Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?

Diskutiere Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Update: http://www.parkettmagazin.de/business/willkommen-seriennummer-4156.htm Es kommt Bewegung in die Sache. Man hatte sich zuvor wohl noch auf...

  1. Lukas

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  3. Lukas

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    kommt von hier: http://www.raumausstattung.de/business/artikel-record_id-13956-Wirtschaft.htm

    Also ists wohl nicht ganz so ein Alleingang, wie der Martin meinen möchte, vorausgesetzt: das haben die sich nicht einfach so ausgedacht. :)

    Daß es da vielleicht nicht ganz so schnell zugeht, wie man jetzt vielleicht vermuten wollte, mag sein. Schließlich haben wir wohl auch bald kein "richtiges" Wahlrecht mehr, obwohl das schon lange angemahnt ist.

    Gruß Lukas
     
  4. #44 MartinKuschel, 20.06.2011
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    Keine Sorge, das erzähl' ich den Herstellern schon, denn die sind meine Mandanten (nicht alle natürlich, aber einige Hersteller und Importeure, die ihr Parkett in Deutschland verkaufen wollen.) Mein Gutachten habe ich ja auch nicht aus lauter Langeweile geschrieben, sondern weil ein Importeur wissen wollte, wie die aktuelle Rechtslage in Deutschland aussieht.

    Das kommt darauf an, was man als Alleingang bezeichnet. Richtig ist sicherlich, dass der Aspekt "Gesundheitsschutz" in der aktuellen DIN EN 14342 nur sehr knapp behandelt wird und dass es sinnvoll wäre, wenn die Norm hierzu weitergehende Vorgaben enthielte (das haben "die" sich sicherlich nicht nur einfach so ausgedacht). Deshalb soll bei zukünftigen Überarbeitungen die Norm ergänzt und verfeinert werden. Das geht allerdings nicht im Alleingang, sondern nur europaweit gemeinsam.

    Der Alleingang Deutschlands (und Frankreichs) liegt darin, dass man diesen Missstand zwar erkannt hat, jetzt aber nicht (oder nicht nur) den europarechtlich gebotenen Weg geht, die Norm anzupassen, sondern meint, man könne noch zusätzliche nationale Anforderungen stellen.
     
  5. Mathie

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    Als Ersteller dieses Themas möchte ich mich auch noch mal zu Wort melden. Danke allen, die hier diskutieren.

    Was ich aus der Diskussion mitnehme ist folgendes:

    Räuchereiche sollte prinzipiell eine CE-Kennzeichnung nach EN 14342 erhalten können, da die EN 14342 keine Grenzwerte für Ammoniak definiert und Räuchereiche im übrigen unbehandelt ist.

    Dass bestehende Grenzwerte wie MAKs eingehalten werden müssen, ist selbstverständlich klar. Es wurde aber meines Wissens auch noch von niemandem behauptet, dass bei Einbau von Räuchereiche unzulässige Belastungen mit Ammoniak auftreten. Ammoniak hat übrigens die positive Eigenschaft ziemlich heftig zu stinken. Lange bevor die MAKs erreicht werden stinkt es schon, dass man ganz freiwillig den Raum verlässt.

    Unzweifelhaft ist ein stinkendes Parkett ein Mangel, das ist es allerdings ohne DIBt und DIN EN 14342.

    Was ich immer noch nicht verstanden habe ist, warum das DIBt so einen Zirkus macht. Konformität mit der DIN EN 14342 kann ja gefordert werden.

    Aber wie kann man fordern, dass vor einer Zulassung von Räuchereiche zunächst noch Grenzwerte für Ammoniak festgelegt werden? Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Gruß Mathie
     
  6. Lukas

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    @Martin

    Naja, das Problem ist schon sehr lange bekannt. Fachvorträge beschäftigten sich schon vor Jahren mit dem Thema, allerdings aus Sicht des Handwerkers, der ein hohes Risiko geht, wenn er das Zeug verarbeitet und der Kunde das Näschen rümpft oder es zu Wechselwirkungen mit Klebern oder Versiegelungen kommt.
    Insofern sehe ich da weniger "zusätzliche" nationale Anforderungen, sondern eigentlich eher notwendige Anforderungen, daß die 14342 mit Sinn gefüllt wird. Was nutzt es schließlich, etwas normen zu wollen, über dessen Spielregeln man sich noch nicht mal einig ist?

    Keine Ahnung, wem da nun der Vorwurf der Verschleppung zu machen ist.

    Es ist aber schon ein starkes Stück, wenn der Vereinheitlichungshaufen EU es den Mitgliedern am Ende zum Vorwurf machen möchte, daß man noch nicht zu einheitlichen Regelungen gekommen ist.:irre Schließlich hat man sich ja schon mal voreilig auf die 14342 einigen können, ohne für den Rahmen zu sorgen.

