Ausführungsfehler und Architektenleistung extern begutachten lassen

Diskutiere Ausführungsfehler und Architektenleistung extern begutachten lassen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, so angsam platzt mir bei unserem Bauvorhaben der * * * * :motz :mauer Ich komme mir vor, als wenn ich ne...

  1. #1 time4web, 25.02.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.03.2010
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    Hallo zusammen,

    so angsam platzt mir bei unserem Bauvorhaben der * * * * :motz :mauer

    Ich komme mir vor, als wenn ich ne Weihnachtsgans-Mütze aufhätte und so ziemlich jeden Murks akzeptieren und bezahlen müsste.

    An wen kann ich mich wenden, um Fehler auflisten zu lassen und die Bauaufsicht und Arbeit meines Architekten überprüfen zu lassen?

    - fast alle Fenster sind zu hoch eingebaut (sieht toll aus, wenn zwischen der Fliese und dem anthrazit farbenem Fensterrahmen noch die weißen Kunststoffprofile auftauchen :mauer)- Fensterbauer sagt, er hat nach Meterriß des Architekten gearbeitet

    - Bodenauslässe der ZWR sind zum Teil falsch positioniert und fast alle nicht in einer Linie mit den Bodenlampen - sieht "toll" aus - Klimafritze, der das verbockt hat, meint nur "na und, Abzug ist nicht) ..... im Gegenzug hat er aber angeblich 3 mal so viel Rohrmaterial im Boden verlegt, als er kalkuliert hatte - DAS soll ich natürlich bezahlen. He, warum vermisst man auch den Bau :irre

    - 6 Monate (!!) hat es gedauert, bis ein Betonsturz von aussen auch gedämmt wurde - der Innenputz an der Stelle ist seit Monaten feucht und trocknet nicht - ICH habe ja alle Zeit der Welt .....

    - die gleichen 6 Monate hat es gedauert, um bei einer Festverglasung von 2,50 x 3,00 Meter alle Glashalteleisten zu bestellen und anzubringen - die Anputzleiste innen ist natürlich immer wieder gerissen

    - unter dem Garagentor ist ein 2-3cm großer Spalt, die Tür kann gar nicht vernünftig abdichten. Die letzten Wochen war die Tür von innen komplett vereist, der Sturz ringsrum ist immer noch komplett nass und der Putz mehrfach gerissen und abgebröckelt

    - Zargen sind schief eingebaut und wahrscheinlich auch zu hoch (siehe Fenster) - mal sehen, ob ich da noch normale Türen einbauen kann

    usw usw

    Hier wird auf der einen Seite schön Kohle verlangt für Gewerke, die geplant, aber nicht mehr ausgeführt werden können, bei Fehlern und Mängelbeseitigung werden die Hände in den Schoß gelegt .... was könnte ich kotzen

    Wer kann das ganze von aussen vernünftig analysieren und beurteilen?
    Anwalt mit spezieller Fachrichtung oder ein anderer Berufszweig?
    Am besten kein Architekt .... eine Krähe ..... :mad:
     
  2. #2 Gast036816, 25.02.2010
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    Gast036816 Gast

    Sachverständiger

    moin moin,

    Sie benötigen einen sachverständigen und einen anwalt aus dem baurecht.

    Entweder Sie suchen sich einen anwalt aus dieser sparte, die meisten arbeiten mit sachverständigen zusammen. von dort könnten Sie schon einmal eine empfehlung erhalten.

    Der sachverständige muss sich jedoch auch in der planung auskennen, am besten sollte es ein sachverständiger für planungsleistungen sein.

    Sie können sich auch an die architekten- oder ingenieurkammer wenden und sich einen sachverständigen empfehlen lassen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  3. #3 time4web, 25.02.2010
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    Vielen Dank für den Hinweis - mal sehen, ob es hier in der Gegend passende Hilfe gibt :(
     
  4. lerob

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    Sei dir aber im klaren, das dein Gutachter(Sachverständige) vor Gericht NICHT anerkannt wird und das Gutachten nur zur (angeblichen) Mängelauflistung dient.

    So reicht dir eine Mängelauflistung die dein Anwalt als Streit vorträgt.
    In diesem Fall sind dir die Mängel bekannt.

