Ausführungsplanung

Diskutiere Ausführungsplanung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; aha ... also im Plan ist die Haustüre mit 1 m angegeben. Mit hatte der ersteller der Pläne gesagt, das alle Angaben Fertigangaben sind ... also...

  1. Anubis

    Anubis

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    aha ... also im Plan ist die Haustüre mit 1 m angegeben. Mit hatte der ersteller der Pläne gesagt, das alle Angaben Fertigangaben sind ... also wenn der Bau fertig ist. Wenn das dann wohl nicht so die Regel ist hab ich wohl die A-Karte.

    Bei dem ganzen Spiel wurde der Bauunternehmer von einem Vermittler oder wie sich das nennt vertretten. Bedeutet ... der Vermittler hat uns ein Angebot über ein Schlüsselfertiges Haus gemacht. Dann hatt der Vermittler diesen Satz reingenommen da wir die Bauantragspläne schon von einem Bekannten hatten.

    Dann wurde der Bauvertrag mit dem BU gemacht ... mit besagtem Satz drin.

    Der "Vermittler" hat einen Auftrag für Plaungs- und Projektierungsleistungen erhalten. Der sagt jetzt aber darin wären die Pläne nicht drin ... in dem Auftrag ist auch nur Formuliert, das " u.a. die Erstellung des Gesamtkonzeptes, die Aufstellung des Kostenplanes, die Vorplanung der Grundrisse, die Erstellung des Bauantrages ".

    Dann werd ich mal durch einen entsprechenden Anwalt prüfen lassen ob dieser Auftrag an den Vermittler die geforderten Pläne beinhaltet bzw er für diesen Fehler ... der ja irgend wie keinem aufgefallen ist ... haftbar gemacht werden kann.

    Alles irgend wie doof ...
     
  2. #22 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Langsam

    blicke ich nicht mehr durch.

    "Bauantragspläne vom Bekannten" aber "Vermittler hat Auftrag für Planungsleistungen" ????

    Wie muss man das jetzt verstehen?

    Firmenbezeichnung ist aber nicht P.. F..... oder?
     
  3. Anubis

    Anubis

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    Ist eigentlich recht einfach ... hoffe ich mal.

    Ein Büro für Bauprojekte hatte ein Schlüsselfertighaus ausgeschrieben. Das Büro für Bauprojekte hat dann die Kostenaufstellung usw gemacht und gesagt das die mit mehreren Bauunternhemern zusammen arbeiten. Daher kommen die beiden Sachen zu stande.

    Das Büro für Bauprojekte hat einen Auftrag für Plaungs- und Projektierungsleistungen erhalten und der Bauunternehmer für den Bau.

    Hörte sich für mich logisch an ... :(

    Die Bauantragspläne hatten wir schon, da wir jemanden in der Familie haben der Bauzeichner ist. Und der hat die mit einem Architekten zusammen erstellt. War für uns halt Kostenlos. Daher haben wir das Angebot für die Bauantragspläne gerne so angenommen.
     
  4. #24 Gast036816, 30.12.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Werkplanung fehlt

    moin moin,

    was sind denn das für deppen, seit wann werden fertigmaße angegeben? Der rohbauer denkt sich seinen teil, der polier rechnet auf der zementtüte jedes maß um, rechnet den putz oder irgendwelche bekleidungen ab und irgendwie wird dann ein gebäude daraus. Da kann doch nur solch ein bockmist herauskommen.

    Mal abgesehen davon dass 1,00 m für eine haustür sehr mickrig ist.

    Also im plan sind immer maße für den rohbauunternehmer angegeben - auch im baueingabeplan. Wenn danach gebaut wurde, dann hat Ihr vertragspartner Sie über den löffel gezogen und an der werk- und detailplanung gespart. Ab zum anwalt.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  5. #25 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sorry,

    aber dann msst du mal erläutern, was der Vermittler da noch für einen Planungsauftrag bekommen hat.

    Ging es nur noch um die Unterschrift unter den Bauantrag? Oder was sollten die da noch planen? War doch alles schon erledigt.
     
