Balkon - neu gefliest und doch undicht

Diskutiere Balkon - neu gefliest und doch undicht im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin neu hier im Forum und möchte gerne meinen Fall schildern und Eure Meinung dazu hören. In 07/2018 wurde unser Balkon neu gefliest. Der...

  1. #1 Hey Wickie, 11.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2020
    Hey Wickie

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    Ich bin neu hier im Forum und möchte gerne meinen Fall schildern und Eure Meinung dazu hören.

    In 07/2018 wurde unser Balkon neu gefliest. Der Altbelag wurde entfernt, ein Gefälle hergestellt und dann neu belegt. Es wurde zuerst ein Rand-/Abtropfprofil gesetzt, eine Dichtbahn verklebt, darauf eine Drainagebahn gelegt und dann gefliest. Profil, Abdicht- und Drainagebahn kamen von einem Systemanbieter aus Iserlohn.

    Zuerst mussten wir feststellen, dass das Gefälle leider nicht gut gemacht worden ist, obwohl es genügend Höhenunterschied gab, um gleichmäßige 2% herzustellen. Regenwasser kann nicht ordentlich abfließen und es bleiben Pfützen stehen. An anderen Stellen hat man regelrecht einen „Knick“ im Gefälle sehen können. Trotz dieser von uns angezeigten Mängel haben wir die Rechnung komplett beglichen.

    Im Nachhinein mussten wir dann aber feststellen, dass irgendetwas im System nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, denn es bildeten sich dann nach Regen schnell Feuchtigkeitsflecken an der Balkonwange. (Dies konnten wir vorher nicht erkennen – der Sommer 2018 war doch recht trocken). Die Flecken fangen unterhalb des Profils an, so dass es kein „Spritzwasser“ sein kann. Daraufhin gab es eine Mängelanzeige. Der Fliesenlegermeister wollte zuerst einfach Silikon unter das Profil spritzen und es dadurch abdichten…. Es gab dann einen Vor-Orttermin mit dem Fliesenlegermeister und dem Vertriebsbeauftragten der Firma aus Iserlohn. Es wurde dann festgestellt, das die Feuchtigkeitsflecken nur dadurch zustande kommen können, wenn die Abdichtbahn nicht ordnungsgemäß mit den Randprofil verklebt ist. Daraufhin hat der Systemanbieter eine Reparaturanleitung verfasst und diese dem Fliesenleger geschickt. Demzufolge wurden die Fliesen, bei denen es zu Feuchtigkeitsflecken an der Balkonwange kam, herausgenommen, die Drainage- und Abdichtbahn herausgeschnitten und in diesem Bereich neu eingeklebt. Das hat dann auch in 09/2018 stattgefunden. Leider hat dies jedoch keinen Erfolg gebracht – Im Gegenteil, es wurde noch schlimmer. Es muss also noch immer eine unzureichende Verklebung der Abdichtbahn vorliegen, wodurch Feuchtigkeit/Wasser in den Betonkern eindringen kann und es dadurch zu Feuchtigkeitsflecken kommt. Auf dieses Probleme haben wir den Fliesenlegermeister erneut hingewiesen (bezeugter Einwurf eines Briefes & Mail), jedoch gab es daraufhin keinerlei Rückmeldung mehr

    Simulieren kann man es relativ schnell, indem man etwas Wasser in die Ablauflöcher des Randprofils, also in die Drainagebahn, spritzt. Das ganze System müsste ja eigentlich eine "dichte Wanne" sein, wo nur Wasser, dass sich ggf. in der Drainagebahn befindet, durch die Löcher im Abschlussprofil rausfließen dürfte! Bei Regen kann man sehr gut erkennen, dass, wenn Wasser über das Randprofil und über die Ablauflöcher fließt, sich auch Wasser in die Drainagebahn „zieht“ (Kapillarkräfte?).

    Des Weiteren kam es auch sehr schnell zu Ausblühungen der Fugen, insbesondere (aber nicht nur!) an den Stellen, wo es auch die Undichtigkeiten gibt bzw. Fliesen ausgetauscht wurden.

    Ich habe die ganze Sache aufgrund gesundheitlicher Probleme schleifen lassen, möchte es jetzt aber doch angehen und wäre für Eure Ratschläge dankbar. Wie sollte ich am besten vorgehen?

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  2. #2 Fred Astair, 11.02.2020
    Fred Astair

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    Nur darauf hingewiesen oder Mängelanzeige mit Fristsetzung gemacht?
    Kann der Zeuge auch den Inhalt des eingeworfenen Briefes bezeugen oder nur, das ein Umschlag an der Empfängeradresse eingeworfen wurde?
    Ein Satz - zwei Fragen, die kriegsentscheidend sein können.
     
  3. #3 Hey Wickie, 11.02.2020
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    Zu beidem JA!
    Brief wurde erst eingetütet, nachdem der Zeuge es gelesen hat. (Zeuge ist selbst Sachverständiger, jedoch in einem anderem Bereich)
    Und es wurde eine Frist gesetzt sowie Terminvorschläge zur Behebung unterbreitet!
     
  4. #4 Fred Astair, 11.02.2020
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    Dann nach Verstreichen einer zumutbaren Frist, Androhung von Ersatzmaßnahmen und Beauftagung von Ersatzmaßnahmen. Sicherheitshalber durch Begleitung eunes Anwalts.
     
