Bau eines Gartenhauses auf "Zulagefläche"

Diskutiere Bau eines Gartenhauses auf "Zulagefläche" im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben ein Grundstück mit einer Größe von 647qm, auf dem unser schönes Einfamilienhaus steht. Vor einigen Jahren haben wir das...

  1. #1 Joerg3003, 08.09.2019
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Grundstück mit einer Größe von 647qm, auf dem unser schönes Einfamilienhaus steht. Vor einigen Jahren haben wir das angrenzende Flurstück mit einer Größe von 447qm günstig erworben. Auf diesem Flurstück möchten wir nun gerne ein Gartenhaus mit einer Größe von ca. 32qm bauen. Im Kaufvertrag ist das Flurstück als Zulagefläche bezeichnet.

    Der genaue Wortlaut im Kaufvertrag lautet:
    „Die Zulagefläche westlich des Baugrundstücks (Flurstück 319) ist im Bebauungsplan als „Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt. Vorhandene Gehölzstrukturen sind zu erhalten und in die Gesamtfläche zu integrieren.
    Eine Bebauung und Einfriedung mit festen, hohen Zäunen (Holz, Mauerwerk und ähnliches) ist nicht zulässig.“

    Hier nun meine Fragen: Welche Möglichkeiten seht ihr im Bezug auf den Bau des Gartenhauses? Werden wir hier Schwierigkeiten mit der Genehmigung bekommen? Wie ist der Passus mit der Bebauung zu lesen (ist eine Bebauung oder eine Bebauung und Einfriedung mit festen, hohen Zäunen nicht zulässig?)

    Wie im Kaufvertrag beschrieben haben wir die vorhandene Gehölzstruktur (es waren 5 Bäume an der hinteren Grenze) bis auf einen Baum erhalten. Den mussten wir aus Gründen der Sicherheit fällen.

    Über eine konstruktive Diskussion würde ich mich freuen. Ich möchte keine Rechtsberatung sondern eine Einschätzung von Euch.

    Danke im Voraus.
     
  2. #2 Fred Astair, 08.09.2019
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    Deutsch mag ja für manchen eine schwere Sprache sein, aber was an dem Satz "Eine Bebauung und Einfriedung mit festen, hohen Zäunen (Holz, Mauerwerk und ähnliches) ist nicht zulässig" nicht zu verstehen ist, erschließt sich mir nicht.
    Es handelt sich um eine ganz schlichte Aufzählung von zwei Bedingungen, die jede für sich unzulässig sind: Eine Bebauung ist unzulässig und feste, hohe Zäune sind unzulässig. Es handelt sich hier eindeutig nicht um eine Kopplung von zwei nur gemeinsam notwendigen Bedingungen.
    Auch wenn Du betonen musstest, dass Euer Haus schön ist, dürfte dies für die Beurteilung Deines Bebauungswunsches ohne Belang sein.
     
  3. #3 Fabian Weber, 08.09.2019
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    Hallo Joerg, da musst Du schon auf den ersten 647m2 ein Plätzchen finden, hier ist es verboten.

    Ich finde es aber löblich, dass Du Dir darüber Gedanken machst, vielen Leute machen nämlich einfach.
     
  4. #4 Joerg3003, 08.09.2019
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    @Fred Astair...ich wollte hier eine sachliche Diskussion führen und keine Beleidigung erfahren. Wenn Sie irgendwas an meinem Beitrag stört bitte ich höflich darum, meinen Beitrag zu ignorieren und schnell weiter zu scrollen.
     
  5. #5 Fred Astair, 08.09.2019
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    Nein, es stört mich nichts.
    Wir sind hier, um Hilfesuchenden zu helfen. Dazu kann leider nicht immer die Meinung des Threaderstellers bestätigt werden. So auch bei Dir.
    Das Du ist in diesem Forum die übliche Anredeform und das Sietzen kurz vor der Grenze zur Beleidigung.
     
  6. #6 simon84, 08.09.2019
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    Ja mit dem "und" und "oder" ist das im Beamtendeutsch so eine Sache.
    Bei dem Satz ist es aber doch klar wie Kloßbrühe, es würde ja überhaupt keinen Sinn machen einen Zaun gleichzeitig als Bebauung (was er in dem Kontext ja nicht ist) UND als Einfriedung zu bezeichnen. Daher ist es offensichtlich, dass damit JEGLICHE Bebauung AUßER Einfriedungen gemeint ist. Dazu gehört auch ein Gartenhaus.

    32qm (Netto?) ist allerdings ja auch kein normales Gartenhaus mehr, sondern mindestens doppelt so gross.
    Bei den gängigen Maßen wie 5-10 qm gäbe es womöglich gute Chancen, dass es einfach niemanden interessieren würde, wenn man es eben doch so erstellt.
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 09.09.2019
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    Ein Kaufvertrag ist Privatrecht. Baugenehmigungen werden unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Interessanter für die Frage der Genehmigungsfähigkeit der gewünschten Gartenlaube ist der Bebauungsplan. Kannst Du uns diesen zur Verfügung stellen?
     
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