  6. Anubis

    Anubis

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    Bei dem Auftrag für Planung für den Vermittler geht es um die ganzen Geschichten wie Anträge auf Förderung, Koordination mit dem BU ... Grundrisse ... Beantragung Hausanschlüsse ... beantragung WfA und Baubetreuung.
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ganz einfach .. fertigmasse in rohbaumasse umrechnen und dazu fällt mir ned der richtige smiley ein ..

    was ja aber sehr schwer beschreibbar zu sein scheint:
    ist der rohbauer direkter vertragspartner des bauherrn?
    oder hat der den auftrag vom "Büro für Bauprojekte" bekommen?
     
  8. Anubis

    Anubis

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    Der Bauunternehmer mit dem wir einen Bauvertrag haben ist alles in einem Rohbauer / Elektor / Sanitär / Dach usw ... halt bis zum Schlüsselfertigbau.
     
  9. #29 wasweissich, 30.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mit diesem (vermutlich gewollten) gewirr als konstelation dürfte auch ein gewievter anwalt seinen spass haben .

    für mich hört (liest) sich das nach vielen nachträgen an......
     
  10. #30 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    mit den Nachträgen sehe ich nicht so.

    Fakt:
    Bauherr beanstandet angebl. falschen Türmaß, Bu fordert Ausführungszeichnungen an.

    Fehlt noch Behinderungsanzeige:biggthumpup:
     
  11. Stoni

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    Hallo Anubis,

    wenn ich Dich mal kurz zitieren darf:

    "Die Erstellung von Bauplänen, Statik, Wäremebedarfsberechung, Energieeinsparnachweis und Schallschutznachweis sind im Festpreis enthalten."

    Mit sehr viel Glück findest Du vielleicht einen Baurechtsanwalt, der in dem Wort "Baupläne" überzeugend für alle Beteiligten das Wort "Ausführungspläne" findet.
    Dafür viel Glück!

    Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht.:bef1005:
    Nochmal ein Zitat von Dir:
    ..." u.a. die Erstellung des Gesamtkonzeptes, die Aufstellung des Kostenplanes, die Vorplanung der Grundrisse, die Erstellung des Bauantrages ".

    Der Vertragstext dürfte wohl das Ende für den Anwalt bedeuten.
    Als absoluter juristischer Laie würde ich sagen, dass Du die Erstellung der Ausführungsplanung schlicht und ergreifend nicht beauftragt hast.:deal

    Mein Rat an Dich:
    Wenn das mit den fehlenden Plänen geklärt ist, unbedingt eigenen Sachverstand für den Rest des Projektes dazukaufen.
    Der Ärger bei Deiner Vertragskonstellation :bef1011: scheint vorprogrammiert.

    Und bei fehlenden Ausführungsplänen fällt's nun mal schwer, Abweichungen vom Sollzustand nachzuweisen.:bef1021:

    Was ich wohl nie begreifen werde:mauer:
    Für nen lumpigen Fernseher wird zu Geiz ist geil, danach zu ich bin doch nich blöd und auch noch zum Experte gerannt, anschließend der Gockel und billichwillich befragt
    und beim ( wahrscheinlich ) aufwendigsten Projekt des Lebens wird sich der Laienstatus ausgesucht und der Fachmann soll's, am besten für lau, machen:bef1004:.

    Gut, war jetzt :offtopic:, musste ich aber mal loswerden.

    Ich wünsche Dir speziell und natürlich allen anderen Usern trotzdem

    ALLES GUTE IN 2010

    Gruß Stoni
     
  12. sepp

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    man kanns auch übertreiben mit den smileys.....
    zurück zum thema -
    das hört sich nach so nem zusammengeklüngel von handwerkern aus der region an, die sich anschicken häuser schlüsselfertig anzubieten. (stichwort vermittler)
    und nicht nach einem "echtem" GU/GÜ.
    die meisten in meiner alten heimat habens nach den ersten gutachten und gerichtsterminen aufgegeben.
    aber - ich sehs genauso - keine werkplanung beauftragt.
    bleibt dem anwalt zu klären ob, aufgrund der vertragskonstellation, die planung von den unternehmern selbst zu erbringen wäre.
     
  13. Anubis

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    was ist diese Behngerungsanzeige?
    Hört sich ja alles nicht gut an ... :(
     
  14. Anubis

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    ach ja ...

    gibt es eine Regel wann der Bauunternehmer sich hätte melden müssen?
    Er hat ja das EG und die Decke schon fertig gehabt als er mit der fehlenden Planung um die Ecke gekommen ist. Ich finde das ist irgend wie ein wenig spät um dann zu sagen das er eine Planung 1:50 braucht. :frust
     
  15. #35 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    würde mal beim Planer nachfragen, was er sich dabei gedacht hat, die Haustür mit Rohbaumaß 1m zu zeichnen.

