Aushub für Keller, welche Kosten bzw. Bodenart?

Diskutiere Aushub für Keller, welche Kosten bzw. Bodenart? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, leider sind die Nebenkosten beim Hausbau eine Unbekannte, welche mich ein wenig stören. Mein Häuslebauer kann mir leider aktuell...

  1. #1 Heislesbaur, 06.09.2019
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    Hallo zusammen,

    leider sind die Nebenkosten beim Hausbau eine Unbekannte, welche mich ein wenig stören. Mein Häuslebauer kann mir leider aktuell auch nichts genaueres sagen.

    Daher mal hier die Frage, mit welchen Kosten für den Aushub ich rechnen kann. Mein Häusle ist von der Grundfläche recht klein, 9,48 x 8,16 m. Schaue ich mir den Plan an müsste wohl 2,88 m Kelleraushub erfolgen.

    Einfach gerechnet gehe ich nun von 10 x 9 x 3 m aus, was 270 qm ergibt.

    Das schöne, für das Baugebiet gibt es ein Bodengutachten, hier zu finden: wildberg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Leben_Wohnen/Bauen_Wohnen/Auslegung_Vorderer_Bergsteig/Vorderer_Bergsteig_Anl_1_Baugrundbericht_Wildberg-vorderer-bergsteig1702-.pdf (Ich darfs net als Link posten, da ich noch keine 10 Beiträge hab)

    Auf Seite 11 kann man die Lage erkennen. Mein Häusle ist etwa bei Schurf 2, wo bis 3,6 m Tiefe bereits gebuddelt wurde. Auf Seite 3 findet man dann eine Tabelle, mit welcher ich als Maschinenbauer net viel anfangen kann. Ist der Boden nun sehr hart (teuer) oder doch eher weich (günstiger)? Schauch ich mir die Bilder auf Seite 12 an, sieht es ab 3 m sehr hart aus.

    Ich gehe von 26.000 € für den Kelleraushub (wirklich nur das Buddeln) aus, hoffe aber, dass es viel günstiger wird.

    Vielen Dank und Grüßle
     
  2. #2 Gast84488, 07.09.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    Servus,
    grundsätzlich schauen die Parameter in dem Baugrundgutachten nicht schlecht aus. Jetzt ist die Frage, ob für Ihr Grundstück noch eine Detailuntersuchung notwendig ist.

    Der Preis des Aushubs richtet sich bei unbelasteten Böden meist danach was der Erdbauer nach dem Aushub damit anfangen kann. Bei den bei Ihnen vorkommenden Böden würde ich davon ausgehen, dass diese überwiegend dort wiederverwertet werden können wo nur geringe Anforderungen an Verformung und Tragfähigkeit gestellt werden.

    Mir fehlen in Ihrem Gebiet leider Preisansätze. Jedoch finde ich rund 90 €/m³ schon deutlich zu hoch gerechnet. Lassen Sie sich ein Angebot von einem Erdbauer machen. Dann wissen Sie es ...
     
  3. #3 Gast85808, 07.09.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Man merkt, daß Du Maschinenbauer bist.... :mega_lol:

    Denk mal nach: Du sollst auf 26 cm breite arbeiten. Hinter Dir eine 3m Hohe Wand.:wow Die obendrein auch noch schnurgerade nach oben...

    Im übrigen: Kubikmeter!!! m³
     
  4. #4 Stadtbaumeister, 08.09.2019
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    Was der Kollege damit sagen möchte ist, dass die Baugrube natürlich geböscht sein muss. Also etwa mit 60 Grad. Dadurch wird das Volumen größer. Bei 3m Tiefe ca. 1,73m auf jeder Seitenlänge (h/tan60). Also 11,73 x 10,73 x 3=377,53 m3.
     
  5. #5 Gast84488, 09.09.2019
    Gast84488

    Gast84488 Gast

    oder es muss verbaut werden ... je nach anforderung ...
     
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  6. #6 Heislesbaur, 11.09.2019
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    Vielen Dank für die Antworten. Natürlich benötigt man noch ein wenig mehr Platz an den Seiten, aber das wird den Kohl ja nicht fett machen ;) Mein Hausbauunternehmen macht auch den Aushub selber, dort stehen auch Preise, die deutlich niedriger als 90 €/m^3 sind.

