Bank zahlt nicht ?!?!?!

Diskutiere Bank zahlt nicht ?!?!?! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; vor dem baubeginn bereits überzahlt! da sieht jede bank rot! lasst den zahlungsplan juristisch prüfen. nutz einmal die suchfunktion, Baufuchs...

  1. #21 Gast036816, 31.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vor dem baubeginn bereits überzahlt! da sieht jede bank rot!

    lasst den zahlungsplan juristisch prüfen.

    nutz einmal die suchfunktion, Baufuchs hat bereits mehrfach einen zuläsigen zahlungsplan eingestellt, aber an 10% für ein baugesuch kann ich mich nicht erinnern.
     
  2. #22 AlexAnika, 31.03.2015
    AlexAnika

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    @MoRüBe ich weis nicht was Ihr Problem ist oder darstellt das hier ist ein Forum da können Fragen gestellt werden von hilfe suchenden. Wer richtig liest stellt auch fest das hinter den 10 % unteranderem der Planer und der Statiker steckt. Also wie habe Sie es denn angestellt bis zum fertigstellen ster Bodenplatte nicht einen Euro verbraucht zu haben.


    Zur Noratbestätigung... der Notar hat den Kaufvertrag die Grundschuld bestätigt was soll oder muss er denn noch bestätigen? Alle Zahlungsvoraussetzungen laut Darlehungsvertrag sind erfüllt eine Auszahlung schon getätigt jetzt will die Bank ne Grundbuchauszug...

    nochmal meine Frage ... Wie würden Sie sich jetzt verhalten??
     
  3. Taipan

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    villeicht hat die Bank auch nur mitbekommen, dass die 5% nach afair BGB 632a nicht im Bauvertrag erwähnt sind und somit lt. BGH-Urteil der Zahlungsplan hinfällig ist und nur noch das tatsächlich auf der Baustelle befindliche bezahlt wird?

    Ergo: nix auf der Baustelle, kein Geld.

    oder die Auflassung ist eben nicht erfolgt ...
     
  4. Jan81

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    Die Bank kennt den Zahlungsplan in der Regel schon vorher, bevor es eine Finanzierungsbestätigung gibt.
     
  5. #25 Gast036816, 31.03.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    trotzdem kann der zahlungsplan unwirksam sein!

    nach hoai zahlst für baugesuch, statik und bodengutachten um die 5% der herstellkosten.
     
  6. #26 wasweissich, 31.03.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn AA den schriftverkehr mit der bank und anderen beteiligten genauso verfälscht liest , wie die forumbeiträge , und genauso drauf reagiert , ist es kein wunder , dass da was durcheinander läuft ......:yikes
     
  7. Jan81

    Jan81

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    Ich persönlich verstehe diese Aussage überhaupt nicht.
     
  8. #28 MoRüBe, 31.03.2015
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    :28:

    Aber ich befürchte, das versteht er\sie auch wieder nich ...
     
  9. #29 mastehr, 31.03.2015
    mastehr

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    Meine Bank wollte nicht viel haben. Aber einen Grundbuchauszug in dem sie als Gläubiger auf dem 1. Rang steht war schon eine Forderung, damit Geld fließt.
     
  10. #30 Bau2013, 01.04.2015
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    bvIhr steht noch nicht im Grundbuch als Eigentümer, damit steht auch die Bank nicht auf Platz 1 als Gläubiger.
    Die Bank "darf" aus ihrer Sicht bei ordnungsmäßigem Handeln noch gar nicht zahlen, ich vermute mal, dass bisherige Zahlungen aus Kulanz erfolgten oder Kreditteile bedient wurden (z.B. der Teil der Hausbank selbst), für die etwaige Restriktionen nicht so hoch, weil eigens kalkulierbar, sind.
    Stell Dir mal vor, was passiert, wenn Du aus irgendeinem Grund nicht im Grundbuch stehst und der Verkäufer auf die Idee kommt, alles rückgängig machen zu wollen...
    Oder die Bank gibt Dir den KfW-Kreditteil und die prüfen gerade in nem Audit die gegenstehenden Sicherheiten...
    Das Risiko ist für die Bank so nicht kalkulierbar, wie es sich mit Bestätigungen usw. durch den Notar ändert, kann ich nicht beurteilen.
    Mit dem GÜ/GU reden und Aufschub erwirken oder Bau einstellen bis Grundbuch fertig, ich hoffe der GÜ/GU ist im Bilde, dass er ein Haus auf einem Grundstück baut, das dem AG nicht gehört?
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 01.04.2015
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    Da hilft alles Spekulieren über die möglichen Beweggründe der Bank nicht weiter. Es kann sein, dass die Bank den Zahlungsplan im Bauvertrag für unwirksam hält (unwahrscheinlich, denn dieser ändert sich ja nicht dadurch, dass ihr Eigentümer des Grundstücks werdet), es kann aber z.B. auch sein, dass die Bank zwar mit einer Grundschuld eingetragen ist, aber noch nicht erstrangig und dass irgendwelche noch zu löschenden Rechte Dritte der Grundschuld vorgehen.

