Bauabnahme von erdverlegten Abwasserleitungen

Diskutiere Bauabnahme von erdverlegten Abwasserleitungen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; gemäß dm Motto "der Schuster hat die schlechtesten Schuhe": A

  1. PeMu

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    gemäß dm Motto "der Schuster hat die schlechtesten Schuhe": A
     
  2. #22 butterbär, 10.11.2006
    butterbär

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    die druckprüfung beinhaltet doch auch ein protikoll, welches auf verlangen vorgelegt werden muss. direkt abgenommen wird auch in bawü nicht mehr alles.

    der unternehmer haftet mit dem von ihm erstellten prüfprotokoll und muss für schäden gerade stehen.

    der bauleiter hat dafür sorge zu tragen, dass dies auch durchgeführt wird.
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    klar A:)
    .
    bei uns verlegste keinen Meter Kanal ohne in Augenschein-
    nahme samt Dichtprüfung durch den Klärwerksmeister ...
    "ja" auch die Leitungen will er sehn bevor du zufüllen darfst (!) ...
    dafür kriegste dann das Protokoll daste brauchste damit du
    in´s Haus einziehn darfst (!) ... "ahja" Grundleitungen unter
    der Bodenplatte die in nen Pumpensumpf führen unterliegen
    ebenfalls dieser Prüfung ... und das ist auch gut so (!) :)
    .
     
  4. #24 butterbär, 10.11.2006
    butterbär

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    jo... bayern... die verlangen auch die "schlimmsten" entwässerungspläne.

    aber ich haben mir angewöhnt grundsätzlich nach diesem standard zu arbeiten und so ist mir vielleicht so manches ungemach erspart geblieben.

    in machen gemeinden wird ist es zum beispiel auch pflicht, alle 5 jahre eine kamerafahrt zu veranlassen. die hat der bauherr/Eigentümer eigenverantwortlich zu veranlassen.
     
  5. ISYBAU

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    bei josef ist die welt in ordnung ... da weiss man doch wie man dran ist wenn die gemeinde prüft ... und das bei allen bauten

    pemu und nightwatch ... gute schätzung !!! wow, wieso führe ich eigentlich eine grossbefragung durch ... hätte ich doch euch gleich fragen können ;-) ! ja hoffentlich ist das so mit dem "der schuster hat die schlechtesten schuhe" und der elektriker bastelt elektrische stühle im eigenen haus (war fast so bei meinem schwiegeropa ;-) ) .... 5 - 6 % haben schon untersucht ... pro jahr ca. 1% mehr ... das würde dann 100 jahre dauern ;-)

    und zu butterbär ... naja die pläne sind so gut wie der der sie macht ... da hat man ja tatsächlich freie hand ... gebaut wird oft anders ... früher wie heute...

    die 5 jahre gelten aber nur für grundstücke in trinkwasserschutzgebieten oder auch für leitungen mit wassergefährdenden stoffen, z.b. die zum leichtflüssigkeitsabscheider führen ... usw ...

    wäre ich nur hochbauer geworden ... eure bauwerke sieht man wenigstens im sonnenlicht ;-)
     
  6. #26 Jürgen Jung, 14.11.2006
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    den Klassiker...

    hatte ich heute:

    ein Bekannter hat entgegen den Rat unseres Büros mit einem ihm "guten" befreundeten Unternehmer, der günstig ist, sein Haus bauen wollen. Der Vertrag und die BBS waren 2 DIN a4 - Seiten lang. Jetzt ist der Unternehmer verschwunden, sein Büro ist nicht mehr besetzt.

    Er lässt sich aber nicht unterkriegen und versucht das Haus irgendwie fertig zu stellen, das wäre aber eine zu lange Geschichte.

    Heute wollte er die Schmutzwasserleitung vom Haus an den Kanal anschliessen und stellt fest, das KG-Rohr aus dem Haus liegt 23 cm tiefer wie die Schachtsohle.

    Ich habe selten einen Menschen (dreckverschmiert, 3 kg Lehm unter jedem Schuh, Blasen an den Händen) so verzweifelt dreinschauen sehen.

