Aushubmenge Erdarbeiten

Diskutiere Aushubmenge Erdarbeiten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; So, habe gestern die Baugrube ausgemessen. Ich komme auf 486,4 m³. Und an Mutterboden/oberer Schicht zum Nivellieren sollten wohl noch ca....

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  1. #21 PsychoBob, 24.09.2010
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    So, habe gestern die Baugrube ausgemessen.

    Ich komme auf 486,4 m³.

    Und an Mutterboden/oberer Schicht zum Nivellieren sollten wohl noch ca. 100 m³ auf dem Grundstueck rumliegen:
    Oben ist die Baugrube 200 m² (14,20 m zum Quadrat) gross, die Schicht Grasnarbe/Mutterboden ist laut Bodengutachten 50 cm dick, somit komme ich auf 100 m³.
    Zusammen mit den Erdmassen zum Nivellieren wird das schon passen.

    Das sind dann immerhin 1.650 EUR weniger...
     
  2. #22 alex2008, 02.10.2010
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    dass war ja so ein Wald- und Wiesenbaggerfahrer. Ein ordentlicher Baugrubenaushub sieht anders aus
     
  3. #23 aurellie, 04.10.2010
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    Auch hi!
    A2 ist aber durch A1, h und Böschungswinkel darstellbar!
    also sehrwohl vom Neigungswinkel abhängig.


    zum Thema:
    Eine standsichere Böschung sollte so schnell wie möglich hergestellt werden. Der Sommer ist vorbei, und viel Niederschlag kann jeder Böschung das Genick brechen.
    Zumal, *räusper* wir reden hier nicht von geringen überschreitungen gewisser Normen. Wie reden von einer Baugrube die Doppelt so tief ist, wie ein Mensch groß...
    Wenn da was ins Rutschen kommt, bewegen sich Massen und Volumina die große Schäden anrichten können.

    Ansonsten wäre es wirklich ratsam mal zu schauen wir der Auftrag aussah. Im Zweifel sei froh das dich die Erdbaufirma "übern Tisch" ziehen konnte - da sieht man gleich an mäßigen Geldbeträgen wie wichtig es ist, Fachleute auf der eigenen Seite zu haben.
    Für den Laien mögen mache Ab- bzw Berechnungsverfahren wie "Betrug" wirken, haben aber einen praktischen Hintergrund. Und wer da als Laie keine Kostenvoranschläge verlangt oder sich mit Vertragstexten auseinandersetzt steht schnell im Regen.
    Also Lehre draus ziehen.
     
  4. lulu66

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    Kurzer Hinweis aus der Praxis: Nimm es nicht auf die leichte Schulter, bei unserer Nachbarbaugrube ist die Böschung abgerutscht, noch bevor irgendwelche weiteren Arbeiten in der Grube erfolgt sind. Du als Bauherr bist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich.
     
  5. #25 PsychoBob, 04.10.2010
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    So, Update: Erdbauer hat seitlich gelagerte Erdmassen "vergessen".

    Er hat meine 100 Kubikmeter bestätigt, von daher sind es bestimmt noch mehr ;)
    Jetzt muss ich ihn vor Ort nur noch von der geringeren Aushubhöhe überzeugen!!
     
  6. #26 RMartin, 04.10.2010
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    Wie jetzt geringere Aushubhöhe?!

    Es wird so augehoben, dass das Bauwerk planmäßig errichtet wird.... Und dieses Höhenniveau geht aus der Planung hervor...

    Wenn er zu niedrig ausgeschachtet hat, dann wird nicht weniger bezahlt, sondern der Tiefbauer muss nachbessern....

    Was anderes: Ist die Böschung mittlerweile gesichert?
     
  7. #27 PsychoBob, 04.10.2010
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    In dem der Rechnung beiliegenden Aufmass ist eine Höhe angegeben, die nicht ab Oberkante Grundstück gemessen sein kann. Der vorgegebene Bezugpunkt liegt ca. 25 cm höher als die Oberkante Grundstück.

    Die Aushubhöhe ansich war in Ordnung.

    Die Böschung ist in meinen Augen in Ordnung, ein Baugrundler vor Ort hat auch noch nicht gemeckert, die Rohbauer auch nicht.
    Bisher ist in 3 Wochen auch noch nichts abgegangen.
    Von daher passt das schon.

    Oben ist die Baugrube immerhin gut 2,50 m breiter als unten.
    Viel mehr Platz haben wir garnicht auf dem Grundstück ;)
     
  8. #28 RMartin, 04.10.2010
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    Naja...wenn die Baugrube bei einer Tiefe von 3,25m oben nur 2,50m breiter ist als unten, dann ist das nicht in Ordnung.
    Wenn ich jetzt richtig gerechnet habe, dann sind das rechnerisch knapp 70° (arctan von 3,25/1,25).

