Balkonkraftwerk bald mit 800W "erlaubt"?

Diskutiere Balkonkraftwerk bald mit 800W "erlaubt"? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; wenn ich dann lese, dass man ein Balkonkraftwerk (600 Wp oder größer) angeblich gar nicht anmelden muss, wenn man überschüssigen Strom nicht ins...

  1. #121 Deliverer, 12.05.2023
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    Wo liest man denn sowas?
     
  2. #122 Fred Astair, 12.05.2023
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    Wenn das BKW galvanisch nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, ist es eine Insel und geht niemand was an.
    Wenn dann allerdings der Akku einspeist, ist es schon wieder eine Erzeugeranlage und anmeldepflichtig.
     
  3. #123 Deliverer, 12.05.2023
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    Aso, ja. Inselanlagen kann man bauen. Ist halt sehr lästig, jeden Tag umzuschalten. Sollte man aber dazuschreiben. Und ein klassisches Balkonkraftwerk isses ja dann auch nicht mehr, weil kein Stecker.
    Ah, und wirtschaftlich wird das zumeist auch nix, da mann dann zusätzliches Equipment für die Netztrennung benötigt. Neben dem Speicher, der eh zu teuer ist.

    Also außerhalb von Gartenanlagen und Camping ist das eher unnötig.
     
  4. BaUT

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    Ist das nun eine Insellösung, wenn der WR und der Speicher per App so gesteuert werden können, dass sie nur dann Strom ins Hausnetz geben, wenn dort entsprechende Verbraucher laufen? Wenn das so funktionieren würde, dann würde doch über den Zähler kein Einspeisestrom gezählt, oder?
     
  5. ynnus

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    Ich verstehe unter "Insellösung" einen Wechselrichter, der auch Strom liefert, ohne dass er ans Hausnetz angeschlossen ist. Also off-grid. Sozusagen wie auf einer einsamen Insel ohne reguläres Stomnetz. Diese Anlagen eignen sich dann z.B. für eine Gartenhütte, wo es kein Stromnetz gibt. Normale Balkonkraftwerke funktionieren da ja nicht.
     
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  6. #126 nordanney, 09.06.2023
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    Korrekt. Eine Inselanlage (gerne auch mit Speicher) hat keinerlei Kontakt zum öffentlichen Netz.

    Anwendung z.B. für Garten(hütte) und Außenpoolanlage.
    Man könnte auch Teile des Hauses vom Netz nehmen und ihn über die Inselanlage laufen lassen. Habe so einen Nachbarn, der zwei off grid Anlagen + "richtige" PV + Windrad hat. Dort läuft nur noch die WP (falls der Ofen mit großem Pufferspeicher nicht genug leistet) übers Netz. Der Rest des Hauses ist autonom.
     
  7. #127 BaUT, 09.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 09.06.2023
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    Mir ging es bei meiner Frage eher um den rechtlichen Aspekt einer Anmeldepflicht.
    Die Anmeldepflicht ist doch lediglich für den Netzbetreiber wichtig um temporäre Netzbelastungen durch Einspeisungen abschätzen zu können.
    "Wer nix in das Versorgungsnetz einspeist (sondern seinen PV-Strom auf der Hausseite des Zählers direkt verbraucht), der muss seine PV-Anlage doch auch nicht anmelden!" - oder?
     
  8. #128 Fred Astair, 09.06.2023
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    Ja und die rechtliche Seite sagt, dass eine Insel keine galvanische Verbindung mit dem öffentlichen Netz hat.
    Für ein, wie auch immer geartetes Lastmanagement, trifft das nicht zu.
     
  9. ynnus

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    Wenn sie technisch nicht vom Netz getrennt sind (und das sind sie ja nicht) muss man sie auch anmelden.
    Es gibt (oder gab?) dort aber auch ein Problem, dass manche solcher Sonderfälle ohne Einspeisung gar nicht erfasst werden können bei der Registrierung. Eine Nicht-Einspeisung bzw. einen Nicht-Überschuss sieht das Formular wohl nicht vor. Da waren die eingereichten Daten dann gemäß System nicht vollständig und alle paar Wochen gab es eine Reminder-Email, bitte die Daten korrekt auszufüllen. Das war aber eben nicht möglich. In einem anderen Fall wurde dann mitgeteilt, bitte die Anlage nicht anzumelden, weil das System damit nicht umgehen kann - auch wenn man rechtlich dazu verpflichtet ist, es anzumelden. Nur man könne es aktuell im System nicht erfassen.
    Diese Erfahrungsberichte habe ich von dem Typ von YouTube, der die Petition zu Balkonkraftwerken gestartet hatte, die dann im Bundestag-Ausschuss debattiert wurde. Das ist jemand, der sich also durchaus viel mit der Materie beschäftigt hat und Ahnung hat.
     
  10. BaUT

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    Alle sagen "Anmeldepflicht" aber warum?

    Zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur:
    Eintragung im Marktstammdatenregister ist ein Strommarktregister wo sich Stromproduzenten registrieren müssen, also nur "Einspeiser".

    Zur Anmeldung beim Netzbetreiber (gemäß NAV §19):
    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
    (1) Anlage und Verbrauchsgeräte sind vom Anschlussnehmer oder -nutzer so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind.

    (2) 1Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. 2Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. 3Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. 4Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. 5Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.

    (3) 1Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen. 2Der Anschlussnehmer oder -nutzer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das Elektrizitätsversorgungsnetz möglich sind. 3Der Anschluss von Eigenanlagen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 4Dieser kann den Anschluss von der Einhaltung der von ihm nach § 20 festzulegenden Maßnahmen zum Schutz vor Rückspannungen abhängig machen.