    Wobei ich mir bei den Preisen, welche dort stehen, doch irgendwie unsicher bin. Dort steht z. B:

    "Aushub Baugrube ab 200 cbm, bis Bkl. 5 und seitlich lagern in Mieten (Abrechnung nach Festmasse): 3,50 €/cbm"

    3,50€/m^3 finde ich persönlich recht günstig, oder ich verstehe es nicht. Es gibt noch die Punkte Aufschlag für Bkl. 6 + 7, da würden nochmals 3,50 €/cbm dazu kommen. Das ist eben ohne Arbeiter, die werden extra aufgeführt.

    Aber bei dem Boden wird es wohl hoffentlich keine Überraschungen geben, daher komme ich hoffentlich unter meine geplanten 26.000 €.

    Grüßle
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 11.09.2019
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    Und was passiert mit dem seitlich gelagerten Bodenaushub?
    Warum kostet Arbeiter extra? Normalerweise werden Lohnkosten mit eingepreist. Daher ja auch der Begriff "Einheitspreis".
     
  8. #8 Gast85808, 11.09.2019
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    Gast85808 Gast

    Du hast #4 gelesen? Im vergleich zu Deiner Rechnung ist der Kohl schon mal 100 m³ fetter, also etwas mehr als 30 %:yikes

    Und dann willst Du doch den Boden da nicht so liegen lassen, siehe #7 ???

    Das teure heutzutage ist nicht das stumpfe ausbuddeln. laden und Abfuhr plus Entsorgung (?) Da gibt es Preise allein für die Entsorgung von 15 Euro netto die Tonne! Und Tonne ist nicht gleich m³!!
     
  9. #9 Gast84488, 11.09.2019
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    Gast84488 Gast

    15 € pro tonne sind etwa 7,50 € pro m³ ... so what kein unüblicher Preis.


     
  10. #10 Gast85808, 12.09.2019
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    Na, Du bist ja ein Rechenkünstler. Ich würde mal sagen, 1 m³ wiegt 2 to, oder? Das sind dann 30 Euro pto m³:respekt
     
  11. #11 Gast84488, 12.09.2019
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    Gast84488 Gast

    Mei, ... Sportsfreund ich bin doch nicht hier um Ihnen zu gefallen.

    Allein Ihr Ansatz in Tonnen zu rechnen ist Quatsch. Aushub wird in m³ gerechnet. Wenn das Material abfallrechtlich relevant ist dann wird die Entsorgung in Tonnen gerechnet.

    Das kommt halt vom klugscheißen ...



     
  12. #12 Gast85808, 12.09.2019
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    Gast85808 Gast

    ... trotzdem bleibt diese geniale Rechnung eines Ingenieurs.

    Abgesehen davon: es ist von Entsorgung die Rede gewesen, und da gehts auf die Waage und wird nach tonnen abgerechnet, Sogar in München, muß ich jetzt noch einen link zufügen? So, und wenn nach m³ abgerechnet wird, wonach? feste Masse, lose (aufgelockerte) Masse?

    Eben! Erst denken, dann schreiben
     
  13. #13 Heislesbaur, 12.09.2019
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    Und wenn wir bei der Entsorgung sind, inwieweit kann ich den Aushub verwenden? Mein Grundstück hat ein leichtes Gefälle. Etwa 2 m Höhenunterschied von hinten nach vorne. Ich würde es eigentlich gerne begradigen.

    Die dünne Schicht Mutterboden kann ich ja sicher behalten, aber der Rest?
     
  14. #14 Stadtbaumeister, 12.09.2019
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    Geländeveränderungen durch Abgrabungen oder Aufschüttungen sollte im Zuge der Baumaßnahme mit beantragt werden. Die sind nämlich dann genehmigungspflichtig. Wobei der Grundsatz ist, dass die natürliche Geländeoberfläche beibehalten werden soll. Sonst sieht unsere Landschaft irgendwann aus wie die Reisfelder in Vietnam.
     
