Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster

Diskutiere Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ... Die restlichen 85% muss ich nicht bearbeiten!? ...... Machst Du das denn selbst? Vermutlich hast Du schon eine Verwahrnung...

  1. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo,
    Machst Du das denn selbst?

    Vermutlich hast Du schon eine Verwahrnung von der EnEV Polizei.:D

    Wenn Du so unsicher bist, zieh doch mal die Trumpfkarte § 25. :28:

    mfg
     
  2. #22 Blumenschein, 15.11.2009
    Blumenschein

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    Hallo
    vielen Dank für die Antwort. Es geht um die richtige Auslegung der EnEV!
    Auf den §25 wollte ich erstmal verzichten!

    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  3. Lulle

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    Rechenbeispiel

    Also ein Bungalow mit überall gleicher Wandhöhe. Länge Nordseite = 40 m, Länge Südseite = 40 m, Breite Ostseite = 11 Meter, Breite Westseite = 11 Meter.
    Ostseite soll energetisch verbessert werden! Umfang gesamt 102 Meter. 11 Meter Ostseite = 11/102*100= 10,8 %, also über 10 %.
    Bedeutet für mich EnEV--> alle Außenwände !:confused:
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also mal zusammengefasst:

    Blumenschein ist im Interesse eines Schadensregulierers tätig (Versicherung).
    Man will/muss den entstandenen Schaden ersetzen. Nun kommt so ne Regel daher, die besagt, dass wenn da etwas erneuert wird, warum auch immer, ist nix mit Bestandschutz, nu sanier mal mehr.
    Daher das gefiesele - was ist absolut unterstes Limit, egal ob sinnvoll oder nicht.Der Rest ist eigenes Wohlwollen.

    Nur auf dem Level funktionieren unsere Regelungen nicht und inzwischen überhaupt nicht. Sie sind nicht aus der Sichtweise aufgelegt worden, sondern als Anhaltswert, was sinnvoll ist und wo es sein muss mit einer breiteren Grauzone dazwischen.

    Blumenschein: Die Grauzone bekommst du nicht auf einen schmalen Grat komprimiert, weder hier noch von der Auslegungsstaffelveröffentlichungskomission.

    Selbst den Anwender der EnEV und so vielen Paragraphenanwendungsingenieuren tut man den Gefallen.
    Man bleibt dabei, nach eigenem Sachverstand anzuwenden. Nachdenken erforderlich.
    Für deine Belange ist das leider nix. -> eigenen internen Leitfaden erstellen.
     
  5. #25 Blumenschein, 22.11.2009
    Blumenschein

    Blumenschein

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    Hallo PeMu,

    vielen Dank für Deine Ausführungen! Im Großen und Ganzen stimme ich Dir zu! Vorallem was die Beschreibung meiner Tätigkeit betrifft. Allerdings sind wir nicht nur im Interesse eines Schadenregulierers tätig, sondern durchaus auch im Interesse eines VN.
    Tatsächlich verfahren wir auch so, dass eher nach Sachlage entschieden werden muss! Nichts desto trotz muss ich meine Schritte nachvollziehbar begründen. Mit dem §11 und §25/ 26 hat man ja auch noch weitere Argumente in der Hand.
    Gruß
    --
    Blumenschein

    Ps.: Eine deutliche Stellungnahme seitens des Gesetzsgebers wäre sicherlich hilfreich. Zumal es sich hier nicht um ein paar dutzen Fälle im Jahr handelt, sondern deutlich mehr!
     
  6. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nein, das ist Auslegungssache und soll auch so bleiben.

    Dazu benötigt man nun m,al Ingenieure - nix Kochrezepte.
     
  7. Mark

    Mark

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    Bagatellregelung

    Ich weiß nicht, ob es hier noch aktuell ist, auf jeden Fall ist es das Thema an und für sich immer noch.

    Gemäß http://www.dibt.de/de/Data/EnEG_Staffel2.pdf ist der Sachverhalt "eigentlich" schon seit Jahren klar.

    Anforderungen werden nur an die Teilfläche gestellt, die tatsächlich geändert (ausgetauscht oder gedämmt) wird bzw. werden soll.

    Wenn die zu ändernde Bauteilfläche kleiner als die Bagatellgrenze ist, dann gibt es nur die Anforderung "Aufrechterhaltung der energetischen Qualität", es darf also nicht schlechter werden, ggf. sollte man darauf achten, dass der Mindestwärmeschutz eingehalten wird soweit technisch machbar und zumutbar.

    Der Sinn ist, dass es bei kleineren Maßnahmen albern wäre, dem Bauherrn einen Planungsaufwand (in der Regel U-Wert-Berechung) aufzuerlegen.

