Ausschreibung StB.-Stützen - VOB

Diskutiere Ausschreibung StB.-Stützen - VOB im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich benötige Hilfe zu folgenden Thema: Bei einem Bauvorhaben sind StB.-Stützen wie folgt ausgeschrieben: Schalung für...

  1. #1 michiii10, 02.03.2023
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    Hallo zusammen,

    ich benötige Hilfe zu folgenden Thema:
    Bei einem Bauvorhaben sind StB.-Stützen wie folgt ausgeschrieben:
    Schalung für Stahlbetonstütze, l = 2,50 m
    Schalung für das Herstellen von Stahlbetonstützen.
    Höhe der Betonunterseite über 2 bis 3 m.
    Ausführung gem. statischer Erfordernis.
    Stahlbetonstütze Material: C 25/30
    Stahlbetonstütze bxh: 25x25 cm
    Stahlbetonstütze Länge: 2,50 m
    Schalhautklasse: SBK 3 / SHK 3

    Nach Durchsicht der pläne werden die Stützen größtenteils gegen eine Bestandswand erstellt.
    Kalkuliert wurden die Stützenschalungen in Bezug auf die Position mittels Schalrohren -> Einsatz bei diesen Stützen nicht mehr möglich.

    Nun meine Frage:
    Besteht grundsätzlich der Anspruch auf Mehrkosten in Bezug auf die VOB aufgrund drei- anstelle vierseitiger Stützenschalung?
    Die einfache Ausführung mittels Schalrohr entfällt ja ; ich muss nun mit Rahmenschalung arbeiten, benötige Schalungsanker, ggf. Felsanker im Bestand etc.

    Für Antworten wäre ich dankbar.

    Vielen Dank.
     
  2. #2 VollNormal, 02.03.2023
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    Gab es die Pläne bei der Angebotsaufforderung nicht dabei?
     
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  3. #3 michiii10, 02.03.2023
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    Es gab Pläne zur Ausschreibung (nur Werkpläne Architekt, keine Statikpläne), aus denen gehen diese neu zuerstellenden Stützen aber nicht eindeutig hervor. Auch beschreibt die LV-Position nicht den Einbauort.
     
  4. #4 Osnabruecker, 02.03.2023
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    Heißt für einen Außenstehenden: Sie gehen aus den Plänen hervor.

    Aus meiner Sicht hast du eine Kalkulationsannahme getroffen, und diese hat sich nicht erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber m.E. nicht in Regress zu nehmen.
     
  5. #5 VollNormal, 02.03.2023
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    Da kann man jetzt herrlich drüber streiten. Die Leistung ist m.E. nicht auskömmlich beschrieben. Eigentlich hättest du aber angesichts der unklaren Ausschreibung vor Angebotsabgabe nachfragen müssen.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 02.03.2023
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    Ja, denn nach 1.2 VOB/B gilt der Text vor Zeichnung.
     
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  7. #7 Tilo, 03.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.03.2023
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    Hallo
    Das du Schalungsrohr kalkuliert hast, es dein Weg um an das Ziel zu kommen. Dafür kann ja dein AG nichts. Wenn die Betonstützen jetzt nicht mehr freistehen, sondern nur noch 3 - seitig geschalt werden müssen, würde ich dir die Fläche der 4. entfallenden Seite, als AG, gleich erst einmal im Aufmass abziehen und vielleicht als erhöhten Aufwand dir wieder anerkennen. Jetzt bitte deine Argumente ......
     
  8. #8 Fabian Weber, 03.03.2023
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    Seine Argumente hat er doch schon gebracht, statt billiger Fertigschalung jetzt Mehraufwand für Schalungsbau vor Ort.

    Den Nachtrag würde ich bei mir sofort anerkennen.
     
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  9. #9 Tilo, 03.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.03.2023
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    Hallo
    Es ist das Schalen und Betonieren einer Stütze ausgeschrieben. Dem Unternehmer wird das Schalungsystem dabei nicht vorgeschrieben. Der eine nimmt eine Systemschalung der andere Kanthölzer + Schalplatten / Schalhaut, Schalungsrohr oder vielleicht sogar ein Fertigteil. Wie der Unternehmer an sein Ziel kommt, wird / ist ihm überlassen. Das er ein Schalungsrohr kalkuliert hat und dieses jetzt nicht mehr einsetzen kann, kann er dem AG nicht vorwerfen. Natürlich hat sich die Leistung jetzt etwas geäendert. Bezogen auf den Leistungstext fällt eine Schalseite weg.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 03.03.2023
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    Ja genau, durch den Wegfall der Schalseite, kann der AN nicht mehr die für Ihn günstigste und kalkulierte Schalungsart ausführen, daher Nachtrag.

    Ist doch auch für den Bauherren ok, weil sowieso-Kosten. Bei korrekter Ausschreibung wäre diese Leistung teurer angeboten worden.

    Der EP setzt sich u.a. aus den Lohn und Stoffkosten zusammen. Die Lohnkostenanteile werden über den Zeitansatz gebildet.

    Also hier höhere Lohnkosten, weil Schalung muss aufwändig gebaut werden.

    Die Stoffkosten sind wahrscheinlich sogar auch höher bei der dreiseitigen Schalung, selbst bei Systemschalung, weil die Rohrschalung (Einweg) den TE billiger kommt.

    Diese Kalkulation muss der TE nur aufmachen und dann gibt’s da gar kein Widerspruch.

    Es handelt sich ganz eindeutig um eine geänderte Leistung gegenüber dem LV nach VOB/B 2.5.
     
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  11. #11 michiii10, 06.03.2023
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure zahlreichen und ausführlichen Antworten, diese helfen uns auf alle Fälle weiter.
     
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