Balkonsanierung: Folienabdichtung im Detail mangelhaft

Diskutiere Balkonsanierung: Folienabdichtung im Detail mangelhaft im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenmitglieder, ab und zu habe ich dieses Forum bereits zur Recherche genutzt, nun gibt es aber echten Grund für eine Anmeldung: Ich...

  1. #1 BJ86, 21.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.03.2020
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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ab und zu habe ich dieses Forum bereits zur Recherche genutzt, nun gibt es aber echten Grund für eine Anmeldung: Ich benötige eure Unterstützung! Im Zuge unserer Haussanierung (60er Jahre Flachdach Bungalow) haben wir größten Wert auf eine nachhaltige Umsetzung gelegt, damit nach Fertigstellung ein möglichst langer Zeitraum mit niedrigen Betriebskosten und wenig Folgereparaturen bewältigt werden kann. Daher war für uns auch klar, dass die alte Balkonabdichtung einer sauberen neuen Lösung samt Dämmung weichen soll. Die Vorarbeit, also das Freilegen der über 80m2 Balkonfläche bis auf den nackten Beton, wurden durch uns erledigt.

    Im Anschluss erfolgte ein Bitumenanstrich, das Aufbringen einer Dampfsperrbahn, das Verkleben von Bauder Terrassendämmplatten sowie die Einhausung mit einem Dachabschlussprofils. Leider bin ich mit der Arbeit vor allem in Details sehr unzufrieden, der Auftragnehmer verweigert jedoch jegliche Mängelbeseitigung... Aber dazu spätr mehr! Nachfolgend eine Beschreibung des Istzustands sowie der meinerseits gerügten Mängel:

    Grundriss und Istzustand Balkon groß:
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    Der seitliche Fassadenanschluss (vertikale Richtung) wurde garnicht durchgeführt:
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    Die Anschlussbahn wurde viel zu lange belassen und überschüssiges Material mutwillig in die Klemmleiste gestopft. Das Wasser kann teils nicht ablaufen:
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    Die Eckanschlüsse zur Fassade hin sollten erst mit Silikon abgedichtet werden. Nach Reklamation wurde sich verständigt, dass die Abdichtung mittels Eckausbildung der Folienschweißbahn erfolgt. Tatsächlich wurde die Ecke jedoch mit einem Klebestreifen kaschiert, welcher mit dem Lack der Dachabschlussprofile "getarnt" wurde:
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    Die Ausbildung der Ecken ist mehr als abenteuerlich, teils wurden mehrere sich überlappende Folienstücker miteinander verschweißt (nicht durchgängig), teils wurden die Falten einfach wieder in die Klemmleiste gestopft. Durch die Ausbildungsart ist kein Wasserablauf gewährleistet und ich muss darauf vertrauen, dass die abenteuerlichen Folienschweißungen dicht sind. Und das alles, obwohl es für besagtes System vorkonfigurierte Ecken gibt, welche die Schweißnaht in einen zugänglichen Bereich verlagern. O-Ton: "Die Ecken hatten wir nicht bestellt und mussten ja fertig werden...". Ein Bewässerungstest hat bereits offenbahrt, dass 2 Ecken undicht sind. Daraufhin die Aussage: "Dann halten wir nochmal den Fön rein". Nein danke....
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    Zu guter Letzt erfolgte die Abdichtung / Eckausführung im Bereich der Fenster garnicht, die Folie ist nicht an der Wand befestigt und steht teils so weit ab, dass Wasser problemlos eindringen kann:
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    So, ich rege mich gerade schon wieder auf wenn ich diese Bilder sehe, dabei ist in der aktuellen Situation mit Ausgangssperre hier bei uns klar, dass das alles trotzdem keine echten Probleme sind. Also Kopf hoch und nach vorne schauen, lässt sich alles lösen.
    Gesagt getan: Handwerker bestellt, Sachlage geschildert, und ziemlich geschockt ob deeren Reaktion gewesen (es muss beachtet werden, dass der Betrieb auch unser Flachdach im Jahre 2018 saniert hat, und wir daher innerhalb von 1,5 Jahren eine nette Summe von 80tEUR bei Ihnen gelassen haben):

