Aufstockung eines Anbaus auf Grundstücksgrenze

Diskutiere Aufstockung eines Anbaus auf Grundstücksgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, da dies mein erster Beitrag ist, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 30 Jahre alt und lebe im schönen Saarland. Aktuell sind...

  1. #1 Kroktopus, 07.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2024
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    Hallo zusammen,
    da dies mein erster Beitrag ist, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 30 Jahre alt und lebe im schönen Saarland. Aktuell sind wir auf der Suche nach einer Immobilie und haben aktuell möglicherweise ein Objekt für uns gefunden.

    Hierzu hätte ich eine Frage zu genau diesem Objekt, die ich auch nach längerer Recherche nur schwer einschätzen kann. Das Haus wurde nachträglich um einen Anbau ergänzt, der auf der Grundstücksgrenze steht. Dieser ist 2-stöckig (Keller auf Erdniveau + EG). Aktuell ist er durch ein Flachdach bedacht, was im 1. OG Fenster auf der Giebelseite ermöglicht hat. Meine Frage ist nun, ob man einen solchen Anbau "einfach" an das vorhandene Dach anschließen kann und somit einen weiteren Raum im OG schafft. Selbstverständlich dann ohne Fenster zur Giebelseite. Das Flurstück nebendran hat keine Hausnummer, gehört aber eben auch nicht zum Angebot des Hauses sondern (vermutlich) dem Nachbarn. Anbei ein Foto der Situation. Aus Datenschutzgründen möchte ich lieber kein Foto des Hauses zeigen.

    EDIT: Es liegen derzeit keine Baulasten vor, falls das dabei eine Rolle spielt.

    Ich hoffe ihr könnt mit den Infos etwas anfangen und bedanke mich im Voraus!
    Grüße
    Kroktopus
     

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  2. Dimeto

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    Je mehr Infos Du gibst und je konkreter Deine Fragen sind, desto passender kann geantwortet werden.
    ... ist eine sehr unkonkrete Frage, da niemand außer Dir weiß, was "einfach" bedeutet und worauf es sich beziehen soll (Baurecht, Bauausführung, Kosten, ...).
    Wenn's um baurechtliche geht, hätte ich folgende Nachfragen:
    Du lebst im Saarland, aber befindet sich das Objekt Deiner Begierde auch dort?
    Gibt es einen Bebauungsplan?
    In welchem Jahr?
    Woher stammt diese Information?
    Gilt diese Information für das Kaufgrundstück, das Nachbargrundstück oder für beide?
    Gibt es Grunddienstbarkeiten in den Grundbüchern des Kauf- und Nachbargrundstücks?
    Wird Flurstück 131/41 mitverkauft?

    Generell rate ich zum peniblen Vergleich von Bestand und den amtlich dokumentierten Genehmigungsunterlagen.
     
    11ant gefällt das.
  3. #3 Kroktopus, 07.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2024
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    Vielen Dank für deine Antwort!

    Ja, das Haus steht im Saarland. Zur Frage des Bebauungsplans muss ich beim Makler nochmal nachhören. Nachtrag: Laut Geoportal existiert kein Bebauungsplan für die entsprechende Straße.

    Das war 1965

    Das hat der zuständige Landkreis auf eine Anfrage ausgesagt.

    Aktuell liegt mir die Info nur für das Kaufgrundstück vor.

    Da muss ich leider passen, das werde ich nachfragen.

    Die Frage verstehe ich nicht ganz. Auf dem Flurstück steht ja das Haus, ist es dann nicht zwangsläufig Teil des Angebots? Es sind insgesamt zwei Flurstücke, die hintereinander liegen, Teil des Angebots. Das zweite kann man auf dem Foto nicht sehen, es handelt sich um ein Wiesengrundstück.

    LG
     
  4. Dimeto

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    Das ist schade, da dadurch die Möglichkeit einer planungsrechtlichen Erklärung für die Grenzbebauung wegfällt.
    Das ist das Jahr, in dem die erste Landesbauordnung im Saarland rechtskräftig wurde. Es bedarf daher einiger Recherche, welche Gesetze zum Zeitpunkt der Errichtung gegolten haben.
    Das nützt nichts, da die Baulast ja auf dem Nachbargrundstück liegen würde, es sei denn, es liegt die unmissverständliche Aussage der Bauaufsichtsbehörde schriftlich vor, dass auch zugunsten des Kaufgrundstücks keine Baulasten eingetragen sind.Das halte ich angesichts der Digitalisierungswüste Deutschland aber für sehr unwahrscheinlich.
    Nein, die Nummer des Flurstücks, auf dem das Haus steht, ist in Deinem Kartenausschnitt nicht zu sehen. Bei Flurstück 131/41 handelt es sich um den schmalen Streifen zwischen Haus und Straße. Oft handelt es sich dabei um Überbleibsel ungelöster Konflikte zwischen Straßenbaulastträger und Anlieger. Die Bandbreite möglicher Lösungen reicht von sehr einfach bis sehr kompliziert.

    Abhängig von den noch zu klärenden Antworten unterliegt auch die Aufstockung baurechtlich der gleichen Bandbreite.
     
    11ant und simon84 gefällt das.
  5. #5 Kroktopus, 07.04.2024
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    Danke! Ich denke dann muss ich da wohl noch stärker nachhaken.
     
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