Aufschwimmen des Hauses

Diskutiere Aufschwimmen des Hauses im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Auf Seite 2 des Gutachtens steht doch unter "GRUNDWASSER: Auftriebssicherung JA siehe HGW (0,6 m unter GOK)

  1. #21 Odysseus, 01.09.2018
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    Auf Seite 2 des Gutachtens steht doch unter "GRUNDWASSER: Auftriebssicherung JA siehe HGW (0,6 m unter GOK)
     
  2. SIL

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    Ja aber in der Gründungsemfehlung nichts mehr, vermutlich bezieht er sich auf die Sicherung während des Errichtens-und der Abführung Sickerwasser etc, wäre der GW Stand bei der Errichtung bereits zu hoch gewesen hätten Sie zwangsläufig mit Verbau und GW Haltung gearbeitet respektiv müssen, insofern empfiehlt er ja auch Sohlplattengründung ohne spez. Zusatzmaßnahmen
     
  3. #23 Odysseus, 01.09.2018
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    Ok., soll heißen, daß sich das nur auf die Bauphase bezieht, wo der Keller noch in der Baugrube steht ohne daß mit Kies aufgefüllt wurde und das Haus noch nicht draufsteht. Gut, das verstehen natürlich nur Profis, die so ein Gutachten interpretieren können.
    Ich habe übrigens immer nicht verstanden, wie man den Auftrieb rechnet.
    Nehmen wir mal an, daß defacto nur 1,8 m des Kellers im gewachsenen Boden steht und nehmen wir weiterhin an, daß der Grundwasserstand 0,6 m unter dem gewachsenen Boden stehen würde (2013 stand er ja real 1,0 m darunter), dann müßte ich doch von den 1,8 Metern noch 0,6 m abziehen. Dann würde doch bei einem Grundriss von 9x13 m die verdrängte Wassermenge 9x13x1,2 sein, also 140,2 qm3 Wasser verdrängt werden. Und das hieße, daß die Masse mindestens 140,2 tonnen wiegen müsste, um gerade nicht aufzuschwimmen. Denke ich da richtig?
     
  4. #24 simon84, 01.09.2018
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    Wieviele Häuser sind denn so aufgeschwommen in der Nachbarschaft in den letzten 100 Jahren ? So ca. 0 ?

    Unterspülungen und Aufschwemmen hast du vielleicht in echten Hochwassergebieten wo wochenlang das Wasser steht, wie damals in Dresden.
     
  5. SIL

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    Nein diese Berechnung können Sie nicht so betrachten, wie aber @simon84 und andere bereits vorgetragen haben besteht eher die Gefährdung der Unterspülung bzw einer Änderung der wasserführenden Lagen, als das ein Gebäude aufschwimmt.
     
  6. Yilmaz

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    Es muss 100 Jahre beim Nachbarn nicht passieren, wenn bei Ihnen das passiert sind Sie Insolvenz und Sozialfall...

    Es ist tatsächlich passiert das ein Betonkeller hochgeschwommen ist. Zum Glück ohne Fertighaus dadrauf. Musste komplett Rückgebaut werden.
     
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  7. SIL

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    @Yilmaz das Problem beim TE ist das ziemlich nah das 'Vorflutungsgebiet' liegt, aber das wäre dann als Hochwasserschaden durch die VS gedeckt.
     
  8. #28 simon84, 02.09.2018
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    Ein leerer Keller während der Bauphase? Naja das wundert nicht so sehr. Ganzes Haus ist schon bisschen schwerer als nix.
     
  9. Yilmaz

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    Es geht nicht um ein Schrank oder Paar kartons die durch Hochwasser zum Schaden kommen.

    Die Hausratversicherung wird wohl kaum ein Fertiges Haus samt hochgeschwommenes Keller ersetzen.

    Warum wird nicht nach Vorgaben gebaut?

    BH ist hier nicht ganz unschuldig...
     
  10. SIL

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    @Yilmaz ich leite aus der vorliegenden Gründungsemfehlung erstmal keine rückwärtige Sicherung oder Bohr/Rammpfähle ab, da die Statik nicht vorliegt und der Baugrund hinsichtlich Bebaubarkeit und auch Sohlpressung nicht so grottenschlecht ist, inwiefern trifft dem BH dann ein Verschulden.....?
     
  11. #31 Odysseus, 06.09.2018
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    Danke für eure interessanten Informationen. Ein paar Fragen hätte ich noch: Fred Astair meinte, daß der Keller allenfalls 1,5m im Boden stecke. WIe kommt Du darauf und was verstehst Du unter gewachsenen Boden. Mein Keller hat eine Wohnraumhöhe von 2,37 m. Es gibt eine Bodenplatte, die ist 25 cm dick. Darauf dann der Estrich ca. 5 cm. Die Betonaussenwände sind 2,70 und 25 cm dick. Die Deckplatte ist 20 cm dick. Keller ist 9x13 m. Wie kann ich ermitteln, wie weit er tatsächlich im Boden ist. Der Kellerbauer, den ich gefragt habe meinte, ich solle das mal ungefähr ausmessen. Das verstehe ich schon nicht, weil ich mir denke, daß es darüber doch exakte Messdaten geben muss, der die Höhen festlegt.
    Nur so kann ich doch ausrechnen, wieviel Wasser der Keller verdrängt.
     
  12. #32 Fred Astair, 07.09.2018
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    Du wirst doch messen können, wie hoch Dein EG-Fußboden über dem umgebenden Erdreich (dem gewachsenen Boden) liegt. Bitte nicht von dem angeschüttetem Hügel messen, der viele EFH umgibt.
     
