2023
    Fabian Weber

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    In der nächsten Unibibliothek.

    Und Deine beiden konkreten Punkte erschließen sich mir noch nicht.

    Worum geht’s da genau?

    Fotos vielleicht?
     
  6. #6 nordanney, 21.12.2023
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    Wurde denn auch VOB vereinbart?
     
  7. #7 Fabian Weber, 21.12.2023
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    Ob VOB oder nicht ist egal, die DIN-ATVs gelten zunächst immer.
     
  8. #8 Gast 85175, 21.12.2023
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    Wie sehen denn die Aufmaßregeln außerhalb der VOB aus?
     
  9. #9 Gast 85175, 21.12.2023
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    Ich Spoiler mal... Die Juristen nennen es die "Verkehrssitte"... Wenn es da keine explizit vereinbarten Regeln gibt, dann setzten die Juristen da die "Verkehrssitte" hin. Und die ist bei Aufmaßen halt nun mal die VOB/C...

    Man könnte sich auch umständlich eigene Regeln ausdenken, die dürfte man aber nur zweimal verwenden, ab dem dritten Mal würden die zu AGBs und dann hauen die Gerichte diese "überraschenden" Regeln (entgegen der Verkehrssitte) wieder weg... Darum tun das nicht einmal die ganz großen Bauspezialexperten...

    Das brauchts aber eigentlich auch nicht, weil das durchschnittliche Aufmaß oft einfach nur derart grandios falsch ist, dass man es eh nur als Verhandlungsangebot werten kann, das in keinem Fall zum Vorteil des Erstellers ist... Traurig aber wahr...
     
    hansmeier gefällt das.
  10. #10 baustelle1234, 21.12.2023
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    Das Aufmaß hat die Firma uns nicht vorgelegt, nur einen Wust aus Zahlen ohne Beschriftungen. Und eben das Ergebnis , also die qm-Zahl der Fassadenfläche, die unserer Meinung nach um locker 10 Prozent zu hoch ist. Verglichen mit meiner Messung (Messungen inkl. Grundrissen usw.).

    Wenn die Zahl stimmen würde, hätten die rund ums Haus gut 1,6 m unterhalb der Kellerdecke nach unten dämmen müssen, was aber an keiner Stelle der Fall ist. Auf 1 von 3 Seiten wurde nur ca. 30 bis 40 cm unter Kellerdecke gedämmt, an einer anderen ca. 1,3 m.

    Ich frage mich, ob es da irgendwelche Bestimmungen gibt, die ich nicht kenne und durch die einfach mal 16 qm Fassadenfläche oben drauf kommen. Oder ob die Firma bei der Berechnung des Aufmaßes einen Fehler gemacht hat.
     
  11. #11 Gast 85175, 21.12.2023
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    So lange dir kein Aufmaß vorliegt, ist dir das egal. Du teilst denen einfach kurz schriftlich mit, dass Du die Rechnung leider erst prüfen kannst wenn dir das Aufmaß vorliegt und Du bis dahin natürlich auch leider nicht zahlen kannst...

    Ganz zu hart darfst aber nicht sein, wenn Du dich nicht sehr gut mit der Materie auskennst, dann empfiehlt es sich einen Betrag auszuzahlen, bei dem dann am Ende voraussichtlich nicht mehr ganz so weit von der Wahrheit weg liegt. Also jetzt halt nicht zB 20.000€ einbehalten wenn zB. nur 2.000€ strittig sind... Sowas könnte Ärger geben...
     
  12. Alex88

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    schreib: prüfbares Aufmaß....
    ein "Aufmaß" hat der TE ja, aber halt nicht prüfbar
     
  13. #13 Fabian Weber, 21.12.2023
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    Bitte doch freundlich um einen Plan zum Aufmaß, damit Du das nachvollziehen kannst. Oder noch besser, vereinbare einen gemeinsamen Termin und bitte darum, das Aufmaß erläutert zu bekommen.

    Es wird das abgerechnet, was erbracht wurde, ganz einfach.
     
  14. #14 baustelle1234, 21.12.2023
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    Um ein prüfbares Aufmaß habe ich bereits gebeten. Die Firma meint, der Zahlenwust ohne Beschriftungen wäre prüfbar. Wir haben schon einen Anwalt eingeschaltet. Daher erwarte ich wenig Bewegung von der Firma und würde gerne prüfen, ob meine Messungen korrekt sind bzw. ob bis irgendwelche Regelungen gibt, von denen ich nichts weiss, weshalb es so viel sein soll.
     