  15. CERed

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    Üblicherweise sind für den Bodenaushub folgende Positionen relevant:

    Bodenaushub Lösen und Laden bzw.
    Bodenaushub Lösen und seitlich Lagern, diese werden üblicherweise in m3 Aushubvolumen abgerechnet (inkl. Arbeitsraum nach DIN 4124) die veranschlagten 3,50€ erscheinen mir hier durchaus angemessen, ebenfalls üblich ist eine Zulage für die Bodenklassen 6 und 7 (Fels und schwer lösbarer Fels), ich glaube der Grund ist klar..
    Eine ganz andere Sache ist jedoch die Entsorgung des aus gehobenen Bodenmaterials, da dieses zusätzlich nach Abfallrechtlichen Grundlagen beprobt werden muss (leider häufig NICHT im Bodengutachten dabei, Klassifizierung nach LAGA Mitteilung 20), und hier fängt der Spaß an, je nach Zuordnung können die Preise pro to (hier sind to üblich, da Annehmende Stellen wie z.b. Deponien nach Wiegescheinen abrechnen) für die Entsorgung schnell auch von 5€/to auf 40€/to schießen. Dazu eine kleine Info des LFU Bayern: www.lfu.bayern.de/abfall/mineralische_abfaelle/faq_bodenaushub/index.htm
     
  16. CERed

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    Für eine Einschätzung der Masse würde ich ca. 400m3 ansetzen, diese mit der durchschnittlichen Wichte aus dem Baugrundgutachten (2,2) multipliziert ergibt eine Gesamtmasse von ca. 880 to.

    Wenn keine Entsorgungsposition (Lösen, Laden und Transport aus Zwischenlager + Entsorgungskosten) angeboten wurde bitte unbedingt nachhaken, sonst werden das euere ersten Mehrkosten...
     
  17. #17 Heislesbaur, 12.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2019
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    Steht alles auf der "Vorabrechnung" von meinem Hausbauer, nur eben ohne Werte. Der Preis ist überall vorhanden. Denke da sind die sehr sorgfältig.

    In der Vorgabe der Stadt, finde ich das hier:

    "Bodenschutz
    Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes und den schonenden und sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§1a BauGB) wird hingewiesen. Der Bodenaushub ist auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Anfallender überschüssiger Erdaushub (getrennt nach Ober- und Unterboden) hat nach Möglichkeit im Baugebiet zu verbleiben und ist dort wieder zu verwenden bzw. einzubauen. Das natürliche Gelände soll nur soweit verändert werden, als dies zur ordnungsgemäßen Errichtung und Erschließung notwendig ist. Bei Ausbau, Zwischenlagerung und Einbau von Ober- und Unterboden sind die Hinweise der Informationsschrift des Ministeriums für Umwelt Baden-Württemberg "Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahme" zu beachten. Auf die §§ 4 und 7 des Bodenschutzgesetzes wird hingewiesen. In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Bereichen sind Bodenverdichtungen zu vermeiden, um die natürliche Bodenstruktur vor einer nachhaltigen Veränderung zu schützen. Als Lager sind Mieten vorzusehen, die den Erhalt der Bodenfunktionen nach § 1 BodSchG gewährleisten (Schütthöhe max. 2 m, Schutz vor Vernässung)."

    Das hier, "Das natürliche Gelände soll nur soweit verändert werden, als dies zur ordnungsgemäßen Errichtung und Erschließung notwendig ist.", hört sich für mich so an, als würde ich mein Grundstück nicht begradigen dürfen. Ich möchte eben schon gerne eine gerade Wiese für eine Schaukel, Klettergerüst etc..

    Ansonsten hier der Punkt C5, Seite 15. Ich darf wohl mit meinem Grundstück nicht soviel machen wie ich will :-/ Ich hätte nämlich gut 1,5m hohe Stützmauern vorgesehen und alles aufgeschüttet.
    wildberg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Leben_Wohnen/Bauen_Wohnen/Auslegung_Vorderer_Bergsteig/319_Vorderer_Bergsteig_Textl_Festsetzungen_Satzung_27_09_2018..pdf
     
  18. #18 Stadtbaumeister, 12.09.2019
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    Die natürliche Geländeoberfläche darf in der Regel nicht geändert werden. Zu Recht.
     
  19. CERed

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    @Heislesbaur könntest du ins eventuell dann auch einmal die besagten Positionen zur Entsorgung hier reinstecken, dann können wir dir auch eine genauere Antwort geben was so auf dich zukommen kann :)
     
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