  5. #5 Fabian Weber, 11.02.2020
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    Technisch verstehe ich das ganze noch nicht, welches System wurde da jetzt genau verwendet?
     
  6. #6 Fred Astair, 11.02.2020
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    Die Überschrift lässt vermuten, dass der TE einen Zusammenhang zwischen Fliesenbelag und Abdichtung herstellen will. Ist dem so?
     
  7. #7 Hey Wickie, 11.02.2020
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    von der Fa. Schlüter
    Abtropfprofil BARA-RKKE
    Abdichtbahn KERDI-200 & Dichtbänder KERDI-KEBA (zur Überlappung der Stoßfugen)
    Drainage DITRA-DRAIN 4
    Aufbau Abdichtung.PNG
    Ich denke, dass man bei dem Aufbau sehr deutlich sieht, dass wenn alles dicht verklebt wäre, Feuchtigkeitsflecken wie bei uns nicht entstehen können. Wenn, dann dürfte es nur über die Drainagebahn aus den Löchern im Abtropfprofil "tropfen".
     
  8. #8 Hey Wickie, 11.02.2020
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    Falls es nicht klar aus meiner Beschreibung hervor geht, der Fliesenleger hat auch die "Abdichtung" hergestellt
     
  9. #9 Fabian Weber, 11.02.2020
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    Ok danke fürs Bildchen, ja das erklärt es.

    Dann hilft wohl nur die Ersatzvornahme, wenn der Fliesenleger nicht reagiert.

    Ich würde nochmal was Schreiben und Bezug nehmen auf Dein eingeworfenes Schreiben und eine gutgemeinte letzte Frist setzen (gerade ist es ja zu kalt) und die Ersatzvornahme inkl. Schadensersatz ankündigen falls nichts passiert.
     
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  10. #10 Hey Wickie, 17.02.2020
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    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
    Kennt jemand einen passenden Anwalt im Raum Düsseldorf?
     
  11. #11 Manufact, 17.02.2020
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    Kann das nur unterstreichen:
    Das System ist - so gut es geht Idiotensicher.
    Aber wie heisst es: The system is idiotproof - we have found an better idiot!
    Wenn die Anschlußstellen des Sytems an den Anschluß- und Übergangsstellen korrekt installiert und abgedichtet worden wäre ....
     
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  12. #12 Bauking, 22.02.2020
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    Auf den Bildern sieht es so aus, dass vorwiegend Übergangsstellen zwischen zwei Abtropfprofilen betroffen sind, dass würde bedeuten, dass die Undichtigkeit wahrscheinlich bei den Übergangsblechen besteht.
    Wie wird das bei dem Sytem denn konkret gegen Unterlaufen geschützt?
     
  13. #13 Hey Wickie, 26.02.2020
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    Das war auch die erste Annahme; und der "Fliesenlegermeister höchst persönlich" hat daher insbesondere dort nachgearbeitet, wo die Stoßfugen sind. (Am Anfang sagte er, der Meister, ohne es gesehen zu haben, dass es nicht undicht sein kann, da er es selbst gemacht hat :wow) Hat aber nichts gebracht....
    Schlüter schreibt von einem Haft-Vlies (BARA-HV) was man drüber klebt.
    Aber normalerweise sollte die Abdichtbahn, die auch auf das Profil und somit über die Stoßfugen geklebt werden muss, eigentlich ausreichen...
    Aber es gibt halt auch Bereiche, wo keine Stoßfuge ist....Anyway, bin jetzt bei einem Anwalt gewesen....
     
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  14. #14 Hey Wickie, 27.02.2020
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    Die Anwältin schlägt vor, entweder dem Handwerker nochmal um Nachbesserung aufzufordern, oder gleich über das Gericht ein selbstständiges Beweisverfahren anzustoßen (--> Gutachter). Wir können uns nicht vorstellen, diesen Handwerker nochmal bei uns arbeiten zu lassen! Zum einen hat er zweimal gezeigt, dass er es nicht kann, zum anderen hat er sich aufgeführt wie der Allergrößte und war zudem noch unverschämt und aggresiv, als wir ihn mit den Undichtigkeiten konfrontiert haben. Auch hat er ja auf unser letztes Schreiben nicht reagiert.

    Was ich mich Frage (und vielleicht hat da ja jemand eine Antwort):
    1) Müssen wir den Handwerker nochmal nachbessern lassen? Wenn ja, wie häufig?
    2) Gibt es so etwas wie eine Unzumutbarkeit, wenn man keinerlei Vertrauen mehr in den Handwerker und seiner Fachkompetenz hat?
    2) Wäre es sinnvoll, ggf. als erstes eine Schadensersatzforderung an den Fliesenleger zu schicken und danach erst den Weg über ein Gericht zu gehen?
     
  15. #15 Fabian Weber, 27.02.2020
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    Nein, ja, ja...
     
  16. #16 Hey Wickie, 27.02.2020
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Hast Du vielleicht ein paar mehr Information zu den einzelnen Antworten (worauf beruht deine Aussage), insbesondere zum ersten "ja"?
     
  17. #17 Fabian Weber, 27.02.2020
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    nach erfolgloser Mangelbeseitigung kann die Kündigung erfolgen, der Schadensersatz sollte dann aber angekündigt werden.

    Deine Anwältin sollte das aber genau wissen, wie das formal geht, sonst wäre sie eine schlechte Anwältin.

    Ich kenne mich eher in der VOB als im BGB aus, daher für Dich weniger hilfreich.
     
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