    - "Wenn die Ecken dicht sind, dann sind sie dicht. Egal ob Klebeband oder Silikon oder Folie"
    - "Die Wülste sind nicht schön, aber stören auch nicht. Solange es dicht ist, kann das Wasser ruhig dort stehen"
    - "Die Eckausbildung bei den Fenstern geht nicht besser"
    - "Das ist so und das bleibt so, wir machen da nichts mehr"

    Gefolgt von weiteren Vorwürfen, ich wäre der schlimmste und penibelste Hausherr und würde in den Krümeln suchen. 2h später hatte ich dann die Schlussrechnung im Briefkasten, welche für alle Mängel im Detailbereich zum Schluss großzügig 2m Arbeitsleistung "OHNE BERECHNUNG" ausgewiesen hat, welche uns schlussendlich eine Ersparnis von 82€ einbrachte. Natürlich habe ich diese Rechnung nun nich bezahlt sondern werde die Mängel rügen.

    Frage an euch:
    1. Wir wollten explizit ein gewissen Folien- bzw. Abdichtungssystem. Und dies insbesondere auch bei Details, denn eine zu 99% toll ausgeführte Balkonabdichtung bringt mir nichts, wenn mir an einer Stelle Wasser ins neue WDVS und Putzsystem läuft. Hat der Handwerker recht wenn er sagt, dass er kritische Stellen natürlich mit Silikon oder dem gezeigten Klebeband dichten kann, solange es zum Zeitpunkt der leistungserbringung dicht ist?
    2. Die faltige Ausführung der Anschlussbahnen, sowohl in der Fläche aber vor allem auch in den Ecken, führt dazu dass das Wasser nicht ablaufen kann und sich teils erhebliche Wasserlachen sammeln. Ist es korrekt, dass dies von mir geduldet werden muss, solange das System dicht ist? Ich kann mich mit einer solch stümperhaften Ausführung kaum zufriedengeben, selbst ohne vorkonfigurierte Ecken kann man mit etwas Wille und Geduld bestimmt eine gute Lösung erzielen.
    3. Da der Handwerksbetrieb eine Mängelbeseitung ablehnt: Kann ich die Kosten, die mir durch Nachbesserung eines anderen Betriebs entstehen, einfordern? Ich werde natürlich die Schlussrechnung mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung zurückweisen. Muss ich hier direkt darauf hinweisen, dass ich bei Nichterfüllung der Mängel die mir entstehenden Kosten in Rechnung stellen werde
    Danke für euer Feedback und natürlich freue ich mich auch gerne über eure Einschätzung. Ich bin sehr perfektionistisch und neige dazu manchmal zu übertreiben, vielleicht sehe ich hier das Ein oder Andere ja auch zu eng?

    Danke und beste Grüße aus der Südwestpfalz
    Benjamin
     
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  2. #2 Andreas Teich, 21.03.2020
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    Der Pfusch ist doch auf den ersten Blick erkennbar.
    Bei solchen Mängeln und größeren Beträgen und Schadensmöglichkeiten würde ich ein selbständiges Beweissicherungsverfahren anstrengen, wenn von den Verursachern kein Entgegenkommen oder Einsicht gezeigt wird.

    Welches Dämmmaterial wurde verwendet?
    Wie groß ist das Gefälle?
    Hat das jemand geplant? Abläufe, Notüberlauf, Dämmung etc
    Wie ist der weitere Aufbau und welche Nutzung ist die vorgesehen?
    Nur aus Interesse: welche Dacharbeiten wurden denn für 80.000 ausgeführt???
     
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  3. BJ86

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    Hallo Andreas,

    danke für deine Rückmeldung. Beweissicherungsverfahren werde ich mir gut überlegen falls hier wirklich nichts mehr passiert...
    Dämmung: Bauder PIR FA TE B2 WLS 024, 3cm (mehr war wegen Aufbauhöhe und Anschluss zu den Fenstern nicht wirklich möglich)

