Bauantrag & Stellplatznachweis im Bestand

Diskutiere Bauantrag & Stellplatznachweis im Bestand im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, gegenwärtig wartet ein Bauantrag von uns bei der Bauaufsicht auf seine Genehmigung - wir wollen bei einer bereits ausgebauten...

  1. #1 6824462, 27.03.2019
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    Hallo liebes Forum,

    gegenwärtig wartet ein Bauantrag von uns bei der Bauaufsicht auf seine Genehmigung - wir wollen bei einer bereits ausgebauten DG-Wohnung eine Gaube aufsetzen.

    Hier scheint es nun jedoch Rückfragen zur Stellplatzzahl zu geben. Ohne Stellplatznachweis wird der Antrag nicht genehmigt. Das Haus wurde mit 2 Wohnungen Mitte 1960 errichtet. Rechtskräftig war damals die LBauO für RLP aus dem Jahr 1961. Einige Jahre später wurde das DG ausgebaut (vereinfachtes Verfahren). Alles insgesamt fast 30 Jahre her.

    Kann ich einem Baubescheid aus der Zeit entnehmen, ob und wenn ja wie viele Stellplätze damals gefordert waren oder bereitgestellt wurden? Bzw. werden derlei Bestimmungen irgendwo festgehalten? Ich habe leider keine Anmerkung o.Ä. dazu finden können. Ein Baubescheid zum Bau des Hauses und eine Genehmigung zur Nutzungsänderung im DG liegen vor.

    Viele Grüße
     
  2. #2 simon84, 27.03.2019
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    Wenn für den aktuellen Ausbau (Gaube) der Stellplatznachweis gefordert wird, dann muss er doch den aktuellen Vorschriften entsprechen.
     
  3. #3 6824462, 28.03.2019
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    Vielen Dank.

    Aber wieso wird denn überhaupt ein Nachweis gefordert? Der Ausbau wurde ja bereits vor Ewigkeiten nachweislich genehmigt und umgesetzt.

    Durch eine Gaube entsteht ja kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Oder verstehe ich das lediglich falsch?

    Viele Grüße und vielen Dank.
     
  4. #4 simon84, 28.03.2019
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    Ich habe leider keine Referenz aus RLP aber aus NRW gab es dazu vor kurzem Diskussionen:

    Stellplätze - Architektenkammer NRW

    Sehr interessantes Thema

    Was genau habt ihr beantragt ? Und wie genau wird das DG genutzt (separate Wohnung ?)
     
  5. #5 6824462, 28.03.2019
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    Vielen Dank. Das ist ein spannender Artikel.

    Es handelt sich bei der DG-Wohnung um eine separate Wohnung, die bis zuletzt von einer alleinstehenden Frau genutzt wurde. Es handelt sich um ein reines Wohnhaus in einem allgemeinen Wohnhebiet.

    Nun haben meine Frau und ich die Wohnung gekauft und planen, dort lediglich eine Gaube (Breite knapp 2m) über einen Raum aufsetzen zu lassen - sonst bleibt alles gleich. Um direkten Umfeld gibt es viele Häuser mit Gauben. Dies wurde auch durch den Architekten beantragt. Nun sollen wir einen Stellplatz nachweisen.

    Viele Grüße
     
  6. #6 simon84, 28.03.2019
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    Nunja, der Stellplatz wird nun "nachgefordert".

    Möglichkeiten:

    1. Behörde "hilft ab" (Genehmigt ohne Stellplatznachweis)
    2. Behörde erteilt keine Baugenehmigung und ihr klagt gegen die Entscheidung
     
  7. #7 6824462, 29.03.2019
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    Klagen wollten wir eigentlich nicht.
    Dann werden wir einfach mal weiter abwarten.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Grüße
     
  8. #8 6824462, 29.03.2019
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    Wenn wir nun also die nötigen Stellplätze nachweisen wollen und in den Antrag aufnehmen, damit die Sache fertig wird: Wie schnell muss man denn eigentlich herstellen? Gibt es da eine Frist? Bis zum Ende der Baumaßnahme? Innerhalb eines Jahres?
     
Thema: Bauantrag & Stellplatznachweis im Bestand
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  1. altes haus ohne stellplatznachweis bestand

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  2. Stellplatznachweis nachträglich

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