Ausschreibung Malerarbeiten

Diskutiere Ausschreibung Malerarbeiten im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Liebe Foristen, wenn ich nachfolgenden Text ausschreibe, gebe ich bei der Menge dann die Gesamtfläche (z. B. 100 m²) oder die zu spachtelnde...

  1. Kaiho

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    Liebe Foristen,

    wenn ich nachfolgenden Text ausschreibe, gebe ich bei der Menge dann die Gesamtfläche (z. B. 100 m²) oder die zu spachtelnde Teilfläche (in diesem Beispiel also 30 m²) an? Ich würde mich über Hinweise freuen, möglichst natürlich mit dem Verweis auf die entsprechende Vorschrift / Regel. Vielen Dank.

    Unebenheiten beispachteln
    Beispachteln von Unebenheiten, Ausbruchstellen, Lunkern,
    Bauteilfugen etc. mit gipshaltiger Spachtelmasse, gut füllend,
    emmissions- und lösemittelfrei.
    Ausführung: in Teilflächen/partiell, ca. 30% der Gesamtfläche
    Farbton: Naturweiß

    angebotenes Produkt:.........................

    Hersteller:..........................................
     
  2. #2 Bauandi, 07.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2021
    Bauandi

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    Zum besserem Verständnis, da du fragst wie du das machen solltest bist du wahrscheinlich Privatmann und möchtest diese Arbeit ausschreiben?
    Falls ja, also ich würde bei der Auftragsmenge nicht auf eine Ausschreibung bieten, wüsste gar nicht was ich da konkret kalkulieren sollte und es wäre wohl eher vertane Zeit und Mühe, da kommst du bestimmt besser wenn du einen Malerbetrieb kontaktierst, grob das Auftragsvolumen beschreibst und wenn der Meister möchte kommt er zu dir und macht dir ein individuelles Angebot.
    Könnte mir aber vorstellen bei 30m² spachteln sind bei den meisten momentan keine Kapazitäten verfügbar.;)
     
  3. #3 Kaiho, 07.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2021
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    Nee, muss das beruflich ausschreiben. Die 100 bzw. 30 m² waren natürlich nur ein Beispiel; es geht darum, ob die Gesamtfläche angegeben werden muss oder nur die eigentlich zu bearbeitende Teilfläche.
     
  4. Alex88

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    Unebenheiten oder Bauteilfugen spachteln sind m.W. 2 versch. Positionen
     
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  5. #5 Bauandi, 07.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2021
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    Okay.
    Da kommt es natürlich darauf an wie die Gesamtfläche beschaffen ist, wenn sie aussieht wie mit einem MG beschossen, sind natürlich 100m² mühevoll auszubessern, bei klar abgegrenzten Reparaturstellen, natürlich dann die Teilfläche.
    Logischerweise kostet Fugen verspachteln natürlich mehr als Unebenheiten ausspachteln, die Fugen schließen wäre eher eine eigenständige Position.
    Soll die Fläche dann insgesamt malerfertig sein?
     
  6. Kaiho

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    Also, zum einen stammt der Text nicht von mir sondern ist ein Hersteller-Text (Brillux, glaube ich). Zum anderen ist scheinbar meine Frage nicht verstanden worden. Ich habe 100 oder von mir aus auch 1000 m² Wand- und Bodenfläche von denen 30% (demnach also 30 oder auch 300 m²) gespachtelt werden müssen. Die Frage war, ob unter diesen Ausschreibungstext als Menge 100 bzw. 1000 m² gehört oder eben 30 bzw. 3000.

    Und malerfertig soll sie nicht sein (wird noch tapeziert); das spielt aber m. E. für meine Frage auch keine Rolle.
    Hier geht es rein um Ausschreibung / Abrechnung.

    Und: 100m² werden ja nicht ausgebessert, sondern 30.
     
  7. #7 Fabian Weber, 07.01.2021
    Fabian Weber

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    100m2, so schreibe ich das auch immer aus.

    Kleiner Tipp:

    unbedingt folgenden Satz mit reinschreiben:

    "Teilflächen von XXm2 bis XXm2

    Ausführung nur durch vorherige Abstimmung und Aufmaß mit der Bauleitung".
     
  8. #8 Fabian Weber, 07.01.2021
    Fabian Weber

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    Schau mal hier, ähnliches Beispiel von einem LV, was wir gerade schreiben. Ist mit Standardleistungsbuch ausgeschrieben, also komplett rechtssicher. STBL kann ich Dir nur empfehlen.
     

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