Balkon- (Licht-)öffnung auf Grenze zu unserer Hauswand zugewandt so zulässig?

Diskutiere Balkon- (Licht-)öffnung auf Grenze zu unserer Hauswand zugewandt so zulässig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wozu gibts Lüftungsanlagen. :biggthumpup:

  1. #21 Anda2012, 08.03.2016
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    Wozu gibts Lüftungsanlagen. :biggthumpup:
     
  2. #22 Anda2012, 08.03.2016
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    @baumal: PS Manche Frauen haben gern das letzte Wort :D
     
  3. Baumal

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    die bauherren werden nun also vom balkonnachbarn zum einbau
    einer lüftungsanlage im schlafzimmer verdonnert, wegen nicht zumutbarer lärmbelästigung bei geöffnetem fenster?:respekt
     
  4. #24 Raubkatze, 08.03.2016
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    Danke Bauliesel,
    zum Einen nennt man dieses Fotodurcheinander "Collage", die einem etwas Arbeit beim Erstellen bzw. Einfügen in Foren erleichtert. Und zum Anderen vielen Dank für den gutgemeinten Ratschlag mit Folie/Plisee. Auch Danke an Gipser für den Vorschlag mit blickdichten Stores.

    Nur das alles sind nicht die von uns angestrebten Möglichkeiten, da wir uns eigentlich in unserem Ausblick/Lichteinfall usw. nicht einschränken wollen. Daher war die Frage hierher, welche Möglichkeiten wir bei einem demnächst anstehenden Gespräch mit unserem Nachbarn (Eigentümer) haben können, um ihn von unserem Wunschvorhaben überzeugen zu können.

    Laut Aussage der Leiterin unseres Stadtbauamtes besteht für uns sogar die Möglichkeit von unserer Seite eine Mauer (darf 25 m² :mega_lol: nicht überschreiten) dem Nachbargebäude vorzubauen. Toll! Wie soll dies bitteschön realisierbar sein. Erstens ist unser Carport ebenfalls (fast) grenzbündig gebaut und zweitens eine freistehende Wand mit -sagen wir mal geschätzten 6 m Höhe-.....no comment........ Witzig!

    Hier nochmal nur ein einzelnes Bild was den Grenzabstand vom oberen Balkon des Nachbargebäudes zum Beispiel zu unserem SZ-Fenster zeigt.
    P1000886.jpg

    Ich weiß nicht, wie es wirlkich mit der Verjährung aussieht ... in Bayern verjährt so was nie : Der Anspruch des Nachbarn auf Vornahme baulicher Maßnahmen zur Verhinderung der Einsicht in sein Grundstück unterliegt nicht der Verjährung (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 AGBGB)

    .............. upps...... ich habs schon wieder getan :lock .... sorry!

    Trotzdem vorab danke für die schnellen Antworten. Übrigens werden die "bunten Geschreibsel" :mega_lol: bzw. schlecht lesbaren bunten Buchstaben an meinem Desktop einwandfrei gut dargestellt und sind meines Erachtens in keiner Weise irgendwie augenkrebserzeugend. Aber da sieht man halt immer wieder, wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können.
    LG
     
  5. #25 Scoundrel, 08.03.2016
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    Nur mal zum Verständnis:
    Habt ihr bei der damaligen Bebauungsplanänderung nichts unternommen? Einfach den B-Plan zu ändern und einem dann eine Grenzbebauungen vorzusetzen ist ja schon ein starkes Stück.

    Dürft ihr jetzt auch an die Grenze bauen, oder betrifft die Änderung nur das Nachbargrundstück?





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  6. #26 wasweissich, 08.03.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sagte Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter auch immer ...
     
  7. #27 Raubkatze, 08.03.2016
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    Zu Scoundrei's Frage : Dürft ihr jetzt auch an die Grenze bauen, oder betrifft die Änderung nur das Nachbargrundstück?*

    Antwort : ja...... rein theoretisch dürften wir sogar eine Kontermauer bis 25 qm hochziehen

    Also ich finde es wird jetzt echt lustig.... Pippi Langstrumpf..... Na ja...

