Auftragsbestätigung / Werksvertrag bindend?

Diskutiere Auftragsbestätigung / Werksvertrag bindend? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Mein Anwalt hat mir geraten, dass ich mit mit dem BU in einem Gespräch einigen sollen. Alles andere würde sich hinziehen und Kosten für beide...

  1. #21 Bungalowfan, 29.09.2011
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    Mein Anwalt hat mir geraten, dass ich mit mit dem BU in einem Gespräch einigen sollen. Alles andere würde sich hinziehen und Kosten für beide Parteien bedeuten.
    Das Gespräch mit dem BU habe ich heute Abend.

    Nichts desto trotz habe ich mich im I-Net ein wenig nach Rechten umgeschaut und folgendes gefunden: http://www.bauingenieur24.de/fachbeitraege/baurecht/808.htm
    In unserem Fall ist es so, dass im Angebot der Posten "x lfdm U-Schale inkl. Beton 25/25 cm" angeboten wurden. Lt. der Statik, muss dieses jedoch ein "U-Stein" in einem Stück sein, welcher ganz andere Statikeigenschaften mit sich bringt. Ein Verweis auf die Statik ist im Angebot an einer anderen Stelle gegeben: "x Tonnen Stahl gem. Statik".
    Hinzu kommt noch, dass ein ISO-Korb, welcher zwischen Garage und Haus verbaut werden soll, gar nicht erst angeboten worden ist.

    Sollte das Gespräch aus den Rudern laufen und wir uns nicht einig werden, würde ich hierauf pledieren.

    Was meint ihr?
     
  2. #22 Manfred Abt, 29.09.2011
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    Blödsinn
     
  3. #23 Bungalowfan, 29.09.2011
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    Sehr konstruktiv!
    Wieso? Lt. des Urteils ist ein angenommenes (bzw. unterschriebenes) Angebot nichtig, sobald etwas angeboten wurde, was nicht den Anlagen (in diesem Fall die Statik) entspricht.
    Mir als Leie ist es gar nicht erst aufgefallen; erst mein Architekt hat michdarauf aufmerksam gemacht!
     
  4. moumou

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    ..Und, wie ist es ausgegangen?

    Ich war gespannt was noch zur Unzurechnungsfähgikeit kommt aber das hast du dann ja nicht mehr verfolgt.

    war das Gespräch denn erfolgreich? Oder pocht er auf Vertragserfüllung?

    Viele Grüße...
     
  5. Julius

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    Seit wann unterschreibt der Auftraggeber die Auftragsbestätigung???
     
  6. #26 Bungalowfan, 05.10.2011
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    Die Unzurechnungsfähigkeit behalte ich erst einmal als "Ass im Ärmel" ;)
    Ne, jetzt im ernst: Wir haben uns an den Tisch gesetzt und darüber gesprochen. Ergebenis: Ich habe ihn einen Vorschlag unterbreitet X € für die angefallenen Zeiten zu bezahlen. Dies geschah gestern.
    Nun will er sich im Laufe dieser Woche bei mir melden und mir das Ergebnis mitteilen, ob er dies annnimmt.
    Wir sind gespannt...
     
  7. #27 Bungalowfan, 05.10.2011
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    Jetzt im Nachhinein -nachdem er damit um die Ecke kommt- ging es mir auch nicht aus dem Kopf!
    Im "Dokument" steht als Überschrift "Angebot/Auftragsbestätigung" .
    Also entweder ist dies ein Angebot ODER eine Auftragsbestätigung. Alles erwas skuriel und auf jeden Fall unseriös, wenn nicht sogar kriminell!

    Hoffe ich habe dieses Thema bald vom Tisch...
     
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