"Bach" frisst Grundstück

Diskutiere "Bach" frisst Grundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir haben 2021 ein Grundstück angrenzend zu einem Feld (in 500.000 Einwohner Stadt, aber dörfliche Lage) gekauft und 2022 ein EFH...

  1. #1 Fridolin77, 18.06.2023
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    Hallo,

    wir haben 2021 ein Grundstück angrenzend zu einem Feld (in 500.000 Einwohner Stadt, aber dörfliche Lage) gekauft und 2022 ein EFH errichtet. Entlang dieser Grenze (ca. 75m lang) verläuft auch ein "Bach".

    Dieser Bach ist ca. 2m tiefer als das Feld und ca. 1.8m tiefer als unser Grundstück. Leider ist die Böschung an dieser Stelle in einem Winkel von ca. 60°, sodass unser Zaun (alter Bestand) immer weiter in den "Graben" (Bach) kippt. (Betonpfosten, 1m tief einfach in den Boden gesetzt). Zudem sackt natürlich auch das Gelände an der Grenze immer weiter ab.

    Die Grundstücksgrenze verläuft also ca. 1m hinter dem Zaun, im Sommer wachsen hier Brombeeren in Hülle und Fülle, die Stadt versucht ihren Teil gelegentlich zu "trimmen".

    Es gab wohl früher schon einige Gespräche mit der Stadt (ein weiterer Nachbar ist auch betroffen), allerdings ist die Stadt da wenig an einer Lösung interessiert. Im Jahr 2000 wurden beim Nachbarn wohl mal Faschinen eingearbeitet, das ist aber alles mittlerweile nicht mehr vorhanden.

    Ich frage mich: wie ist da eigentlich die Rechtsgrundlage? Muss ich hinnehmen, dass der Bach immer tiefer wird und die Böschung immer weiter auf mein Grundstück wandert? Wenn dem so ist, dann kann ich ja in meinem Grundstücksteil gegensteuern. Oder muss die Stadt etwas unternehmen, dass mein Grundstück nicht weiter abrutscht?

    Ich freue mich auf euren Input!
     
  2. #2 Kriminelle, 18.06.2023
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    Hmm… ich kann mir den Schnitt des Geschehens zwar gerade nicht vorstellen, aber grundsätzlich ist ja jeder für sein Grundstück selbst verantwortlich.
     
  3. Dimeto

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    Auf Bundesebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Rechtsgrundlage, auf Landesebene konkretisieren die Landeswassergesetze die Vorschriften.
    Leider hast Du kein Bundesland angegeben, daher beziehe ich mich mal auf NRW:
    Vielleicht ja (§7 LWG)
    Werden an Gewässern zweiter Ordnung oder an sonstigen Gewässern, die ein selbständiges Grundstück bilden, Grundstücke bei Mittelwasserstand dauernd überflutet, wächst das Eigentum an den überfluteten Flächen dem Gewässereigentümer zu. Die neue Grenze zwischen dem Gewässer und dem Ufergrundstück ist die Uferlinie.
    vielleicht nein (§61 und 62 LWG)
    Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erstreckt sich auf das Gewässerbett und seine Ufer.
    ...
    Die Unterhaltung der fließenden Gewässer obliegt ...
    2. bei Gewässern zweiter Ordnung und bei sonstigen Gewässern den Gemeinden, die mit ihrem Gebiet Anlieger sind (Anliegergemeinden)...


    Es muss im Einzelfall geklärt werden, ob die Veränderung der Uferlinie Folge einer Verletzung der Pficht zur Gewässerunterhaltung ist, die der Gemeinde angelastet werden kann, oder auf unvermeidbare natürliche Vorgänge zurückzuführen ist.
    Möglicherweise ja, wegen der unübersichtlichen Vorschriftenlage empfehle ich aber eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
     
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  4. #4 Fridolin77, 18.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2023
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    Hallo,

    vielen Dank! Damit habe ich erstmal etwas Lesestoff.

