Auftrag an subunternehmer unlauter wettbewerb Hilfe

Diskutiere Auftrag an subunternehmer unlauter wettbewerb Hilfe im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, mein Problem ist ich habe einen Auftrag von einen Malermeister bekommen 20 Wohnungen machen weil alle alleine nicht schafft. So jetzt...

  1. oska03

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    Hallo,

    mein Problem ist ich habe einen Auftrag von einen Malermeister bekommen 20 Wohnungen machen weil alle alleine nicht schafft. So jetzt will ich auch 10 Wohnungen weitergeben an eine andere Firma.
    Wie kann ich mich absichern das diese Firma sich nicht die Aufträge selber beschaft vom Malermeister.

    Bitte um Hilfe wie ich mich dagegen absichern kann.
    Was muss man da genau für ein Schreiben erstellen ?


    Mfg: oska03
     
  2. #2 Meizter, 30.11.2008
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    Hmm sind sub-aufträge nicht nur vom Generalunternehmer zu vergeben? Und nicht vom Sub zum Sub und zum Sub?
     
  3. oska03

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    Ja eigendlich schon aber es ist ja immer so wie ich es geschildert habe. Denk mal das ich mich garnicht absichern kann. oder ?
     
  4. #4 Meizter, 30.11.2008
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    Du hast doch die Auftragserteilung für 20 WHG schriftlich. Also kann ja der andere Sub beim Generalu. gar keine 10 Whg mehr anfragen da sie ja an dich vergeben sind. Ergo der general hat keine 10 Whg mehr zu vergeben, oder?
     
  5. bernix

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    ...im Prinzip schon, aber: Du könntest zB dir ein Schreiben unterzeichnen lassen, dass dein Sub keine Aufträge vom Auftraggeber annehmen darf (Strafgebühr vereinbaren) oder dass er dir für jeden Auftrag eine Provision zahlt.
    Er wird dir dieses Schreiben aber wohl nicht ohne Gegenleistung unterschreiben. Ich würde mich an seiner Stelle in der Hinsicht absichern wollen, dass ich von dir eine Bürgschaft haben wollte, dass ich mein Geld auch dann bekomme, wenn der Auftraggeber nicht zahlt...
    gruss
     
  6. #6 Achim Kaiser, 30.11.2008
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    Es gibt keine *Versicherung* zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschmiert zu werden.
    Ansonsten kannst du sicherlich zig ungültige Vertragsbedingungen im Vertrag vereinbaren, nutzen werden sie nicht wirklich was.
    Wenn du deinem Sub nicht übern Weg traust, dann erteil ihm keinen Auftrag....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. oska03

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    Ja das ist es ja es gibt nichts wirkliches sich abzusichern.
    Aber es ist doch überall so das es 100 mal alles untergesubt wird.
    Es könnte ja sonst sich jeder an den Auftraggeber wenden und Werbung für sich machen bin billiger .... Es muss doch unter unlauterer wettbewerb irgendwie zählen,
    Woman Schadensansprüche gelten machen kann
     
  8. #8 HolzhausWolli, 30.11.2008
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    Nö, sicher ist es nicht so, daß alles zigfach untervergeben wird. Eher unüblich ist es, daß ein Subunternehmer mehr Arbeit annimmt als er selbst schaffen kann und nochmals untervergeben muß.

    An deiner Stelle würde ich mich nicht darum sorgen, daß dein Sub zu deinem AG geht um einen Auftrag zu holen, den er von Dir schon längst hat (+/- 5%?) , sondern eher aufpassen, daß er seine Arbeit ordentlich macht, da dein AG die Reklamationen mit DIR ausdiskutieren wird.

    Und mit unlauterem Wettbewerb hat das juristisch auch nicht viel zu tun.....
     
  9. #9 Carden. Mark, 30.11.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Sehe ich nicht so.
    Es ist bei größeren Bauvorhaben eher die Regel.
    Und Subunternehmer sind noch mehr mit der Gefahr konfrontiert, mehr Arbeit anbieten zu müssen, als diese dann letztendlich erhalten.
    Manchmal erhalten die dann doch wiederum mehr Aufträge als die bewerkstelligen können - dann aber bitte SOFORT anfangen.

    Den letzten beissen nun mal die Hunde.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 30.11.2008
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    @ Marc: Kommt natürlich auch vor.....aber kein GU tut sich einen Gefallen einen Subunternehmer in einer Größenordnung zu beauftragen, die ihn überfordert und in der Folge nicht zu wissen, wen er dann als Sub vom Sub präsentiert bekommt. Ich kenne es so, daß der AG im Vorfeld fragt, welcher Umfang/Menge in welcher Zeit zu welchem Zeitpunk´t möglich ist, und dann ggf. weitere Subs fürs gleiche Gewerk beauftragt. Somit hat der GU auch eine gewisse Qualitätstsicherheit.

    Muß aber rnicht so sein
     
  11. #11 Gast943916, 30.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    schon mal was von freier Marktwirtschaft gehört? Du wirst nie sicher sein können, dass dein Sub nicht deinen AG direkt anspricht, egal was du in einen Vertrag schreibst,
    übrigens, bist du sicher, dass du dazu noch Sub´s beschäftigen darfst?
     
  12. oska03

    oska03

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    Ja das ist alles richtig mit der freien Marktwirtschaft aber sonst bräuchte es ja nicht das UWG Gesetz geben.

