Bauanzeige und Bauantrag

Diskutiere Bauanzeige und Bauantrag im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Vielen dank erstmal. Es handelt sich um Niedersachsen. Ja, wenn man vom Bauantrag ausgeht. Wenn man von der Bauanzeige ausgeht, wird es sicher...

  1. #21 MAteo84, 14.10.2020
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    Vielen dank erstmal.

    Es handelt sich um Niedersachsen.

    Bauanzeige kostet bei uns 100€, laut der Dame am Telefon, ABER Sie meinte beides für ein Objekt geht nicht entweder Anzeige oder Bauantrag. Hab noch tiefergebohrt in dem LAndkreis und die Aussage von einer anderen Bearbeiterin bekommen, das es in der Rechtabteilung abgesprochen werden muss ob es geht und es noch in 27 Jahren bei Ihr nicht vorgekommen ist... Sie Ruft mich zurück..

    @Dimeto : Gibt es da nen Paragraphen oder sonst was auf das ich mich beziehen kann oder woher hast du die Info das es geht?

    Die BAFA hat mir gerade mitgeteilt: "Wenn das Bundesland eine Bauanzeige akzeptiert, zählt dieses Datum - Was der Bauherr noch an Anträgen um sich evtl. Abzusichern Einreicht ist nicht mehr relevant, da ein Bewilligung für das Objekt vom Landkreis erhalten wurde".
     
  2. #22 MAteo84, 14.10.2020
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    Okay danke erstmal,

    ich habe nun vom Landkreis die Auskunft bekommen, das es Prinzipiell möglich ist, klasse.

    Eine frage hätte ich noch, mein Entwurfsplaner ist Handwerksmeister und Staatlich geprüfter Hochbautechniker (Bauvorlagenberechtigung).

    Ein Bauantrag kann er stellen (§ 53 Abs. 4 NBauO -> Nr. 2 und 3)

    Kann/darf er auch eine Bauanzeige stellen?
    Ich frage weil auf dem Formular auch nach Eintragung in die Architektenkammer gefragt wird, wo er nicht drin ist.

    Es geht Quasi um den Punkt "5. Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser" aus dem Dokument
    "Anzeige über Abbruch / Beseitigung eines Hochhauses oder eines Teils einer baulichen
    Anlage (§ 60 Abs. 3 NBauO)"

    LG
     
  3. PLeo

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    Ich kenne jetzt das Formular in Niedersachsen nicht, aber normalerweise gibt es unter dem Punkt ich bin ..... Architektenkammer den Punkt für Bauvorlageberechtigt nach .... da muss man halt das Häckchen richtig setzen.

    moment, wieso plötzlich "Abbruch"? :wow
     
  4. #24 MAteo84, 14.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020
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    so heißt das Formular: "Mitteilung
    über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme
    (§ 62 NBauO)" und der Punkt ist hier die Nummer 4.

    mein Fehler.

    hier mal der link zu dem Formular.

    d.h. Das Kreuz bei: "§ 53 Abs. 4 NBauO" Staat: "XXXXX"

    würde ausreichen um den Antrag so stellen zu können und kein anderes "kreuz" ist erforderlich ist das richtig?
     
  5. #25 PLeo, 14.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020
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    Wassn das für nen Absatz O.o

    Der Entwurf für diese Baumaßnahme wurde von der Bauherrin / dem Bauherren selbst erstellt. Gem.[...] besteht blabla...

    Das gibts bei uns nicht


    Also bei dem Formular das ich jetzt als Anlage 2 NBauO gefunden habe, gibts den Planverfasser nach §53 Abs.4 schlicht nicht zum ankreuzen...
     
  6. #26 MAteo84, 14.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020
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    frag mich das nicht, die frage ist halt nun nur darf er sowas stellen oder nicht? reicht seine Qualifikation dafür aus^^ dazu finde ich leider nix und er selber weiß es auch nciht, da er bis dato nur bauanträge gestellt hat.

    aber genau dieser Absatz besagt doch, dass er es kann und es eben nicht versichert ist, weil er nicht in der Architektenkammer Mitglied ist?

    Quasi so: ?
    [​IMG]
     
  7. PLeo

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    Also sorry, dein Entwurfsverfasser sollte schon selber wissen, auf welcher Grundlage er als Entwurfsverfasser überhaupt qualifiziert ist ;)

    Da gibt es nämlich durchaus auch Einschränkungen.

    Ah, das Bild kam erst nachträglich.

    Ja, so sollte passen... (den letzten Satz gibts wie gesagt bei uns nicht)
     
  8. #28 MAteo84, 14.10.2020
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    klasse danke, der Punkt " Die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser ist gem. § 62 Abs. 4 NBauO gegen die dort genannten Haftpflichtgefahren entsprechend versichert." ist dann wirklich nur dann relevant, wenn er in der Architektenkammer wäre, richtig odeR?

    In seinen Bauanträgen ist es immer so:

    [​IMG]

    lg
     
  9. PLeo

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    Ich bin kein Anwalt, und kenne mich mit der NBauO auch nicht aus, aber ganz schnell und grob überflogen, ja...
     
  10. #30 MAteo84, 14.10.2020
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    verstehe ich, die gemeinde will mir da auch keine auskunft geben mit der anmerkung "Bauanzeigen sollen uns erleichterung bringen keine mehrarbeit" :respekt

    evtl. ist hier noch jemand unterwegs der sich hier etwas mehr auskennt
     
  11. #31 Gast 85175, 14.10.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wie wäre es, das mal mit der KfW zu diskutieren? Die müssen den Antrag fürs Baukindergeld am Ende abnicken und irgendwie finde ich, es wäre ratsam die Rechnung nicht ohne den Wirt zu machen...
     
  12. #32 MAteo84, 15.10.2020
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    Mit der kfW wird nicht diskutiert, da Sie damit nix zu tun hat :)
    Dafür ist die BAFA zuständig und der "Wirt" hat seine Zustimmung erteilt, steht ja auch in post #21.

    Thema ist auch nun erledigt und alles tiptop wie ich es mir von Anfang an gewünscht habe, danke an alle .
     
Thema: Bauanzeige und Bauantrag
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