    Was in Deinen Augen in Ordnung ist, interessiert übrigens niemanden; die Böschung nicht und die Staatsanwaltschaft auch nicht wenn was passiert.

    Es geht immer vieles gut, klar...manche Sachen passen wie ne eins, halten ewig lange obwohls rechnerisch eigtl. nicht sein dürfte....aber leider geht auch häufig was schief. Und bei nicht eingehaltenen Böschungswinkeln werden bestimmte Kreise sehr unangenehm wenn was passiert.
    Gibt eine Vielzahl von tödlichen Unfällen wegen gerade einstürzenden Baugruben und Gräben.
    Naja, Du bist gewarnt und kannst nicht mehr sagen "Das wußte ich nicht. Das hat keiner gesagt."

    Wegen der Höhe von der ausgeschachtet wurde, dürfte es ja keinen Stress geben. Kann man ja jetzt mal die Höhe ausserhalb der Baugrube an entspr. Punkten nehmen, diese mitteln und gut is.
     
  9. #29 Carden. Mark, 04.10.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Äh wie jetzt?
    Wo steht das?
    Einen Vorteil aus dem Verstoß der UVV erzielen???
    Kann doch nicht sein - oder?
     
  10. #30 RMartin, 05.10.2010
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    Das halte ich auch für ein Gerücht. Es steht nämlich auch allgemein in der VOB, dass nur tatsächlich ausgeführte Arbeiten aufgemessen/ abgerechnet werden. Und wenn steiler, dann nicht nach Theorie tatsächlich ausgeführt; also wird auch nicht so bezahlt. Fertig.
     
  11. #31 Tom Köhl, 05.10.2010
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    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Na dann... Du meinst Sicherheit ist nur was für Warmduscher, ja?

    Viel Glück, Du wirst es brauchen!
    Tom
     
  12. #32 Manfred Abt, 05.10.2010
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    Verwarnung

    PsychoBob bekommt jetzt von mir mal eine ganz individuelle Verwarnung, verbunden mit der Ankündigung, dass ich bei weiteren Auffälligkeiten seinen Account hier sperren lassen werde. Es kann einfach nicht sein, dass er die Fachleute hier nur aus Gründen seines schnöden Zasters einspannt.

    Und gleichzeitig die wirklich relevanten Hinweise bezüglich auch seiner Verantwortung für die (noch lebenden) Personen mit einem kühlen Schulterzucken übergeht.

    Wenns so ist, muss man halt einen Verbau bezahlen, um die eigenen Wünsche zu realisieren.
     
  13. #33 aurellie, 05.10.2010
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    Ich kann auch nur nochmal deutlich vor der Böschungsgeometrie warnen. Erdbau ist eine Sache für sich. Die Gefahr ist eben gerade, dass Böschungen immer "stehen" jedenfall eine gewisse Zeit lang.
    Aber sie reagieren noch lange Zeit nach dem Aushub. Lasten werden in der nähe an der Oberfläche bewegt, Niederschläge bringen Wasser ein - gerade da wo kein Wurzelwerk ist. Sonne und Luft trocknen zB lehmige Böden aus usw.
    Der Prozess ist schleichen und es trifft einen genau dann wenn man es gar nicht brauchen kann.
    Zudem sollte man nie den Buschfunk vergessen: Schwarzbauten werden nicht erkannt weil die Baubehörden ne Streife losschicken, sondern weil der "nette" Nachbar mal einen Tipp gegeben hat.
    Du hast zwar keinen Schwarzbau, aber irgendwann kommt dann doch jemand und meldet deine Böschung. Die Folgen sind Baustopp (auf jedenfall Einstellen aller arbeiten bis eine sichere Böschung vorhanden ist - denn mit Menschenleben pokert man nicht!).
    Die Kosten für den Prüfer kommen natürlich oben drauf..

    Edit:
    oh inzwischen hatten noch andere Leute was zu Böschung gesagt, darum siehts etwas doppeltgemoppelt aus.
    Hatte ein langes Telefonat während des Schreibens - sry
     
  14. #34 PsychoBob, 05.10.2010
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    Ok, jetzt melde ich mich mal nochmal.

    Normalerweise wird hier im Forum immer behauptet, anhand von Fotos könne man einen Sachverhalt nicht beurteilen, in meinem Fall sieht's dann komischerweise anders aus.

    Also, die Baugrube ist nicht - wie der Erdbauer in der Rechnung angibt - 3,25 m tief, sondern lediglich 2,90 m, wobei das die tiefste Stelle ist.
    Damit ergibt sich dann schon ein anderer Winkel.

