Außentreppe wackelt und schwingt

Diskutiere Außentreppe wackelt und schwingt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Eine Gebrauchseinschränkung ergibt sich doch dadurch, dass die Treppe beim Begehen den Eindruck vermittelt, dass sie nicht mehr (wie in den Jahren...

  1. BaUT

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    Dann lies bitte noch mal #17
    Klappt das mit dem Übersichtsfoto noch irgendwann?
     
  2. #22 Karl Napf, 24.06.2022
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    Bauamt sagt, Genehmigung wurde 2011 erteilt, vereinfachtes Verfahren unter Aussetzung von §8 Landesbauordnung, dadurch keine Bauabnahme notwendig.

    Unsere Wohnung wurde 2017 als Aufstockung auf das Flachdach erstellt, die Treppe wurde im Zuge der Aufstockung vom Eigentümer selbst erstellt. Ist die einzige Möglichkeit hier hoch zu kommen.

    Treppe hat 24/25 Stufen aus Metall, Die Wangen sind je zwei Teile, Fertigteile vom Baumarkt.

    Siehe FOTOS



     

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  3. #23 Fred Astair, 24.06.2022
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    Noch ein Punkt aus der Musterbauordnung:
    "Nach 18 Steigungen muss bei notwendigen Treppen ein Zwischenpodest als Ruhe- oder Ausweichpodest angeordnet werden. Der Transport von Krankentragen (LxB 1,95 x 0,55m) muss möglich sein, d.h. die Podestbreite beträgt ca. 3 x 1,5 m."
    Schau mal nach, ob das in Eurer LBO auch drinsteht.

    Lerne bitte mal das Zitieren, damit man Deine Texte auch lesen und zuordnen kann.
     
  4. #24 Karl Napf, 24.06.2022
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    Ist mir bekannt, ist hier nicht anzuwenden, meinte der Gutachter.
    Das gilt erst ab oder bei mehr (?) als zwei Wohneinheiten/Wohnungen im Objekt die gemeinschaftlich genutzt werden.
    Die Treppe ist exklusiv nur für unsere Wohnung.

    Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt, da sich eine Treppe mit Podest nicht an das Gebäude gepasst hätte.
    Es ist schmal, an einer Längssseite grenz nach 2m das Nachbargrundstück an, auf der anderen stehen große Bäume. Es blíeb nur die Option an der kurzen Seite.
     
  5. BaUT

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    Zeigen sie den aktuellen Zustand mit nicht dauerhafter Ausführung und bedenklicher Stabilität beim BA an inkl. der Übersichts- und Detailfotos, dann bekommt der Vermieter eine Auflage für Vorlage eines Standsicherheitsnachweises und ggf. Auflagen zur Nachbesserung.
     
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  6. #26 Karl Napf, 24.06.2022
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    Evtl. war ich bei der falschen Abteilung gelandet. Ich hatte 2020/21 und auch 22 mehrfach Bedenken und Mängel beim Bauamt angemeldet, Beschrieben und angefragt, wer konkret für diesen Fall zuständig wäre.
    Es gab immer nur den Verweis auf die vereinfachte Genehmigung, dass sie nicht Zuständig wären und der Eigentümer haftet. Punkt.
    Anwalt meinte auch, dass Bauamt wäre für die Überprüfung bei offensichtlichen Mängeln mit Gefährung zuständig. Fehlanzeige... (sagen die).



    Nuja....
     
  7. BaUT

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    In Berlin nennt sich die richtige Stelle: "Bau- und Wohnungsaufsichtsamt"
    Wenn hier sicherheitsrelevante Fragestellungen angezeigt werden mit evtl. vorhandener Gefahr im Verzug, dann wird sofort ein Mitarbeiter sich die Sache vor Ort ansehen.
     
  8. #28 Karl Napf, 24.06.2022
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    Super! Danke für die Info. Dann probiere ich diesen Weg mal.
    Ist zur Zeit etwas stressig, da das Haus schon verkauft wurde (VErtrag), aber noch nicht im Grundbuch übertragen wurde. Davon wurden wir bisher nicht in Kenntnis gesetzt. Könnte ich mit 1.7. vorstellen.
    Ich muss jetzt so schnell wie möglich den noch aktuellen Vermieter wegen der zahlreichen Mängel "an die Wand nageln", die er dem Hauskäufer wissentlich verschweigt und alles nachweisen können.
    Heute sollte eine vierseitige Mängelliste abgearbeitet werden. ISt so gut wie nichts passiert..... alles Mist :)
     
  9. #29 Karl Napf, 24.06.2022
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    Zu früh gefreut, ich war bereits bei der richtigen Abteilung verstellig.... :-/
     
  10. #30 BaUT, 24.06.2022
    Zuletzt bearbeitet: 24.06.2022
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    Dann noch mal einen genaueren Brief schreiben mit der Überschrift
    "Anzeige bauordnungsrechtlicher und sicherheitsrelevanter Mängel an der Mietwohnung ..."