    Wenn die zu ändernde Bauteilfläche größer als die Bagatellgrenze ist, dann ist der Planungsaufwand (anscheinend) zumutbar. Nun muss die U-Wert-Grenze gemäß Anlage 3 Tabelle 1 eingehalten werden. Aber eben auch nur für die Teilfläche, die geändert wird.

    Beispiele für Maßnahmen, die mehr als 10 % der jeweiligen Bauteilfläche sind:

    - Wenn von 9 ca. gleichgroßen Fenstern eines beschädigt ist, muss nur dieses ausgetauscht werden, wobei der U-Wert max. 1,3 W/m²K sein darf. Die anderen Fenster werden nicht geändert, also keine Anforderung.

    - Wenn ich nur den Giebel dämmen möchte, dann darf ich nur den Giebel dämmen, wobei der U-Wert max. 0,24 W/m²K sein darf. Die restlichen drei Flächen können bleiben wie sie sind.

    - Wenn man nur die Kellerdecke unterhalb des Wohnzimmers dämmen will, dann darf man das natürlich auch (U<=0,30, vorausgesetzt die Deckenhöhe lässt es zu).

    - Wenn ich nur die Decke über dem Kinderzimmer im OG dämmen will, dann muss ich nur diese Decke dämmen (U<=0,24 W/m²K). Hier muss man allerdings vorsichtig sein: Wenn das Dachgeschoss nicht gedämmt und unbeheizt ist, dann muss die komplette Decke oder das Dach gedämmt werden (Nachrüstverpflichtung).

    Eine Ausweitung auf die restlichen Fenster, Außenwandflächen oder Kellerdecken ist durch den "Verordnungsgeber" sicher nicht gemeint, das wäre zwar empfehlenswert, würde allerdings sicherlich gegen so einige andere Gesetzte und Rechte verstoßen.

    Leider gibt es immer noch Gutachter und auch Juristen, die die etwas schwammige Formulierungen in der EnEV anders auslegen.

    Ich bin mit meiner Meinung nicht alleine, siehe auch:


    http://medien.enev-online.de/infos_2009/091217_tuschinski_enev2009_missverstaendnisse.htm
     
  8. #28 sepp, 09.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2010
    sepp

    sepp

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    .....
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Mark: lese dir mal den ganzen Thread durch

    und dann verinnerliche die Änderungen über die EnEV Novellen mit den amtlichen Begründungen.

    Dein Link beinhaltet inzwischen überarbeitete Infos.

    Bei Threads mit Blumenschein, da geht es ins Eingemachte.
    Blumenschein hat eine ganz eigene Fragestellung.
     
  10. Mark

    Mark

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    @PeMu

    Tut mir leid, ich weiß nicht, was du meinst.

    Ist meine "Auslegung" falsch? Wenn ja, was genau und weshalb?

    Welcher der beiden Links wurde wie geändert?

    Und/ oder passt mein Kommentar nicht zu dieser Frage?

    Letztendlich geht es doch darum, was sich beim Überschreiten der Bagatellgrenze alles ändert. Ich kann mir nicht vostellen, dass eine geplante Maßnahme an 10,00001 % (früher 20,00001 %), von welcher Bezugsfläche auch immer, zu einer Modernisierungsverpflichtung der anderen 90% (80%) führt.

    Das würde bedeuten, dass eine Unmenge von Modernisierungswilligen von ihrem "Klimaschutzbeitrag" abgeschreckt werden, da entweder die finanzielle Belastung dann einfach zu hoch oder der bürokratische Weg der dann notwendigen Befreiung zu aufwendig wird.

    PS: Von der Anforderungen der EnEV im Altbau halte ich persönlich gar nichts. Die Entscheidung zu einer energetischen Sanierung sollte jeder aus Überzeugung bzw. nach einer qualifizierten Energieberatung selbst treffen. Auch die Höhe der Dämmschichtdicke oder die Qualität des Fensters solllte jeder Modernisierungswillige in Abhängigkeit seines Geldbeutels und des nach seinem Empfinden angemessenen Amortisierungszeitraums selbst entscheiden.

    In diesem Sinne.
     
  11. PeMu

    PeMu

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    1.
    Im Wesentlichen. Du: Allgmeine Aussagen. Thread: ganz spezielle Thematik.

    2. Die Betrachtungen der Bagatellgrenzen haben sich über die EnEV Variationen geändert. Das ist diffenziert zu sehen.
     
  12. Mark

    Mark

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    PeMu,

    ich verstehe deine Antworten nicht.
    Bist du Politiker? Was soll mir diese Botschaft sagen?

    Die Frage von Blumenschein ist sinngemäß, ob bei 11% betroffener Fensterfläche die restlichen 89 % der Fensterfläche ebenfalls erneuert werden müssen.

    Genau das habe ich mit "nein" beantwortet und hierbei noch weitere Beispiele angefügt.

    Nochmal: Ist meine Antwort falsch, wenn ja warum?
     
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