Austauschpflicht Wärmeerzeuger

Diskutiere Austauschpflicht Wärmeerzeuger im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich hoffe hier einen Experten zu folgender Frage zu finden: Die ENEV 2014 besagt, dass Heizkessel die Älter als 30 Jahre sind...

  1. #1 Heimwerker88, 26.08.2020
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe hier einen Experten zu folgender Frage zu finden:
    Die ENEV 2014 besagt, dass Heizkessel die Älter als 30 Jahre sind nicht mehr betrieben werden dürfen.
    Ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

    Meine Heizung ist ein Buderus Junotherm S 305 T. Leider finde ich hierzu keine Herstellerinformationen im Netz. Mich würde aber interessieren, ob diese von der Austauschpflicht befreit ist bzw. sich um z.B. ein Niedertemperatur oder Brennwertkessel handelt. Außerdem würde mich der Wirkungsgrad dieser Heizung interessieren. Hier gibt es hoffentlich ein paar Experten dazu.

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. #2 Fred Astair, 26.08.2020
    Fred Astair

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    Der Junotherm ist ein NT-Kessel, falls und solamge er witterungsgeführt betrieben wird.
    Der Kesselwirkungsgrad kann nur durch Messung vor Ort ermittelt werden.
    Dürfte irgendwo zw. 80 und 90% liegen.
     
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  3. Knebel

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    Im Zweifel den Schonsteinfeger frage der sagt schon ob die Anlage raus muss oder nicht
    Tipp :
    Für Austausch alter Ölheizungen gegen was regenerativem gibt es zur Zeit 46 % Zuschuss auf alle Kosten
    Das ist ne Menge Geld....und bei einer Ölheizung mit 30 Jahren ist das technische Ende wohl eh nah ......
    Also mal im Hinterkopf halten....
     
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