Ausgebautes Dachgeschoss

Diskutiere Ausgebautes Dachgeschoss im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bitte nicht gleich fressen, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Baugenehmigung eines ausgebauten Dachgeschosses. Ich habe das Haus meiner...

  1. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Bitte nicht gleich fressen, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Baugenehmigung eines ausgebauten Dachgeschosses.

    Ich habe das Haus meiner Eltern übernommen, ein Einfamilienhaus mit Keller, Erd- und Dachgeschoss. Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut, zuerst mit Flachdach und später kam ein Satteldach drauf. Beides natürlich unter Architektenaufsicht. Dieses Dachgeschoss wurde dann 2007 ausgebaut. Das Haus entspricht Gebäudeklasse 3.

    Die Dachaufstockung erfolgte mit Sicherheit mit Baugenehmigung, beim Ausbau des Dachgeschosses bin ich mir nicht sicher. Ich habe jetzt auf diversen Seiten diverse Informationen gefunden. Der Tenor bei den meisten Seiten entspricht diesem Zitat:

    Wenn nur der Wohnraum vergrößert wurde, sprich es sind zusätzliche Zimmer entstanden, es gibt eine breite Treppe in das Dachgeschoss, man kann von vorne und von hinten die Fenster mit einer Leiter erreichen, hätte dieser Ausbau eine Baugenehmigung erfordert? Bedeutet eine neue Wohnung eine von den übrigen Räumen komplett abgetrennte Wohnung, wie etwa in einem Mehrfamilienhaus?

    Falls eine Baungenehmigung erforderlich gewesen wäre und sie ist nicht vorhanden, wie geht das dann weiter? Meine Eltern sind beide tot, die kann ich nicht mehr fragen oder verantwortlich machen.

    Über Tips und Hinweise würde ich mich freuen, danke!
     
  2. #2 simon84, 16.03.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wie hast du ermittelt dass das Haus Gebäudeklasse 3 entspricht.
     
  3. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Indem ich mich erstmal bei Google darüber informierte, was ein Haus dieser Gebäudeklasse ist. Das Haus entspricht dieser Anforderung, zumindest nach diesen Informationen der bayerischen Ingenieurskammer. Ich wollte hier einen Link einfügen zu einem PDF der Ingenieurskammer, darf ich aber noch nicht wegen ungenügender Postanzahl.

    Der Fußboden des Dachgeschosses ist nicht höher als 7m
     
  4. #4 simon84, 16.03.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das heißt das Haus hat mehr als 2 Wohnungen und mehr als 400 qm?
     
  5. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Nein, das Haus hat rund 250 qm Wohnfläche und ist ein Einfamilienhaus mit Keller-, Erd- und Dachgeschoss.
     
  6. #6 simon84, 16.03.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Dann ist das Gebäudeklasse 1
     
  7. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Jein ... das Haus hat letztlich drei Etagen, Keller, Erd- und Dachgeschoss. Die Kelleretage ist zum Teil in einen Hang hineingebaut, das heisst, sie ist an einer Seite sichtbar, auf der anderen Seite im Erdbereich und damit nicht mehr sichtbar.

    Was bedeutet nun Gebäudeklasse 1 in Hinblick auf meine Frage zum ausgebauten Dachgeschoss?
     
  8. #8 simon84, 16.03.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich denke es schadet nicht für die Zukunft die richtige Gebäudeklasse zu kennen :)

    Hier ist ein einer etwas älteren Broschüre eigentlich ganz gut zusammengefasst.

    https://www.erlangen.de/Portaldata/.../infoblaetter/Dachgeschossausbau_16-04-15.pdf

    Wenn ein Bauvorhaben verfahrensfrei ist, heisst das, der Bauherr ist verantwortlich und muss selbst dafür sorgen und haften, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

    Eine separate Wohnung ist dadurch charakterisiert, dass die separat genutzt werden kann.
    Dazu kannst du auch Gerichtsurteile suchen. Eine separat nutzbare Wohnung mit einem Zugang durch einen gemeinsam genutzten Flur kann trotzdem separat gesehen werden.
    Im Prinzip ist es eine Einzelfallsache und in deinem eigenen Haus kannst du es dir so hinbiegen wie du willst.
    Wenn außen kein separater Briefkasten und Klingel hängen, dann macht es auch nichts wenn im DG eine kleine Teeküche für den Teenager ist um trotzdem noch zu argumentieren es sei ein normaler Aufenthaltsraum der Nutzungseinheit. Auf der anderen Seite kannst du eine Einliegerwohnung auch ohne separaten Stromzähler als separate Nutzungseinheit deklarieren, wenn sie separat genutzt werden kann, Anzeichen dafür sind z.B. Klingel, Briefkasten, Nutzung durch Drittperson die dort gemeldet ist, Abgeschlossenheit (z.B. separates Schloss, "Wohnungseingangstür" statt Zimmertür usw.)

    Im Endeffekt kannst du es dir wenn du es schlau machst so hinbiegen wie du willst.
    Aber Achtung, das wird steuerlich und baurechtlich teilweise unterschiedlich behandelt.
     
  9. #9 simon84, 16.03.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Um noch mal konkret zu antworten:

    Ob der Ausbau damals eine Baugenehmigung bzw. ein Bauantragsverfahren erfordert hätte kann man nur beurteilen wenn man genau weiß WANN das durchgeführt wurde,
    da sich die BayBO hier geändert hat.