    Zur weiteren Info mal ein Foto (leider alt, ein aktuelles Foto macht keinen Sinn, da würde man nur beidseitig Brombeerhecke sehen) und ein Auszug vom Lageplan.

    Das Foto zeigt die Südwestliche Ecke im Lageplan mit der Hütte. Dort ist der Böschungswinkel noch etwas flacher, der Graben auch noch nicht ganz so tief wie weiter im Norden. Aber ich denke man sieht so erstmal worum es geht.

    Das Grundstück ist in Sachsen

    Edit://

    Etwas ergänzende Hintergrundinfos: der Zaun steht ca. 1m in das Grundstück hineinversetzt, ahnt man ja im Lageplan mit der Birke die im Bild gefällt wird.

    Vor ca. 20 Jahren, ist laut Fotodokumentation der Nachbarn der Böschungswinkel eher 30 Grad (rein optisch) und vor dem Zaun ist noch Gelände auf Grundstücksebene. Er wurde also nicht in die Böschung gesetzt. Der "Bachgrund" war noch nicht so tief im Boden wie jetzt.
     

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  5. #5 Gast 85175, 19.06.2023
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    Ist das ein natürliches Gewässer oder irgendein künstlicher Kanal? Es ist halt ungewöhnlich wenn da seit Jahrtausenden ein kleiner Bach ist und der sich dann urplötzlich praktisch blitzartig in den Untergrund gräbt...
     
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  6. #6 VollNormal, 19.06.2023
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    Natürlich ist der Bachlauf in dieser Form sicherlich nicht. Mutmaßlich wurde das dort mäandrierende Fließgewässer in dieses jetzige starre Korsett gezwängt. Je nach dem, wie lange das her ist und wie gut das ausgeführt wurde, kann es eventuell noch zu Erosionen kommen.
     
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  7. #7 Oehmi, 19.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2023
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    Ein begradigtes Fließgewässer erfordert immer eine bauliche Unterhaltung, sei es wegen Sohlerosion oder Verlandung. Je nach Gefälle und mitgeschlepptem Sediment.

    Als erste Anlaufstelle kann hier die untere Wasserbehörde weiterhelfen, auch um zu erfahren, wie die Unterhaltungspflicht geregelt ist und welche Möglichkeiten du hast dein Grundstück zu sichern.

    Edit:
    Ich würde nicht ausschließen, dass es zwar so erscheint, als würde der "Bach" sich eingraben, aber eigentlich sinkt nur der Wasserstand durch ausbleibende Regenfälle und gibt eine steilere Böschung frei, die vorher unter Wasser war.
    Dass die Faschinen als Uferbefestigung nach 20 Jahren in der Wechselwasserzone (vermute ich mal) nicht mehr da sind, ist auch nicht unbedingt verwunderlich.
     
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  8. #8 Fridolin77, 20.06.2023
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    Vielen Dank für die neuen Antworten!

    Der "Bach" ist bis zu unserem Grundstück ab "Quelle" ca. 1,5km lang und entwässert "dörflich" bebautes Gebiet. Die meisten Grundstücke entsorgen so als "Altlast" ihr Niederschlagswasser noch ungebremst dort hinein (wir dürfen dies nicht). Der "Bach" fällt also regelmäßig trocken. (So auch aktuell seit ca. 3 Wochen).


    Als Randnotiz dazu: es ist ein Baugebiet geplant (Entwurf Bebauungsplan steht) mit 250 Einfamilienhäusern die zwar dezentral versickern sollen, aber die Verkehrsflächen sollen auch in diesen "Bach" entwässern. Daher meine Angst, dass das Problem (so denn dieses Baugebiet entsteht und finanziert wird) erheblich schlimmer wird.