  15. #15 Fabian Weber, 21.12.2023
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    Ist der Anwalt umsonst? Um wieviel Geld geht’s denn hier, also wieviel teurer?
     
  16. #16 thomenec, 21.12.2023
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    Wenn Du einen Anwalt einschaltest wirst Du diesen auch erst einmal bezahlen müssen. Ich würde um dem zu entgehen selber ein korrektes und nachvollziehbares Aufmass machen und die Flächen berechnen. Eigentlich müsste das ja sogar anhand vorhandener Pläne funktionieren. Dann entsprechend der Rechnung der Firma und dem angegebenen Quadratmeterpreis den Endpreis berechnen und diesen bezahlen. Soll die Firma sich doch den erhöhten Differenzbetrag bei Dir einfordern. Wenn sie um diesen dann sogar streiten wollen werden sie wohl ein nachvollziehbares Aufmaß und Berechnung vorlegen müssen...
     
  17. #17 driver55, 21.12.2023
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    Dann liefere mal Zahlen, Angebot, Rechnung, deine qm etc.
    Bei einem Delta von 500€ würde ich sagen, „vergiss es“, bei 5000€ kann man schon aktiv werden.
    Gesamtvolumen?
     
  18. #18 baustelle1234, 21.12.2023
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    Die Firma kommt auf eine Zahl von 172 m² für die gesamte Fassadenfläche (und gibt noch zwei Nachkommastellen an). Allerdings verwenden sie in der Rechnung die gleiche Zahl auch für die Fläche oberhalb des Sockels, die mit Mineralwolle gedämmt wurde. Kann schonmal nicht sein. Den Sockel geben sie in m statt in m² an. Wie geschrieben: Ein prüfbares Aufmaß schicken sie nicht. Dann gibt es jede Menge Positionen in der Rechnung, die es im Angebot noch nicht gab. Und nicht durchgeführte Arbeitsschritte stellen sie auch in Rechnung, auch obwohl wir es bereits mehrfach angemerkt hatten. Eine Position sollte laut Angebot je Meter berechnet werden - in der Rechnung wird plötzlich auf Stundenbasis abgerechnet (Differenz ca. 1.000 Euro).

    Meiner Messung/Berechnung nach ist aber auch die gesamte gedämmte Fläche maximal 160 m² (konservativ gerechnet), die Fläche für nur Mineralwolle entsprechend noch kleiner.

    Die Rechung ist ca. 5.000 Euro höher als das Angebot. Tatsächlich komme ich mit meiner Messung aber auf einen Streitwert von über 8.000 Euro. Es sei denn, es gibt in der VOB irgendwelche abgefahrenen Messmethoden, von denen ich nichts weiß und die das Aufmaß der Firma rechtfertigen.
     
  19. #19 Fabian Weber, 21.12.2023
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    Alle Positionen, die nicht im Auftrag standen und jetzt einfach in die Rechnung gemogelt wurden kannst Du erstmal streichen, denn es gibt keine Beauftragung dafür.

    Stundenzettel werden eigentlich nur anerkannt, wenn vorher gegengezeichnet.

    Jetzt kommt der schwammige Teil.

    Wenn in den neuen Positionen Leistungen beschrieben sind, die tatsächlich notwendig waren und die einfach im Angebot gefehlt haben, dann würde ich die auch bezahlen.

    Genauso halte ich auch mit Stundenzetteln.

    Die Schwierigkeit besteht hier darin, zu erkennen, was war nötig und wo werde ich gerade beschissen.

    Anstatt zu einem Anwalt, würde ich mal mit dem Aufmaß zu einem Architekten oder Bauingenieur gehen, wenn Du Dir das nicht selbst zutraust.
     
  20. #20 baustelle1234, 22.12.2023
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    Es kann doch nicht korrekt sein, wenn in der Rechnung für die Fläche, die mit Mineralwolldämmplatten beklebt wurde, die m²-Zahl der gesamten Fassadenfläche verwendet wird. Korrekt wäre dafür doch:

    (Fläche mit Mineralwolle beklebt) = (Fläche gesamte Fassade) - (Fläche Sockel)

    Oder?
     
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