Aufteilung des Eigentums an Haus bei ungleichen Anteilen an der Finanzierung

Diskutiere Aufteilung des Eigentums an Haus bei ungleichen Anteilen an der Finanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; finde ich schlecht. im fall der trennung kann deine freundin dann trotzdem die zwangsversteigerung zur aufhebung der eigentümergemeinschaft...

  1. #41 SirSydom, 01.07.2014
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    Na und wenn die Zwangsversteigerung beantragt wird? Dann bietet man selbst mit, und der TE hätte ja die Mittel. Nix Wertverlust, außer den Spesen. Ganz zu schweigen von den Vorschlägen mit den Vorkaufsrecht.

    Ich finde es auch keine schlechte Lösung mit den 75/25!
     
  2. #42 Achim Kaiser, 01.07.2014
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    Grundsätzlich ist das erst mal eine GbR ... die bescheidenste aller Rechtsformen.

    Deswegen immer feste bei jedem Vertrag mit unterschreiben ... kommt gut ... ich kenn das Gejammer von einigen Frauen bei denen es schief ging. 7 Jahren Wohlverhalten .... ist im schlechtesten Fall die Antwort.

    Never ever würde ich so nen Mist veranstalten.
    Nur meine Meinung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #43 StefanMeier, 01.07.2014
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    So einfach ist das auch nicht mit Vorkaufsrechten. Man muss ja genau definieren, wann ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden darf. Und wer definiert da Bitte ein Beziehungsende (außer bei Tod oder Scheidung). Endet dann vielleicht trotzdem vor Gericht der Fall.

    Ist es klug für 25% Eigentum für 50% der Schulden gerade zu stehen? Der TE geht in die Insolvenz (warmu auch immer), das Haus wird versteigert und die arme Frau zahlt den Kredit ab ohne Eigentum zu besitzen.
    Wenn man es sachlich und fair sieht, verteidige ich gerade die Grundrechte der freien und eigenständigen Frauen.

    Eine Vergemeinschaft von Eigentum und besonders von Schulden ist nie die ideale Lösung.
    Die Frage des Geschlechts ist da völlig irrelevant. Das scheint nur bei Anette ein emotionales Thema zu sein.
     
  4. #44 feelfree, 01.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Das sei dir ja unbenommen, aber dann sei auch die Frage erlaubt, wie Du das dann angehen würdest:
    - In der Situation als Mann mit den 100k€ Eigenkapital
    - In der Situation als Freundin mit den 10k€ Eigenkapital
     
  5. Taipan

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    Ganz einfach: Mietkonto einrichten, das Gebäude wirtschaftlich wie eine Vermietungssache betrachten. Jeder der drin wohnt zahlt entsprechend Miete auf das Mietkonto. Einer finanziert und hält die Rübe hin. Kommt es zu einer Trennung, stellt derjenige die Mietzahlung ein oder wird gekündigt ... ganz sachlich und einfach und fertig.

    Kommt es zu einem Todesfall, dann ist der Verlust der mietenden Person in Grenzen gehalten, da ausschließlich die eh notwendige Miete geflossen ist ... die 10K Kapital der Dame können als Privatkredit zur Aufstockung des Eigenkapitals eingesetzt werden und werden "abgewohnt".
     
  6. #46 stockstadt, 01.07.2014
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    Ach mensch... und ich habe gedacht es ist Liebe


    ... aber manchmal bin ich ein bisschen gefühlsduselig

    LG
     
  7. #47 Annette1968, 01.07.2014
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    Ist bei Euch eine Beziehung kompliziert. :D Wie handhabt Ihr das denn bei ungleichen Einkommensverhältnissen?

    Beispiel er netto 2500€, sie 1200€. Kann man dann im Urlaub immer nur an den Baggersee, weil sie Ägypten nicht zahlen kann? Oder muss sie das dann bei ihm abarbeiten?