    Und ja..... Die Schätzung von "Baumal" mit 3,50 m Abstand zwischen Nachbarbalkon und unserem sind tatsächliche Werte. Nur so zum Verständnis unserer Wünsche nach einem Sichtschutz.
    LG
     
  8. #28 Gast943916, 09.03.2016
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    Gast943916 Gast

    sorry, aber so einmalig und berauschend ist der Ausblick (den Bildern nach zu urteilen) auch nicht, dass man wegen anderer Stores einen Verlust erleidet. Selbst der Lichteinfall hält sich dabei in Grenzen....
    m. E. ist dir jemand auf die Füße getreten und dem willst du jetzt mit allen Mitteln eines auszuwischen
     
  9. Baumal

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  10. #30 Gast943916, 09.03.2016
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    Gast943916 Gast

    ja, das ist eine Sache, aber nach 7 Jahren deshalb ein Faß aufmachen?????
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 09.03.2016
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    @ Andreas:
    Mag sein, wäre ich vielleicht auch. Aber die Gemeinde wird ja (hoffentlich) nicht im Amigo-Verfahren den B-Plan geändert haben, sondern auf der Basis objektiver Gründe.
    Dann aber wäre daran schon mal alles i.O., auch wenn man/frau es vielleicht nicht erwartet hat.

    Wenn ich mir aber solche Beiträge und die Beitragshistorie ansehe, dann sehe ich das Problem nicht bei den anderen.
    Da müssen die anderen ein Bildergewusel ertragen, weil es für die Katze das einstellen erleichtert, werden dann noch belehrt, dass sich das Collage nenne (eine besonders anspruchsvolle und daher fürs Scheitern prädestinierte Kunstform), über meine Beschwerde macht sich die Katze "lustig", ..... (Nein, das ficht mich nicht an), die Nachbarn sind immer böse, ......

    Ich sehe wwi´s Anlerkung zu der schwedischen Buchheldin durchaus als prinzipiell richtig an, denn die Katze fährt die Krallen aus, wenn etwas nicht nach ihren Vorstellungen läuft, welche sehr unverrückbar erscheinen.

    Das jeder AUto(bei)fahrer auf der Strasse da ebenso seine Peepshow geniessen kann und das ohne das Nachbarhaus noch viel besser könnte, scheint niemanden gestört zu haben. (Oder ließ sich der Autoverkehr nur einfach nicht verbieten?)

    Da geht es nicht um echte Beeinträchtigung, sondern ums Prinzip - und das ist, dass die anderen hinter die Katze zurückzutreten haben.

    So ist meine Meinung dazu.

    Ausblick im Schlafzimmer. Kann man/frau machen, aber ein Vorhang beeinträchtig den nicht, wenn man etwas nur lösen will.
    Einblick der Nachbarn. Wie sagte mal eine Bauherrin von mit (60+): Der guckt einmal, der guckt zweimal, vielleicht noch ein drittes Mal, dann guckt der nicht mehr und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Nachbarfamilie als Spanner tätig wird.
    Wenn doch, einfach mal am Zaun ne Büchse aufhängen mit der Aufforderujng 5 € in die selbige zu werfen, damit der Laden wieder aufgeht. :D
    Oder einfach ne Lampe mit Leuchtrichtung aussen vorm Fenster anbringen . da spannt keiner mehr.

    Aber nein - das geht alles nicht. Da muss sich der Nachbar einmauern. :mauer Was der natürlich, da es ja ein Renditeobjekt ist, (Mieter), natürlich nicht freiwillig machen wird und sich gegen eine Anordnung einer Mauer mit allen Mitteln und zu Recht wehren wird, denn das würde seine Wohnung unvermietbar machen.