    Geht persönlich zur Bank (vorher Termin vereinbaren) und stellt denen die Frage:
    „Warum wollen Sie erst dann weitere Rechnungen bezahlen, wenn wir Eigentümer sind? Bitte erklären Sie uns die Zusammenhänge!“

    Erst dann seht ihr klarer und könnte evtl. entscheiden, ob ihr einen Anwalt braucht. Bei sowas muss mit der Bank direkt kommuniziert werden, sonst gehen viel zu viele Informationen per „stille Post“ verloren.

    Die Zwischenzeit könnt ihr nutzen, um von eurer Baufirma schon mal eine Sicherheitsleistung nach § 632a Absatz 3 BGB anzufordern, bzw. eine Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 5 % geltend zu machen. Einen Mustertext dazu findet ihr im Internet, wenn ihr „Mustertext Sicherheitsleistung für Verbraucher“ googelt.

    Es könnte auch sein, dass der Zahlungsplan in eurem Bauvertrag gem. § 307 BGB unwirksam ist, sodass die angeforderten Raten gar nicht fällig sind. Mit dem Thema würdet ihr indes die Büchse der Pandora öffnen. Bevor ihr das tut und darauf Nichtzahlungen stützt, solltet ihr zuvor möglichst in der Nähe eures Wohnortes die Beratung eines Fachanwalts für Baurecht in Anspruch nehmen.
     
  12. Markul

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    Einfach mit der Bank nochmal reden und aufklären lassen? Oder habt ihr evtl. Über einen freien Finanzvermittler den Kredit vermittelt bekommen?
     
  13. Pumbaa

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    Wahrscheinlich ist das, was euch fehlt, tatsächlich die Notarbestätigung - wie Morübe schon gesagt hat. Damit bestätigt der Notar der Bank, dass alle Voraussetzungen für den Eintrag ins Grundbuch erfüllt sind und lediglich der Verwaltungsakt der eigentlichen Grundbuchumschreibung auf euch noch fehlt - die aber je nach Besetzung des Grundbuchamtes tatsächlich auch mal auf sich warten lassen kann. Bei uns hätte die Bank auch erst mit Notarbestätigung gezahlt, wenn nicht der Grundbuchauszug vorher vorgelegen hätte.
     
  14. #34 Seatdriver87, 06.04.2015
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    Normal das Banken den Rest erst auszahlen wenn man Eigentümer ist. Bin selber Banker in dem Bereich. Grundsätzlich reicht aber Eintragung Grundschuld im Grundbuch. Wenn das drin ist ist i.d.R. Eigentümer auch drin. Außer sind in Abt. II oder III noch Lasten drin, dann erfolgt die Umschreibung erst mit Löschung dieser Rechte --> gehen sonst der Grundschuld der Bank vor und das will keiner ;) ist in Abt. 2 oder 3 was im Grundbuch?
     
  15. #35 Mikalaya, 06.04.2015
    Mikalaya

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    Ihr habt alles bezahlt, die Stadt sagt Ihr dürft bauen, aber ihr steht noch nicht als Eigentümer mit der Grundschuld im Grundbuch -> also zahlt die Bank nicht.
    Hatten wir auch das Theater und die Notarbestätigung hat auch nicht geholfen.
    Im Grundbuchamt anrufen und da Terror machen hat geholfen ;)
     
  16. BJ67

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    Ein sehr unkluger Vorschlag :motz
    Im Grundbuchamt sitzen die Sachbearbeiter/innen, die dein Anliegen entgegen nehmen.

    Mit denen kannst du dich vernünftig unterhalten, freundlich dein Problem schildern und darum bitten, dass sie mal schauen, ob es noch lange mit deinem Antrag dauert. Dann gehen die eventuell zum Rechtspfleger und sagen, dass dieser Antrag eilt.

    Du kannst denen naklar auch Druck verpassen, ihnen drohen, sie beschimpfen und Terror machen. Dann gehen sie eventuell zum Rechtspfleger und sagen, der Antrag hat noch Zeit.

    Der Rechtspfleger arbeitet unabhängig, daher wird er auch vor dem Publikum geschützt. Er soll und kann Grundbucheinträge unabhängig ausführen.

    Die Sachbearbeiter/innen haben aber zum Rechtspfleger, egal ob m oder w, als Arbeitskollegen, in der Regel ein gutes Verhältnis.
    So folgt er deren Empfehlungen.

    Also recht freundlich beim Grundbuchamt !
     
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