Bauantrag in Massivbauweise - Jetzt aber Holzrahmenbau - Neuer Antrag nötig?

Diskutiere Bauantrag in Massivbauweise - Jetzt aber Holzrahmenbau - Neuer Antrag nötig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Es gibt nur einen Grund das Amt nicht zu fragen und das ist der Hintergedanke da keine schlafenden Hunde wecken zu wollen. Der Gedanke ist aber...

  1. #21 Gast 85175, 03.07.2019
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    Gast 85175 Gast

    Es gibt nur einen Grund das Amt nicht zu fragen und das ist der Hintergedanke da keine schlafenden Hunde wecken zu wollen. Der Gedanke ist aber gefährlich, weil wenn die schlafenden Hunde von alleine aufwachen, oder halt von irgendwem sonst geweckt werden, dann hast Du die an der Backe, nicht der Freund Zimmermann, nicht das Forum, sondern Du ganz alleine.

    Das könnte dann noch zu einem Zeitpunkt passieren an dem dein guter Freund Zimmermann schon einen höheren sechsstelligen Betrag von deinem Geld verbaut hat.

    Den Stress braucht man einfach nicht, man klärt sowas kurz mit dem Amt, am besten sogar schriftlich.
     
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  2. #22 simon84, 03.07.2019
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    Es gibt eigentlich überhaupt keinen Grund, dass das Amt Stress damit hat, wenn Außenmaße und Dach gleich bleiben.

    Und die Unterlagen zu Statik, Brandschutz, EnEV usw. brauchst du ja als Bauherr so oder so. Egal ob du die jetzt beim Amt sofort vorlegen musst oder nicht.
     
  3. #23 Gast 85175, 03.07.2019
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    Gast 85175 Gast

    Du scheinst andere Ämter als ich gewohnt zu sein. Die haben zwar manchmal überhaupt nicht Recht und verrennen sich da auch, aber, dass die keine Gründe erfinden könnten, also... das ist eine gewagte Theorie... Und den Krampf bekommt man im Zweifel so frühzeitig als möglich vom Tisch.
     
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  4. #24 simon84, 03.07.2019
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    Ich meine keinen Stress damit haben, einen neues Genehmigungsfreistellungsverfahren mit Holz statt Massiv gutzuheissen !

    Ich meine nicht einfach so drauflosbauen :)
     
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  5. Tom53

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    Heute morgen war ich beim Bauamt.

    Ich habe meine Änderung vorgetragen (Holzrahmenbau anstelle Massivbau und andere Raumaufteilung)
    und sie haben gesagt, das alles in Ordnung ist, das keine Einwände bestehen, und sie das Schreiben zu den Akten nehmen.

    Ich habe es zwar nicht schriftlich, aber diese Aussage deckt sich auch mit der des Zimmerers.

    Auch auf Nachfragen wegen Standsicherheit und Brandschutz haben sie nichts gesagt.
     
  6. #26 Fred Astair, 04.07.2019
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    Wie, Du hast explizit gefragt und die haben gesagt, es ist nichts notwendig?
    Dann würde ich eine Aktennotiz als Gedächtnisprotokoll verfassen und ihnen zufaxen, mit dem Schlusssatz, dasy Du es so zu den Akten nimmst, falls Du bis in 14 Tagen nichts Gegenteiliges hörst.
     
  7. Tom53

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    Ja, genau so war es.
    Ich habe sogar einen Brief geschrieben, den mitgenommen und dem Herrn gegeben.
    Er hat ihn aufmerksam gelesen, dann im PC nachgeschaut und dann gemeint, das alles okay sei, man nichts machen müsse, und er es zu den Akten legt.

    Ich habe alles reingeschrieben, auch Ort, Straße und Hausnr. des BVH.

    Hier mein Schreiben:
    ich habe bei der Gemeinde xxxxxxx meinen Antrag für den Bau meines Einfamilienhauses eingereicht.

    Es wurde im Antrag angegeben, das mein Haus mit Porenbeton, Holzbalkendecke, Holzdachstuhl mit Dachsteine gebaut wird.

    Ich möchte mein Haus nun in Holzrahmenbauweise von einer Zimmerei bauen lassen und nicht mit
    Porenbeton.

    Die Gebäudegröße, die Gebäudehöhe, die Gebäudelage, sowie die Art der Dacheindeckung bleiben gleich, lediglich die Raumaufteilung wurde geändert.

    Bitte teilen Sie mir mit, ob das zuständige Bauamt mit dieser Ausführungsänderung meines Bauvorhabens (geänderte Raumaufteilung und Ausführung in Holzrahmenbauweise anstelle der Porenbetonsteine) einverstanden ist, oder ob ich hierfür gesondert Anträge/Unterlagen einreichen muss.
     
  8. arch

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    Habe ich bis jetzt noch nie machen müssen, sit aber eine wirklich gute taktik. Danke fred ;p

    Zum Thema: Da es wegen der Gebäudeklasse keine Prüfstatik gibt, und der Statiker die Haftung übernehmen muss, da er ja den Kritereinkatalog ausgefüllt und abgestempelt hat, (welcher für das Holzhaus vermutlich genau so zutrifft wie für das Massivhaus), scheint mir das auch so, dass es für das Amt kaum eine Rolle spielt. Beim brandschutz dürfte es ähnlich sein. Der Planer hat die Grundsätze für den Brandschutz zu beachten, egal ob befreundeteter Zimmermann oder wer anderes. Es wird aber kein Brandschutzgutachten gefordert, und auch keine extra Brandschutzbewertung von Seiten der Genehmigungsbehörde benötigt. Also auch hier, für das Amt eher uninteressant.

    Ob es eine gute Idee ist, dem befreundetem Zimmermann einen Auftrag zu geben, bei dem man sich bei jedem Mangel 3 mal überlegt, ob man seinen Freund damit nerven will, oder an der Schlussrechnung nicht zu genau hinschaut, weil es ja der freund ist, und wenn die Gesamtkosten doch höher waren, weil der Zimmermann eben nur sein Gewerk betrachtet, und ein gesamtheitlicher Vergleich nicht stattgefunen hat, und es danach zum streit kommt, steht auf einem anderen Blatt. Aber prinzipiell kauf ich keine Versicherungen, Gebrauchtwagen oder andere Dinge mit hohem Konfliktpotenziel bei meinen Freunden. Und: "Schließe gut Verträge mit deinen Feinden, aber noch bessere mit deinen Freunden."
     
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