Bauamt hält sich nicht ans Gesetz (Durchsetzung BImschV Festbrennstoff)?

Diskutiere Bauamt hält sich nicht ans Gesetz (Durchsetzung BImschV Festbrennstoff)? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, mein BSFM hat mir einen Brief geschrieben, er wolle kommen um meinen alten Forsterkessel (Festbrennstoff Brikett) zu messen. Ich ruf...

  1. #1 Eumeltier, 14.01.2015
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    Hallo,

    mein BSFM hat mir einen Brief geschrieben, er wolle kommen um meinen alten Forsterkessel (Festbrennstoff Brikett) zu messen.

    Ich ruf ihn an, 1. wäre das für mich völlig unsinnig, da ich das Ding eh diesen Sommer rauswerfe und 2. wäre der Kessel doch zwar BJ 89, aber an dieser Stelle erst 2007 errichtet und würde damit in die Übergangsfrist bis 2025 fallen.

    Er sagt, ja ihm ist das egal, er hat auch keine Lust das Ding zu messen und er kommt dann nicht, aber es könne sein, daß ich ein Brief vom Bauamt bekomme. Die hätten schon Hausbesitzer aufgefordert, jetzt kurzfristig ihren Kessel auszutauschen (ok, die neuen Grenzwerte gelten für die alten Feststoffkessel tatsächlich ab 1.1., aber da hat der Gesetzgeber m.E. auch Mist gebaut, der Wechsel Grenzwerte sollte doch nicht mitten in der Heizperiode stattfinden...).

    Er hätte neulich ein Treffen mit dem Bauamt gehabt, die würden zack zack gegen die alten Kessel vorgehen und würden nach dem Baujahr der Kessel gehen.

    Nun steht im Gesetz aber eindeutig "Zeitpunkt der Errichtung". Im Schornsteinfegerforum sind sich auch die Schornsteinfeger absolut einig, daß das heißt, wann der Kessel an der Stelle aufgestellt wurde und nicht das Baujahr des Kessels gemeint ist.

    Wenn ich überflüssige Zeit und Geld hätte und den Kessel (aus anderen Gründen) nicht eh diesen Sommer tauschen wollte, dann würde ich es ja gerne mal drauf ankommen lassen, was im Zweifel ein Gericht dazu sagt.

    Mich würde mal interessieren, ob hier einer Erfahrungen hat, wie das in anderen Landkreisen gehandhabt wird.

    Gruß,
    Martin
     
  2. BJ67

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    Du hast die Errichtung des Kessels am neuen Standort mit einer nach bundesdeutschem Recht im Jahr 2007 gültigen Zulassung für den Kessel dem BSFM angezeigt ?
     
  3. #3 Eumeltier, 14.01.2015
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    Der BSFM hat den Kessel 2007 abgenommen. Offizielle Bescheinigung liegt vor.

    Ob der BSFM das korrekt abgewickelt hat, weiß ich nicht, ist aber ehrlich gesagt auch nicht mein Problem.
     
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