    Gruß aus Hannover
     
  7. #27 butterbär, 15.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 15.11.2006
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    ist in meinem fall ein ganz normales neubaugebiet mit ganznormalen häusern und ganz normalen leitungen ohne wassergefährdende stoffe.

    aber mal eine frage:

    ist das in ordnung, wenn ein baumamt für eine zisterne (ca 5cbm) eine befreiung von den vorgaben des bebauungsplanes fordert - weil das ding nicht immerhalb der überbaubaren fläche liegt?

    ginge zudem sowieso nicht, weil die überbaubare fläche voll mit "haus" ist.

    der witz ist zudem, dass im b-plan eine zisterne gefordert wird.

    müsste man dieser logik nach nicht die gesamte entwässerungsanlage befreien lassen?
     
  8. #28 butterbär, 15.11.2006
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    ... günstich günstich!!!
     
  9. #29 Manfred Abt, 15.11.2006
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    Hinweis von Butterbär hab ich so verstanden, dass Verpflichtung zur TVU in kommunaler Entwässerungssatzung steht, insofern hätte sich die Diskussion erübrigt. Und in den Entwässerungssatzungen gibt es ja manche Klöpse, die einen schmunzeln lassen oder zur Verzweiflung bringen. Trotzdem sind sie Ortsrecht und von daher für die Bürger erst einmal verbindlich. Manchmal aber nur bis zur Klage.
     
  10. #30 butterbär, 16.11.2006
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    wie so manch anderer stuss in unserem sich zu tode regulierendem staat.
     
  11. ISYBAU

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    generell ist es so, dass das gesetz auf kommunaler ebene, also die entwäserungssatzung massgebend ist. Es darf natürlich übergeordeneten gesetzen nicht widersprechen, aber durchaus strengere massstäbe anlegen. Die Frage der Verhältnismässigkeit will ich hier gar nicht diskutieren. in der bayerischen musterentwässerungssatzung war einmal ein wert von 10 Jahren für die untersuchung von alten leitungen zu finden. 5 jahre sind sehr ungewöhnlich. deshalb nochmal die frage, ob es sich um ausgewiesenes trinkwasserschutzgebiet handelt, bzw. ein solches in vorbereitung ist. Vielleicht handelt es sich ja auch um Karstgebiet und die bebauung liegt im nicht ausgewiesenen bereich eines weiträumingen einzugsgebietes.

    möglicherweise wissen die verantwortlichen aber nicht was sie tun ;-)

    butterbär, schreibst du mir mal ne email wegen der gemeinde ? die satzung interessiert mich.
     
  12. #32 Achim Kaiser, 20.11.2006
    Achim Kaiser

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    So ganz folge ich euch auf dem Trip nicht - Gemeinden gehen auf *Alleingang* ;)

    Dürfte wohl so sein, dass lediglich die einen Gemeinden die DIN Vorgaben bereits umgesetzt haben, während es bei anderen noch nicht so ganz heiss gegessen wird.

    In der Kommentierung zur DIN 1986, 1. Auflage 1995, gabs den Teil 30 *Instandhaltung* und dort sind Prüfungen, Prüfungsintervalle und Anforderungen unter Punkt 4 geregelt.

    Zurück geht das auf Vorgänge die bereits 1989 z.B. in der Eigenkontrollverordnung des Landes Ba-Wü festgeschrieben wurden, mit Verweis auf das WHG § 7a.

    Im Grunde reden wir hier über *ganz alte Kamollen* ;) ... oder führen den Nachweis, das es in bestimmten Bereichen schon mal 25 Jahre dauert bis sich Festlegungen mal im Tagesgeschäft wiederfinden.

    Schon die wiederkehrenden Prüfungen bei gewerblichen Anlagen dürfte einige zum Fluchen bringen......nur wo werden sie gefordert oder gemacht ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. ISYBAU

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    Die Eigenkontrollverordnungen gelten ja in den meisten Bundesländern nur für die öffentlichen Sammelkanäle. Die Din1986 teil 30 (Instandhaltung Grundstücksentwässerung) ist nun wirklich nicht neu, aber es gibt sie inzwischen auch in einer aktuellen fassung des 3ten jahrtausends.