    Gefälle ist undefiniert: Eine Gefälledämmung konnte nicht verwendet werden, da bei erhältlichem Mindestgefälle die Dämmung im Fensterbereich zu dick gewesen wäre. In der damaligen Bauzeit wurde sowohl im Balkon als auch im exponierten Bereich der Freifläche ein Gefälle einbetoniert, welches circa 2% beträgt. Circa, denn das ist nicht überall umgesetzt und daher haben wir zur Entwässerung die Tiefpunkte gesucht und entwässern die Fläche mit insgesamt 4 Abläufen. Es ist bekannt dass die Gefälleausbildung nicht dem gängigen Regelwerk entspricht und das haben wir als Bauherren auch mitgetragen, hier kann man dem Betrieb keinen Vorwurf machen. Technisch gesehen habe ich jedoch keine Bedenken, die maximale Wasserhöhe die sich an Extrempunkten bildet beträgt circa 1cm auf kleiner Fläche

    Weiterer Aufbau: Stelzlager mit Terrassenplatten 80cm

    Sonstige Dacharbeiten:
    Wir haben über 300qm Dachfläche komplett saniert. Hier wurde, da technisch machbar, mit ordentlichem Verlegeplan, entsprechendem Gefälle und Notentwässerung geplant. Da Sanierung zum KFW Energieeffizienzhaus war die Dämmstärke dementsprechend. Das Dach + der Balkon läppert sich in Summe. Wie gesagt hat beim Dach mit kleinsten Ausnahmen auch alles funktioniert, aber da ging es auch mehr um Fläche und es gab wenige kritische Details. Beim Balkon genau das Gegenteil und anscheinend ist hier das Know-How und auch der Wille sich weiterzuentwickeln aufgebraucht.
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    Kann noch jemand zu meinen Fragen Stellung beziehen?
     
  4. SIL

    SIL

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    Nein.
    Mangel.
    Nein.
    Mangel.
    Ja, allerdings BGB oder VOB Vertrag?
    Wird der angezeigte Mangel schriftlich zurückgewiesen erledigt sich natürlich die 2 und 3 Mangelfristsetzung, der Hinweis der 'Erledigung durch Dritte' muss aber immer zwingend ausgewiesen sein ( Ersatzvornahme), da nach den Fotos doch erhebliche Mängel vorhanden sind, um einen SV Gutachter und zwar vor Beginn der Arbeiten ggf durch 'Dritte' kommen sie hier nicht umhin.
     
  5. BJ86

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    Hallo SIL,

    vielen Dank für Ihre Antwort! Dem Angebot liegt die VOB zugrunde. Sollte die Zurückweisung des Mangels nicht schriftlich erfolgen (hiervon gehe ich nicht aus), werde ich eine zweite Fristsetzung veranlassen. Ist die 3. Fristsetzung dann nochmal notwendig? Ich frage, weil uns dann etwas die Zeit davon läuft: 3x 2 Wochen Fristsetzung ist langwierig da ohne korrekte Abdichtung der Verputzer verständlicherweise von weiteren Leistungen in diesem Bereich absieht. Oder können die jeweiligen Fristen kürzer als 2 Wochen ausfallen? Die Ersatzvornahme nach VOB werde ich direkt in der ersten Fristsetzung ankündigen.

    Besten Dank für die bisherigen Rückmeldungen!
     
  6. #6 Fabian Weber, 21.03.2020
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    1. Erstmal überhaupt nichts zahlen, dann Herstellervertreter von Bauder kommen lassen bzw. diese Fotos ins Homeoffice senden.

    2. Besser noch Sachverständigen kommen lassen, vielleicht gibt’s ja noch mehr Punkte, die man noch gar nicht erfasst hat.

    3. Mangelanzeige schreiben mit Fristsetzung.

    4. Den Dachdecker ins Irrenhaus schicken!!!
     
  7. SIL

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    Ja können, sie bei Gefährdung Baufortschritt oder Gefährdung Substanz.

    Die ultima wäre die fristlose Kündigung des Vertrages, da sind die Fristen noch kürzer - allerdings nicht einfach dies rechtssicher zu formulieren.

    Immer schriftlich und in Textform, da liegt oft auch für Laien das Problem diese Form so zu wahren, daß bei einen folgenden Rechtsstreit dies auch dem entspricht.