    Jahrzehntelange Beschäftigung diverser Richter ist also schon mal sichergestellt. Ggf. bis zum europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
     
  12. #32 Bauliesl, 09.03.2016
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    Na dann baut doch an der rechten langen Seite (auf dem Dach) des Carports einen Sichtschutz. Also entweder seitlich dran oder oben drauf. Ich hatte Dich so verstanden, dass der Carport fast auf der Grenze steht, also habt Ihr ja noch ein wenig Platz um da etwas "dran zu operieren". Muss ja nicht massiv und riesig sein, aber irgendein Sichtschutzelement (natürlich mit einem Statiker abklären, nicht dass es Euch um die Ohren fliegt). Da reicht ja dann auch ein kleineres, damit nur der Einblick in Euer Schlafzimmerfenster verdeckt ist.
    Wenn die Amtslady sagt, dass Ihr das dürft, würde ich den Weg wählen und nicht streiten, diskutieren, klagen.....
     
  13. #33 SirSydom, 09.03.2016
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    Stell doch einen Bauantrag für so eine Sichtschutzmauer auf deiner Seite. Damit gehst du dann zum Nachbarn, vielleicht ist er dann bereit die minimalinvasive Lösung z.B. Bastmatte mit 1,80m oder besser noch Milchglasscheibe am Balkon anzubringen.
     
  14. R.B.

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    oder für eine Terrasse auf dem Carport. Dann kann man sich beim Kaffeetrinken gleich die Hände schütteln und auf gute Nachbarschaft anstoßen. ;)
     
  15. #35 Raubkatze, 10.03.2016
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    Vielen Dank an SirSydom und Bauliesl,

    endlich einmal ein hilfreicher Vorschlag, der ohne Fehlinterpretation ( besonders Ralf Dühnemeyer‘s) meiner Person daherkommt oder nichtakzeptabler Vorschläge wie blickdichte Stores/Jalousien o.ä., da das Nachbargebäude ohnehin schon genügend Licht wegnimmt.

    Meine höfliche Anfrage hier im Forum war diejenige nach Lösungsmöglichkeiten für ein bisschen mehr Privatsphäre – für die wenigstens BAUMAL Verständnis aufbringt. Danke einmal an dieser Stelle.

    Die etwas farbig gestalteten unterschiedlichen §-Abschnitte möchte ich hiermit entschuldigen. Ziel war es eigentlich nur damit etwas optisch zu differenzieren.

    Demnächst werde ich das Gespräch mit dem Eigentümer suchen oder evtl. auch mit den neuen Mietern –wer weiß: vlt. hätten diese auch nichts gegen ein bisschen mehr Privatsphäre :-)
    Vielleicht kommen wir irgendwie auf einen Nenner. Wäre wünschenswert.
    LG
     
  16. Baumal

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    @ raubkatze.

    wegen meiner, darfst du deine krallen weiter strecken.
    lassen wir aussen vor, dass der einspruch der nachbarschaftsbeteiligung
    fruchtlos war.

    jetzt gehts (leider..:D) auch nur noch um mein persönliches interesse.

    meiner meinung nach, wäre dieses konstrukt mit balkon, nicht genehmigungsfähig.
    (davon ab, wer lässt sich solch einen unsinn einfallen, unter dem balkon ist
    noch ein freisitz im EG neben dem carport)

    geh doch mal zu einem fachanwalt.
     
  17. Markul

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    @Katze. wie sollte deiner Meinung nach eine Lösung aussehen?
     
  18. #38 Gast943916, 10.03.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Lösungen die man nicht erstreiten kann sind nichts,
    die Katze hätte vielleicht die Ponderosa kaufen sollen
     
  19. Baumal

    Baumal

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    auch wenn die katze kunterbunte krallen zeigt.
    ich würde mich auch wehren wollen.
    blöd ist nur, das dass jahre später wegen mieterwechsel erfolgt.

    schöner wohnen geht anders. und das geht meiner meinung nach, ganz und gar nicht.
     
  20. Baumal

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    ... für alle beteiligten,auch für die nachbarn, übrigens....:mad:
     
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