Austauschpflicht Vaillant VK 29/1 EU?

Diskutiere Austauschpflicht Vaillant VK 29/1 EU? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich möchte einfach nur wissen, ob die behauptete Austauschpflicht tatsächlich besteht. Davon hängt ab, wieviel Zeit ich habe, den Schwiegervater...

  1. #21 VollNormal, 28.05.2022
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    Ich möchte einfach nur wissen, ob die behauptete Austauschpflicht tatsächlich besteht. Davon hängt ab, wieviel Zeit ich habe, den Schwiegervater von einer vernünftigen und sinnvollen Modernisierung seiner Anlage zu überzeugen. Der Kessel wäre da ohne Not das letzte Teil, das ich tauschen würde.

    Falls eine bestehende Austauschpflicht für kleines Geld abgewendet werden kann, ist das auch gut. Und wenn sich für 200 Euro ein AT-Fühler nachrüsten lässt, ist das noch besser.
     
  2. #22 simon84, 28.05.2022
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    meine Einschätzung dazu ist auch ja, denn das Ziel der GEG ist ja wie von @SvenvH @SIL und @Fred Astair geschrieben die tatsächliche Regelung der Temperatur des Kessels am Wärmeerzeuger. Es geht bei diesen Normen auch immer darum was erreicht werden soll, man muss das schon immer etwas im Kontext betrachten, insbesondere von der rechtlichen Seite.

    Da ich dazu aber noch keine weiteren Gerichtsurteile oder Detail Infos gefunden habe, fände ich es super interessant wenn du rechtlich gegen einen Bescheid oder Ähnliches vorgehen würdest. Alleine schon vom formellen Ablauf her wäre das total interessant, du müsstest ja vom Kaminkehrer erst mal eine Stilllegung bekommen und gegen diese Klagen.
    Entweder ist die Norm so schwammig formuliert dass eben genau das Streit Thema mit einer Änderung hinzugefügt werden muss damit es klar ist oder es ist tatsächlich so erwünscht (unwahrscheinlicher meiner Meinung nach), dass lediglich die NT Fähigkeit eines Kessels da sein muss.

    In der aktuellen Lage erwarte ich ganz klar eine Entscheidung in Richtung Nachbesserung Wortlaut der Norm und in der Zwischenzeit Verweis auf das Gerichtsurteil.

    anwalt, 2-3 Instanzen und Gutachter kosten dich aber locker mal 5 Jahre und 15-20.000 Euro. Nur um dann höchstwahrscheinlich zu „verlieren“

    da würd ich den AT Fühler ruck zuck nachrüsten wenn’s geht, auch wenn es (die Situation) nervt ! Spart auch viel grade in der Übergangszeit
    Einen Grund den Kessel sofort rauszuwerfen sehe ich übrigens nicht wenn er funktioniert. Vielleicht besser zu einem gegebenen Zeitpunkt, Umzug etc
     
  3. #23 VollNormal, 28.05.2022
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    Da wird, soweit ich überhaupt irgendwas mitzureden habe, kein Streit zu verkündet werden. Ich denke auch nicht, dass der Schwiegervater Interesse an einer gerichtlichen Klärung hat. Wenngleich ich das ebenfalls spannend fände, was dabei herauskommt.

    Wobei das GEG da schon ziemlich eindeutig ist. Die Definition des NT-Kessels besagt, dass dieser mit 35°C - 40°C gefahren werden kann, nicht, dass er es muss. Und in § 72 ist auch mit keinem Wort die tatsächliche Betriebsart erwähnt. Da das auch in den EnEVs schon so war, scheint es mir, dass das den Willen des Verordnungsgebers widerspiegelt - Gelegenheiten zur Anpassung oder Korrektur hat es bei den ganzen Neufassungen ja reichlich gegeben.

    Was mich dabei nervt ist, dass der Schwiegervater mal wieder kurz vor einem unüberlegten Schnellschuss ist. Der Kessel ist nach meiner Einschätzung noch das kleinste Problem seiner Heizungsanlage.
     
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