    Und warum sollte ich nicht weiter suben können ?

    Fakt ist das ich Schadensansprüche hätte weil sowas unter den unlauterem Wettbewerb zählt. Wollt nur eigendlich wissen wie man sowas genau schreiben muss oder sollte, weil ich mir gedacht habe das jemand das Problem schon mal hatte.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 30.11.2008
    Achim Kaiser

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    Ich glaub da fällst du auf die Schnauze :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 Gast943916, 01.12.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    vielleicht steht ja in deinem Vertrag, dass du nicht oder nicht ohne Zustimmung des AG´s weiter vergeben darfst? das wäre nicht unüblich.
    Für was willst du denn Schadensersatz? Welchen Schaden hast du denn? Wenn dir einer den AG wegschnappt ist das doch kein Schaden, wie willst du den denn ganau feststellen oder beziffern?????
    Achim sagte es ganz deutlich.....
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich frag mich immer wieder, wie das wirtschaftlich geht, der Sub vom Sub zu sein.

    Der HU macht einen guten Preis und muss (betriebswirtschaftlich) einen Teil davon behalten, der 1. Sub genauso. Wie kann da der 2 Sub (oder gar der 3.) noch Geld VERDIENEN.

    Hab ich nie verstanden - werd ich nie verstehen!
     
  16. #16 Achim Kaiser, 01.12.2008
    Achim Kaiser

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    Ralf,

    im letzten Satz deines Profils liegt ein Teil der Lösung ;)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #17 Gast943916, 01.12.2008
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    Gast943916 Gast

    geht nicht,
    kann man auch nicht....
     
  18. Peeder

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    oska03 für so etwas gibbes Werkverträge, die du mit deinen Sub abschliesst.

    Allgemein zum Thema, - im Bereich Trockenbau gang und gebe.

    @ Ralf, ich sehe mich noch nicht als Sub, wenn ich vom HU einen kompletten Auftrag Trockenbau bekomme. Der feine Unterschied ist, vom LV über Vergabe ,Ausführung, Materialbeschaffung, Nachweise mängelfreier Arbeiten, also bis hin zur Abnahme liegt die Verantwortung bei mir. Oft sind auch Planerische Leistungen auszuführen, ausarbeiten zur Vorlage Deckenspiegel, oder die Wahl der Systeme bei Brandschutz, Materiallogistik und einiges mehr.

    Der Sub , der nun für mich arbeitet, ist oft nicht in der Lage , diese Leistungen so komplett anzubieten.
    Er arbeitet auf reine Lohnarbeit, Std oder Flächen/mtr. , die wollen erst garnicht mit dem Material belastet werden, kein Material, kein Risiko .
    Aber ab da muss Schluss sein, der Sub , der nun noch Sub beauftragt, ist
    1. nicht mehr überschaubar
    2. von mir nicht mehr kontrollierbar.

    Sicherlich werden auf etwas grösseren Baustellen mehrer NU eingesetzt, aber immer nur in erster Linie. Diese NU bilden oft auch Arbeitsgemeinschaften, sie teilen sich die Leistungen, und diese Leistungen werden von mir bezahlt.
    Man darf nur nicht den Durchblick verlieren, aber das habe ich bisher immer im Griff bekommen.

    Und zur Gefahrtragung, geht mein HU pleite, habe ich die NU am Hals, und die müssen für Ihre Leistungen bezahlt werden. Und zwar von mir, den die Masche, erst zahlt der HU, dann ich , zählt nicht !

    Welcher Sub oder NU in der Trockenbaubranche zu denen HMS und die vielen Einzelkämpfer bestehen, ist überhaupt in der Lage, in Vorleistung zu gehen.
    Material, Leistungen, - bis ich die erste Kohle vom HU bekomme, sind die schon verhungert, wenn ich nicht in Vorleistung gehe.

    Unverständlich ist nätürlich, wenn die Kette der NU sch verlängert, so zahle ich z.B. für eine bestimmte Leistung 20 € , der dem Sub nur noch 18, der dem nächsten nur noch 15, die letzten müssen noch kohle mitbringen.

    Aus der Erfahrung heraus, weil NU dies schon bei mir probiert haben, kann ich nur sagen UNFUG

    Dies wird bei mir sofort unterbunden.

    So, und nun mache ich mir Gedanken darüber, wo und wie ich die 72 Zargen bestelle, der Sub braucht das nicht, der baut diese nur ein. !!!!!

    Peeder
     
  19. Rinke

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    Eine Wettbewerbsvereinbarung ist durchaus üblich und entspricht auch dem deutschen Recht. Wir haben Vertragsfreiheit.

    Setze ein Schreiben im Stil auf, von:

    Oska03 bittet Kermit01 ein Angebot zur Sanierung der Wohnungen zu unterbreiten. Es handelt sich hier um 10 Wohneinheiten, die im Stadtteil xy saniert werden sollen. Auszuführende Arbeiten gemäß Auftraggeber sind....

    Beide Parteien vereinbaren, daß Kermit01 beim Auftraggeber nicht direkt aquirieren darf.

    Für den Falle der Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 10000 € vereinbart.
     
  20. #20 HolzhausWolli, 07.12.2008
    HolzhausWolli

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    Ob das wirklich der richtige Partner ist mit dem ich Fairness und Redlichkeit erst vertraglich und schriftlich vereinbaren muß......:irre
     
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