Balkontüren mit Durchgangsmaß 168 cm - muss ich das nehmen?

Diskutiere Balkontüren mit Durchgangsmaß 168 cm - muss ich das nehmen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; ja...so seh ich es auch man hätte auch den mittleren Pfosten nach oben durchgehenlassen können und und ein Querpfosten in passender Höhe in...

  1. bernix

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    ja...so seh ich es auch

    man hätte auch den mittleren Pfosten nach oben durchgehenlassen können und und ein Querpfosten in passender Höhe in Türbreite. Das obere Fenster dann fest oder besser klappbar. Persönlich hätte ich hier die Machbarkeit einer zweiflügligen Fenstertür prüfen lassen. EVtl mit Querkämpfer auf 1m Höhe ca.

    Schräge Fenster hab ich bei mir vermieden...etwas problematisch wirds dann spätestens wenn Rolläden oder Jalousien davor sollen...und die sind unverzichtbar bei entsprechender Himmelsrichtung.
     
  2. bernix

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    Ach so...die Frage ist hier (wie weiter oben schon angedeutet):
    1. Hat er eine Auftragsbestätigung mit Maßen (unterschrieben)
    2. Würde ein Richter bei einem Bauherren erwarten, dass er die EINE Maßangabe als falsch erkennen kann?
     
  3. #23 karlanton, 02.12.2007
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    Lieber Ingo, mit deiner Grafik hast du Recht. So war es erwartet. Ich habe eine Zeichnung bekommen, auf der die beiden Außen-Höhenmaße, auf der niedrigeren 2,02 m angegeben war. Und es war nicht zu erkennen, dass die Tür nur 168 lichte Höhe hat, im Innenbereich des Elements ware keine Maßangaben. Daher ging ich davon aus, dass die Tür auch ein "normal-menschliches" Durchgangsmaß hat. Nein, diese habe ich nicht unterschrieben. Ja dem Fensterbauer war es bekannt, dass es Balkonüren werden sollten, keine bodentiefen Fenster, den die Elementtüren führen auf Balkone und ihm war bekannt, dass meine Familie auch auf diese Balkone hinausgehen wollte - durch diese Türen, nicht durch niedrigere, bodentiefe Fenster. Außerdem war eine der Türen auch mit einem Außenschließmechanismus gewollt und bestellt und ausgeführt. Damit war wohl bekannt, dass man durch die Türen auch hätte durchgehen sollen.
    Aber egal, ich wollte wissen, ob jemand schon Erfahrung sammelte mit Falschmaßen und ungeeigneten Türhöhen und wie man eine Lösung schafft. Aber diese Lösung finde ich wohl nicht in diesem Bauexpertenforum, in dem offenbar alle nur mit ausgebildeten Bauleitern zu haben, die Ihnen genau sagen, was mit welchen Maßen zu bestellen ist. Und nie mit einem privaten Einfamilienhaus-Bauherren, der selbst im guten Einvernehmen mit den Handwerkern bisher alle Leistungen selbst vergeben hat. Und bisher haben auch alle nach - wie hat es einer genannt: nach den anerkannten Regeln der Handwerkskunst - gute Arbeit abgeliefert ohne größeren Ärger.
    Aber eine 168 cm hohe Durchgangstür ist ein Fehler. Und ich hätte auf den früher üblichen HAndwerkerstolz gehofft, auch mal einen Fehler einzuräumen. Wie dem auch sei, hier finde ich kaum Wille zum Verstehen. Daher servus. :winken
     
  4. sepp

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    du bist vielleicht einer...
    glaubst du im ernst es würde sich hier ein experte finden, der dein anliegen bejaht oder verneint bei der frage muss ich eine 168cm tür akzeptieren ohne das irgendwelche angaben zum vertraglich geschuldeten kommen?
    erst im letzten beitrag hast du eigentlich mal deutlich gemacht, was die vorraussetzungen für den einbau waren.
    und da hat bruno schon die antwort geliefert!
     