  13. #33 Odysseus, 22.09.2018
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    Das mit dem Messen ist nicht ganz einfach, weil EG Fußboden bedeutet ja, daß ich den Estrich und den Steinfußboden wegrechnen muss. Aber ich denke, daß der Keller so ca. 2,20 bis 2,30 m im gewachsenen Erdreich steckt, wenn ich das grob messe.
    Ich habe mir noch Daten vom Wasserwirtschaftsamt schicken lassen, die ich aber nicht verstehe. Kann mir die jemand interpretieren.
    Also die für mein Haus nächst gelegenen relevanten Messstellen geben folgende Daten:
    Messstelle 1: 617,6 m ü. NN
    Durchschnittlicher Abstich 13,20m
    Abstich bei Hochwasser: 5,70m
    Geringster Absich: 5,60m

    Messstelle 2: 620,01m ü. NN
    Durchschnittlicher Abstich: 16,60m
    Abstich bei Hochwasser: 10,60m
    Geringster Abstich: 10,40m

    Was soll das jetzt heissen? Wie hoch steigt denn nun das Grundwasser maximal hoch?
     
  14. #34 mothership, 25.10.2024
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    Hallo, ich habe auch ein Grundwasserproblem.
    wir hatten vor dem Bau de Wohnhauses extra darauf hingewiesen, dass es hier evtl. mit Grundwasser Probleme geben könnte, worauf der Architek sich mit dem Stadtbauamt bezüglich der Planung absprach und dementsprechend plante. Wasserdichte Wanne, Bodenplatte 30 cm, Kellerwände 36 cm, kein Abfluss im Keller, Steckdosen alle in Lichtschalterhöhe. Der Architekt sagte auch zur Höhenfestlegung, da übernimmt er die Verantwortung nicht, da muß jemand vom Bauamt her.
    Auf unserem dann genehmigten Plan war, ist, dann der rote Stempel " zur Aussteckung des Bauwerks und zur Festlegung der Höhen an Ort und Stelle ist das Bauamt beizuziehen."
    wir waren nun ein Jahr eingezogen, dann lief das Grundwasser bei den Kellerfenstern rein, stand ca. 3 - 4 cm im Keller.
    der Architekt verwies dann auf den Messingeneur der Stadt, welcher auch das Messprotokoll unterschrieben hatte, " nach den Auflagen !!! des Baubescheids "
    der Messingeneur, sehr resolut behauptete nun, er hätte sich nach der Höhe der umliegenden Häuser gerichtet, ( alle umliegenden Häuser ca. mindestens ein Meter höher ) mindestens 5 Treppen zur Haustür und Kellerfenster alle überirdisch, und es wäre ein Jahrhunderthochwasser eine außergewöhnliche Situation, und wir hätten mit falschem Material angefüllt. Egal was angefüllt, alle anderen lagen Höher.
    die Kellerfenster habe ich dann mit 1 cm Glasscheiben abgedichtet u. natürl. oben 10 cm freigelassen z. lüften. Das Grundwasser stand auch schon kurzzeitig ca. 20cm in den Kellerfenstern. Wir dachten eigentl. wir hätten das Problem im Griff.
    Dann aber 2021 hieß es, hier sei ein Polder geplant. Nun schrieb ich die Stadt an, dass ich dann der Situation nicht mehr gewachsen bin, da ich lanen Einstau befürchte, worauf ein Messingeneur kam und sagte, es wäre richtig eingemessen worden.
    ich wohne auf der anderen Seite der Donau, an der jetzt 2024 das große Hochwasser war. Bei mir stand das Grundwasser bis Simskante der Kellerfenster ! gleichzeitig wurde der kleine Fluss Kessel, welcher hier in die Donau fließt an zwei Stellen mit Kies aufgeschüttet, da Wasser durchdrang, gleichzeitig wurde der Kesseldamm oben mit Sandsäcken gesichert, gegen Überlauf.
    ich hatte Panik, Angst vor Grundwasser und befürchtete auch evtl. Oberflächenwasser, räumten alle Elekrogeräte nach oben und dichteten auch die Kellerschächte mit Folie ab. ich holte mir auch Sandsäcke, worauf ich gefragt wurde, warum ich der einzige bin der aus dem Gebiet Sandsäcke will. natürlich bekam ich nach Erklärung welche. ich hab vorsorglich immer 4 Pumpen parat.
    nun schrieb ich die Stadt wieder an, und erklärte meine Situation. Wieder erklärte ich, niemand hatte hier ein Problem und es liegt eindeutig daran, dass mein Haus zu tief liegt. Es kamen dann Herren von der Stadt, eine Stellungnahme steht bis jetzt aus.
    noch zu erwähnen, vor ca 5 Jahren löste sich ein Abwasserrohr, das wir neu verlegten. dann vor ca. 3 Jahren ein anderes ?? Kommt dies evtl. vom aufschwimmen ? des Gebäudes ? es ist auch die kleine Terrassenplatte abgekippt ! die große auf der ein Schleppdach abgestützt ist, sieht auch aus, als ob sie sich leicht gesenkt hätte.
    was soll ich von der Stadt fordern, welches Gutachten ? ich muß ja eine konkrete Forderung stellen, kann das Haus nicht verkaufen, auch oft nicht unbeaufsichtigt lassen. Risse am Anbau der Garage bzw. der Verbindung zum Haus.
    was würdet Ihr raten ?
     
  15. #35 Fred Astair, 25.10.2024
    Fred Astair

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    Mach einen eigenen Thread auf und kapere nicht einen alten vorhanden mit völlig anderer Thematik, außer dass das Wort Wasser drin vorkommt.
    Und noch eine Bitte: schreib klar in verständlichen Sätzen und Fragen, wenn Du Antworten haben möchtest.
     
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