BAFA-Förderung f. Heizung / Energieexperte

Diskutiere BAFA-Förderung f. Heizung / Energieexperte im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Und ja, jetzt stellt sich schon ein Stück weit die Frage nach Schadenersatz. Es ist eine interessante Aufgabe für die beiden Rechtsanwälte, die...

  1. #21 simon84, 12.06.2020
    simon84

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    Es ist eine interessante Aufgabe für die beiden Rechtsanwälte, die sich darüber dann sicherlich ein paar Monate bis Jahre in 1-2 Instanzen darüber beschäftigen.

    Hier gibt es einige interessante Konstellationen bzw. Grundsätze zu klären.

    1. Wäre mal die tatsächliche Förderfähigkeit. Dazu sollte abschließend geklärt werden ob diese Konstellation damals förderfähig ja oder nicht (vermutlich nein) und ob sich in der Zwischenzeit diese Förderfähigkeit irgendwie geändert hat.

    Wenn die Förderung so nie möglich gewesen wäre, dann kannst du meiner Meinung nach auch nicht unbedingt die gesamte Summe ansetzen, da sie dir de-facto nie zustand sondern ggf. nur Mehrfinanzierungskosten für diesen Differenzbetrag. Also statt 3000 EUR vielleicht nur 500 EUR.

    Aber hier geht es über meinen Rechtshorizont auch hinaus, dazu sollte dich ein Fachanwalt beraten.

    2. Welche Leistungen bzw. Verantwortungen wurden hier vertraglich (schriftlich und mündlich) zugesichert.

    Der Energieberater bzw. dessen Anwalt wird argumentieren die Hauptleistungserbringung ist unterstützende Beratung und der Bauherr ist für die tatsächliche Beantragung der Fördermittel und Finanzierungen verantwortlich (Verantwortlich im Sinne A RACI Matrix). Unterstreichen wird er dies durch einen Verweis auf die Formulierung im Auftrag etc. und z.B. durch den genauen Wortlaut der KfW Anträge, dort ist nämlich immer der Antragsteller der Bauherr und der Energieberater bereitet zwar Teile des Antrags vor aber er stellt (rechtlich) den Antrag nicht

    Andersherum wirst du als Bauherr bzw. dein Anwalt argumentieren, dass ihr ja Laien seid, genau aus dem Grund der vollen Förderungsausschöpfung einen Energieberater beauftragt habt, auf eine inherent geschuldete Beratungspflicht usw. argumentieren. Dazu werdet ihr zum Beispiel die jetzige Aussage mit dem Irrtum anführen.

    Alles in Allem wird so ein Prozess ca. 5000 EUR Kosten und der Ausgang ist unklar. Einen eindeutigen Ausgang halte ich für unwarscheinlich, vermutlich läuft es sich auf einen 50/50, 75/25 oder 25/75 Vergleich aus und dann ist sowieso das gesamte Geld verballert.

    Die Differenz beträgt hier aber wohl maximal 3000 EUR, ggf. weniger.

    Ich persönlich würde erstmal versuchen, ob der Energieberater bereit wäre sich teilweise an der Differenz zu beteiligen, z.B. mit 500 oder 1000 EUR.

    Einen Prozess wäre es mir nicht wert, die Zeit und Energie steck ich lieber in die Sanierung.
    Insbesondere wenn der Berater sonst einen guten Job gemacht hat und alle anderen Förderungen auch soweit passen.

    Man muss es eben immer versuchen aus beiden Perspektiven zu betrachten.
    Hättest du selber mit dem Antrag und Heizungsbauer nicht gepennt, dann wäre es dir eben früher aufgefallen, aber bekommen hättest du sie ja trotzdem nicht, oder??
     
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  2. #22 Andreas Teich, 14.06.2020
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    auch dafür gibts die Haftpflichtversicherung für Energieberater.
     
  3. #23 Fabian Weber, 15.06.2020
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    Ein fiktiver Schaden ist kein Schaden, daher gibt es auch keinen Schadensersatz.
     
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  4. #24 simon84, 15.06.2020
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    ja ganz so einfach ist es Zwar vor Gericht nicht, aber im Prinzip ist das richtig. Irgendwas wird man schon ansetzen können aber ob man sich dann wegen 500 oder 1000 Euro vor Gericht streitet muss man selber wissen
     
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