    1. Traggerüst der Stahlrahmen-Außentreppe ist systemfremd aus Holzbalken zimmermannsmäßig aus Balken zusammengenagelt worden. Die statische Bemessung dieser Rahmen, der Verbindungen sowie der Befestigungen zwischen Holzrahmen und Stahltreppe ist zweifelhaft.
    2. Die Lagefixierung der über 2 Etagen ohne Zwischenpodest durchgehenden Außentreppe an der Hauswand ist nicht gegeben, die unsachgemäß eingebrachten Fassadendübel sind sämtlichst lose. Eine Sicherung gegen Kippen ist somit nicht bzw. nur ungenügend gegeben.

    In der Mängelanzeige mit Fotos und kurzer Erklärung der Standsicherheitsbedenken der Außentreppe sollten folgende Signalworte enthalten sein:
    "akuten Sicherheitsbedenken im ersten Rettungsweg", "Angst vor Absturzgefahr" und "ggf. Gefahr im Verzug".

    Ich hab so ein bissl das Gefühl dass zu vieles Gelaber über diverse Mängel beim Amt evtl. ein bissl als "Gequängel" abgetan wurde ohne die wichtigen Details ernst zu nehmen.
     
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  11. #31 hanghaus2000, 24.06.2022
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    Der alte Eigentuemer ist doch gar nicht mehr Dein Ansprechpartner. Der hat doch schon verkauft. Also solltest Dich an den neuen Eigentuemer wenden. Eventuell meldet der dann Eigenbedarf an. Dann bist die Probleme los. :wow
     
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  12. #32 hanghaus2000, 25.06.2022
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    Ich habe mir mal die nachgelieferten Bilder etwas genauer angeschaut. MMn ist die Konstruktion standsicher bei normaler Benutzung. Ein übermäßig seitliche Belastung konnte durchaus zum Versagen der mangelhaften Anker in der Wand geführt haben. Das gehoert repariert.

    Dein vorgehen wird im Zweifel den neuen Eigentuemer dazu befähigen den Vertrag spaeter anzufechten. Dann hast den alten Eigentuemer wieder. :irre
     
  13. #33 hansmeier, 27.06.2022
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    Ich würde da die Pferde etwas zügeln — das Vertragsverhältnis zwischen dem Immobilienkäufer und dem -verkäufer geht Dich, plump gesagt, gar nichts an. Du bist nicht dafür zuständig, wie fair sich die zwei behandeln und im dümmsten Fall dem Verkäufer noch Schadensersatzpflichtig, wenn Du ihm sein Geschäft störst. Was an diesem Geschäft arglistig ist und was geschäftstüchtig kannst Du deren Diskussionsgegenstand werden und sein lassen.

    Dein Vertragspartner aus dem Mietverhältnis bleibt vorerst der Dir bekannte bisherige Eigentümer (für wann die zwei Lastenübergang, Auflassung etc. vereinbart haben, kann Dir auch herzlich egal sein) und als Adressat von etwaigem Schriftwechsel verwendest Du ihn, bis Dir einer von beiden mitgeteilt hat, daß nun der neue Eigentümer an seiner Statt in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingetreten ist.

    Mit einer Ersatzvornahme würdest Du Dir ein erhebliches Risiko aufhalsen, insbesondere in der Phase des Wechsels des Mietvertrags-Partners.

    Mit der Frage, ob die abstrakte Gefährdung (wie konkret die sein dürfte, läßt Du die Experten hier ja mangels brauchbarer Photos nicht einschätzen) von einer wackelnden Treppe eine Mietminderung rechtfertigt, würde ich mal Deinem Mietrechtsanwalt tief in die Augen schauen.
     
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  14. #34 Karl Napf, 12.07.2022
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    Der alte ist verantwortlich bis zum Eintrag des neuen ins Grundbuch. Er haftet so lang für alle Schäden auuf dem Hausgrund.
     