    Ansonsten SV und Gutachter, ansonsten sehe ich das sie auf den Kosten sitzenbleiben, bei fristloser Kündigung eh

    Wenn möglich stellen sie einen Termin mit SV und laden die Firma mit ein, damit kann diese zumindest im Nachgang nicht behaupten sie hätte keine Kenntnis erlangt.
     
  8. Hark

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    Welche "Folienabdichtung" wurde denn verwendet? .. Auch wenn man zugestehen kann, daß einige Systeme sehr viel Erfahrung erfordern um sie vernünftig verlegen zu können, wurden hier jedoch selbst bei den Basics (bei den Anschlüssen) so haarsträubend viel handwerklich falsch ausgeführt, da möchte ich fast bezweifeln, daß der Verleger jemals zuvor eine PVC (?) Abdichtung verlegt hat.
    Welche Gründe hat es gegeben um den Auftrag an diesen Betrieb zu vergeben?
     
  9. #9 BJ86, 22.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.03.2020
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    Hallo zusammen,

    Mängelrüge samt ausführlicher Dokumentation, Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme ist verfasst und geht morgen zur Post.

    @ Hark: Es handelt sich um ein System der Firma Alwitra, sowohl Dach als auch Balkon. Ich möchte hier auch klar ausdrücken, dass ich mit deren Serviceleistungen sehr zufrieden bin: Die Attika,Wandanschlussprofile und die Dachrandabschlussprofile wurden alle nach Aufmaß hergestellt und passen sehr gut. Ebenso war die Beratung vor Ort immer gut. Kritisch ist, dass der Handwerksbetrieb die unterirdische Leistung darauf zurückführt, dass das Alwitrasystem nicht mehr könnte. Was natürlich nicht der Fall ist, aber für Alwitra sind solche Aussagen schon fast rufschädigend. Bei einem Laien als Bauherr, der dies glaubt, verunglimpft man sich so sehr schnell die gute Reputation. Ich habe auch vorgeschlagen die Sache gemeinsam mit einem Vertreter von Alwitra zu begutachten und Lösungen zu erarbeiten. Dies wird jedoch abgelehnt, wahrscheinlich weil der Handwerksbetrieb weiß, dass das Urteil vernichtend sein würde.

    Der Handwerksbetrieb wurde aus folgenden Gründen ausgewählt:
    - Empfehlung vom Architekten als solide, brauchbar und fair.
    - Guter Eindruck beim gemeinsamen Aufmaß mit Alwitra, auch nicht das erste Projekt mit Alwitra
    - Preis, wenn die Leistung passen würde, fair
    - Und zu guter Letzt und das ist schade: Einer der Inhaber verkehrt im gemeinsamen Freundeskreis, wir kennen uns und haben uns bis jetzt auch geschätzt.

    Man muss auch sagen, der Herkulesauftrag (Dach) hat sehr gut funktioniert, wir sind zufrieden und die Verarbeitung sieht manierlich aus. Auch der Balkon ist zu 95% in Ordnung, lediglich die komplexen Details wie Sonderecken und Fassadenanschlüsse, welche es so am Dach nie gab, bereiten anscheinend extreme Probleme. Aber noch schlimmer: Man will sie auch nicht lösen, etwas Dachdeckerglück und alles ist gut so die beschämende Einstellung.
     
  10. SIL

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    Ja, das ist ein bekanntes Problem, je nach Firmengröße - bei kleinen Firmen muss jeder alles bringen, das funktioniert nicht, ab entsprechender Firmengröße wird eingeteilt in Flachdach Steildach Spengler Flaschner, diese sind in der Regel dann auch entsprechend geschult und ausgebildet.
    Ein Unternehmen mit dem wir häufig arbeiten, obwohl eine große Firma mit knapp 100 Mann dichtet Flachdach gar nicht, das erledigen Subs, die eigentlichen Angestellten Steildach Fassade ( Blech) Sandwich etc
     
  11. BJ86

    BJ86

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    Kurzes Update: Der Betrieb war einsichtig und hat für Montag einen Termin mit einem Lehrverleger der Firma Alwitra vereinbart. Dieser Service ist von Alwitra kostenlos und für mich als Bauherren eine super Leistung. Somit wird fachgerecht nachgebessert und alle sind zufrieden.
     
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