Aufteilung des Eigentums an Haus bei ungleichen Anteilen an der Finanzierung

Diskutiere Aufteilung des Eigentums an Haus bei ungleichen Anteilen an der Finanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nun weiß ich aber auch, dass ich im Falle einer Trennung nicht auf diese 50% bestehen würde, zumal eine solche nicht im Raum steht....

  1. #21 tanzbaer, 30.06.2014
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    Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber die würdest Du doch eh nicht bekommen. Eine Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Meines Wissens bedeutet dass kurz gesagt, dass bei einer Scheidung der Zugewinn (Werte heute - Werte in die Ehe gebracht) geteilt wird, unabhängig davon wer die Werte erwirtschaftet hat. Von dem der weniger verdient / gearbeitet hat wird angenommen, dass er sich im Rahmen der Ehe anders eingebracht hat. Der Teil der vorher da war (meines Wissens unter Umständen auch von Eltern eingebrachte größere Werte / Geschenke während der Ehe) landet wieder bei dem der ihn vorher auch schon hatte.

    Mal stark vereinfacht. Mann hat vor der Ehe 100k, Du 10k, Haus gebaut, Trennung, Haus wird für 150k verkauft, dann siehst Du 30k und Dein Mann 120k. Eben deine 10k und die Hälfte vom Zugewinn von 40k.

    Vielleicht kann das ja noch mal einer bestätigen der sich entweder damit auskennt oder das ganze durch hat.

    Nachtrag: Weiss ich von unserem ersten Hauskauf. Du kannst meines Wissens als Ehepaar kein Haus verkaufen ohne dass der andere Partner notariell mit einbezogen wird, auch wenn dieser nicht im Grundbuch steht. Das hatte was damit zu tun, dass das in die Ehe gebrachte Haus durch die Ehe ein gemeinsames Gut wird und ein Ehepartner nicht ohne die Zustimmung des anderen alleine über wesentliche Vermögensbestandteile verfügen kann. Auch das mag jemand der sich damit wirklich auskennt gerne nochmal sauberer runterbrechen. Aber nach meinem Verständnis ist alleine schon durch die Ehe eine Absicherung da, da bedarf es nicht der expliziten notariellen Eintragung.
     
  2. #22 feelfree, 30.06.2014
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    feelfree Gast

    So sehe ich das auch, bin aber auch Laie. Ob man nun den Anteil 90/10 oder 50/50 einträgt ist eigentlich egal.
    100/0 ist m.M.n. aber nicht die faire und richtige Lösung, denn wenn man sich schon für einen gemeinsamen Erwerb etnscheidet, dann sollte man auch Rechte und Pflichten daraus teilen und nicht einseitig vergeben.
     
  3. #23 valent1n, 30.06.2014
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    Sobald eine Eintragung ins Grundbuch mit 50/50 ohne weitere Nebenabreden erfolgt handelt es soweit ich weiß um eine Übertragung (Schenkung). Somit gehört einem die Hälfte des Grundstücks/Haus und dementsprechend der Wert. Das ganze kann mit dem Übertragungsvertrag im Vorfeld genau definiert werden. Dafür gibt es Notare und die beraten auch!
     
  4. Piet

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    Vereinfacht ausgedrückt: Ein Haus sollte man nur kaufen, wenn man mindestens 10 Jahre darin wohnen will. Wenn man mit Partner dort einziehen will sollte das also auch langfristig angelegt sein. Ergo: Heiratsantrag. Dann ist das mit der Absicherung auch geregelt.
     
  5. #25 Der Bauamateur, 30.06.2014
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    Abgesehen davon, dass manche Leute aus persönlich-ideellen Gründen nicht heiraten wollen, kann man ein Haus natürlich auch als Wertanlage kaufen. Dann greifen halt andere Entscheidungsparameter. Wer die steuerliche Frist von 10 Jahren im Hinterkopf hat, der sollte mal seinen Steuerberater zum Thema Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie befragen. Heiratsantrag ist, glücklicherweise, kein Muss mehr für eine langfristige Partnerschaft.
     