  15. #35 hanghaus2000, 12.07.2022
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    Ja und wo genau ist der Schaden? Die Treppe steht doch noch und kann benutzt werden.
     
  16. #36 Karl Napf, 12.07.2022
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    Habe ein Video da erkennt man, dass die Verankerung komplett "in der Luft hängt". Schwingt ohne Widerstand im den Löchern im Außenputz. Da ist NICHTS in der Wand, was Halt bietet.

    Der neue Eigentümer bekommt eine achtseitige Mängelbeschreibung zur Mietminderung, von der er noch keine Ahnung hat, da ihm der alte Eigentümer _alle_ nachweisbaren, oft gravierenden Mängel verschwiegen hat.
    Dazu ein Schreiben über alle Mängel, die zu einer Gefährdung führen können und/oder uns bei Unfällen eine Mithaftung erwartet (habe so etwas durch den Treppenunfall von 2021).

    Es ist nicht unser Problem, wenn der alte Eigentümer offenslichtliche, ihm bekannte Mängel verschweigt. Unsere Wohnung wurde von Amateuren zusammengekloppt, Die Treppe auch. Es wird mit großer Wahrrscheinlichkeit zu Rückforderungen gegen den alten Besitzer kommen.
    Eigenbedarf scheidet aus, das ganze Haus wurde als Anlageobjekt gekauft und soll schnellst möglich entsprechende Einnahmen abwerfen.
     
  17. #37 hanghaus2000, 12.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 12.07.2022
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    Ich kann Dich ja verstehen, Aber DU wirst nicht weiter kommen, so lange das Eigentum nicht ueberschrieben ist. Ich als Eigentümer haette die paar Dübel in der Wand ersetzt und das Thema ist vom Tisch.

    Jedenfalls wuerde ich als Mieter keine Treppe benutzen, die mMn nicht standsicher ist.

    Nach mehrmaliger erfolgloser Aufforderung an den Eigentümer den Schaden zu beheben, wuerde ich die Verankerung in der Wand fachmännisch reparieren lassen und die Kosten von der Miete abziehen.
     
  18. #38 nordanney, 12.07.2022
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    Nein, nur bis zum Nutzen-/Lastenübergang. Der erfolgt regelmäßig mit der Kaufpreiszahlung. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch kann auch mal ein Jahr dauern...
     
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  19. #39 Karl Napf, 12.07.2022
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    [QUOTE="hanghaus2000, post: 1340510, member: 102280" Ich als Eigentümer haette die paar Dübel in der Wand ersetzt und das Thema ist vom Tisch.
    Jedenfalls wuerde ich als Mieter keine Treppe benutzen, die mMn nicht standsicher ist.

    Nach mehrmaliger erfolgloser Aufforderung an den Eigentümer den Schaden zu beheben, wuerde ich die Verankerung in der Wand fachmännisch reparieren lassen und die Kosten von der Miete abziehen.[/QUOTE]

    Es gibt keine Wand, an der man etwas befestigen kann. Das Gebäude ist eine Art Halle mit Flachdach auf Metallstützen. Sehe ich auch alten Fotos. Die Hütte wurde 2017 komplett gedämmt und verputzt. Sieht aus wie massiv, ist aber nur Luft drunter und irgendwo Metallträger und Streben.
    Da kann man nix andübeln.
    Die müssen die Wand öffenen, innen schauen, wie das befestigt war, evtl. Streben einbauen oder vorhandene irgendwie fixieren. Das wird lustig für den neuen Eigentümer.
    Hatte vor zwei Wochen dem Käufer gezeigt, wie die Treppe wackelt. Der hatte stand gerade vor der Treppe und hatte sich gewuundert, was da so laut klapptert.
     
  20. #40 Karl Napf, 12.07.2022
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    [QUOTE="hanghaus2000, post: 1340510, member: 102280"
    Jedenfalls wuerde ich als Mieter keine Treppe benutzen, die mMn nicht standsicher ist.[/QUOTE]

    Hatte ich geschrieben. Interessiert ihn nicht, sieht er nicht so, ist alles übertrieben, wir hätten die Treppe über Jahre hingeweg genutzt. Das gewackel haben wir seit Mitte 2020, immer mehr zunehmend.
    Rissbildung im Holz, da kein Witterungsschutz und die Löcher vor Schrauben zu knapp am Ende der Holzteile. Das bricht überall und gibt Risse.

    Suchen gerade was neues, trotzdem muss das gemacht werden.
     
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Außentreppe wackelt und schwingt

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