  5. #25 Stefan61, 02.12.2007
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    Nehmen Sie es doch nicht krumm ...

    ... karlanton. In diesem Bau-Forum ist der Ton halt ähnlich wie auf dem Bau: Rauh, aber herzlich. Sie haben eine knifflige juristische Frage gestellt, deren Sachverhalt kompliziert ist (z. B. Bezahlung vor Einbau, Vertragsverhältnisse zwischen welchen Parteien etc.) Ich glaube auch, daß Bruno gleich zu Anfang eine sehr nützliche Antwort gegeben hat.
     
  6. bernix

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    Handwerkerstolz..:mauer:mauer:mauer

    ...wenn er die Kosten für neu und Entsorgung alt tragen muss...hat er ein paar Tage umsonst gearbeitet!
    Die Zurückhaltung ist verständlich....
     
  7. Eric

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    Sehe ich auch so, funktionaler Mangel. Unternehmer müßte bis zur Abnahme beweisen, daß ein so ungewöhnliches Durchgangsmaß ohne Not ( ? ) auch bestellt worden ist.

    Also von mir würde der Fensterbauer, wenn er nichts wesentlich Neues vorbrächte, verurteilt werden. Aber wer hört schon auf mich und was bringts jetzt dem Fragesteller :winken
     
  8. Lukas

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    Na ja, Bernix.

    Da sehe ich zwei Paar Schuhe.
    Die Handwerkerehre ist das Eine.
    Das Andere ist die Bauherrenehre. Warum sollte die am Ende nicht auch eingefordert werden?
    Was ich damit sagen will?
    Der, ach so schlaue, Bauherr spart sich jede Planung und Baubegleitung.
    Jetzt hat er die Quittung. Zumindest muß er mit Nerven zahlen.

    Das individuelle Bauen hat sehr viel mit Kommunikation zu tun. Kommunikation heißt da Sprache und Zeichnung.
    Probleme gibts dann, wenn einer der Partner, das Eine oder Andere nicht versteht.
    Hinzu kommen individuelle Fehler, wie wohl hier.

    Gruß Lukas
     
  9. Lukas

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    Nachtrach

    Natürlich ist der Handwerker der Blöde, der die nicht vorhandene, eigentlich geldwerte Planungsleistung selbst übernimmt.
    Da begibt er sich, wirtschaftlichen Zwängen folgend, auf dünnes Eis.
     
  10. bernix

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    n´ Abend Lukas

    mit Planungsleistung wärs vielleicht auch passiert..(ich bin da etwas vorbelastet. Bei meinem Bau hab ich auch Planung teilvergeben. Das Unternehmen hat aber fast alle Termine so verbeutelt, schlechter hätte ich es auch nicht gekonnt...)

    Ehre hin oder her, er würde vielleicht gern, weis aber was an Kosten auf in zukommt. Es geht hier nicht darum ein paar qm Fliesen wieder abzureißen und neuzuverlegen (wobei es zugegebenermaßen auch sehr teure Fliesen gibt).
    Das Element kann er mE komplett entsorgen...
    gruss bernix
     
  11. Lukas

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    Darum gehts. Der Rest war nur höfliche Umschreibung.
    Daß Planer auch Fehler machen ist unbestritten. Die sollten aber gegen ihre eigene Blödheit versichert sein. Eine solche Versicherung gibts für Handwerker nicht.
     
  12. #32 Ingo Nielson, 02.12.2007
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    hat eine "planung" des bauherren gegeben? wie sah die aus?
     
  13. Lukas

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  14. #34 Ingo Nielson, 02.12.2007
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    ja gut - aber hat er denen einen plan/skizze in die hand gedrückt oder angegeben, wo der kämpfer sitzen soll?
    wenn nicht, dann würde ich sagen: "bu, bitte einmal austauschen!"
     
  15. Lukas

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    siehe #29
    Aber möchtest Du jetzt das planerlose Bauen goutieren?
     
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