    Inzwischen gibt es immer mehr Entwässerungsbetriebe die prüfpflichten nicht nur in die satzung schreiben sondern auch vollziehen.

    das böse erwachen kommt, wenn man sich auf alte gepflogenheiten verlässt und plötzlich auch neue anlagen als undicht erkannt werden. Darum geht es im ersten beitrag, nämlich die abnahmeprüfung der erdverlegten leitungen. Werden diese ordentlich verlegt und nachweislich dicht hergestellt (und im richtigen gefälle usw.) dann kann die wiederholungsprüfung nicht wirklich erschrecken.

    wo diese gefordert werden ... münchen lässt zur zeit konsequent in trinkwasserschutzgebieten prüfen, nürnberg schon eine ganze weile, köln, göttingen um nur einige zu nennen ... sogar im ländle passiert schon was
     
  14. #34 Achim Kaiser, 20.11.2006
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    Im Ländle ...wird das noch nicht alles so heiss gegessen wies gekocht wird.

    Ich mach mir hin und wieder den Spaß und frag mal die Rohbauer nach Druckprüfung und paar Absperrblasen für den Kanal....bislang ist mir noch keiner begegnet der das Equipment dafür hatte.

    Somit ist mir auch ganz klar, dass ALLE ihre Kanäle prufen :) :) :)

    Gruß
    Achim
     
  15. ISYBAU

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  16. #36 ISYBAU, 01.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 01.01.2007
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    sodala, heute nacht vor einem jahr ist die frist abgelaufen wonach in allen trinkwasserschutzgebieten die abwasserleitungen untersucht hätten sein sollen ... mal schaun wie langs noch dauert ;-) ein feines neues jahr wünsch ich
     
  17. #37 gunther1948, 03.01.2007
    gunther1948

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    kanalabnahme

    hallo

    bei uns hier wird das von jeder kommune anders gehandhabt.
    k´lautern verlangt das volle program mit plan, abnahme vorm verfüllen aber ohne druckprüfung.
    auf dem land bei den verbandsgemeinden läuft das lockerer, genehmigungsfreier bau kein plan kein garnix, bei antrag auf baugenehmigung muß der kanalplan mit eingereicht werden und dann nix mehr.

    gruss aus de pfalz g.bl.
     
  18. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ich kann´s nur immer wie betonen von Stockdorf bis Nandlstadt
    baun wir ... Abdrücken der Erdverlegten Leitungen selbst unter
    der Bodenplatte iss hier ein muss (!)
    .
    vor 5 Jahren haben Sie bei uns in Freising farbigen Rauch
    in´s Kanalsystem eingespeisst ... jede Dachrinne aus der
    dann Rauch aufstieg musste abgeklemmt werden (!)
    .
    vor 3 Jahren gab´s in ganz Freising ne Dichtigkeitsprüfung ...
    man konnte sich für kleines Geld an ne Firma hängen die
    die Prüfung druchführte ... oder selbst eine Firma
    samt Druckbescheinigung beauftragen ... selbst bin
    ich mit meiner alter Hütte auf die Nase gefallen ...
    KG 2000 und Erdrakete ... weil ich keinen Inliner wollte (!)
    ich wüsste ned das wir in nem Wasserschutzgebiet wohnen (!)
    .
     
  19. ISYBAU

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    hallo josef, du bist halt einer der qualität lebt und für die ewigkeit baut ;-) und mit gutem beispiel vorangeht. grabenlose erneuerung ... hat bestimmt einiges gekostet aber dafür ist es wie neu ;-)

    inliner für grundleitungen sind inzwischen schon richtig gut geworden, teilweise bogengängig und können auch nennweitenwechsel "schlucken". ABER der Teufel steckt im Detaill und der Erfolg liegt wie bei allem an der Qualität der Ausführung.

    Der Termin dezember 2005 galt zwar für leitungen in trinkwasserschutzgebieten, aber für alle anderen halt der dezember 2015. Wenn alle erst 2015 anfangen würden dann würds ja auch nicht mehr funktionieren.

    Einige Kommunen lassen aber jetzt schon untersuchen, besonders wenn sie ein fremdwasserproblem haben (deshalb der nebeltest für fehlanschlüsse) oder den öffentlichen kanal sanieren wollen. macht dann auch wirtschsftlich sinn.
     
  20. ISYBAU

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    ausblick

    so kanns mit inliner aussehen ...
     
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