    Der "Bach" verläuft sonst entlang einer Straße und ist dort nur ca. 60-120cm tief. Bei uns ist er aufgrund er Topographie wohl deutlich tiefer (künstlich angelegt worden (?)) damit noch ein Gefälle zu seiner Mündung ("Fluss") entsteht. Mutmaßlich war er damals schon recht schmal angelegt und den Rest hat der sandige Boden erledigt.

    Ich denke, der nächste Schritt wäre der zuständigen Behörde noch einmal einen Brief zukommen zu lassen. Leider habe ich da bisher sehr anstrengende Erfahrungen gemacht, denn eine ungepflegte Weide ist bei einem Sturm in meinen Zaun + Grundstück gestürzt obwohl ich bis dahin mehrfach angemahnt habe diese Weide zu pflegen... Erst etwa 18 Monate nach dem Sturmschaden war die Stadt bereit die Weide entsprechend zurückzusetzen (die Weide war praktisch entwurzelt da auch Sie der steileren Böschung zum Opfer fiel - den "Sachschaden" habe ich gar nicht erst angezeigt)

    Edit:

    Der Wasserstand kann kaum mehr als 60-80cm sein, sonst würde bereits vorheriges Terrain "überflutet". Aber auch eine Erosion im unteren Bereich kann doch zum Nachrutschen führen? Ich versuche mal vom Nachbarn die Bilder von vor 20 Jahren zu digitalisieren.
     
  9. #9 Wieland, 20.06.2023
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    Schau mal nach Viktor Schauberger mit dem Einbau seiner Bremse in Fluss-Mitte wird keine Böschung mehr abgetragen!

    Liebe Grüße
    Michael
     
  10. #10 Fridolin77, 08.11.2023
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    Hallo zusammen,

    leider noch keine neuen Infos. Anbei aber mal zwei Fotos. Die UWB war wohl mal so freundlich die Brombeeren zu entfernen, sodass man aktuell wieder mal was sieht (rot ist der etwaige Grenzverlauf)

    Ich vermute, dass durch die fortwährende Bestellung des Feldes mit schweren Maschinen immer wieder "Gelände" nach Bild-rechts abrutscht und daher der Verlauf künstlich verschoben wird?
     

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  11. #11 ichweisnix, 09.11.2023
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    Was machst du wenn eine Wanderdüne auf dich zukommt? Weg ziehen! Zuviel Hochwasser? Weg ziehen!
    Meine Meinung, wer am Wasser baut oder lebt muss immer damit leben das der Bach, Fluss seinen Lauf ändert.
    Andere wären froh einen Bach auf ihrem Grundstück zu haben.
     
  12. #12 VollNormal, 09.11.2023
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    Auf den Bildern ist doch wunderbar das V-Profil zu erkennen, das schnurgerade verläuft. Da sehe ich keinerlei Ausbrüche oder Verwerfungen. Der Graben liegt noch genau so wie er gebaut wurde.
     
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  13. #13 Fridolin77, 18.02.2024
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    Kurzes Update:

    Ein weiterer Anlieger (es ist nur noch ein Nachbar hinter mir), hat mit der ganzen Sache ein deutlich "größeres" Problem als ich und diskutiert wohl schon seit 20 Jahren mit der Stadt. Letzte Woche fand auf sein Begehren hin eine Begehung mit dem Amt für Naturschutz und Gewässer (ohne Wasserbehörde) statt, bei der ich "gelauscht" habe.

    Da ein Neubaugebiet mit ca. 100 EFH (noch in Entwurfsphase vom B-Plan) auch (teilweise) über dieses Gewässer erschlossen werden soll, wird dieses Teilstück an unseren Grundstücken verlegt und der Graben geschlossen (geplant 2026). Grundsätzlich soll ein neuer "Hauptarm" geschaffen werden um zwei 90 Grad "Bögen" an unseren Grundstücken zu vermeiden.

    Das finde ich natürlich schade, andererseits - ob das Neubaugebiet wirklich so zeitnah kommt..
     
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