  6. #26 Annette1968, 30.06.2014
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    ich glaube, da liegt Ihr falsch (auch wenn ich nichts dagegen hätte = Fairness)

    Beispiel, wir zahlen mal alles aus Kapital: Mann bringt 400k in die Ehe, Frau 100. man kauft ein Haus, beide stehen zu 50% im Grundbuch. nach fünf Jahren trennt man sich, das Haus ist immer noch 500k wert, weiteres Vermögen wurde nicht angehäuft:
    Kapital Mann jetzt: 250k vorher 400k
    Kapital Frau: jetzt 250k vorher 100k

    Der Mann hat keinen Zugewinn (verlust zählt nicht, die Frau 150k. Danach muss die Frau dem Mann 75k auszahlen.
    So wurde es zumindest uns erklärt, bzw. so haben wir es verstanden. :D was nicht das gleiche sein muss. ;)
     
  7. #27 Annette1968, 30.06.2014
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    In dem Zusammenhang fällt mir auf:

    Wenn die Freundin (nicht Ehefrau) zu 50% ins Grundbuch kommst, schenkst du ihr faktisch 50.000€ Da Ihr nicht verheiratet seid, übersteigt dieser Betrag den steuerfreien Schenkungsbetrag und des Fiskus würde seine Hand aufhalten!
     
  8. #28 feelfree, 30.06.2014
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    feelfree Gast

    Mag tatsächlich so sein. Woher weiß denn das Finanzamt, wer welchen Betrag am gemeinsamen Haus aufbringt (sei es in bar, in Form von Krediten, ...)?
    Aber ich kenne in der Tat so einen ähnlichen Fall:
    Wohnung wird 50/50 mit Freundin gekauft, aber tatsächlich bringt Freundin nur ca. 20% ein.
    Nach 3 Jahren Trennung. Man ist sich einig, dass Freundin ihre 20% zurückbekommt und setzt einen entsprechenden Kaufvertrag über die eingetragenen 50% auf, Kaufpreis sind die "echten" 20% - man will ja Grunderwerbssteuter sparen....
    Finanzamt wundert sich, dass der 50% Anteil plötzlich nach 3 Jahren kaum mehr was wert ist und geht von einer Schenkung der Wertdifferenz aus :yikes
     
  9. #29 dilbert, 30.06.2014
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    Ich würde mich als Freundin ja bedanken, wenn mein Freund sich ein Haus zur gemeinsamen Nutzung kauft, ich dafür die meisten Lebenshaltungskosten übernehme oder gar Miete zahle und bei einer Trennung ohne was da stehe.

    Dann hätte der Freund den großen Reibach gemacht: Er hätte X Jahre lang keine laufenden Kosten gehabt und sein Vermögen durch die Miete vermehrt und ich hätte wegen der Ausgabenlast kein eigenes Vermögen aufbauen können.

    Solche Konstellationen gab es in der Nachkriegszeit bei Handwerkern und Bauern zu Hauf: Die Schwester des Hausherren hat mit im Haushalt gewohnt und ihr gesamtes Einkommen bzw. ihre Arbeitskraft eingebracht, stand aber nach dessen Tod ohne Eigentum praktisch mittellos da.
     
  10. Kopp82

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    Das worüber ihr hier redet, hat (mal wieder) nur noch recht wenig mit dem Thema zu tun.
    Das Forum hier heißt Baufinanzierung und nicht Allgemeine Diskussion über Lebenspartnerschaften und deren Konsequenzen.

    Wenn die Lebensgefährtin derzeit die Kohle nicht hat, und Ihr das nicht geschenkt werden soll, muss sie sich halt anders einbringen, wenn sie mit im Eigentum wohnen möchte.
     
  11. #31 dilbert, 01.07.2014
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    Dass die Freundin jetzt nicht so viel Eigenkapital hat bedeutet ja nicht, dass sie sich nicht zu 50% an der Anschaffung des Hauses beteiligen könnte. Dafür gibt es entweder Bankkredite oder die Möglichkeit, sich das Geld vertraglich abgesichert bei ihrem Freund zu leihen und in Raten zurück zu zahlen.
     