    Gruß Lukas

    PS: So langsam verstehe ich aber Deinen Ansatz, der ja nicht nach Sinn und Unsinn, sondern nur nach der reinen Rechtslage geht und sich freut, wenn diese so lückenhaft ist.
     
  7. Lukas

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    Das könnte Dir mein Link aus #42 eigentlich beantworten.

    Gruß Lukas
     
  8. Lukas

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    Stell Dir mal den Streit vor:

    Kunde sagt - das Zeug stinkt = Mangel
    Hersteller sagt - macht nix, ist ja nach Norm geprüft

    Gruß Lukas
     
  9. Mathie

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    Eben nicht.

    Das DIBt behauptet, dass es um Gesundheitsschutz gehe, nicht um Bauschäden durch Ammoniak.

    Ich gehe nicht von Gesundheitsgefahren durch Ammoniak aus, weil das Zeug so stinkt, dass man sich nicht freiwillig gesundheitsgefährlichen Konzentrationen aussetzt.

    Mir sind auch noch keine Berichte über Gesundheitsschäden durch eingebaute Räuchereiche zu Ohren gekommen.

    Was also will das DIBt bei Räuchereiche - beweisen wie toll es uns Verbraucher schützt?

    Gruß Mathie
     
  10. Mathie

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    Sag ich ja: die Ammoniakausdünstungen aus Gesundheitsaspekten zu normieren ist überflüssig, weil auch unbedenkliche Mengen Ammoniak so stinken, dass man das keinem Kunden zumuten kann.

    Handwerker sollte generell vor Verarbeitung auf den Ammoniak hinweisen.

    Gruß Mathie
     
  11. Lukas

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    Leider ist, zumindest für mich, nicht herauszufinden, wer nun nach welchen Kriterien die Werte festlegt.
    Ich denke aber nicht, daß man Werte nur an der Gesundheitsschädlichkeitsgrenze fest machen kann und sicher der Geruch auch ne Rolle spielen wird.

    Du schriebst ja selbst: Unzweifelhaft ist ein stinkendes Parkett ein Mangel...

    Gruß Lukas
     
  12. Lukas

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    So wars ja bisher. :)
    Und dann kam der Normenwahn.

    Gruß Lukas
     
  13. #53 MartinKuschel, 20.06.2011
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    Genau das ist der Punkt: Es geht nicht um Sinn oder Unsinn von Anforderungen an den Gesundheitsschutz. Selbstverständlich wäre ein verstärkter Gesundheitsschutz sinnvoll.

    Nur: Wenn man auf der einen Seite (Bauproduktenrichtlinie) anstrebt, dass die Regeln europaweit für alle Hersteller und in allen Ländern gleich sind, muss man den Gesundheitsschutz schon bei der Normung berücksichtigen, so dass alle Hersteller, die ihre Waren irgendwo in Europa verkaufen möchten, sich auch darauf einstellen können. Wenn man es zulässt, dass jedes Land zusätzlich zu den europaweiten Anforderungen noch eigene Anforderungen einführt, ist kaum noch ein sinnvoller Binnenmarkt möglich.

    Und da ist die Bauproduktenrichtlinie (und noch viel mehr die Bauproduktenverordnung, die endgültig allerdings erst ab dem 01.07.2013 gilt) eindeutig: Die Anforderungen an den Gesundheitsschutz (und andere) müssen in der harmonisierten Norm definiert werden und nicht außerhalb der Norm in nationalen Regelungen.

    Martin

    PS:
    Genau von solchen Streitigkeiten lebe ich und bin froh über jede Lücke, die das DIBt offen lässt.
     
  14. Lukas

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    Wobei ich das nicht ganz so eng sehen würde, weil der Geruch ja noch nicht schädlich ist und sich von selbst verflüchtigt.

    Es gibt da Empfehlungen, daß das Zeug mindestens ein halbes Jahr gelagert werden sollte. Bedenkt man dann aber, daß die Lagerung auch Geld kostet und das ja den Interessen der Industrie etwas entgegen steht, dann ahnt man was passiert. Ich hab es jedenfalls schon öfter gerochen, wenn ein Händler ne Lieferung Räuchereiche bekommen hat.

    Gruß Lukas
     
  15. Lukas

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    So richtig spannend dürfte es dann auch für Verleger werden, gibt es doch, nach meinem Wissensstand, keine baustellengeeignete Prüfmethode, um den Ammoniakgehalt feststellen zu können.
    Die "individuelle Rüsselprobe" halte ich jedenfalls für nicht sicher genug, wenn ich da so an verschieden ausgeprägte Fähigkeiten denke...

    Gruß Lukas
     
Thema: Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett?
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