    Oder er zwar das Eigenkapital, weil geerbt, aber beide gleichviel Einkommen: je 2000€. Er zahlt den Kredit ab, und schon fliegt sie nach Ägypten und er gießt währenddessen die Blumen? ;)

    PS Stockstadt, ich mag dich. :)
     
  8. #48 Achim Kaiser, 01.07.2014
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    Genau ... deswegen steht auf jedem Kreditvertrag der Bank : In Liebe geschlossen ... Ablaufdatum am ....
    Solange gilt : Mit gegangen - mit gefangen.
    Preis : 7 Jahre Wohlverhalten auf der Pfändungsgrenze

    Brauch ich nicht wirklich jemandem antun ...
    Vor allem nicht *In Liebe*

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #49 StefanMeier, 01.07.2014
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    annette du machst es doch kompliziert daheim. bei dir muss doch alles 50% "fair" aufgeteilt sein.
    du wäschst bestimmt nur ab, wenn der olle vorher den rasen gemäht hat;)
     
  10. #50 Annette1968, 01.07.2014
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    was du alles weist......:respekt

    viel schlimmer: er kriegt nur was zu essen, wenn er mir vorher den Rücken gekrault hat. :p
     
  11. #51 Bautine, 01.07.2014
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    Umgekehrt - aber davon verstehst du nichts - ich mähe, er spült. (ich vermute mal, bei dir ist ganz es anders (den Rest zensiere ich lieber selbst...)...)

    Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte schon alles geregelt sein, die diversen Vorschläge (Sparen, bis sie die Hälfte dazugeben kann, Mietbeteiligung,...) finde ich in diesem Zusammenhang sinnvoll. Das es in einer Ehe anders laufen sollte, keine Frage. Sobald man anfängt gegeneinander aufzurechnen stimmt in der Ehe etwas nicht mehr. Und so habe ich Annette verstanden.


    ergänzt:
    :bounce: :28::biggthumpup: eben!!!! Ich bin übrigens eher für die Fußmassage...
     
  12. #52 Achim Kaiser, 01.07.2014
    Achim Kaiser

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    Bei einer solchen Grundkonstellation würde ich wegen 10 k€ Eigenkapital im Aussenverhältnis zur Finanzierung keinen Gemeinschaftskrampf veranstalten, der für beide eine 100% Haftung nach sich zieht. Braucht kein Mensch (zumindest ich nicht). Bei ner 50% EK-Quote sollte die Restfinanzierung durchaus machbar sein.

    Fürs Innenverhältnis lässt sich jederzeit eine beliebige Vereinbarung treffen die man - so man es für erforderlich hält - zur Absicherung vertraglich fixieren kann (RA und/oder Notar befragen hilft da ungemein). Dann hat man für den Fall der Fälle eine entsprechende Absicherung des vermeindlich schwächeren Partners und es geht maximal der Kreditnehmer und nicht beide ins Haftungsrisiko.

    Ich seh keinen wirklichen Grund, vor allem wenn bei Kinderwunsch mit nem zumindest zeitweiligen geringeren Einkommen gerechnet werden muss, jemandem ne 100% Haftung an den Hals zu binden, wenns auch anders regelbar ist.

    Aber auch das ist wie so vieles im Leben Einstellungssache. Wer meint für nen 25% Anteil 100% Haftungsrisiko an der Backe haben zu müssen darf das selbstverständlich auch im Aussenverhältnis zur Finanzierung gerne leben.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. R.B.

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    Volle Zustimmung. Man muss sowohl Vor- als auch Nachteile betrachten. Von einem Eintrag im Grundbuch kann man sich nichts zum Essen kaufen, und was trotz Liebe immer wieder vergessen wird, wenn die rosa Brille erst einmal dem Modell "Klarblick" gewichen ist, dann ist es meist auch schnell vorbei mit Verständnis und "wir werden uns schon einig". Dann zählen plötzlich nur noch knallharte Fakten, und alle Sprüche von "früher" sind vergessen.

    Doch selbst wenn die Beziehung nicht scheitern sollte, aber aus irgendwelchen Gründen die Rückzahlung des Kredits gefährdet ist, dann hat man dem schwächeren Partner absolut keinen Gefallen getan wenn er plötzlich von der Bank aufgefordert wird zu löhnen, und dann vielleicht noch selbst in der Schuldenfalle steckt.
     
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