  12. #32 lafayette0815, 01.07.2014
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    Danke für Eure vielen Antworten.
    Wir haben uns jetzt wie folgt entschieden:
    Gesamtpreis 160.000€ (die Kaufnebenkosten [zum Glück keine Makler-Made!!!!] nicht eingerechnet, die wollen uns unsere Eltern schenken)
    Ich: 80.000€ Eigenkapital
    Die restlichen 80.000€ erbringen wir über einen gemeinsamen Kredit, den wir zusammen abtragen.

    Ich werde dann zu 75% im Grundbuch stehen, sie zu 25%. Was in ein paar Jahren ist, wenn wir verheiratet sind und ggf. Kinder haben, entscheiden wir dann.

    Was meint Ihr dazu?
     
  13. #33 Annette1968, 01.07.2014
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    Klingt gut. :) gefällt mir.
     
  14. #34 Amarutuk, 01.07.2014
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    Faire und gute Lösung :biggthumpup:
     
  15. Muppet

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    Finde ich auch gut. Viel Spaß im neuen Haus! :)
     
  16. #36 StefanMeier, 01.07.2014
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    finde ich schlecht.

    im fall der trennung kann deine freundin dann trotzdem die zwangsversteigerung zur aufhebung der eigentümergemeinschaft beantragen.
    klar wer dann den größeren wertverlust erleidet in dem fall.

    auch macht es keinen sinn sich gemeinsam zu verschulden, wenn auch einer alleine den kredit bedienen könnte.
    das nimmt den spielraum für zukünftige anderweitige projekte
     
  17. #37 valent1n, 01.07.2014
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2014
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    Man könnte vertraglich festhalten, das im Falle einer Trennung der andere Partner das Vorkaufsrecht für die jeweiligen Anteile hat. Idealerweise legt man sich noch auf eine Instanz fest die dann den Grundstückswert bestimmt (z.B. regionaler Gutachterausschuß).

    Aber wie bereits geschrieben, da berät der Notar!
     
  18. #38 Annette1968, 01.07.2014
    Annette1968

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    kann es sein, dass du jede Beziehung nur auf Zeit siehst? Wieso sollte es im Falle der Trennung zu einer Zwangsversteigerung kommen, wenn der TS die Freundin auszahlen könnte? Damit ist alles andere als ein Wertverlust programmiert. Im Rahmen einer gleichberechtigten PARTNERschaft, ist die Freundin bei den meisten nicht irgendein Weibchen, dass man(n) bei Bedarf dann einfach mal problemlos rausschmeißen kann.

    PS ich wäre gern mal an deinem Modell interessiert, wenn du der Hauptverdiener bist, die Frau, pardon nur Freundin halbtags schafft, haushalt und Kinder versorgt. Wieviel darf sie denn dann vom Haus haben?
     
  19. Taipan

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    Jede Beziehung ist ein Vertrag auf Zeit - auch wenn sich die meisten das nicht eingestehen wollen - und auf eine Vertragserfüllung kann nicht geklagt werden. Das Ausscheren/Ausscheiden eines der Vertragspartner endet immer mit der unwiederbringlichen Auflösung des Vertrages. Manchmal endet der Deal allerdings mit dem Tod eines der Vertragspartner. Wer das nicht begriffen hat und klammert oder fordert, verschlimmert seine Situation nur.
     
  20. #40 Annette1968, 01.07.2014
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    So war das ja nicht gemeint. :) Deshalb bin ja auch ich für eine Absicherung der Frau und finde das jetzige Ergebnis für beide Seiten fair. Mir stößt es nur negativ auf, wenn man nicht gleichberechtigt, sachlich und fair an das Thema herangeht, sondern eine Beziehung von Anfang an als temporär sieht, bei der man sich am besten so aufstellt, das der andere Part im Falle einer Trennung problemlos entsorgt werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Beziehung zu denen gehören kann, die im besten Miteinander ein Leben halten kann. Aber wir schweifen ab. :)
     
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