Aufschüttung Gelände

Diskutiere Aufschüttung Gelände im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauratgeber sowie derzeitige Bauherren, vielleicht hat hier jemand jemals ein ähnliches Szenario erlebt und könnte Erfahrungen...

  1. YF111

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    Hallo liebe Bauratgeber sowie derzeitige Bauherren,
    vielleicht hat hier jemand jemals ein ähnliches Szenario erlebt und könnte Erfahrungen teilen. Folgende spielt sich derzeit bei unserem Bau ab:

    Wir und Nachbar sind beide am Neubau. Da unsere Grundstücke (direkt nebeneinander) beide in einer leichten Senke sind, haben wir uns beide entschlossen aufzuschütten - so im Übrigen auch im Bauantrag angegeben und genehmigt. Hier wurde die Höhe des Strassenniveaus angegeben und vom Bauamt auch genehmigt. Wir auf unserem Grundstück waren schneller, Nachbarin zog nach. Sie baut ein Fertighaus und ist daher zeitlich immens gebunden an einen strikten zeitablaufplan. Nun hat ihre Firma es von der zeitlichen Komponente nciht mehr geschafft, das Grundstück wie ursprünglich vereinbar und auch im Bauantrag angegeben auf Strassenniveau zu erhöhen - es folgte eine spontane Verkleinerung der Aufschüttung (nur halb so viel wie geplant wurde aufgeschüttet). Nachbarin stellte beim Bauamt auch ein Änderungsantrag wegen der vorgenannten Gründe. Dieser wurde noch nicht genehmigt, jedoch wurde der Bau bereits begonnen, denn die bodenplatte liegt.

    Folgendes Problem ergibt sich nun:
    Durch ihre fehlende Aufschüttung müssen bei uns zur Absicherung des Geländes nun ungeplant L-Steine gesetzt werden, da unsere eingeplante Garage ansonsten statisch gesehen nicht halten würde. Dieses Problem hätten wir nciht, wenn sich die Nachbarin an den Bauantrag gehalten hätte.
    Meine Frage:
    Wer muss nun für die Kosten der L-Steine aufkommen? mich selbst habe mcih an den Bauantrag gehalten und keine Veränderungen vorgenommen. Durch die spontane Umplanung der Nachbarin ist mir nun ein enormer finanzieller Schaden entstanden. Noch dazu sind wir nun verunsichert inwiefern wir auf unser Grundstück dann noch einen Zaun setzen dürfen? Der ragt ja somit weit über ihre Grundstückshöhe hinaus, dadurch dass sie nun deutlich tiefer ist als wir.

    Ich hoffe hier Hilfe finden zu können.
    Liebe Grüße


    Yvonne
     
  2. #2 Fabian Weber, 10.02.2023
    Fabian Weber

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    Ganz schön riskant.

    Das Bauamt wird Dir nicht direkt Deine Frage beantworten, den Sachverhalt solltest Du dem Bauamt aber schon mitteilen, vielleicht ergeht dann ja eine entsprechende Auflage an die Nachbarin.
     
  3. Tilo

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    Hallo Yvonne
    Deine Nachbarin hat nicht nach Baugenehmigung gebaut. Wie das Bauamt entscheiden wird, wissen wir natürlich nicht. Wie groß ist denn jetzt der Höhenunterschied und damit das Problem ?
     
  4. YF111

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    Die Höhendifferenz liegt zwischen 60 cm bis hin zu einem Meter am letzten Punkt.
    Das Problem, welches sich jetzt ergeben hat, liegt darin, dass ich anlässlich der fehlenden Absprache sowie Änderung Ihrerseits, meine Garage wie ursprünglich geplant nicht mehr auf die Seite zur Nachbarin setzen kann, da die Statik dies anlässlich fehlender Stütze (Ihre Aufschüttung) nciht zulässt.
    Das Bauamt lässt das Ganze nun prüfen und berichte davon, dass Sie vorerst keine Baugenehmigung erhält. Wie die Klärung dessen ausgeht weiß ich eben nicht.
    Ich komme von meinem Grundstück auch nicht mehr ran um die Winkelstützen zu setzen, sie selbst verbietet mir den Zugang zu Ihrem Grundstück. Und ehrlich gesagt, verstehe ich auch nciht, weshalb ich mehrere Tausende von Euro investieren muss, nur weil sie kurzfristig eine Änderung vornimmt. Ich habe mich an die Reglung mittels Bauplan gehalten und auch somit keine Extrakosten von Winkelstützen eingeplant.
    Danke für die Antworten bis jetzt!
     
  5. #5 Fabian Weber, 10.02.2023
    Fabian Weber

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    Das Verhältnis zur Nachbarin scheint angespannt. Dann würde ich diese doch jetzt mal ganz naiv fragen, wann sie denn die Winkelstützen stellt, so dass Du Deine Garage aufbauen kannst.

    Bisschen was von Schadensersatz und so kannst ja mal fallen lassen.
     
  6. YF111

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    Hallo Fabian,

    leider ist es nunmehr tatsächlich angespannt, was aber auch einfach an ihrer Aussage uns gegenüber liegt, dass die erschwerte Befahrung nicht ihr Leid, sonder unseres ist. Da mussten wir schon schlucken. Ich bin kein Fan eines nachbarschaftlichen Krieges, möchte jedoch auch nicht auf die unvorhersehbaren mit entstandenen Kosten sitzen bleiben.
    Ich hoffe, dass das Bauamt zu unseren Gunsten entscheiden wird und sie nciht problemlos und ohne Auflagen die neue Baugenehmigung erhält.
     
  7. #7 Fabian Weber, 10.02.2023
    Fabian Weber

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    Kannst Du denn mit der Garage noch warten?
     
  8. YF111

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    Ja, das schon, jedoch habe ich Sorge, dass wenn wir mit dem Rohbau nun anfangen, wir die Winkelstützen im Falle einer Selbstübernahme, nur noch erschwert setzen können (wegen des Platzmangels).
     
  9. YF111

    YF111

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    Wir haben tatsächlich auch seitens unserer Hausbaufirma anlässlich den vorgenannten Gründen einen Baustopp.
     
  10. Tilo

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    Hallo
    Oh man, so ein Nachbarschaftsverhältnis wünscht man keinem. Das fing doch bestimmt alles mal ganz friedlich an ? Auf alle Fälle sollten man immer versuchen noch miteinander zu reden, wie man gemeinsam das Problem löst........
     
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