    Natürlich würde ein Sachverständiger vermutlich noch mehr Mängel finden was aber auch den Streitwert erhöht.



    Gutachter werden bei der Verhandlung wenn nötig vom Gericht bestellt.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2010
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    Und wer sagt dem RA, wer welchen Mangel wie zu verantworten hat???

    Ein Sachverständiger natürlich. Und nicht anerkannt werden dessen Aussagen nur dann nicht vor Gericht, wenn die Gegenseite sie bestreitet.
    Unstreitige Feststellungen des SV gelten auch vor Gericht.

    Und wenn die Gegenseite alles sinnlos bestreitet, kann ihr auch mal der Gerichts-SV komplett aufgebrummt werden!!!
     
  6. #6 time4web, 25.02.2010
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    Ja und wen sollte ich dann fragen? Kann ja wohl nicht sein, dass ich hier alles immer schön hinnehmen muss - frei nach dem Motto "Fre**e halten und zahlen, Rest akzeptieren" :frust :frust
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2010
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    Wer hat was von Klappe halten und zahlen gesagt??? :motz

    Oben steht doch schon alles. RA fragen, die haben i.d.R. SVs. Wenn nicht, an die zuständige AK dran oder selber einen suchen.

    Wenn man natürlich solche Gespräche mit dem dummen Krähenspruch eröffnet, ....................
     
  8. #8 time4web, 25.02.2010
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    Das hat leider nichts mit dumm, sondern mit Erfahrungswerten hier zu tun :(
     
  9. #9 Gast036816, 25.02.2010
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    moin moin,

    mein lieber Jörg - diese dreistigkeit überspannt den bogen aller freundlichkeiten. Auch wenn Ihre nerven angespannt sind durch ein bauvorhaben, sollten Sie doch die ernsthaftigkeit der gegebenen antworten erkennen und respektieren. Dass hier auch einmal differenzen in der tätigkeit oder aufgabenstellung von sachverständigen diskutiert werden, ändert nichts an der empfohlenen vorgehensweise.

    Sie können hier nur hinweise bekommen, ihre mängel kann niemand aus der ferne bewerten, eine rechtsberatung kann hier nicht erfolgen. Kommen Sie auf den boden tatsachen wieder runter, dann `werden Sie auch geholfen`.

    freundliche grüße aus berlin
     
  10. #10 HolzhausWolli, 25.02.2010
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    Ich kann Jörg´s Ärger und insbesondere die Art der Verdeutlichung verstehen.

    Trotzdem mußt Du ab einem bestimmten Punkt, nämlich dem, wenn es um die DURCHSETZBARKEIT deiner möglicherweise begründeten Reklamationen und Ansprüche geht, zu absoluter Sachlichkeit zurückfinden.

    Andernfalls, im Eifer des Gefechts, werden die Dinge schnell mal überzogen oder falsch (jedenfalls nicht ganz zutreffend) dargestellt und die Gegenseite nutzt dieses "Geschenk" gerne dazu auch den Rest grundsätzlich in Bezug auf die Relevanz in Frage zustellen.

    Ergebnis: Ein (für Dich) fauler und für die andere Seite (annehmbarer) Kompromiss.

    Wobei aber auch grundsätzlich von einem Prozess abzuraten ist und vorrangig gütliche Lösungen gesucht werden müssen.

    Um einen SV, der überhaupt erstmal für den Diskussionsstoff sorgt und diesen zum Fakt macht, kommst Du aber nicht herum.

    Was sagt denn DEIN von DIR beauftragter Architekt überhaupt zu SEINEN angeblichen Fehlern?
     
  11. #11 time4web, 25.02.2010
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    Welche Dreistigkeit? :confused:
    Natürlichkann hier niemand meine Mängel bewerten und ich erwarte hier bestimmt keine Rechtsberatung - ichhabe lediglich gefragt, welche Schritte ich unternehmen kann, um extern das Ganze bewerten und beurteilen zu lassen

    Diese Antwort (bzw. ich lese hier mehrere Möglichkeiten heraus) habe ich erhalten und werde jetzt schauen, inwieweit sich das bewerkstelligen lässt.
     