    Die geforderte Maßnahmen zum Schutz des Stromnetzes vor schädlichen Netzrückwirkungen und auch zum Schutz des gemieteten Zählers (Überspannungsschutz Blitzschlag) ließe sich ja durch Einbau einer galvanischen Sicherung nahe der Einspeisesteckdose realisieren. Das macht mein Eli.


    Damit fiele die von mir angedachte Semi-Insellösung trotz Steckeranschluss zu meinem Hausnetz dann wohl in keine der beiden Anmeldepflichten.
     
  11. #131 Fred Astair, 09.06.2023
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    In der Zeit, in der Du Gründe für das Nichtanmelden suchst, hättest Du die Online-Anmeldung längst erledigt.
     
  12. #132 nordanney, 09.06.2023
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    Um es mal ganz klar zu sagen. Noch klarer geht es kaum ==> Bundesnetzagentur
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  13. BaUT

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    Ich weiß noch gar nicht ob ich das will.
    Bundesnetzagentur und Marktstammregister: Dazu sagt selbst die EU dass BKW nicht systemrelevant sind und deshalb keine Meldung nötig sein sollte. Nur der Deutsche Michel reitet weiter den Amtsschimmel.

    Das fühlt sich an wie die Meldepflicht beim Berliner Hunderegister. Damit Berlin eine zentrale Datenerfassung über Hundehaltung bekommt sollen alle Hundehalter ihre Fiffis in einem zentralen Online-Register eintragen. Begründung: Man könne wegen der DSGVO nicht einfach die Hundesteuer-Halterdaten von den Finanzämtern abfragen.
    Der Text ist aber dünn...
    Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage blablabla....

    Gemäß dieser Zeile musst du auch deinen Fahrraddynamo im Marktstammregister eintragen!

    Dass man bisher von keinem einzigen Fall gehört hat wo eine Nichtanmeldung mit Ordnungsgeld belegt wurde zeigt schon auf wie dünnen Beinen der ganze Verwaltungszirkus steht.

    Ich melde ein BKW erst an, wenn ich für die eingespeiste kWh auch eine Gutschrift bekomme.
     
  14. #134 nordanney, 09.06.2023
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    Ist nur aus den FAQ. Den juristischen könntest Du Dir selbst raussuchen. Mir ist das zu doof, da Du eh auf Stur schaltest.

    Wo ist das Problem, mal eben 5 Minuten für die Anmeldung zu opfern? Wäre schon längst erledigt, statt sich quer zu stellen.
     
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    Naja, kommt drauf an, ob der Netzbetreiber da so einfach mitspielt. Ich hab schon Formulare vom hiesigen Betreiber gesehen, die das ganze unterschrieben vom Elektriker-Meister haben wollen. Und das muss natürlich eine Firma sein, die sie selbst in ihrer Liste führen. Dass das alles für Schuko-Balkonanlagen mit 400 - 600 Watt total banane ist und auch nicht mehr Stand der Technik interessiert die nicht. Da kann so eine Anmeldung schon unnötig nervig sein.
    Digital ist da auch nichts, muss noch händisch unterschrieben werden und per Post weg.
    Das mag regional anders sein und andere Netzbetreiber ermöglichen das auf einfacherem Weg. Aber in 5 Minuten ist es (hier) nicht erledigt.

    EDIT: Dazu kommt, dass ggf. ein Zählertausch notwendig ist. Das Rückwärtslaufen ist ja meines Wissen noch nicht per Gesetzt ermöglicht für die Übergangsfrist, ist momentan also illegal. Kann also sein, dass man Wochen bis Monate warten muss, bis man sein BKW in Betrieb nehmen darf, weil so schnell kein Zählertausch möglich ist. Die Betreiber haben glaube ich aktuell alle Hände voll zu tun, was man so hört.
     
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    Wenn Stromnetz-Berlin in den nächsten 20 Jahren endlich überall digitale Zweirichtungszähler eingebaut haten, dann sehen sie selbst wer wo was einspeist. :think
    Bis dahin bleib ich PV-Pirat.
     
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    Die Gutschrift kannst du ja bekommen, für ca. 7 Ct / kWh, wenn das noch der aktuelle Stand ist. Dafür benötigst du aber wohl einen neuen Zähler und dein Netzbetreiber kann dir so lange die Inbetriebnahme untersagen, bis das geregelt ist.
    Kann also nachvollziehen, wenn das zu umständlich ist und man es sein lässt.

    In der Bundestags-Petition wurden auch Zahlen genannt, dass wohl um die 50 - 60 % ihr Balkonkraftwerk nicht angemeldet haben. Weils eben zu umständlich und bürokratisch ist. Wenn dem so wäre, dann könnte man eh jeden zweiten Bürger mit Bußgeld belegen. Aber kontrollieren tut's wohl aktuell eh niemand.
     
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    Ich freu mich wenn mein alter Ferrariszähler tagsüber rückwärts dreht wenn keiner zuhause ist, der die 3-4 kWh tagsüber verbraucht. Da hab ich die Gutschrift ganz ohne Anmeldung und separaten Einspeisezähler.

    Wenn ich jetzt bald einen neuen smart-Zähler bekomme, dann werde ich wohl auf eine intelligente Speicherlösung umstellen.
     
  19. #139 nordanney, 09.06.2023
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    Ok. Kann man natürlich einfach so machen und sich über aktuelle Regelungen hinweg setzen. Aber dann bitte auch keine Jammerei, wenn es bei anderen Themen Pfuscherlösungen gibt, die funktionieren, aber nicht normengerecht sind :winken

    P.S. In Berlin macht man die Anmeldung tatsächlich online, genauso die Registrierung im Marktstammdatenregister.
     
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    Nichts hält so lange wie ein gutes Provisorium :bierchen:
     
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