    Zu "Neue Wohnung bzw. Nutzungseinheit" habe ich ja schon geschrieben.

    Stand heute wäre dann eine Nutzungsänderung erforderlich welche in diesem Fall evtl. verfahrensfrei ist.
    Die aktuellen Anforderungen von EnEV, Brandschutz und ggf. Parkraumordnung usw. der Gemeinde wären dann zu erfüllen.


    In dem Fall auf Basis der bereits geschilderten Situation wäre definitiv "Füße still halten" auch eine Option.

    Woher wird denn die Frage getrieben, geht es um einen Verkauf der Immobilie ? Fragt der Käufer nach den Details zum DG Ausbau?
     
  10. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Dann wäre das Ganze hier keine eigenständige Einheit. Es gibt keine zusätzliche Küche, nur Wohnräume und ein zusätzliches Bad, keine eigene Klingel, es gibt für das ganze Haus nur einen Briefkasten, keine eigene Wohneingangstür. Auf gut deutsch: Es sind in einem - allerdings sehr großen - Einfamilienhaus nur zusätzliche Wohnräume geschaffen worden.

    Verstehe ich das richtig, dass dieser Dachausbau aller Voraussicht nach nicht genehmigungspflichtig war?
     
  11. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Kann auch GK 2 sein Simon über 7m im mittleren Geländeniveau, oder Reihenhaus wer weiss das schon. Brandschutz hat er da keine Anforderungen sofern er sich nicht in der GK3 oder SB befindet oder Nachbar Schutz irgendwas eventuell mit Abständen, baurechtlich gibt es da wohl eher keine Probleme, wichtiger wäre ob die nun Wohnfläche zusätzlich geschaffen wurde und diese entsprechend auch im Steuerbescheid angegeben ist.
     
  12. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.113
    Zustimmungen:
    3.332
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ja soweit ersichtlich, nur das 'Steuerliche' halt.
     
  13. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    2007

    Ich habe gestern eher zufällig einen Bericht einer Gutachterin gesehen, die von quasi verbotenen Dachausbauten gesprochen hat und bin leicht panisch geworden ;-) Der Verkauf ist in ein paar Jahren geplant.

    Noch etwas, der Ausbau erfolgte in Bauständerweise - so heisst das glaube ich - also mit Gipsplatten.
     
  14. #14 simon84, 16.03.2019
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.885
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Würde mir da keine allzu großen Sorgen machen, solange es keinen Anlass gibt.

    Da gibts noch ganz andere Themen. Bebauungsplan, GFZ/GRZ usw.

    Ob Gebäudeklasse 1, 2 oder 3 macht in Bayern nicht den großen Unterschied das ist richtig.
    Ab Gebäudeklasse 4 wäre es dann wieder interessant wegen Standsicherheitsnachweis, Prüfstatik usw.

    Vor allem solange es alles "ein Haus" ist, dann ist schon einiges vereinfacht bzw. abgehakt.
     
  15. Sanmau

    Sanmau

    Dabei seit:
    16.03.2019
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Danke, mit den Informationen ist mir schon sehr geholfen!

    Wie gesagt, ich habe gestern Panik bekommen als ich den Bericht gesehen hatte, ich habe daraufhin dutzende Bauordnungen gelesen und mit jeder wuchs meine Unsicherheit.
     
Thema: Ausgebautes Dachgeschoss
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ausgebautes dachgeschoss

    ,
  2. einfamilienhaus zwei vollgeschosse ausgebautes dach

    ,
  3. gebäudeklasse 3 zusätlich spitzboden ausbaue

    ,
  4. ausgebautes dachgeschoss als wohnraum
Die Seite wird geladen...

Ausgebautes Dachgeschoss - Ähnliche Themen

  1. BauNVO 1968 - nicht ausgebautes Dachgeschoss in GFZ rechnen?

    BauNVO 1968 - nicht ausgebautes Dachgeschoss in GFZ rechnen?: Hallo liebe Experten, wir planen einen Neubau auf einem Grundstück mit B-Plan, für den die BauNVO 1968 gilt. Ich habe schon die vielen Beiträge zu...
  2. Kelhbalkendecke bei ausgebautem, beheiztem Spitzboden. Schallschutz? Wärmedämmung?

    Kelhbalkendecke bei ausgebautem, beheiztem Spitzboden. Schallschutz? Wärmedämmung?: Hallo! Bei unserer Altbausanierung bauen wir den Spitzboden zum Schlafzimmer aus. Wir haben das Dach bereits gedämmt (Zwischensparren- /...
  3. Dachgeschoss soll schrittweise neu ausgebaut werden......

    Dachgeschoss soll schrittweise neu ausgebaut werden......: Guten Tag in die Runde, nach längerer Krankheit möchte ich die Arbeiten am Haus die liegengeblieben sind wieder aufnehmen. Wir möchten im DG...
  4. Zwischendecke zwischen DG und ausgebautem Spitzboden, Dampfsperre nötig?

    Zwischendecke zwischen DG und ausgebautem Spitzboden, Dampfsperre nötig?: Dieses Thema wurde garantiert schon des öfteren behandelt, aber nach langem suchen konnte ich trotzdem keine zufriedenstellende Antwort finden....
  5. Ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzbar

    Ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzbar: Wir haben ein kleines Reihenhaus (76 qm) und mittlerweile 2 kleine Kinder, wünschen uns aber noch ein drittes. Im EG befinden Sich Toilette,...