Aufschüttung Nachbargrundstück wie absichern? Und wer zahlts.

Diskutiere Aufschüttung Nachbargrundstück wie absichern? Und wer zahlts. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, es handelt sich um folgendes Problem in Hessen. In einem Neubaugebiet hat ein Nachbar sein Grundstück plan aufgefüllt. Der...

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  1. #1 Agnostiker, 18.07.2015
    Agnostiker

    Agnostiker Gast

    Guten Abend,

    es handelt sich um folgendes Problem in Hessen.
    In einem Neubaugebiet hat ein Nachbar sein Grundstück plan aufgefüllt. Der natürliche Bodenverlauf führt so zu einer ca. 40cm hohen Aufschüttung an der Grenze zu meinem Grundstück. Die stützende Böschung wurde dabei (schon vor ca. 6Jahren als das Grundstück noch nicht mir gehörte) auf "meinem" Grundstück erstellt. Nun habe ich das Grundstück erworben und muss meine Garage an jene Grundstücksgrenze setzen an der die Böschung sich befindet.
    Der Nachbar würde einer Entfernung der Abstützung mit L Steinen zustimmen, sagt aber, dass diese auf mein Grundstück müssten. Dies würde aber bedeuten, dass ich die Garage von der Grenze um die Dicke der L Steine entfernt beginnen lassen müsste was die Baugenehmigung nicht zulässt (nur direkt an der Grenze ist ok, zumal es bescheiden aussehen würde...). Meiner Meinung nach ist der Nachbar verpflichtet die durch ihn vorgenommene Aufschüttung entweder auf seinem Grundstück mit L Steinen abzustützen oder eine Böschung auf seinem Grundstück zu gründen. Mit den Kosten dürfte ich doch nicht belangt werden (habe ja schließlich nichts abgegraben)?!

    Wie sehen Sie das?
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Mit den Angaben bei Beruf und Wohnort sehe ich schwarz.

    Was sagt der Architekt dazu?
     
  3. #3 Agnostiker, 19.07.2015
    Agnostiker

    Agnostiker Gast

    Der sagt, dass es wahrscheinlich nicht genehmigt sein dürfte.
    Was "mein" Architekt dazu sagt ist allerdings ziemlich egal, der hat damit ja nichts zu tun. Meines Erachtens nach bringt auch eine genehmigte Aufschüttung nicht das Recht mit sich die Böschung auf einem anderen Grundstück zu platzieren.
     
  4. #4 Agnostiker, 19.07.2015
    Agnostiker

    Agnostiker Gast

    Und inwiefern mein Wohnort und Beruf einen Nutzen haben sehe ich nicht. Rheinland-Pfalz ist übrigens auch kein Ort. Das betreffende Bundesland habe ich im Thread genannt.
     
  5. #5 Baufuchs, 19.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Agnostiker
    Lies mal unter "Hilfestellung für Neulinge" das Thema "warum bin ich gelöscht worden.

    Danach lass mal mit PN an Admin "Josef" deine Orts-/Berufsangabe ändern.

    bis dahin ist hier geschlossen.
     
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