  12. #12 lawrence, 25.02.2010
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    Wer bezahlt den Archtekt?! Du oder die Baufirma? Was sagt der Architekt zum Murks?
     
  13. #13 Shai Hulud, 25.02.2010
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    Befindet sich die Garage etwa innnerhalb der Wärmeschutzhülle? :shades
     
  14. #14 garfield1, 25.02.2010
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    Mal angenommen, der Gutachter findet und belegt Mängel und die Gegenseite bestreitet diese nicht, was will ich dann vor Gericht? Werden die Mängel anerkannt, sollte der Verursacher deren Beseitigung veranlassen/bezahlen, ansonsten erhöht sich der finanzielle Schaden um die Gerichtskosten.

    Ob alles sinnlos bestritten wurde, muß erst einmal belegt werden. Und bei den Anwälten, mit denen ich bisher zu tun hatte, habe ich am Erfolg dieser Maßnahme erhebliche Zweifel.

    Der zweite Teil des Satzes gehört wohl zu den urbanen Legenden wie das Fahrtenbuch, dass jeder führen muss, der zweimal nicht weiß, wer mit seinem Auto gefahren ist.
     
  15. #15 Carden. Mark, 26.02.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nein - das ist definitiv keine Legende. Eine Legende wäre ein z.B. Märchen ohne beweisbare Basis.
    Ich kenne aber genügend solcher Fälle aus der Praxis.

    Manchmal darf man auch mal die Finger still halten.
     
  16. #16 time4web, 26.02.2010
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    Ohne es genau sagen zu können, würde ich es vermuten.
    Wir haben einen Zugang von der Garage ins Haus und ein Stück der Garage ist überbaut. Dort befindet sich mein Büro.

    Die Architekten halten sich da derzeit schön raus.
    Wie gesagt, habe ich im Moment das Gefühl, ne Weihnachtsgans-Kappe zu tragen (bzw. dass es jeder annimmt) und hier möchte ich jetzt mal ein paar Sachen überprüfen lassen.

    Dazu gehört auch die bisherige Leistung, die bereits gezahlten und noch offenen Forderungen der Architekten in Verbindung mit der bisherigen Leistung, dem Bauforstschritt und den aufgefallenen Mängeln :mad:
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2010
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    Zum Bleistift sich um die Auswirkungen, die Art oder die Kosten der Beseitigung streiten usw usw.
    Ich habs mehrfach erlebt, dass die Feststellungen des Privat-SV nicht bestritten wurden, wohl aber dessen im Gutachten gezogenen Konsequenzen aus den Feststellungen.
    In aller Regel hat das Gericht dann die Feststellungen des Privat-SV zur Basis eines weiteren Gutachtens über die Auswirkungen gemacht.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2010
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    Ähhh - soll heißen, Du weißt nicht genau, was Du da eigentlich baust??? :yikes
    Dann würde ich sagen, ist DAS Teil des Problems. Ohne damit Deinen Architekten in Schutz zu nehmen. Aber wie willst Du über die Leistungen des Kollegen urteilen, wenn Du als AG nicht mal weißt, was der bauen soll/darf/muss? Das MUSS Ärger schaffen!

    Welche??
     
  19. #19 time4web, 26.02.2010
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    Unterm Strich heißt das also "Massenhaft Zeit, Geduld, Nerven und Geld mitbringen" - richtig?

    Was ist in der Zwischenzeit mit den Mängeln (wenn sie aufgenommen und dokumentiert wurden) - muss man bis zum Ende warten und damit leben, oder kann man sie auch beheben lassen und am Ende klärt sich erst, wer das Verbockte zahlt?

    In Naher Zukunft müsste ich auch mal einziehen - auch wenn viele Sachen einfach schei** aussehen :(
     
  20. #20 time4web, 26.02.2010
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    ?? Ich habe damit gemeint, dass ich nicht weiß, ob die Garage innerhalb der Wärmeschutzhülle ist.

    Das Teil ist direkt am Haus, mit ner Tür verbunden und oben drüber ist teilweise Wohnraum. Die Decke der Garage ist komplett gedämmt, allerdings der Boden nicht ganz so dick (ist ja auch keine FBH in der Garage verlegt)

    Und, ist das jetzt in der Hülle?

    Meine Architekten ....
     
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