    Abgesehen von dem Gesamtgewusel, stimmen denn die anderen Öffnungsmaße?

    Welche Maße sind denn in den Bauantragszeichnungen für die Innentürbreiten eingetragen?

    PS:
    Der BU ist offenbar erst dann auf die Idee "fehlende Ausführungsplanung" gekommen, als ihm plötzlich erklärt wurde, die Maße in den Bauantragszeichnungen seien "Fertigmaße". (Wer wollte dem das eigentlich unterjubeln?)

    Meine Meinung:
    Den Anwalt kann man sich sparen. Hockt euch -Bauherr/BU/Planer- an einen Tisch und klärt erst mal was Sache ist.
    Wenn der bisher einzige, vorgebliche Mangel eine zu schmale Haustüröffnung ist, dann zahlt dem BU die Änderung und ziehts dem Planer ab.

    1:50 Pläne könnt ihr euch bei dem Planer eh sparen, das wären bei dem wohl sowieso nur hochkopierte 100stel.
     
  16. #36 Thomas B, 31.12.2009
    Thomas B

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    Ey Baufuchs....

    Sag' mal...ist das Dein Ernst????

    In Bauantragsplänen vermaße ich niemals Türen oder Fenster (außer natürlich dies würde aus irgendwelchen baurechtlich relevanten Gründen notwendig sein).

    Maße für Türen, Fenster, Mauerversprünge usw. kommen brav in die Werkplanung.

    Grüße

    Thomas

    PS: Guten Rutsch!
     
  17. #37 Baufuchs, 31.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mein

    voller Ernst.

    Gem. §4 der BauprüfVO NRW sind in Baueingabeplänen die Öffnungen sowohl in Grundrissen als auch in Schnitten zu vermaßen.

    Anubis Wohnort ist Düsseldorf, da ich davon ausgehe, dass sein BV ebenfalls in NRW liegt, hat sein Planer die o.a. Verordnung zu beachten.

    Guckst Du hier auf Seite 6 den §4.

    Auch guten Rutsch.....:winken

    PS:
    Bei Euch in Bayern ist wohl nur festgelegt, dass die Bauvorlagen auf dauerhaft haltbarem Papier einzureichen sind und nicht mit Zaubertinte gezeichnet werden darf.:biggthumpup:
     
  18. #38 Thomas B, 31.12.2009
    Thomas B

    Thomas B

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    ...glaube ich Dir! in BY ist das nicht so. Finde ich im Ansatz auch i.O.! Man muß m.E. beim Bauantrag nicht wissen/ festlegen ob ein Fenster nun 1,01/ 1,385 oder doch lieber 1,135/ 1,51 sein soll/ darf/ kann/ muß.

    So etwas gehört für mich in die werkplanung. Aber wenn es in NRW so ist...na denn....dann kann man sich ja dort "wirklich" die Werkplanung sparen, da diese schon beim bauantrag mitgeliefert werden muß. All inclusive also.

    Guten Rutsch!

    Thomas
     
  19. Anubis

    Anubis

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    OK

    Dann ist da wohl was schief gelaufen bei der Erstellung der Bauantragspläne ... dann kann man da wohl nix machen. Wenn das da so mit 1 m drin steht ist das dann wohl OK wenn das so gebaut wird. :motz
     
  20. Baumal

    Baumal

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    ohne dir nahe treten zu wollen, Anubis.
    du bist ein naiver kandidat, den dein BU
    mal richtig über die leisten ziehen kann....

    1m hauseingangsöffnung rohbaumaß?
    hast du eine vorstellung, welche öffnung dir
    als hauseingang, wenn die türe montiert ist,
    übrig bleibt?

    ab zum anwalt.
    diese türöffnung, wird peenats sein, entgegen
    dem was der BU, planer und wer auch immer,
    bisher schon verbockt hat, und noch verbocken wird.

    diese eingangstüre fällt dir als laie auf, da gibts bestimmt
    noch ganz andere dinge, welche du gar nicht siehst....
     
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