    Mir stellt sich aber weiterhin die Frage:
    Woher soll ich als Baulaie diese Normen kennen? Wenn ich jemanden mit dem Bau eines schlüsselfertigen Hauses beauftrage, dann muss sich mein Vertragspartner doch um die relevanten Dinge (Baustellenabsicherung, Einhaltung der DIN-Normen etc.) kümmern.

    Muss ich mich erst in alle möglichen Regelwerke bezüglich Arbeitssicherheit einarbeiten?
     
  15. lulu66

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    Du hast jemanden mit der Errichtung einer Baugrube beauftragt, dann ist das halt schon dein Job.

    Als Bauherr bist du nunmal generell in der Pflicht, für Sicherheit zu sorgen. Kannst du es nicht selbst, bezahl einen dafür.
    Ist beim Bau sowieso besser, Sachverstand auf der eigenen Seite zu haben...
     
  16. sanco

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    Nö...

    Muss ich mich erst in alle möglichen Regelwerke bezüglich Arbeitssicherheit einarbeiten?

    Wenn dich auf der Autobahn einer anhält und dir sagt das dein Auto Öl verliert,was machsten dann!!!
    Weiterfahren.......NÖ
    Abschleppen zur Werkstatt .....Jupp (die guten rufen die Feuerwehr zum abstreuen ).:28:
    Es könnte ja der Motor kaputt gehen.
    Es muss nit erst was Passieren bevor man reagiert.
    Es kann gut gehen....alles ok.
    Es kann aber auch in der Lokalzeitung stehen... 2 Toten nach Hangrutsch durch Dauerregen.........:( ....wurden die 2 Arbeiter der Baufirma bei Abdichtungdarbeiten der Kelleraussenwand von den abrutschenden Erdmassen erdrückt......

    Es sind genügend Hinweise gegeben worden
    so long,Sanco
     
  17. #37 Skeptiker, 05.10.2010
    Skeptiker

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    Du hast vorher geschrieben:

    Die Erdarbeiten waren also nicht Teil des "schlüsselfertigen Hauses" sondern in Deiner vollen Verantwortung direkt beauftragt. Und damit haftest Du.

    Wie willst Du direkter Beauftragung ohne (eingekauften) externen Sachverstand sonst wissen und kontrollieren, was da gerade in Deinem Namen passiert? Unwissenheit schützt vor Verantwortung nicht! Manche Leute würden Deine Vorgehensweise auch "potentiell lebensgefährlichen Leichtsinn" nennen.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann sinds jetzt eben nur noch 70 ° - immer noch zu steil, wenn es kein Fels ist.

    Und nein - Du musst nicht alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit vor Baubeginn auswendig lernen!
    Aber wenn Dir Leute mit Ahnung sagen, gegen selbige wurde verstossen, kommst DU in die Pflicht zu handeln, denn Du bist nicht mehr gutgläubig (Firma macht das schon), sondern bösgläubig (Firma HAT Mist gemacht). So nennen das die Juristen!

    Wenn Du dann statt der Firma gegenüber zu handeln, hier dumme Sprüche reisst
    dann musst Du nicht glauben, dass wir Dir noch applaudieren.
     
  19. Dingo

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    Wenn manch Bauherr wüßte für was Bauherr während seines Bauvorhabens alles haftet ... das Design von Freßwarze, Kupferdachrinnen und Marmorbad sowie Finanzierung selbiger Ideen unter Berücksichtigung von Bauherrinnenwünschen degradieren sich dann ganz schnell zur Nebensache!

    Dingo, der selbst Baustopp auf der eigenen Baustelle wg. fehlerhaft erstelltem Gerüst erwirken mußte und dies auch durchgesetzt hat.
     
  20. #40 PsychoBob, 06.10.2010
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    So, hatte heute unseren externen SV (Architekt) auf der Baustelle.

    Der hat auch die Böschung moniert, allerdings nicht so dramatisch wie hier im Forum.

    Er meinte, dass bei unserem festen Schluff Ton eine Böschung von 70 Grad ausreicht.
    Dieser Winkel ist aber nicht überall gegeben.

    Er meinte, es könne nur dann Probleme geben, wenn es mehrere Tage hintereinander heftig regnet.

    Und als mögliche Folge sprach er nicht gleich von Mord- und Totschlag, sondern davon, dass es Mist ist, wenn man den Arbeitsraum freischaufeln muss.

    Falls Orkane angekündigt werden, wird die Böschung mit Folie abgedeckt und gut ist.

    Ausserdem ist der Arbeitsraum sowieso nur noch zwei Wochen offen.
     
Thema: Aushubmenge Erdarbeiten
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