Bauamt akzeptiert Typenstatik für Doppelfertiggarage nicht

Diskutiere Bauamt akzeptiert Typenstatik für Doppelfertiggarage nicht im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Bauliesls Vorschlag müsste doch gehen, den finde ich auch am besten und wäre für alle Beteiligten schnell gemacht. Ich hatte nen Anruf vom Bauamt,...

  1. #21 Anda2012, 13.11.2015
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    Bauliesls Vorschlag müsste doch gehen, den finde ich auch am besten und wäre für alle Beteiligten schnell gemacht.
    Ich hatte nen Anruf vom Bauamt, da ich die 9m an der Grenze nicht eingehalten hatte. Total übersehen. Bauamt hat gesagt: einfach den Plan an der Stelle ändern bzw. überkleben. Also hab ich den Bereich mit nem A4 Blatt überklebt und alles war gut. Nach diesem Plan habe ich schlußendlich auch gebaut. War ne Sache von ner halben Stunde Zeichnung ändern und 10min im Bauamt.
     
  2. rose24

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    Die haben aber wirklich einen Knall. In Bayern interessiert so etwas wirklich NIEMANDEN.
    Aber wenn das mit dem Strich und der Bemaßung das einzige ist, was die fordern, dann würde ich es um des lieben Friedens willen so machen.
     
  3. #23 Frau Maier, 13.11.2015
    Frau Maier

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    Ist mir nur einmal in meinem Leben vorgekommen. Da haben wir den Teil neu gezeichnet, Bereich des Blattes ausgeschnitten, sind damit zum Bauamt und haben den neuen Teil auf das vorhandene Blatt mit Tesa eingeklebt. Dann noch mit Tekturblahblah abgezeichnet und gut ist. Geht schnell und alle sind wieder glücklich.
     
  4. #24 planfix, 13.11.2015
    planfix

    planfix Gast

    so isses!

    aber:
    meines wissens nach, und das ist auf bayern bezogen, kann man in einem freistellungsverfahren ...? ist das das vereinfachte verfahren in BW????, keine tektur beantragen.
    ich würde trotzdem dem architekten zureden, daß er den strich in die garage zeichnet und das dann abgeben. wenn das amt merkt, daß dies die einzige änderung ist und das dan auch zur statik des herstellers paßt, sollte dort einsehen einkehren.
     
  5. #25 Bauliesl, 15.11.2015
    Bauliesl

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    Ich glaube, das bayrische Freistellungsverfahren ist unser Kenntnisgabeverfahren. Das vereinfachte ist also zwischen normalen Bauantragsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren.
     
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